Nächster Schritt für das Seniorenstift

Das Ambacher Vorhaben wird am Dienstag im Gemeinderat behandelt – Zur Sitzung werden viele Bürger erwartet

von tanja lühr, Isar Loisachbote vom 13. Februar 2017

Münsing – Das geplante Seniorenwohnstift auf dem Wiedemann-Grundstück in Ambach steht nach längerer Pause am Dienstag, 14. Februar, wieder auf der Tagesordnung des Münsinger Gemeinderats. Christian Weigl vom Büro Goergens und Miklautz wird eine Studie „auf Eignung des ehemaligen Sanatorium-Areals aus Sicht des Ortsplaners“ vorstellen. Außerdem wird der Stadtplaner einen sogenannten Testentwurf präsentieren. „Durch eine veränderte Gebäudestruktur oder -anordnung kann man viel bewirken. Ein Hof könnte zum Beispiel Aufenthaltsqualität schaffen“, erklärt Bürgermeister Michael Grasl. Der Entwurf sei schon recht konkret, aber nur, damit man sich einmal vorstellen könne, was auf dem Gelände machbar wäre. Vorgaben seien gewesen, dass die Gemeinde bei der Bebauung unter dem jetzigen Bestand bleiben wolle und dass die Bäume erhalten würden.

Grasl betont, dass in der Sitzung, die wegen des zu erwartenden Bürgerinteresses im Gemeindesaal stattfindet (Beginn 20 Uhr), noch keinerlei Entscheidungen über die Entwürfe getroffen würden: „Wir wollen vom Gemeinderat einfach grünes Licht bekommen, dass wir weiterplanen können.“ Wie berichtet müsste der Gemeinderat einen Bebauungsplan aufstellen. Dann könnte ein Architektenwettbewerb ausgeschrieben werden.

In einer Pressemitteilung fordert die Vorsitzende des Ostuferschutzverbands (OSV) und Gemeinderätin Ursula Scriba, dass am kommenden Dienstag keine grundsätzliche Entscheidung über eine Neubebauung des Gebiets und einen Architektenwettbewerb getroffen werden dürfe. Scriba hält es für „unerlässlich“, dass die Ergebnisse der Weigl-Studie erst im Rahmen einer Bürgerversammlung vorgestellt werden. „Das Gelände liegt seit 15 Jahren im Dornröschenschlaf. Es muss nicht blitzartig wachgeküsst werden“, warnt die Schutzverbandsvorsitzende vor übereilten Schritten.

Die Initiative Ambach hat unterdessen nach Bekanntwerden der Tagesordnung eine Rundmail an alle Unterstützer und die Presse verschickt. Darin bittet der Sprecher Sebastian Wiedemann alle Mitbürger und „Freunde Ambachs“, zur Sitzung zu kommen und sich zu informieren. „Es gilt, sich weiterhin für eine maßvolle Entwicklung Ambachs einzusetzen und wichtige Aspekte wie die Verträglichkeit für den Ort, die passende Architektur sowie Landschafts- und Baumschutz zu betonen und zu verteidigen“, schreibt Wiedemann.

Im Sommer vergangenen Jahres konnten sich die Bürger durch ihren Protest – 350 Unterschriften wurden innerhalb weniger Wochen gesammelt – gegen das Konzept für das Seniorenwohnheim Ambach eine Stimme verschaffen. Der laut Wiedemann „brachiale und unsensible Rohentwurf“ wird in dieser Form nicht weiterverfolgt. Der Sprecher der Bürgerinitiative weist jedoch darauf hin, dass weiterhin von einer Wohnanlage mit 85 Wohnungen die Rede sei – seiner Meinung nach zu viel für das kleine Ambach. Bürgermeister Michael Grasl weist darauf hin, dass Zuhörern in der Gemeinderatssitzung zwar mit Einverständnis der Gemeinderäte ein kurzes Rederecht eingeräumt werden könne, dass für eine ausführliche Diskussion aber die Bürgerversammlung da sei.

Dornröschen und der Städtebau-Prinz

 

Der Schutzverband geht die Planung fürs Wiedemann-Gelände zu schnell. Schon am Dienstag berät der Gemeinderat.

Von Ingrid Hügenell, Süddeutsche Zeitung 11. Februar 2017 

Kein anderes Thema ist in Münsing momentan so umstritten wie die Bebauung des Geländes der früheren Wiedemann-Klinik in Ambach. Die Gemeinde hat das renommierte Münchner Architekten- und Städtebaubüro Goergens, Miklautz und Partner beauftragt, das Areal zu untersuchen. „Die haben das neutral unter die Lupe genommen“, sagt Bürgermeister Michael Grasl (Freie Wähler). Am Dienstag soll die Studie im Gemeinderat vorgestellt werden.

Der Ostuferschutzverband (OSV), der gegen eine Bebauung ist, hat sich vorab an die Presse gewandt. In einem Brief fordert Ulrike Scriba für den Vorstand, dass vor der Sitzung eine Bürgerversammlung stattfindet. Denn der Gemeinderat soll darüber abstimmen, ob es einen Realisierungswettbewerb geben soll. Dem OSV geht alles zu schnell. „Es gibt keinerlei Grund, Zeitdruck zu entfalten. Nachdem das Gelände seit 15 Jahren in einem Dornröschenschlaf liegt, muss es nicht blitzartig wachgeküsst werden“, heißt es in dem Brief. Vielmehr müssten die Bürger die Möglichkeit haben, die Ergebnisse der Studie vorab zu erfahren und ihre Meinung abzugeben.

Bürgermeister Grasl nennt den Brief „Störfeuer“. Der Gemeinderat, der die Planungshoheit habe, habe auch das Recht, als erster über die Ergebnisse der Studie informiert zu werden. Die Sitzung, bei der das am Dienstag geschehen soll, ist öffentlich. Sie wurde vom Sitzungs- in den Gemeindesaal verlegt, in dem Grasl zufolge etwa 100 Menschen Platz finden. Grasl sieht auch überhaupt keinen Zeitdruck. Denn bei der Sitzung am Dienstag werde kein Wettbewerb vergeben und auch kein Aufstellungsbeschluss gefasst. Er werde den Gemeinderat aber schon fragen, ob man mit der Planung weitermachen solle.

Im März solle es dann eine Bürgerversammlung geben, bei der sich auch das „Kuratorium Wohnen im Alter“ (KWA) vorstellen werde.

Öffentliche Sitzung des Gemeinderats, Dienstag, 14. Februar, 20 Uhr, im Gemeindesaal

 

Gemeinderatssitzung, am 14. Februar, 20 Uhr Gemeindesaal

Münsing, den 2. Februar 2017

Verehrte Mitglieder,
die Frage, wie es auf dem Gelände der ehemaligen Wiedemann-Klinik weitergehen soll, beschäftigt derzeit den Gemeinderat, die Presse und viele Münsinger Bürger. Sie beschäftigt auch uns, weil der Schutz der Ostufer-Landschaft vor Zersiedelung, baulicher Verdichtung und untypischer Neubebauung ureigenste Aufgabe unseres Verbandes ist. Deshalb stehen wir hinter dem Rahmenplan der Gemeinde Münsing aus dem Jahr 2008, der genau diese Ziele hat. Dieser Rahmenplan war die Lehre aus dem Fiasko des Bebauungsplanes Grünwaldhof, als ein Münchner Bauträger im Rahmen eines Bebauungsplanverfahrens eine Bebauung erzwang, die von den meisten Ambachern als völlig misslungen empfunden wird. Man kann sie besichtigen. Zu allem Unglück hat der Verwaltungsgerichtshof den Bebauungsplan Grünwaldhof aufgehoben, sodass auch noch die Uferbebauung gestattet werden musste, obwohl der Freistaat dort bereits ein Vorkaufsrecht ausgeübt und im Hinblick auf den Bebauungsplan wieder aufgegeben hatte. Die Gemeinde hat wenig Glück mit ihren Bebauungsplänen: Jetzt ist auch noch der Bebauungsplan Ammerland-Süd wegen schwerer Mängel bei der Abwägung der Gründe aufgehoben worden.

Wir meinen deshalb, dass die Gemeinde äußerst zurückhaltend mit der Aufstellung von Bebauungsplänen im Bereich des Ostufers sein sollte. Zu diesem Mittel sollte sie nur greifen, wenn es zum Schutz des Ostufers unbedingt nötig ist. Aus unserer Sicht besteht aber keine Notwendigkeit, für das Wiedemann-Areal neues Baurecht für eine Senioren-Wohnanlage zu schaffen. Das Gelände liegt im Außenbereich, in dem prinzipiell keine Bebauung zulässig ist, außer für Land- und Forstwirtschaft, Fischerei, Imkerei u. Ä. Dass dort noch die Ruinen der ehemaligen Klinik stehen, geht auf Baugenehmigungen aus den 1960er und 1970er Jahren zurück, die eigentlich nicht hätten erteilt werden dürfen und deren Umstände wir nicht nachvollziehen können. Die verfallenen Gebäude haben ihren Bestandsschutz verloren, weil die Kliniknutzung m Jahre 2002 aufgegeben wurde. Im Außenbereich haben die Ruinen damit genauso wenig Existenzberechtigung wie ein leerstehendes Wochenendhaus, eine aufgegebene Maschinenhalle, ein stillgelegtes Atomkraftwerk oder eine stillgelegte Reithalle. Alle derartigen Gebäude müssten eigentlich zurückgebaut werden, um den Außenbereich – sprich die freie Landschaft – zu erhalten. Dass dies häufig nicht geschieht, steht auf einem anderen Blatt.

Zwar ist einem Berliner Investor im Jahr 2014 aus nicht nachvollziehbaren Gründen genehmigt worden, die Kliniknutzung wieder aufzunehmen und die Ruinen zu sanieren und teilweise zu erneuern. Dieser Investor hat das Projekt aber aufgegeben. Jedenfalls ist damit kein generelles Baurecht auf dem Gelände für ganz andere Zwecke entstanden, wie mittlerweile allgemein anerkannt ist. Bis vor Kurzem bestand nämlich die irrige Auffassung, dass durch diese Erlaubnis eine Art generelles Baurecht entstanden sein könnte.

Der Gemeinderat steht also vor einer schwierigen Entscheidung: Sollen die Ruinen auf dem Gelände Anlass dafür sein, eine Neubebauung durch Erlass eines Bebauungsplans zu ermöglichen? Soll das Gelände Außenbereich bleiben und langfristig als freie Landschaft erhalten werden? Wir meinen, dass es für eine Neubebauung sehr gute Gründe geben muss. Diese Gründe können aber nur in den Bedürfnissen der Gemeindebürger liegen: Angemessene Versorgung mit preisgünstigem Wohnraum, Stärkung der Infrastruktur, wirtschaftliche Notwendigkeiten durch Gewerbeansiedlung etc. Diese Gründe müssen so gewichtig sein, dass sie die Ziele des Rahmenplanes der Gemeinde – Erhaltung der Kulturlandschaft Starnberger See – überwiegen. Die Interessen eines privaten Investors, eine Wohnanlage für Senioren mit 80 bis 90 Wohnungen im Hochpreissegment zu errichten, halten wir nicht für ausreichend. Wir sehen auch die Gefahr, dass eine solche Anlage irgendwann zu einer Ferienwohnungsanlage wird, die den Zielen des Rahmenplanes direkt zuwiderläuft. Für eine Neubebauung muss es also zwingende Gründe geben. Andernfalls droht der Gemeinde die nächste Prozessniederlage vor dem Verwaltungsgerichtshof mit erneuten Prozesskosten. In Ambach gibt es noch viele Grünflächen im Außenbereich, die sich – mit Seeblick – hervorragend für eine Bebauung und Vermarktung eignen. Was will die Gemeinde Bauträgern entgegenhalten, die solche Grundstücke aufkaufen und darauf Wohnanlagen errichten wollen? Die Nachfrage wäre da. Neues Baurecht sollte nur geschaffen werden, wenn es für die Sicherung der Existenz der einheimischen Bauern, Fischer und Handwerker erforderlich ist, also von Menschen, die hier ihren Lebensunterhalt verdienen. Zur Geschäftemacherei mit Grund und Boden sollte die Gemeinde sich nicht hergeben, auch wenn sie in gemeinnütziger Gestalt daherkommt.

Nach den Feststellungen des Rahmenplans wird die Kulturlandschaft des Ostufers von drei Gebäudetypen geprägt:
– land- und forstwirtschaftliche Gebäude,
– villenartige Gebäude,
– Boots- und Badehäuser.
Wohnanlagen mit 80 bis 90 Wohnungen gehören nicht dazu und sind deshalb Fremdkörper.

Wir appellieren deshalb an den Gemeinderat, vor dem Beschluss einer Neubebauung ausführlich in der Öffentlichkeit zu erörtern, warum eine Neubebauung erforderlich ist und wie diese aussehen sollte. Eine Neubebauung müsste dann auch Menschen mit mittlerem oder geringem Einkommen, jungen Familien oder Künstlern zugutekommen. Eine Wiederbelebung des Geländes, wie seitens der Gemeinde gefordert, ausschließlich durch Senioren erscheint uns eine seltsame Idee. Und warum muss eine Bausünde der Vergangenheit auf einem Gelände wiederbelebt werden, das eigentlich nicht bebaut werden soll?

Wir bitten Sie deshalb, sich an der Diskussion dieser Fragen zu beteiligen und Ihre Meinung auch gegenüber der Gemeinde zu äußern. Am 14. Februar 2017 um 20 Uhr im Gemeindesaal wird das Thema im Gemeinderat zur Sprache kommen. Wir bitten Sie, Ihr Interesse durch persönliches Erscheinen zum Ausdruck zu bringen.

Tagesordnung Gemeinderatssitzung 14.02.17

Grasl sucht Dialog über Seniorenstift

Wolfratshsuer SZ vom 26. Januar 2017
Von Benjamin Engel

Münsing – Nach den Querelen um das vom Kuratorium Wohnen im Alter (KWA) geplante Seniorenstift in Ambach hat Bürgermeister Michael Grasl (FW) am Dienstag versöhnlich reagiert. „Ich würde gerne mit einem Dialog ins Neue Jahr gehen“, sagte er. Über ein mögliches Baurecht für das Projekt werde öffentlich im Rathaus entschieden. „Der Gemeinderat legt fest, was städtebaulich die beste Lösung ist. Wir sind nicht Auftragsempfänger eines Investors.“ Das Fachplanungsbüro Goergens & Miklautz prüfe derzeit ganz neutral, ob sich das Grundstück für das Projekt eigne, sagte Grasl am Dienstag im Gemeinderat.

Bauamtsleiter Stephan Lanzinger skizzierte die mögliche weitere Vorgehensweise. Noch im Februar soll der Gemeinderat entscheiden, ob das Projekt gebaut werden und ob es einen Architektenwettbewerb geben soll, sagte er. Die Gemeinde und das KWA würden dann Anfang März die Bevölkerung informieren und deren Bedenken in den Auslobungstext für den Architektenwettbewerb einarbeiten. Der Gemeinderat könnte diesen dann Ende März billigen. Ende Juni oder Anfang Juli könnte das Verfahren für einen vorhabenbezogenen Bebauungsplan für das Seniorenstift gestartet werden.

Zur Frage des Baurechts auf dem Areal existieren laut Lanzinger drei Gutachten von Rechtsanwälten. Der wesentliche Punkt sei, dass derzeit Baurecht für eine Klinik auf Basis eines früheren Vorbescheids bestehe. Darauf reagierte Matthias Richter-Turtur (Wählergruppe Ammerland) ungehalten. „Ich bin empört“, sagte er. In einer der anwaltlichen Stellungnahmen stehe doch, dass es kein Baurecht mehr durch den Vorbescheid gebe. „Das kann man doch so nicht machen.“ Außerdem wollte Richter-Turtur wissen, was das Büro Goergens & Miklautz genau prüfe.

Die Reaktion von Bürgermeister Grasl: „Mir geht es nicht um einen juristischen Schlagabtausch über einen Vorbescheid.“ Damit das KWA das Seniorenstift-Projekt verwirklichen könne, sei es erforderlich, einen vorhabenbezogenen Bebauungsplan aufzustellen. Es sei viel zu früh, Aussagen zu Grund- und Geschossflächen zu machen oder dazu, zu welchen Konditionen Münsinger einmal einziehen könnten. Auf Nachfrage am Mittwoch erklärte Grasl, das Büro Goergens & Miklautz berate, ob das Projekt in das Ortsbild passe. Klar sei, dass die Umgebung hochsensibel sei. Die Gemeinde wolle Eingriffe möglichst in Grenzen halten.

Nach bisherigen Aussagen des KWA sollen in Ambach etwa 80 bis 85 Wohnungen entstehen. Wie Pressesprecherin Sieglinde Hankele erklärt, würden für einen Architektenwettbewerb sechs oder sieben Büros eingeladen. Die sollten etwa acht bis zehn Wochen Zeit bekommen, bevor eine Jury sich mit den Vorschlägen befasse. „Wir haben kein Interesse, etwas zu bauen, was von der Bevölkerung nicht angenommen wird“, sagt Hankele.

Zank um das Seniorenwohnstift

Isar Loisachbote vom 26. Januar 2017
von tanja lühr

Münsing – Das Sitzungsjahr begann am Dienstag mit einer hitzigen Diskussion. Der Auslöser: Bauamtsleiter Stephan Lanzinger stellte einen möglichen Zeitplan für das weitere Vorgehen in Sachen Seniorenwohnstift in Ambach vor. Einige Gemeinderäte wollen jedoch erst einmal grundsätzlich darüber abstimmen, ob die von vielen Ambachern kritisierte Anlage überhaupt gebaut werden soll. Diese Entscheidung soll nun in der nächsten Sitzung am 14. Februar fallen.Lanzinger zufolge wird das Architekturbüro Miklautz und Goergens (das auch den Rahmenplan fürs Seeufer erstellt hat), im Auftrag der Gemeinde prüfen, ob das ehemalige Wiedemann-Klinikareal aus ortsplanerischer Sicht für ein Seniorenstift mit rund 90 Wohnungen geeignet ist, so wie es das Münchner „Kuratorium Wohnen im Alter“ (KWA) plant. Der Gemeinderat könnte dann am 14. Februar beschließen, einen Realisierungswettbewerb mit mehreren Architekten durchführen zu lassen. Anfang März könnte man gemeinsam mit dem KWA die Bürger zu einer Informationsveranstaltung einladen, Ende Juni einen so genannten vorhabensbezogenen Bebauungsplan aufstellen.

Obwohl der Bauamtsleiter im Konjunktiv sprach, fühlte sich Prof. Dr. Matthias Richter-Turtur (Wählergruppe Ammerland) überrumpelt. „Ich bin empört. Ich finde das Vorgehen nicht richtig“, sagte er. Er frage sich, aufgrund welcher Daten das Büro Miklautz und Goergens Untersuchungen anstellen will. Im Gemeinderat sei nie eine Entscheidung über das Bauvorhaben der KWA getroffen worden. Richter-Turtur verwies außerdem auf zwei Rechtsanwaltgutachten, die der Ostuferschutzverband (OSV) vor Weihnachten eingeholt und ans Rathaus weitergeleitet hat. Beide Fachanwälte kämen zu dem Schluss, dass ein früherer, von der Gemeinde genehmigter Vorbescheid für einen Klinikneubau auf dem Wiedemann-Gelände nicht einfach auf den Bau eines Seniorenwohnstifts übertragen werden könne. Nach Ansicht des OSV besteht also kein Baurecht. Bürgermeister Michael Grasl zufolge sieht der Anwalt der Gemeinde das anders.

Der Rathauschef versuchte die Wogen zu glätten, nachdem auch die OSV-Vorsitzende und Bürgerliste-Gemeinderätin Ursula Scriba Lanzingers Zeitplan kritisiert hatte. „Ob auf dem Grundstück Baurecht geschaffen wird oder nicht, entscheidet sich hier in diesem Raum in öffentlicher Sitzung“, betonte Grasl. Man sei nicht der „Auftragsempfänger eines Investors“, sondern habe das Heft selbst in der Hand.

Auch Ernst Ramerth (Wählergruppe Holzhausen) versuchte, seine Kollegen zu beruhigen. „Wir stehen überhaupt nicht unter Zeitdruck“, sagte er. „Und wir müssen die von Herrn Lanzinger genannten Termine keineswegs einhalten.“

Pressemitteilung des OSV vom 29.11.2016

Die Frage, ob auf dem Wiedemann-Gelände ein Baurecht für eine Senioren-Wohnanlage besteht, scheint nun geklärt: Zwei renommierte Fachanwälte für Verwaltungsrecht haben übereinstimmend festgestellt, dass

  •  das Gelände im Außenbereich liegt
  •  die Ruinen der Wiedemann-Klinik keinen Bestandsschutz genießen
  •  ein Vorbescheid für einen Berliner Investor bedeutungslos für die geplante Wohnanlage der KWA ist.

Baurecht für dieses Vorhaben entstünde erst, wenn die Gemeinde einen Bebauungsplan erließe.

Die Behauptungen von Bürgermeister Grasl (zitiert nach Münchner Merkur vom 24.11. 2016 Seite 4 „Seniorenbeirat will soziale Komponente“):

„Es gibt einen genehmigten Vorbescheid… Wir haben eine klare Rechtsauskunft, dass der Bestand abgerissen und neu gebaut werden darf.“

sind irreführend und falsch. Sie beziehen sich nämlich auf das Vorhaben eines Berliner Investors aus dem Jahr 2014.  Mit Vorbescheid vom Oktober 2014 wurde diesem Investor gestattet, die Kliniknutzung wieder aufzunehmen, indem die Klinikgebäude saniert und eines davon abgerissen und genauso wieder aufgebaut werden darf. Dieses Vorhaben ist aber vom Tisch. Der genannte Vorbescheid aus dem Jahr 2014 schafft kein Baurecht für das Vorhaben der KWA, eine Wohnanlage mit 80 bis 90 Einheiten im Außenbereich zu schaffen. Sonst müsste die Gemeinde ja keinen Bebauungsplan vorbereiten.

Die Bemühungen der Gemeinde um eine Nachfolgenutzung beruhten auf dem Irrtum, dass ein generelles Baurecht besteht, das mit einem vorhabensbezogenem Bebauungsplan gesteuert werden soll.
Dieser Irrtum ist nun endlich ausgeräumt. Warum ist diese rechtliche Prüfung nicht am Anfang erfolgt?
Viele Bürger erwarten deshalb eine Antwort auf die Frage: Warum soll im Außenbereich am Ostufer des Starnberger Sees ein neues Wohngebiet geschaffen werden?
Geht es nur um die Beseitigung der Ruinen?
Braucht die Gemeinde Münsing eine Seniorenwohnanlage zur Unterbringung ihrer älteren Mitbürger?

Wie hoch wird die Miete in den Wohnungen dieser Anlage sein? Können sich Einheimische das leisten?
Braucht die Gemeinde Münsing so dringend eine Wirtschaftsbelebung durch 150 neue Mitbürger, dass die Ziele des Rahmenplans – Schutz des Ostufers vor neuer Bebauung – aufgegeben werden?
Was bedeutet das Leitbild der Gemeinde Münsing für dieses Vorhaben? Wir zitieren:
Seite 12: Siedlung
1. Der
ländliche Charakter und die dörflichen Strukturen sollen bei der weiteren Wohn- und Gewerbeentwicklung berücksichtigt und gewahrt werden.
2. Die Siedlungsentwicklung soll
maßvoll und behutsam erfolgen. Die Attraktivität für Familien mit Kindern ist hierbei ein wichtiges Ziel.
3. Die Bauleitplanung soll bedarfsgerecht und nach ortsplanerischen Gesichtspunkten erfolgen. Im Vordergrund stehen die
Bedürfnisse einheimischer Bürger und Gewerbebetriebe sowie ein sparsamer Flächenverbrauch.

Diese Fragen hat die Gemeinde bisher nicht beantwortet. Stattdessen wird hinter verschlossenen Türen gemeinsam mit dem Investor weiter verhandelt und geplant, werden Planungswettbewerbe ausgeschrieben, Preisgerichte ausgewählt und auf diese Weise Tatsachen geschaffen, bevor die Bürger sich äußern können, ob sie überhaupt eine Neubebauung wünschen. Von Transparenz findet sich keine Spur. Selbst Gemeinderäte wissen nicht, wie die Planungen aussehen und wie weit sie gediehen sind. Der Gemeinderat ist aufgerufen, noch einmal grundsätzlich öffentlich zu beraten, weshalb eine Wohnbebauung im Außenbereich im Ostufer gewünscht wird und welche Alternativen bestehen. Was passiert, wenn der Gemeinderat keinen Bebauungsplan aufstellt? Wir sind gespannt, wann wir endlich Näheres erfahren.

Ursula Scriba

  1. Vorsitzende Schutzverband des Ostufers des Starnberger Sees

Ammerland, 29.11.2016

Bürgermeister Grasl stellt Vertrauensfrage

von Tanja Lühr, Isar-Loisachbote vom 9. Dezember 2016

Münsing – Eine Grundsatzentscheidung darüber, ob die Gemeinde weiterhin mit dem „Kuratorium Wohnen im Alter“ (KWA) über die Bebauung des ehemaligen Wiedemann-Grundstücks mit einem Seniorenwohnstift verhandeln soll oder nicht, erbat Bürgermeister Michael Grasl in der jüngsten Sitzung des Gemeinderats. „Will man das Heft in der Hand behalten oder nur reagieren? Besteht im Gemeinderat das für die weitere Arbeit notwendige Vertrauen zu Bürgermeister und Verwaltung oder nicht?“, fragte Grasl die vollzählig versammelten Räte.

Anlass war eine Pressemitteilung des Ostuferschutzverbands/OSV (wir berichteten), in der die Vorsitzende, Gemeinderätin Ursula Scriba erklärt hatte, es bestehe nach Auskunft zweier vom OSV befragter Fachanwälte kein Baurecht für das Gelände im Außenbereich. Außerdem warf sie dem Münsinger Bürgermeister vor, er und seine Rathaus-Mitarbeiter würden Verhandlungen hinter verschlossenen Türen führen.

Grasl betonte, dass mit der Aufstellung eines Bebauungsplans sehr wohl Baurecht geschaffen werden könne. Eine Ausnahme bilde der genehmigte Vorbescheid für einen früheren Antragsteller, der immer noch für jeden weiteren Bauwerber Gültigkeit besitze. Zur Klärung der Rechtslage habe die Gemeinde frühzeitig einen Fachanwalt eingeschaltet, so Grasl. Seine Stellungnahme sei den Gemeinderäten zugestellt worden. Auch alle anderen Schritte seien dem Gemeinderat immer offenen kommuniziert worden.

Helge Strauß und Thomas Schurz (beide CSU) erklärten, es gebe für sie keinen Anlass zum Misstrauen. Strauß: „Wir wurden immer von der Verwaltung eingebunden.“ Er wie auch Ernst Ramerth (Wählergruppe Holzhausen) erinnerten daran, dass sich die Seegemeinde zu nichts verpflichtet habe. Man solle doch abwarten, bis das Kuratorium wie angekündigt ein Konzept vorlege, bevor man Presseerklärungen verschicke, gab Ramerth zu bedenken. Ernst Grünwald (Wählerliste Ammerland) bezeichnete den von der KWA geplanten Architektenwettbewerb für die Seniorenwohnanlage als „Chance“.

Stellungnahme des Fachanwalts trägt keine Unterschrift

Prof. Dr. Matthias Richter-Turtur (Wählergruppe Ammerland) sprang Ursula Scriba (Bürgerliste) zur Seite: „Es bestehen definitiv Zweifel am Baurecht. Die Stellungnahme des Fachanwalts der Gemeinde ohne Briefkopf und ohne Unterschrift zählt für mich nicht. Ich sehe überhaupt keine Veranlassung, dass die Gemeinde einen Bebauungsplan aufstellt.“ Unabhängig von der rechtlichen Situation wünscht sich Scriba „den Dialog mit den Bürgern“. Bürgermeister Grasl kündigte an, dass die KWA diesen Dialog Anfang nächsten Jahres suchen werde.

Bürgermeister stellt Vertrauensfrage

Von Benjamin Engel, Wolfratshauser SZ vom 7. Dezember 2016

Die Intransparenz-Vorwürfe im Zusammenhang mit dem geplanten Seniorenstift des Kuratoriums Wohnen im Alter (KWA) in Ambach ärgern den Münsinger Bürgermeister Michael Grasl (FW). Nun ist er in der Sitzung des Gemeinderats am Dienstagabend sehr grundsätzlich geworden. „Besteht im Gemeinderat das für die weitere Arbeit notwendige Vertrauen zu Bürgermeister und Verwaltung oder nicht?“, fragte er. Damit reagierte er auf die Kritik von Ursula Scriba, Bürgerliste-Gemeinderätin und Vorsitzende im Ostuferschutzverband, hinter verschlossenen Türen zu verhandeln. Das wies Bürgermeister Grasl nun ausdrücklich von sich. „Fakt ist, dass wir uns mit eigenen Beratern intern abstimmen und das Vorgehen abstecken.“ Der Gemeinderat werde über alle Schritte stets informiert.

Grasl stellte klar, das bei den Sondierungsgesprächen zum Ambacher Vorhaben immer seine beiden Stellvertreter und die Verwaltung zugegen seien. Das KWA könne die früheren Wiedemann-Klinikgebäude nur abreißen und das Seniorenstift neu errichten, falls die Gemeinde einen Bebauungsplan aufstellt. Derzeit gelte allerdings der Vorbescheid eines Investors aus dem Jahr 2013 für eine Kliniknutzung. Für das aktuelle KWA-Projekt werde es einen Architektenwettbewerb geben. „Einige Schritte sind noch notwendig, bis der Gemeinderat im neuen Jahr über dieses Verfahren entscheiden und auch Beschlüsse über die Besetzung des Preisgerichts und über das Verfahren fassen kann.“

Es sei wichtig, die Öffentlichkeit zu beteiligen und zu informieren, betonte Grasl. Seit der Schließung des Wiedemann-Sanatoriums vor mehr als zehn Jahren habe die Verwaltung mit Investoren verhandelt. Regelmäßig sei dem Gemeinderat über die zeit- und energieraubenden Gespräche berichtet worden. Zur Klärung der Rechtslage habe die Gemeinde frühzeitig einen Fachanwalt eingeschaltet. Eine Stellungnahme habe der Gemeinderat im Oktober bekommen. Grasl erklärte, immer für ein persönliches Gespräch offen zu sein. Kritik per Pressemitteilungen zu äußern, halte er für weniger geeignet.

Gemeinderätin Scriba bestreitet, dass ein Baurecht für das Seniorenstift-Projekt besteht. Aus ihrer Sicht hat der Gemeinderat viel zu spät von der baurechtlichen Situation erfahren. Der erste Schritt müsse sein, das Gespräch mit den Bürgern in Ambach zu suchen. Matthias Richter-Turtur (Wählergruppe Ammerland) argumentierte, dass das leer stehende Klinik-Areal wie eine grüne Wiese im Außenbereich behandelt werden müsse, auf der jemand etwas bauen möchte. Es bestehe keine Veranlassung einen Architektenwettbewerb voranzutreiben, wenn kein Baurecht bestehe.

Die Verwaltung nehme den Gemeinderat bei jedem Schritt mit, sagte Helge Strauß (CSU). „Ich habe nicht den geringsten Anlass für Misstrauen gegen Bürgermeister, Verwaltung und KWA.“ Ernst Ramerth (Wählergruppe Holzhausen) erklärte, dass noch nichts beschlossen sei. „Wir haben die Möglichkeit einen Bebauungsplan aufzustellen, keine Verpflichtung“, sagte er.

Fragen über Fragen

 

Das geplante Senioren-Wohnstift in Ambach sorgt weiter für Unruhe. Es gibt kein Baurecht, sagt der Ostuferschutzverband. Zudem würde hinter verschlossenen Türen geheim verhandelt. Bürgermeister Michael Grasl weist die Vorwürfe zurück.

von Tanja Lühr, Isar Loisachboten vom 01.12.2016

 

Münsing – Wer hat Recht? Die Gemeinde Münsing oder der Ostuferschutzverband (OSV)? Dessen Vorsitzende Ursula Scriba erklärt in einer Pressemitteilung, dass – anders als von Bürgermeister Michael Grasl behauptet – für das Wiedemann-Areal in Ambach kein Baurecht bestehe.

Zwei renommierte Fachanwälte für Verwaltungsrecht hätten übereinstimmend festgestellt, dass das Gelände im unbebaubaren Außenbereich liege, die Ruinen der ehemaligen Wiedemann-Klinik keinen Bestandsschutz genießen würden und ein Vorbescheid für einen Berliner Investor bedeutungslos für das geplante Seniorenwohnstift des Unternehmens „Kuratorium Wohnen im Alter“ (KWA) sei, sagt der Ostuferschutzverband. In diesem Vorbescheid vom Oktober 2014 wurde der Firma „KPG Ambach Berlin“ gestattet, die Kliniknutzung wieder aufzunehmen, indem die Gebäude saniert werden sowie eines davon abgerissen und genauso wieder aufgebaut wird. „Dieses Vorhaben ist aber vom Tisch“, sagt Scriba. „Der Vorbescheid schafft kein Baurecht für das Projekt der KWA, eine Wohnanlage mit 80 bis 90 Einheiten im Außenbereich zu schaffen. Sonst müsste die Gemeinde ja keinen Bebauungsplan vorbereiten.“

Bürgermeister Michael Grasl bleibt dabei, dass auf dem rund 12 000 Quadratmeter großen Grundstück am Piloty- und Simetsbergweg grundsätzlich gebaut werden darf. Laut einem Fachanwalt der Gemeinde sei das Gelände zwar „eher dem Außenbereich“ zuzurechnen. Doch die Gemeinde könne dort mit einem entsprechenden Bebauungsplan Baurecht schaffen. „Wir wollen dort eine verträgliche, ins Ortsbild passende Nachfolgenutzung. Das war jahrelang Konsens im Gemeinderat“, erklärt der Bürgermeister. Es sei richtig, dass die KWA derzeit so bauen könnte wie im noch gültigen Vorbescheid für den abgesprungenen Investor genehmigt. „Aber das wäre kein Gewinn für Ambach“, betont Grasl.

Der Ostuferschutzverband sowie weite Teile der Ambacher Bevölkerung sind dagegen, dass am Ostufer des Starnberger Sees ein neues Wohngebiet geschaffen wird. Der OSV stellt in seiner Pressemitteilung eine Reihe von Fragen in den Raum: Geht es der Gemeinde nur um die Beseitigung der Ruinen? Braucht sie eine Seniorenwohnanlage zur Unterbringung ihrer älteren Mitbürger? Wie hoch wird die Miete in den Wohnungen dieser Anlage sein? Können sich Einheimische das leisten? Braucht Münsing so dringend eine Wirtschaftsbelebung durch 150 neue Mitbürger, dass das Ziel des Rahmenplans – der Schutz des Ostufers vor neuer Bebauung – aufgegeben wird?

Scriba wirft der Gemeinde vor, hinter verschlossenen Türen gemeinsam mit dem Investor weiter zu verhandeln und Tatsachen zu schaffen, bevor die Bürger sich äußern könnten, ob sie überhaupt eine Neubebauung wünschten. „Von Transparenz keine Spur.“ Selbst die Gemeinderäte, zu denen Scriba (Bürgerliste) gehört, wüssten nicht, wie die Planungen aussähen und wie weit sie gediehen seien. Grasl weist diesen Vorwurf zurück: Dem Gemeinderat sei wiederholt das Vorgehen erläutert worden, das 2017 eigentlich erst zum Tragen komme.

Warnung vor einem „Monster“-Riegel

Süddeutsche Zeitung, Wolfratshauser SZ  vom 28. November 2016
von Benjamin Engel

An den Abriss- und Neubauplänen für die Münsinger Volks- und Raiffeisenbank-Filiale am Dorfplatz entzündet sich Protest: Die Grünen-Kreisrätin Mechthild Felsch und Gemeinderätin Ursula Scriba (Bürgerlisten) sehen den dörflichen Charakter in der Ortsmitte bedroht. Aus ihrer Sicht ist der geplante Neubau mit zwei Gewerbeeinheiten im Erdgeschoss sowie zwölf Wohnungen im ersten Stock und dem Dachgeschoss plus Tiefgarage für 17 Stellplätze zu massiv. Nach den Plänen der Volks- und Raiffeisenbank München Land sollen das bisherige Gebäude am Kirchberg und das anschließende Lagerhaus mit dem Getränkemarkt Graf dem Neubau weichen – aber erst 2019, solange läuft noch der Pachtvertrag mit dem Händler. Der Gemeinderat hat den Vorbescheid bereits im Oktober genehmigt. Aus Sicht der Verwaltung fügt sich der Bau in die Umgebung ein.

Mitten in Münsing entstehe ein richtiger Riegelbau, kritisiert Grünen-Kreisrätin Felsch. „Da wird ein Monster hingestellt. Das passt vielleicht in eine Stadt wie Wolfratshausen, am Münsinger Dorfplatz habe ich Bauchweh.“ Rundherum sei der Ort eher durch Einfamilienhäuser geprägt. Aus ihrer Sicht passt sich das Haus, das zwar wie bisher sieben Meter hoch, aber bedeutend länger wird, nicht in die Umgebung ein. Zudem fürchtet Felsch, dass damit nur noch mehr Autoverkehr angezogen wird. Doch schon jetzt mangele es an Parkplätzen. Zudem gebe es dann keinen Getränkemarkt mehr mitten im Ort. Als schön empfindet Felsch das Lagerhaus zwar nicht: „Doch am Sonntag war wenigstens Ruhe.“ Und zu Dorffesten konnten die Besucher davor immer gut parken.

Die Kreisrätin aus Münsing wünscht sich einen Bebauungsplan für den Ortskern, um den Verlust der dörflichen Struktur zu verhindern. Die Abstimmung über das Vorhaben sei im Oktober regelrecht durchgepeitscht worden, sagt sie. Dass Münsing mehr Wohnungen braucht, kann Felsch verstehen. Doch dann sollte die Bank zumindest einen Teil davon nach sozialen Kriterien abgeben, findet sie.

Scriba warnt vor einem Dominoeffekt. Sie sagt, kein einziges vergleichbares Gebäude in der Umgebung sei so groß, wie der Neubau es werden soll. Stehe das neue Gebäude erst einmal, könne es als Bezugsfall für weitere Bauvorhaben in ähnlicher Größenordnung dienen. Münsing würde seinen dörflichen Charakter verlieren. „Ein solcher Umbau wäre wirklich bedrückend.“ Wäre es nach Scriba gegangen, hätte der Gemeinderat der Bank keinen Dachgeschoss-Ausbau genehmigt. „Das ist ein Geschenk an das Unternehmen.“ Zudem bedauert sie den drohenden Verlust des Getränkemarkts. Der sei für alle Münsinger im Ortskern fußläufig zu erreichen.

Die Bauherren sagen, das Lagerhaus sei marode, das Dach undicht. „Das ist keine besondere Attraktion“, sagt der Vorsitzende der Volks- und Raiffeisenbank München Land, Anton Lautenbacher. Der Neubau werde die Dorfmitte aufwerten und sich in die Umgebung einfügen. Die überbaute Grundfläche falle mit 840 Quadratmetern um zehn Quadratmeter geringer aus als jetzt.

Das Ziel ist für Lautenbacher klar. „Wir wollen den Standort langfristig sichern.“ Bisher kommen Kunden in die Beratungsräume im ersten Stock nur über eine Treppe. Künftig sollen alle Filialräume barrierefrei und somit für Ältere, Kunden mit Kindern und alle, die sich schwer mit dem Gehen tun, leichter zu erreichen sein. Ebenso möchte Lautenbacher den Weg neben dem Lüßbach – daneben steht das Haus – verschönern und neu gestalten lassen.

Mit der Kommune sieht sich der Sprecher der Volksbank einig in der Einschätzung, dass der Ort mehr Wohnungen brauche. Zwar müsse sich die Investition auch wirtschaftlich lohnen. Doch wolle die Bank zu fairen Preisen vermieten. Bisher befinden sich keine Wohnungen unterm Dach der Volksbank.

Bürgermeister Michael Grasl (FW) erwartet, dass die Bank den Bau verträglich gestaltet. Das barrierefrei geplante Haus sei für die Kunden vorteilhaft. Derzeit bearbeite das Landratsamt den Vorbescheid. Mehr gibt es aus seiner Sicht im Moment kaum zu sagen. Grundsätzlich habe die Bank das Baurecht. Über einen Bebauungsplan für die Ortsmitte sei schon früher nachgedacht worden. Sei ein solcher gewünscht, müsse der Gemeinderat darüber entscheiden. Allerdings gibt es aus Sicht von Grasl nur noch wenig Freiräume und Gestaltungsmöglichkeiten im Ortskern.