Pressemitteilung des OSV vom 29.11.2016

Die Frage, ob auf dem Wiedemann-Gelände ein Baurecht für eine Senioren-Wohnanlage besteht, scheint nun geklärt: Zwei renommierte Fachanwälte für Verwaltungsrecht haben übereinstimmend festgestellt, dass

  •  das Gelände im Außenbereich liegt
  •  die Ruinen der Wiedemann-Klinik keinen Bestandsschutz genießen
  •  ein Vorbescheid für einen Berliner Investor bedeutungslos für die geplante Wohnanlage der KWA ist.

Baurecht für dieses Vorhaben entstünde erst, wenn die Gemeinde einen Bebauungsplan erließe.

Die Behauptungen von Bürgermeister Grasl (zitiert nach Münchner Merkur vom 24.11. 2016 Seite 4 „Seniorenbeirat will soziale Komponente“):

„Es gibt einen genehmigten Vorbescheid… Wir haben eine klare Rechtsauskunft, dass der Bestand abgerissen und neu gebaut werden darf.“

sind irreführend und falsch. Sie beziehen sich nämlich auf das Vorhaben eines Berliner Investors aus dem Jahr 2014.  Mit Vorbescheid vom Oktober 2014 wurde diesem Investor gestattet, die Kliniknutzung wieder aufzunehmen, indem die Klinikgebäude saniert und eines davon abgerissen und genauso wieder aufgebaut werden darf. Dieses Vorhaben ist aber vom Tisch. Der genannte Vorbescheid aus dem Jahr 2014 schafft kein Baurecht für das Vorhaben der KWA, eine Wohnanlage mit 80 bis 90 Einheiten im Außenbereich zu schaffen. Sonst müsste die Gemeinde ja keinen Bebauungsplan vorbereiten.

Die Bemühungen der Gemeinde um eine Nachfolgenutzung beruhten auf dem Irrtum, dass ein generelles Baurecht besteht, das mit einem vorhabensbezogenem Bebauungsplan gesteuert werden soll.
Dieser Irrtum ist nun endlich ausgeräumt. Warum ist diese rechtliche Prüfung nicht am Anfang erfolgt?
Viele Bürger erwarten deshalb eine Antwort auf die Frage: Warum soll im Außenbereich am Ostufer des Starnberger Sees ein neues Wohngebiet geschaffen werden?
Geht es nur um die Beseitigung der Ruinen?
Braucht die Gemeinde Münsing eine Seniorenwohnanlage zur Unterbringung ihrer älteren Mitbürger?

Wie hoch wird die Miete in den Wohnungen dieser Anlage sein? Können sich Einheimische das leisten?
Braucht die Gemeinde Münsing so dringend eine Wirtschaftsbelebung durch 150 neue Mitbürger, dass die Ziele des Rahmenplans – Schutz des Ostufers vor neuer Bebauung – aufgegeben werden?
Was bedeutet das Leitbild der Gemeinde Münsing für dieses Vorhaben? Wir zitieren:
Seite 12: Siedlung
1. Der
ländliche Charakter und die dörflichen Strukturen sollen bei der weiteren Wohn- und Gewerbeentwicklung berücksichtigt und gewahrt werden.
2. Die Siedlungsentwicklung soll
maßvoll und behutsam erfolgen. Die Attraktivität für Familien mit Kindern ist hierbei ein wichtiges Ziel.
3. Die Bauleitplanung soll bedarfsgerecht und nach ortsplanerischen Gesichtspunkten erfolgen. Im Vordergrund stehen die
Bedürfnisse einheimischer Bürger und Gewerbebetriebe sowie ein sparsamer Flächenverbrauch.

Diese Fragen hat die Gemeinde bisher nicht beantwortet. Stattdessen wird hinter verschlossenen Türen gemeinsam mit dem Investor weiter verhandelt und geplant, werden Planungswettbewerbe ausgeschrieben, Preisgerichte ausgewählt und auf diese Weise Tatsachen geschaffen, bevor die Bürger sich äußern können, ob sie überhaupt eine Neubebauung wünschen. Von Transparenz findet sich keine Spur. Selbst Gemeinderäte wissen nicht, wie die Planungen aussehen und wie weit sie gediehen sind. Der Gemeinderat ist aufgerufen, noch einmal grundsätzlich öffentlich zu beraten, weshalb eine Wohnbebauung im Außenbereich im Ostufer gewünscht wird und welche Alternativen bestehen. Was passiert, wenn der Gemeinderat keinen Bebauungsplan aufstellt? Wir sind gespannt, wann wir endlich Näheres erfahren.

Ursula Scriba

  1. Vorsitzende Schutzverband des Ostufers des Starnberger Sees

Ammerland, 29.11.2016

Bürgermeister Grasl stellt Vertrauensfrage

von Tanja Lühr, Isar-Loisachbote vom 9. Dezember 2016

Münsing – Eine Grundsatzentscheidung darüber, ob die Gemeinde weiterhin mit dem „Kuratorium Wohnen im Alter“ (KWA) über die Bebauung des ehemaligen Wiedemann-Grundstücks mit einem Seniorenwohnstift verhandeln soll oder nicht, erbat Bürgermeister Michael Grasl in der jüngsten Sitzung des Gemeinderats. „Will man das Heft in der Hand behalten oder nur reagieren? Besteht im Gemeinderat das für die weitere Arbeit notwendige Vertrauen zu Bürgermeister und Verwaltung oder nicht?“, fragte Grasl die vollzählig versammelten Räte.

Anlass war eine Pressemitteilung des Ostuferschutzverbands/OSV (wir berichteten), in der die Vorsitzende, Gemeinderätin Ursula Scriba erklärt hatte, es bestehe nach Auskunft zweier vom OSV befragter Fachanwälte kein Baurecht für das Gelände im Außenbereich. Außerdem warf sie dem Münsinger Bürgermeister vor, er und seine Rathaus-Mitarbeiter würden Verhandlungen hinter verschlossenen Türen führen.

Grasl betonte, dass mit der Aufstellung eines Bebauungsplans sehr wohl Baurecht geschaffen werden könne. Eine Ausnahme bilde der genehmigte Vorbescheid für einen früheren Antragsteller, der immer noch für jeden weiteren Bauwerber Gültigkeit besitze. Zur Klärung der Rechtslage habe die Gemeinde frühzeitig einen Fachanwalt eingeschaltet, so Grasl. Seine Stellungnahme sei den Gemeinderäten zugestellt worden. Auch alle anderen Schritte seien dem Gemeinderat immer offenen kommuniziert worden.

Helge Strauß und Thomas Schurz (beide CSU) erklärten, es gebe für sie keinen Anlass zum Misstrauen. Strauß: „Wir wurden immer von der Verwaltung eingebunden.“ Er wie auch Ernst Ramerth (Wählergruppe Holzhausen) erinnerten daran, dass sich die Seegemeinde zu nichts verpflichtet habe. Man solle doch abwarten, bis das Kuratorium wie angekündigt ein Konzept vorlege, bevor man Presseerklärungen verschicke, gab Ramerth zu bedenken. Ernst Grünwald (Wählerliste Ammerland) bezeichnete den von der KWA geplanten Architektenwettbewerb für die Seniorenwohnanlage als „Chance“.

Stellungnahme des Fachanwalts trägt keine Unterschrift

Prof. Dr. Matthias Richter-Turtur (Wählergruppe Ammerland) sprang Ursula Scriba (Bürgerliste) zur Seite: „Es bestehen definitiv Zweifel am Baurecht. Die Stellungnahme des Fachanwalts der Gemeinde ohne Briefkopf und ohne Unterschrift zählt für mich nicht. Ich sehe überhaupt keine Veranlassung, dass die Gemeinde einen Bebauungsplan aufstellt.“ Unabhängig von der rechtlichen Situation wünscht sich Scriba „den Dialog mit den Bürgern“. Bürgermeister Grasl kündigte an, dass die KWA diesen Dialog Anfang nächsten Jahres suchen werde.

Bürgermeister stellt Vertrauensfrage

Von Benjamin Engel, Wolfratshauser SZ vom 7. Dezember 2016

Die Intransparenz-Vorwürfe im Zusammenhang mit dem geplanten Seniorenstift des Kuratoriums Wohnen im Alter (KWA) in Ambach ärgern den Münsinger Bürgermeister Michael Grasl (FW). Nun ist er in der Sitzung des Gemeinderats am Dienstagabend sehr grundsätzlich geworden. „Besteht im Gemeinderat das für die weitere Arbeit notwendige Vertrauen zu Bürgermeister und Verwaltung oder nicht?“, fragte er. Damit reagierte er auf die Kritik von Ursula Scriba, Bürgerliste-Gemeinderätin und Vorsitzende im Ostuferschutzverband, hinter verschlossenen Türen zu verhandeln. Das wies Bürgermeister Grasl nun ausdrücklich von sich. „Fakt ist, dass wir uns mit eigenen Beratern intern abstimmen und das Vorgehen abstecken.“ Der Gemeinderat werde über alle Schritte stets informiert.

Grasl stellte klar, das bei den Sondierungsgesprächen zum Ambacher Vorhaben immer seine beiden Stellvertreter und die Verwaltung zugegen seien. Das KWA könne die früheren Wiedemann-Klinikgebäude nur abreißen und das Seniorenstift neu errichten, falls die Gemeinde einen Bebauungsplan aufstellt. Derzeit gelte allerdings der Vorbescheid eines Investors aus dem Jahr 2013 für eine Kliniknutzung. Für das aktuelle KWA-Projekt werde es einen Architektenwettbewerb geben. „Einige Schritte sind noch notwendig, bis der Gemeinderat im neuen Jahr über dieses Verfahren entscheiden und auch Beschlüsse über die Besetzung des Preisgerichts und über das Verfahren fassen kann.“

Es sei wichtig, die Öffentlichkeit zu beteiligen und zu informieren, betonte Grasl. Seit der Schließung des Wiedemann-Sanatoriums vor mehr als zehn Jahren habe die Verwaltung mit Investoren verhandelt. Regelmäßig sei dem Gemeinderat über die zeit- und energieraubenden Gespräche berichtet worden. Zur Klärung der Rechtslage habe die Gemeinde frühzeitig einen Fachanwalt eingeschaltet. Eine Stellungnahme habe der Gemeinderat im Oktober bekommen. Grasl erklärte, immer für ein persönliches Gespräch offen zu sein. Kritik per Pressemitteilungen zu äußern, halte er für weniger geeignet.

Gemeinderätin Scriba bestreitet, dass ein Baurecht für das Seniorenstift-Projekt besteht. Aus ihrer Sicht hat der Gemeinderat viel zu spät von der baurechtlichen Situation erfahren. Der erste Schritt müsse sein, das Gespräch mit den Bürgern in Ambach zu suchen. Matthias Richter-Turtur (Wählergruppe Ammerland) argumentierte, dass das leer stehende Klinik-Areal wie eine grüne Wiese im Außenbereich behandelt werden müsse, auf der jemand etwas bauen möchte. Es bestehe keine Veranlassung einen Architektenwettbewerb voranzutreiben, wenn kein Baurecht bestehe.

Die Verwaltung nehme den Gemeinderat bei jedem Schritt mit, sagte Helge Strauß (CSU). „Ich habe nicht den geringsten Anlass für Misstrauen gegen Bürgermeister, Verwaltung und KWA.“ Ernst Ramerth (Wählergruppe Holzhausen) erklärte, dass noch nichts beschlossen sei. „Wir haben die Möglichkeit einen Bebauungsplan aufzustellen, keine Verpflichtung“, sagte er.

Fragen über Fragen

 

Das geplante Senioren-Wohnstift in Ambach sorgt weiter für Unruhe. Es gibt kein Baurecht, sagt der Ostuferschutzverband. Zudem würde hinter verschlossenen Türen geheim verhandelt. Bürgermeister Michael Grasl weist die Vorwürfe zurück.

von Tanja Lühr, Isar Loisachboten vom 01.12.2016

 

Münsing – Wer hat Recht? Die Gemeinde Münsing oder der Ostuferschutzverband (OSV)? Dessen Vorsitzende Ursula Scriba erklärt in einer Pressemitteilung, dass – anders als von Bürgermeister Michael Grasl behauptet – für das Wiedemann-Areal in Ambach kein Baurecht bestehe.

Zwei renommierte Fachanwälte für Verwaltungsrecht hätten übereinstimmend festgestellt, dass das Gelände im unbebaubaren Außenbereich liege, die Ruinen der ehemaligen Wiedemann-Klinik keinen Bestandsschutz genießen würden und ein Vorbescheid für einen Berliner Investor bedeutungslos für das geplante Seniorenwohnstift des Unternehmens „Kuratorium Wohnen im Alter“ (KWA) sei, sagt der Ostuferschutzverband. In diesem Vorbescheid vom Oktober 2014 wurde der Firma „KPG Ambach Berlin“ gestattet, die Kliniknutzung wieder aufzunehmen, indem die Gebäude saniert werden sowie eines davon abgerissen und genauso wieder aufgebaut wird. „Dieses Vorhaben ist aber vom Tisch“, sagt Scriba. „Der Vorbescheid schafft kein Baurecht für das Projekt der KWA, eine Wohnanlage mit 80 bis 90 Einheiten im Außenbereich zu schaffen. Sonst müsste die Gemeinde ja keinen Bebauungsplan vorbereiten.“

Bürgermeister Michael Grasl bleibt dabei, dass auf dem rund 12 000 Quadratmeter großen Grundstück am Piloty- und Simetsbergweg grundsätzlich gebaut werden darf. Laut einem Fachanwalt der Gemeinde sei das Gelände zwar „eher dem Außenbereich“ zuzurechnen. Doch die Gemeinde könne dort mit einem entsprechenden Bebauungsplan Baurecht schaffen. „Wir wollen dort eine verträgliche, ins Ortsbild passende Nachfolgenutzung. Das war jahrelang Konsens im Gemeinderat“, erklärt der Bürgermeister. Es sei richtig, dass die KWA derzeit so bauen könnte wie im noch gültigen Vorbescheid für den abgesprungenen Investor genehmigt. „Aber das wäre kein Gewinn für Ambach“, betont Grasl.

Der Ostuferschutzverband sowie weite Teile der Ambacher Bevölkerung sind dagegen, dass am Ostufer des Starnberger Sees ein neues Wohngebiet geschaffen wird. Der OSV stellt in seiner Pressemitteilung eine Reihe von Fragen in den Raum: Geht es der Gemeinde nur um die Beseitigung der Ruinen? Braucht sie eine Seniorenwohnanlage zur Unterbringung ihrer älteren Mitbürger? Wie hoch wird die Miete in den Wohnungen dieser Anlage sein? Können sich Einheimische das leisten? Braucht Münsing so dringend eine Wirtschaftsbelebung durch 150 neue Mitbürger, dass das Ziel des Rahmenplans – der Schutz des Ostufers vor neuer Bebauung – aufgegeben wird?

Scriba wirft der Gemeinde vor, hinter verschlossenen Türen gemeinsam mit dem Investor weiter zu verhandeln und Tatsachen zu schaffen, bevor die Bürger sich äußern könnten, ob sie überhaupt eine Neubebauung wünschten. „Von Transparenz keine Spur.“ Selbst die Gemeinderäte, zu denen Scriba (Bürgerliste) gehört, wüssten nicht, wie die Planungen aussähen und wie weit sie gediehen seien. Grasl weist diesen Vorwurf zurück: Dem Gemeinderat sei wiederholt das Vorgehen erläutert worden, das 2017 eigentlich erst zum Tragen komme.