Bauvorhaben auf dem Wiedemanngelände in Ambach

Pressemitteilung vom 03.05.2016

Unser Verband zum Schutz des Ostufers des Starnberger Sees hat große Bedenken gegen die Absicht eines Münchner Bauträgers, auf dem Gelände der ehemaligen Wiedemann-Klinik in Ambach eine Wohnanlage mit 90 Wohnungen unterschiedlicher Größe – bis zu 120qm – hinzustellen. Eine derartige Wohnanlage würde den Charakter von Ambach grundlegend verändern und hätte Signalwirkung für das ganze Ostufer. Wie gestrandete Kreuzfahrtschiffe würden die neuen Baukörper auf der Hangkante über dem Seeufer prangen und verkünden, dass zusätzliche Bebauung und weitere Bodenversiegelung am Ostufer des Starnberger Sees erwünscht sind.

Wie ist es dazu gekommen?

Auf den 13.000qm des Geländes stehen die Ruinen der ehemaligen Wiedemann-Klinik, deren Betrieb seit dem Jahr 2002 eingestellt ist. Eigentümer dürfte noch eine italienische Bank sein, die das Gelände im Bankrott erworben hat und es verwerten will. Diese Lage ist Ergebnis einer Bausünde aus den60er/70er Jahren, als unter Missachtung des Bauplanungsrechts ein Klinikbetrieb im Außenbereich rechtswidrig genehmigt wurde. Das Ergebnis kann man jetzt besichtigen.

Der Gemeinderat der Gemeinde Münsing steht also vor einer grundsätzlichen Entscheidung:

– Soll das Gelände langfristig als Außenbereich erhalten bleiben und wieder in die Landschaft eingegliedert werden? Dann wäre ein Bebauungsplan unnötig. Man sollte aber vom Eigentümer den Rückbau von Ruinen fordern, die keinen Bestandsschutz haben,
oder
– soll auf dem Gelände neues Baurecht geschaffen werden? Dann müsste tatsächlich ein Bebauungsplan aufgestellt werden.

Der Gemeinderat müsste dann begründen,
– warum eine Neubebauung im Interesse der Bürger liegt,
– ob diese Bebauung über die bestehende Baumasse und die bereits überbaute Grundfläche hinausgehen darf
– wie viele Bäume dafür geopfert werden sollen.

Die Gemeinde ist bei dieser Entscheidung völlig frei. Ein Bauvorbescheid, den ein interessierter Berliner Bauträger im Jahre 2014 beim Landratsamt erwirkt hat, ist für das vorliegende Konzept rechtlich ohne Bedeutung. Dieser Vorbescheid betraf nämlich ein ganz anderes Vorhaben und war an einen Interessenten gerichtet, der niemals Rechte am Grundstück erworben hatte. Es besteht also kein generelles Baurecht für dieses Gelände aufgrund des Bauvorbescheids. Ein etwaiger Irrtum hierüber wäre auszuräumen, falls er Einfluss auf die Willensbildung des Gemeinderates hätte.
Das Konzept des Bauträgers sollte deshalb den Bürgern unverzüglich vorgestellt werden, damit frühzeitig eine Beteiligung aller Gemeindebürger erreicht und eine Fehlentwicklung vermieden wird, die nicht im Interesse der Gemeinde und ihrer Bürger liegt.
Im Interesse unseres Verbandes liegt die geringst mögliche Bebauung im Außenbereich im Sinne des Natur- und Landschaftsschutzes in diesem sensiblen Bereich des Ostufers.
Große Wohnanlagen für bis zu 180 Neubürger, seien es auch wohlhabende Senioren aus nah und fern, fügen sich in die gewachsene Struktur des Ortsteils Ambach nicht ein. Die Bausünden der Vergangenheit sollten nicht wiederholt werden, in dem man einen neuen, noch größeren Fremdkörper erlaubt.

Einen zweiten Grünwaldhof „hoch zwei“ hat die Gemeinde nicht verdient.

Weitere Informationen auf der Homepage
der KWA Wohnstift in Ambach
Der Grundstückskauf ist perfekt – Die Planung steht an

https://www.kwa.de/aktuelles/aktuelle-meldungen/meldung/datum/2016/04/22/kwa-wohnstift-in-ambach/