Vom Klang des Gewässers

Tabea Umbreit erzählt von der musikalischen Geschichte des Starnberger Sees.

Von Jana Daur, Münsing, Wolfratshauser SZ, 23. März 2023

  • Richard Strauss, Alexander Lázló und Carl Maria von Weber eint neben der Liebe zur Musik auch die Verbundenheit zu einem Ort: Am Starnberger See haben sie sich wie viele weitere Künstler inspirieren lassen. Ihre Geschichten bringt der Ostuferschutzverband (OSV) nun einem interessierten Publikum nahe.

An diesem Freitag, 24. März, hält Tabea Umbreit von 19.30 Uhr an im Pfarrheim Münsing einen Vortrag über das Wirken verschiedener Musiker und Komponisten am Starnberger See.

Umbreit, die in Wolfratshausen geboren wurde, kommt selbst aus einem musikalischen Elternhaus. Nach dem Abitur entschied sie, sich der Theorie hinter dem Spiel zuzuwenden und studierte Musikwissenschaften an der LMU. Dort belegte sie 2019 ein Seminar von Christian Lehmann, der seine Studierenden mit der Geschichte des Starnberger Sees vertraut machte. „Das hat großen Spaß gemacht, weil ich selbst dort aufgewachsen bin“, so Umbreit. Gemeinsam verfassten sie das Buch „Blauer Himmel, blaue Wogen“, das um eine Wanderausstellung ergänzt wurde. „Dann ist der OSV auf das Buch aufmerksam geworden“, erklärt sie. Schnell entschied man sich, das Thema im Verband aufzugreifen.

„Für mich persönlich ist der Vortrag eine Fortsetzung des Seminars“, sagt die Musikwissenschaftlerin. Die Besucher müssen jedoch kein Vorwissen mitbringen, denn die Veranstaltung „richtet sich an alle, die sich einfach für Musikgeschichte interessieren.“ Umbreit wird Lesungen aus Lehmanns Buch mit musikalischen Hörbeispielen der einst am Seeufer wirkenden Komponisten bebildern. Eine „schöne bunte Mischung“ erwarte das Publikum also.

Zahlreiche Besucher kamen ins Pfarrheim Münsing um an der Veranstaltung teilzunehmen.

Blaue Wogen – Blauer Himmel

Musikgeschichte(n) vom Starnberger See

präsentiert von Tabea Umbreit

am Freitag, den 24. März 2023 um 19:30 Uhr im Pfarrheim

Könnte der Starnberger See erzählen, so wäre viel Musikalisches darunter: von Richard Wagners großen Skandalen, Carl Maria von Webers Bootspartien, Richard Straussʼ Zusammentreffen mit seiner zukünftigen Ehefrau, Schönberg und Kandinsky am Berger Dampfersteg oder den wunderlichen Experimenten des Synästheten Alexander Lázlós. Die Liste solcher Geschichten rund um Komponisten und Musiker am See ist reichhaltig.

Tabea Umbreit nimmt uns mit auf einen musikgeschichtlichen Uferspaziergang. Zu Bildern der lokalen Schauplätze erzählt und liest sie aus Blauer Himmel, Blaue Wogen. Musikgeschichte am Starnberger See. Das Buch von Christian Lehmann erschien 2020 begleitend zu der gleichnamigen Ausstellung, die inzwischen in München, Münsing und Tutzing zu sehen war und von Lehmann, Umbreit und anderen Studierenden der LMU konzipiert wurde. Hörbeispielen werden an diesem Abend natürlich auch nicht fehlen.

Tabea Umbreit (*1996 in Wolfratshausen) wuchs am Starnberger See auf und besuchte das Landschulheim Kempfenhausen, auf dessen Grundstück die Villa Pellet zu finden ist, in der einst Richard Wagner als Gast von Ludwig II residierte. Anschließend studierte sie Musik- und Literaturwissenschaft an der LMU München, wo sie nun als wissenschaftliche Mitarbeiterin tätig ist. Zuvor arbeitete sie bei der Kritischen Ausgabe der Werke von Richard Strauss und ist als Herausgeberin für den G. Henle Verlag tätig. 

2. überarbeitete Auflage 2021. Apelles Verlag, 128 Seiten, 70 Abbildungen, kartoniert, 21×14,8 cm. 
Preis 12,80 Euro   ISBN 978-3-946375-09-8

Scharf auf Rinde

STARNBERGER SEE – Biber nagen Bäume an – Ostuferschutzverband gibt Tipps zum Schutz

https://www.merkur.de/lokales/wolfratshausen/muensing-ort29101/biberbefall-am-starnberger-see-das-kann-man-gegen-den-kompakten-nager-tun-92094378.html

Ammerland – In Ammerland treibt der Biber sein Unwesen. Wie die stellvertretende Vorsitzende des Ostuferschutzverbands (OSV), Petra Schulze, berichtet, haben ihr Mitbürger Bilder von abgenagten Bäumen geschickt. Das nahm der OSV zum Anlass, der Frage nachzugehen, wie mit dem Einzug des Bibers am Ufer des Starnberger Sees umzugehen ist.

„In unserer Satzung ist auch die Förderung des Umwelt- und Landschaftsschutzes enthalten“, erklärt Schulze. Sie hat sich bei den zuständigen Stellen am Landratsamt über das Thema informiert. Der Biber war in Deutschland weit verbreitet. Im 19. Jahrhundert wurde er wegen seines essbaren Fleisches und seidigen Fells, das zu den dichtesten im Tierreich gehört, fast ausgerottet. Durch konsequente Schutzmaßnahmen und Auswilderungen in den vergangenen Jahrzehnten haben sich die Bestände wieder erholt. Da der Nager und gute Schwimmer, der bis zu 20 Jahre alt und bis zu 30 Kilogramm schwer werden kann, nachtaktiv ist, bekommt man ihn nur selten zu Gesicht. In sogenannten Biberbauten bringt das Weibchen ein bis drei Junge zur Welt. „Ob das allerdings auch hier in Ammerland der Fall ist, ist nicht ganz geklärt“, sagt Schulze. Sie weist darauf hin, dass der Biber nach der Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie streng geschützt ist. Wer ihn vorsätzlich störe, ihm nachstelle oder ihn gar töte, begehe eine Straftat. Auch wenn die reinen Pflanzenfresser mit ihren Gewohnheiten gelegentlich zu Ärger führten, gehörten sie doch mittlerweile zur Kulturlandschaft. Manchmal müsse man sie jedoch in ihre Schranken verweisen, gerade dort, wo sie sich mit ihren Nagezähnen, die sich ständig schärfen und lebenslang nachwachsen, an Bäumen zu schaffen machten.

Neben dem Biberberater im Landkreis, Bernhard März, hat Petra Schulze auch den Fischwirtschaftsmeister und OSV-Beirat Martin Maier aus Ambach zurate gezogen. Seit seiner Ausbildung ist er mit dem Thema Biber befasst. Gerade in der Wintersaison sei dieser häufig zu sehen, sagt Maier. Mit Ende der Vegetationsperiode schwinde für die Tiere das Angebot an grünen Pflanzen und sie würden verstärkt damit beginnen, die Rinde von Bäumen zu fressen. Bei großen Bäumen schälten sie in der Regel den Stamm bis zu einer Höhe von einem Meter. Kleine und mittelgroße Bäume „fällten“ sie.

Zu den Aufgaben eines Berufsfischers gehört die Pflege der Uferstreifen. Damit hat Maier ein Augenmerk darauf, dass wertvolle, alte Bäume am Ufer erhalten bleiben. „Sie dienen bei Hochwasser oder Sturm der Befestigung des Ufers und bieten Nistplätze für Vögel. Gleichzeitig sind Tiere wie der Biber Teil unserer Gewässer und zeugen von der Vielfalt der Natur am See“, erklärt der Fischer den Zwiespalt. Er verweist darauf, dass Teichwirte und Fischzuchten Probleme mit dem Biber haben könnten. Die Zuflüsse zu ihren Anlagen würden gebremst und die Wasserstände würden sinken, was die Fische gefährde.

Was also können Grundstückseigentümer tun, um den unliebsamen Besucher in Schach zu halten? Petra Schulze empfiehlt, wertvolle Bäume rechtzeitig zu umzäunen und somit zu schützen. Dem Biber sollten lieber kleine, schnell nachwachsende Ufergehölze als Ersatz angeboten werden. Auch sollte versucht werden, dem Nagetier das Eindringen in Bootshäuser und Hafenbecken zu erschweren, zum Beispiel durch das Anbringen von Gittern. Wo immer ein ernster wirtschaftlicher Schaden entstehe, könne eine Umsiedlung oder Entnahme des Bibers notwendig sein, was in enger Zusammenarbeit mit den zuständigen Behörden und den Biberberatern geschehe. Es gelte jedoch der Grundsatz: Prävention vor Entnahme. „Es gibt genug Möglichkeiten, wie man sich das Leben mit dem Biber erleichtern kann, ohne allzu sehr in die Natur einzugreifen“, sagt die stellvertretende OSV-Vorsitzende. Der zuverlässigste und umweltverträglichste Schutz von Bäumen in einem Bibergebiet sei es, einen Stamm mit Draht oder Estrichmatten einzugittern. Eine weitere Möglichkeit sei das Bestreichen von Wurzeln und Stämmen mit quarzsandhaltigen Schälschutzmitteln. Manchmal reiche auch ein sogenannter Marderschreck, der mit Ultraschall arbeite. Wer diese Geräte aufstelle, riskiere aber, dass Eichhörnchen und andere Tiere ebenso vertrieben würden. Um größere Flächen zu schützen, könne man einen elektrischen Weidezaun errichten. Als weniger wirkungsvoll gelte die helle Beleuchtung von Seegrundstücken. Hier trete schnell ein Gewöhnungseffekt ein. Außerdem seien Lichtverschmutzung und ein hoher Stromverbrauch nicht umweltfreundlich.

VON TANJA LÜHR, Isar Loisachbote, 18.03.2023

Solarenergie ist nicht aufzuhalten

PV-Freiflächenanlagen in Münsing: Ostufer-Schutzverband lädt zu Infoabend

VON TANJA LÜHR, Isar Loisachbote 24.02.2023

https://www.merkur.de/lokales/wolfratshausen/muensing-ort29101/?itm_source=internal&itm_medium=link&itm_campaign=Karte

Der Wunsch nach Unabhängigkeit von Russlands Gas und Öl verleiht der Diskussion um den Ausbau der erneuerbaren Energien gerade einen Schub. Im Landkreis gibt es etliche Anträge für den Bau von Photovoltaik-Freiflächenanlagen. Doch fast überall sorgen sich Anwohner und Bürger um das Landschaftsbild, das sie durch die aufgeständerten, blauen Module beeinträchtigt sehen. So auch in Münsing. Dort wird die Gemeinde wie berichtet Bebauungspläne für zwei beantragte Anlagen aufstellen. Eine soll in Münsing auf der Wiese gegenüber der Autobahnausfahrt der A95 entstehen, die andere nördlich von Degerndorf. Insgesamt werden 7,7 Hektar Land verbraucht. Pro Hektar rechnet man mit einer jährlichen Stromerzeugung von rund 500 000 Kilowattstunden.

Der Ostuferschutzverband (OSV) veranstaltete aufgrund dieser Planungen einen Informationsabend im katholischen Pfarrheim mit dem Münchner Fachanwalt für Verwaltungsrecht, Roland Schmidt. Er befasst sich seit 15 Jahren mit der Thematik. Weil PV-Freiflächenanlagen gewerbliche Bauwerke sind, braucht es in Bayern immer einen Bebauungsplan, bevor die Betreiber sie installieren dürfen. In der Regel pachten Investoren landwirtschaftliche Flächen für 25 bis 30 Jahre. Für die Grundstückseigentümer ist das durchaus lukrativ. Nach dem Abbau der Solarmodule sind die Wiesen wieder ohne Weiteres landwirtschaftlich nutzbar.

„Die Bundesregierung gibt wirklich Gas. Der Ausbau der Solarenergie ist nicht mehr aufzuhalten. Auch bei der Windkraft kommt starker Druck auf die Kommunen zu. Sie müssen versuchen, Kompromisse zu finden“, betonte Schmidt. Die Bürger wiederum sollten „konstruktive Vorschläge“ machen, wie die Solarfelder verträglich gestaltet werden könnten.

Die Gemeinden, so der Rechtsanwalt, hätten vier Möglichkeiten, mit dem Druck von oben umzugehen. Sie könnten Freiflächenanlagen verhindern, was aber in einigen Jahren schwierig werde. Denn dann sollen sie vom Gesetz her privilegiert sein. Das heißt: Sie sind nicht einfach abzulehnen. Die Kommunen könnten ebenfalls über den Flächennutzungsplan proaktiv geeignete Standorte festsetzen. Das sei allerdings sehr aufwendig, gab der Fachanwalt zu bedenken. Teuer wird es, wenn die Kommunen selbst Anlagen bauen und betreiben. Die Stadt Dinkelsbühl geht diesen Weg und gewährleistet dadurch gleichzeitig, dass auch ihre Bürger durch Beteiligungen in den Genuss der EEG-Einspeisevergütung in Höhe von aktuell 8 Cent pro Kilowattstunde kommen.

Für die vierte Alternative hat sich der Münsinger Gemeinderat entschieden: Er berät von Fall zu Fall, von Antrag zu Antrag. Gemeinderätin Anja Ruhdorfer erklärte dazu, man habe sich zu diesem weniger zeit- und kostenintensiven Schritt entschlossen, weil Münsing sich 2022 bereits Leitlinien für den Umgang mit PV-Freiflächenanlagen gegeben hatte. Es ist geregelt, dass das Ortsbild, der Landschafts- und Naturschutz nicht leiden. Die Gemeinde hat sich gleichzeitig zum Ziel gesetzt, 200 Prozent ihres Strombedarfs mit Solarfeldern abzudecken. Dafür müsste ein Prozent der landwirtschaftlichen Flächen der Großgemeinde – etwa 25 Hektar – für Photovoltaik nutzbar gemacht werden.

Besucher Carl Schmöle sieht in der bei Degerndorf geplanten Anlage eine Verschandelung der Landschaft. „Wenn ich am Aussichtspunkt oben an der Maria-Dank-Kapelle stehe, schaue ich genau auf die blauen Module“, sagte er. Roland Schmidt rät der Gemeinde, Visualisierungen von den Standorten anfertigen zu lassen. Oft stelle sich heraus, dass die Anlagen optisch gar nicht so sehr störten. Mehrere Besucher wünschten sich, dass die Bürger etwa in Form von Genossenschaften eine Beteiligungsmöglichkeit erhalten. Jakob Koch, Grünen-Kreisrat und Gemeinderat in der Nachbargemeinde Eurasburg, sagte, er sei „ein Fan“ der Münsinger PV-Anlagen-Richtlinien. Eurasburg habe sie übernommen. Solarparks seien eine Chance, die Energiewende zu schaffen. Sie müssten nur möglichst verträglich und mit möglichst großer Bürgerbeteiligung gebaut werden.

Der OSV unterstützt die Energiewende!Der Schutzverband für das Ostufer des Starnberger Sees lädt zu einem interessanten Vortrag mit anschließender Fragerunde ein.

Aktuell geht es um Freiflächen-Photovoltaik, also PV-Anlagen nicht nur auf dem Dach, sondern in den Wiesen. Solche Anlagen können eine Menge Strom produzieren und damit einen wesentlichen Beitrag zur Energiewende leisten.
Und vor allem stehen sie – anders als Windräder – nicht automatisch im Gegensatz zum Schutz unserer wertvollen Landschaft. Es kommt nur darauf an, die PV-Panele an den am meisten geeigneten Orten aufzustellen, also dort wo man sie am wenigsten sieht, zB zwischen Autobahn und angrenzendem Wald.


Der OSV möchte dazu beitragen, dass diese „unsichtbaren“ Flächen aufgefunden und im Sinne der Münsinger verwendet werden.


Für die Eigentümer solcher Flächen kann eine Investition in PV durchaus attraktiv sein. Vielleicht haben Sie entsprechende Werbung fremder Anbieter schon bemerkt.
Da die Thematik kompliziert ist, haben wir eine renommierte Anwaltskanzlei gewinnen können, hierzu einen Vortrag mit anschließender Diskussion zu veranstalten.

Termin: Donnerstag, 16.2.2023 um 19h30 im Pfarrsaal Münsing, Holzhausener Straße.

Wenn es irgend möglich sollten Sie teilnehmen, als Bürger, als Flächeneigentümer und als Unterstützter der Energiewende. Bitte geben Sie diese Information auch an andere potentiell Interessierte weiter. Wir zählen auf Sie!

  • Rechtliche Grundlagen und Rahmenbedingungen
    • Fördermöglichkeiten für die Errichtung und den Betrieb
      • Kommunale Steuerung der Ansiedlung der Anlagen
    • Beteiligung von Freiflächeneigentümern und allgemeine Bürgerbeteiligung

Referent: Roland Schmidt, Rechtsanwalt

Termin: Donnerstag, 16.2.23 um 19:30 Uhr

Ort: Pfarrheim in Münsing, Holzhausener Strasse 4

Der Eintritt ist frei

Die Anlagen, die jetzt erstellt werden, werden das Orts- und Landschaftsbild für die nächsten 30 Jahre maßgeblich prägen. Es muss also heute sichergestellt werden, dass nur die am besten geeigneten Flächen ausgewiesen werden und eine ausgewogene Verteilung der Anlagen im gesamten Gemeinde-gebiet erfolgt. Wir möchten durch weitere Informationen für die Akzeptanz dieser Anlagen in der Bevölkerung werben. Wir halten es für wichtig, dass eine Gesamtübersicht über alle in der Gemeinde stehenden Flächen erstellt wird und Bürger-beteiligungsmodelle vorgestellt werden. Dabei müssen Sichtschutz, unterirdisch verlegte Trassen, sowie  ein geordneter Rückbau beachtet werden. Mit diesen Gesichtspunkten soll sich der Vortrag befassen.

Veranstaltungshinweis in der Wolfratshauser SZ vom 13.02.2023

https://www.sueddeutsche.de/muenchen/wolfratshausen/muensing-ostuferschutzverband-informationsabend-photovoltaik-freiflaechen-1.5749684

Einwendungen des OSV

gegen die 8. Änderung des Flächennutzungsplans der Gemeinde Münsing sowie die vorhabenbezogenen Bebauungspläne Nr. 36, Gemarkung Münsing und Nr. 9, Gemarkung Degerndorf

Sehr geehrter Herr Bürgermeister Grasl,

sehr geehrte Mitglieder des Gemeinderats,

der Schutzverband für das Ostufer des Starnberger Sees e.V. (OSV) fördert entsprechend seiner satzungsgemäßen Aufgabe den Umwelt-, Landschaft- und Denkmalschutz sowie die Kultur in seinem Tätigkeitsgebiet. Dieses erstreckt sich von der Linie Starnberg-Seeshaupt nach Osten bis zum Wieder-Abfall des Geländes in das Isar- oder Loisachtal und umfasst somit auch das Gemeindegebiet Münsing. Dem Satzungszweck kommt der OSV insbesondere durch Vortragsveranstaltungen, Eingaben an die Gemeinden im Tätigkeitsbereich und Stellungnahmen gegenüber Behörden und Institutionen sowie durch Beratung der Mitglieder nach.

Die Ausweisung von Freiflächen-Photovoltaikanlagen berührt neben vielfältigen Umweltbelangen insbesondere auch das Landschaftsbild. Zudem ist die Kulturlandschaft des Ostufers des Starnberger Sees historisch geprägt von kleinteiligen landwirtschaftlichen Strukturen. Wenngleich der OSV die Bemühungen der Gemeinde Münsing zur autarken Versorgung mit erneuerbaren Energien grundsätzlich und ausdrücklich begrüßt, entspricht es unserem satzungsgemäßen Auftrag, Einwendungen gegen gemeindliche Planungen zu erheben, sofern diese das Landschaftsbild sowie weitere Umwelt- oder kulturelle Belange beeinträchtigen.

I. Gegen im Betreff genannten Planungsvorhaben erheben wir Einwendungen und fordern die Gemeinde Münsing entsprechend unseres satzungsgemäßen Auftrags auf:

  • die oben genannten Planungsmaßnahmen bis zur Erstellung eines das vollständige Gemeindegebiet umfassenden städtebaulichen Standortkonzepts „Freiflächen-Photovoltaik“ zurückzustellen,
  • nach Erstellung eines solchen städtebaulichen Standortkonzepts Vorhaben für Freiflächen-Photovoltaik entsprechend den Leitlinien der Gemeinde Münsing zu priorisieren,
  • Freiflächen-Photovoltaik-Projekte vorrangig in gemeindlicher Trägerschaft zu realisieren,
  • soweit dies nicht möglich ist, im Rahmen der Durchführungsverträge Bürgerbeteiligungs-modelle festzuschreiben,
  • in den Durchführungsverträgen eine Erlösbeteiligung der Gemeinde gemäß den Möglich-keiten des § 6 Abs. 3 EEG vorzusehen,
  • zum Schutz des Landschaftsbildes bei allen (künftigen) Vorhaben eine wirksame Eingrünung (Bepflanzungsdichte und -höhe, Auswahl immergrüner Pflanzen) festzusetzen und vertraglich so zu sichern, dass eine vollständige Umsetzung der Maßnahmen gewährleistet ist,
  • zum Schutz des Landschaftsbildes bei allen (künftigen) Vorhaben eine möglichst niedrige Modulhöhe festzusetzen,
  • zum Schutz des Landschaftsbildes bei einer Fortführung des Planungsvorhabens den Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 9, Gemarkung Degerndorf nach Süden zu erweitern und dort eine von jeglicher Bebauung freizuhaltende Grünfläche festzusetzen.

II)  Diese Forderungen beruhen auf folgenden allgemeinen Erwägungen:

Der für das Gemeindegebiet Münsing einschlägige Regionalplan 17 definiert als landschaftliches Leitbild:

„es ist anzustreben, die Natur- und Kulturlandschaften der Region Oberland und ihre natürlichen Lebensgrundlagen als Lebensraum und Existenzgrundlage der ansässigen Bevölkerung sowie der Tier- und Pflanzenwelt in ihrer einzigartigen Vielfalt, Eigenart und Schönheit zu erhalten und – wo nötig – wiederherzustellen. Es ist von besonderer Bedeutung, die weitgehend unbeeinträchtigten Naturlandschaften des Alpenraums in ihrer Ursprünglichkeit zu bewahren.“

Im Einklang mit diesen auch für die Planungsvorhaben der Gemeinde Münsing maßgebliche Vorgaben sieht der OSV im Erhalt und der Förderung kleinteiliger, von Ortsansässigen betriebener landwirtschaftlicher Strukturen ein besonders erstrebenswertes Ziel zur Bewahrung des urtypischen Landschaftsbildes in unserer Region. Die Umnutzung landwirtschaftlicher Flächen für Freiflächen-Photovoltaik stellt hierbei naturgemäß eine erhebliche Konflikt- und Konkurrenzsituation dar. Dies bestätigen auch die in verschiedenen Zeitungsberichten beschriebenen Reaktionen von Einwohnern der Nachbargemeinde Icking zu aktuellen Vorhaben. Wenn auch der Ausbau der erneuerbaren Energien in Zeiten des Klimawandels eine unbestreitbare Notwendigkeit darstellt, ist bei der Umsetzung eine verträgliche Ausgestaltung ebenso unabdingbar. Dies betrifft zuvörderst den Schutz der Umwelt und natürlichen Landschaft, zugleich aber auch der Kulturlandschaft. Rein kommerzielle Interessen dürfen hier nicht die Oberhand gewinnen.

Die Ausweisung der beiden Projekte erfolgt ohne städtebauliches Standortkonzept für das gesamte Gemeindegebiet, wie es die Hinweise des Bayerischen Staatsministeriums für Wohnen, Bau und Verkehr vom 10.12.2021 jedoch ausdrücklich vorsehen (vgl. Hinweise des StMWBV v. 10.12.2021, S. 6f.). Der Gemeinderat selbst hat ein solches Standortkonzept in der Sitzung am 08.03.2022 für den Bebauungsplan Nr. 36, Gemarkung Münsing noch explizit (!) gefordert (vgl. Protokoll v. 12.07.2022). In Ermangelung eines solchen Standortkonzepts kann eine ordnungsgemäße Standortauswahl, wie sie die Hinweise des Bauministeriums nahelegen (vgl. Hinweise des StMWBV v. 10.12.2021, S. 7f.), nicht erfolgen. Eine Bauleitplanung ist dann städtebaulich nicht erforderlich im Sinn von § 1 Abs. 3 BauGB und nicht abgewogen im Sinn von § 1 Abs. 7 BauGB.

Die aktuellen Planungsvorhaben nehmen zudem zusammengenommen mit einer Kapazität von ca. 7,7 MW einen signifikanten Anteil (30,8 %) an der in der Leitlinie zur Entwicklung von Freiflächen-Photovoltaik-Anlagen in der Gemeinde Münsing vom Mai 2022 festgelegten Gesamtkapazität von 25 MW ein. Mit der Realisierung dieser beiden Vorhaben ginge ein künftiges Standortkonzept teilweise ins Leere. Es besteht vielmehr die Befürchtung, dass weniger gut geeignete Flächen in den Genuss einer Genehmigung kommen, bevor die Gemeinde weitere Alternativen belastbar geprüft hat.

Aus unserer Sicht ist es unabdingbar, ein rares Gut wie Grund und Boden oder ein Allgemeingut wie die Landschaft zum Nutzen der Allgemeinheit zu bewahren bzw. zu entwickeln. Die Förderung erneuerbarer Energien ist dabei in Zeiten des Klimawandels ein wichtiger, aber nicht alles überstrahlender Aspekt. Beispielsweise kann das Ziel einer autarken gemeindlichen Energie-versorgung vorzugsweise durch Anlagen in gemeindlicher Trägerschaft realisiert werden. Die hierzu benötigten Flächen könnten angepachtet werden, womit auch die jeweiligen Grundstücks-eigentümer am wirtschaftlichen Erfolg partizipieren. Jedenfalls sollte aber im Einklang mit der gemeindlichen Leitlinie zur Entwicklung von Freiflächen-Photovoltaik-Anlagen ein Bürgerbeteiligungsmodell (Aufzählungspunkt 7) festgeschrieben werden. Die rechtliche Handhabe hierzu steht der Gemeinde Münsing im Wege des Durchführungsvertrages offen. Unabhängig davon aber sollte in den Durchführungsverträgen eine Ertragsbeteiligung gemäß § 6 Abs. 3 EEG vorgesehen werden, wie es der Vorhabenträger des Bebauungsplans Nr. 9, Gemarkung Degerndorf laut Gemeinderatsprotokoll vom 12.07.2022 in Aussicht gestellt hat.

Wenn nach Erarbeitung eines städtebaulichen Standortkonzepts schließlich verschiedene Freiflächen-Photovoltaikanlagen projektiert werden sollten, sind die Eingriffe in das Landschaftsbild – wiederum in Einklang mit den landesplanerischen Vorgaben – möglichst zu minimieren. Hierzu bietet es sich an, anders als bei den jetzt in Rede stehenden Projekten, Visualisierungen der geplanten Anlagen aus verschiedenen Perspektiven und Sichtachsen (z.B. Wasserwerkshügel im Norden, Maria Dank im Süden, Tree of Münsing, Straßen und Wege in der Nähe) unter Berücksichtigung der Topographie und der geplanten Höhe der Anlagen vorzunehmen. Dies bietet unter anderem die Möglichkeit, vorgesehene Maßnahmen zur Eingrünung auf ihre Wirksamkeit zu prüfen. Für eine möglichst schonende Integration von Freiflächen-Photovoltaikanlagen in die Landschaft ist eine eben solche wirksame Eingrünung elementar. Dies betrifft eine ausreichende Dichte und in Bezug auf die Photovoltaik-Module ausreichend hohe Bepflanzung mit möglichst (zumindest zum Teil) immergrünen Pflanzenarten. Photovoltaikanlagen beanspruchen die Landschaft schließlich nicht nur innerhalb der Vegetationsperiode. Angesichts der Höhe der aufzustellenden Paneele ist es nicht nachvollziehbar, wie von einer wirksamen Eingrünung während der nicht laubtragenden Zeiten ausgegangen werden kann.

Diese allgemeinen Erwägungen vorausgeschickt, die gleichermaßen für alle im Betreff genannten gemeindlichen Planungen (Flächennutzungsplanänderung, beide Bebauungsplanverfahren) gelten, gilt es nachfolgend noch spezifische Punkte zu einzelnen Planungen anzumerken:

III. Bebauungsplan Nr. 36, Gemarkung Münsing:

Die Begründung zum Bebauungsplan mit Umweltbericht weist den Geltungsbereich als vorbelasteten Standort (200 m Entfernung von Bundesautobahnen) aus. Die Eigenschaft der Vorbelastung betrifft allerdings nur einen Teilbereich des Geltungsbereichs. Die Gemeinde argumentiert weiterhin mit einer Länderöffnungsklausel („benachteiligtes landwirtschaftliches Gebiet“). Diese Einstufung betrifft aber in erster Linie die grundsätzliche Förderfähigkeit nach EEG und ist allenfalls ein Indiz für die Geeignetheit des Standortes. Ein Standardauswahlverfahren zur Bestenauslese ist sie gerade nicht.

Weiterhin liegt der Standort im Vorhabengebiet Wasserversorgung. Sollte eine Planung an dieser Stelle weiterverfolgt werden, sind hierfür die geeigneten Schutzmaßnahmen zu ergreifen.

Mangels Visualisierungen ist zudem nicht auszuschließen, dass das Landschaftsbild trotz Eingrünung und der in der Begründung erwähnten Hanglage unzumutbar beeinträchtigt wird. Das Vorhabengebiet liegt in unmittelbarer Nähe zum sogenannten „Tree of Münsing“ als besonders markanten und die Landschaft prägenden Blickfang.

IV. Bebauungsplan 9, Gemarkung Degerndorf:

Hinsichtlich dieses Vorhabens sehen wir es als besonders kritisch an, dass ca. ein Fünftel der gemeindlichen Gesamtkapazität für Freiflächen-Photovoltaik an einem Standort vergeben wird, der die in den Leitlinien zur Entwicklung von Freiflächen-Photovoltaikanlagen in der Gemeinde Münsing aufgestellten Kriterien in wesentlichen Punkten nicht erfüllt. Werden Leitlinien aber nicht konsequent beachtet, verlieren sie ihre steuernde und koordinierende Funktion!

Zum einen fehlt es, wie bereits zuvor erwähnt, an einem städtebaulichen Standortkonzept, ohne dass der Gesamtumfang und die Verteilung (Aufzählungspunkt 6 der Leitlinie) im Gemeindegebiet nicht effektiv zu beurteilen ist.

Noch deutlich gravierender stellt sich allerdings dar, dass es sich bei dem Standort um keine vorbelastete Fläche (Aufzählungspunkt 4 der Leitlinie) handelt. Eine Ausnahme von diesem Kriterium ist nicht angezeigt, da ohne städtebauliches Standortkonzept für das gesamte Gemeindegebiet nicht abschließend beurteilt werden kann, ob, an welchen Orten und in welchem Umfang für das Gemeindegebiet solche vorbelasteten Flächen existieren und ob die jeweiligen Eigentümer bereit sind, diese dementsprechend zu nutzen bzw. nutzen zu lassen. Soweit die Gemeinde in der Begründung zum Bebauungsplanentwurf lapidar darauf verweist, in der Gemeinde existierten keine derart vorbelasteten Flächen, steht das diametral zur Begründung des Bebauungsplans Nr. 36, Gemarkung Münsing, die dessen Geltungsbereich eben als solche vorbelastete Fläche bezeichnet. Bereits aus diesem Grund handelt es sich nicht um einen „geeigneten Standort“ im Sinne der Hinweise des StMWBV v. 10.12.2021 (vgl. dort S. 8). Ein bloßer Verweis auf die landesrechtliche Ausweisung als „benachteiligtes landwirtschaftliches Gebiet“ kann hieran nichts ändern. Zum einen handelt es sich um rein förderrechtliche Auswirkungen im Sinne des EEG. Zum anderen kann ein solcher Hinweis nicht ausreichen, um eine Standortpriorisierung zu erreichen, da ja das gesamte Gemeindegebiet von Münsing als „benachteiligt“ ausgewiesen ist, und somit auch exakt jede andere im Außenbereich befindliche Fläche in Münsing einen geeigneten Standort darstellen müsste.

Zudem ist auch für diese Anlage kein Bürgerbeteiligungsmodell (Aufzählungspunkt 7) vorgesehen. Den Materialien zur Aufstellung des Bebauungsplans lässt sich im Gegenteil gerade entnehmen, dass der Strom (vorwiegend) für den in der Nähe und im Eigentum der Vorhabenträger befindlichen energieintensiven Gewerbebetrieb (Fa. Agrobs) verwendet werden soll. Damit wären ca. ein Fünftel der in der Gemeinde verfügbaren Erzeugungskapazität dem allgemeinen Nutzen entzogen und würden ausschließlich den privaten, kommerziellen Interessen der Vorhabenträger dienen.

Bei den einzelnen Festsetzungen erschließt es sich zudem nicht, weshalb für diesen Bebauungsplan eine Modulhöhe von 3,8 m vorgesehen sein soll, während beim Bebauungsplan Nr. 36, Gemarkung Münsing lediglich eine Höhe von 3,5 m festgesetzt ist. Eine Begründung für diese Modulhöhe fehlt völlig. Um die Eingriffe in das Landschaftsbild zu minimieren, ist aber gerade eine möglichst zurückhaltende Bebauung anzustreben. Dies gilt insbesondere unter dem Gesichtspunkt, dass die zur Eingrünung vorgesehenen Pflanzenarten erfahrungsgemäß eine geringere Wuchshöhe aufweisen, als die vorgesehene Modulhöhe.

Zudem erschließt es sich uns nicht, weshalb eine Eingrünung nach Süden fehlt. Auch von dieser Seite ist das Gelände von Wanderwegen und nicht zuletzt vom Betrieb (mit Wohnhaus) der Fa. Berger selbst einsehbar. Das als schützenswerter Landschaftsbestandteil festgesetzte Feldgehölz kann unbeschadet seiner unbezweifelbaren Schönheit aufgrund seiner Ausdehnung von nur ca. 100 m keinen gleich wirksamen Schutz bieten. Vielmehr besteht – gerade auch aufgrund der bisherigen Genehmigungshistorie – die Befürchtung, dass der Gewerbebetrieb Agrobs zusätzliche Erweiterungsschritte nach Norden unternimmt und die fehlende Eingrünung der Fotovoltaikanlagen nach Süden solche Erweiterungsmaßnahmen bereits antezipiert. Dafür kann auch sprechen, dass die in den Baugenehmigungen für die Hallen 4 und 5 beauflagte Eingrünung nach Norden immer noch nicht erfolgt ist. Bei einem solchen Zusammenwachsen von Gewerbebetrieb und diesem dienender Photovoltaikanlage entstünde aber ein mehr als 10 ha großes faktisches Gewerbegebiet, was sicher nicht im Interesse der Gemeinde Münsing und der Natur und Landschaft am Ostufer des Starnberger Sees sein kann. Um ein solch faktisches Gewerbegebiet effektiv zu verhindern, sollte daher bereits jetzt der Geltungsbereich des Bebauungsplans erweitert werden und in Richtung des Gewerbebetriebs eine von jeglicher Bebauung freizuhaltende Grünfläche festgesetzt werden. Bebauungsplan und Flächennutzungsplanänderung bieten die bestmögliche Gelegenheit, eine solch unerwünschte Entwicklung mit den Instrumenten der gemeindlichen Planungshoheit effektiv zu verhindern.

Bereits die bisherigen Erweiterungen des Gewerbebetriebs Agrobs an dieser exponierten Lage stellen eine erhebliche Beeinträchtigung des Landschaftsbildes dar, die insbesondere mit den Zielen und Grundsätzen der Raumordnung nicht vereinbar sind und daher auch nicht als Bebauungsplan realisierbar wären. Die derzeitige Ausgestaltung der Planung verstärkt unsere Sorge, dass mit der Errichtung der Photovoltaikanlage einer erneuten Betriebserweiterung auf anderem Wege Vorschub geleistet werden könnte. Die Folgen für die schon heute mehr als angespannte Verkehrssituation im Münsinger Dorfgebiet sind kaum abseh- und vorstellbar. Wir bitten die Gemeinde daher  um eine entsprechende Mitteilung, sobald ihr weitere Erweiterungsabsichten der Fa. Agrobs für deren Betriebsgelände bekannt werden.

Wir hoffen, dass wir mit diesen Einwendungen beim weiteren Vorgehen in der Gemeinde Gehör finden werden.

Mit freundlichen Grüßen,

Johannes Umbreit, Petra Schulze, Manfred Stecher, Gustav Neumeister, Mechthild Felsch