Die verflixte 3918

WIEDEMANN-KLINIK – Zahl aus dem Bürgerbegehren stammt von der Homepage der Gemeinde

VON VOLKER UFERTINGER

Münsing – Es war eigentlich zu erwarten: Im Nachgang der Sondersitzung zum geplanten Seniorenwohnstift in Ambach gibt es Debatten um die Zahl 3918. So viele Quadratmeter hatte angeblich die alten Wiedemann-Klinik umfasst, und größer – so die zentrale Forderung – sollte der Neubau nicht werden. Diese Zahl aber sei ihm nicht bekannt und auch nicht belastbar, konterte Bürgermeister Michael Grasl in der Sitzung. Stattdessen hatte er eine Neuvermessung des Areals veranlasst, und die ergab 5060 Quadratmeter. Diese Zahl übernahm der Gemeinderat einstimmig. Sie beziffert fortan das Maximum an Fläche für das Seniorenwohnstift. Salopp formuliert: Das Bürgerbegehren war ins Leere gelaufen.

Das kann und will der Ambacher Autor und Sänger Anatol Regnier so nicht stehen lassen. Er und seine Mitstreiter hatten im Lauf der vergangenen Wochen 431 Unterschriften gesammelt, keineswegs nur im Ambach, sondern in der ganzen Gemeinde. Er sieht sich nun dem Verdacht ausgesetzt, die Bürger mit unlauteren Mitteln zur Unterschrift bewegt zu haben. „Dass wir mit Fantasiezahlen operiert haben sollen, ist ein schwerwiegender Vorwurf“, schreibt er in einem offenen Brief an den Bürgermeister.

Darin macht er deutlich, dass die Zahl von der Gemeinde selbst kommuniziert worden sei – und zwar auf der eigenen Homepage. Sie geht zurück auf einen Plan des Architekturbüros Matteo Thun & Partners vom 23. März 2021. Dort heißt es: „Grundfläche – bestehend 3917,96 Quadratmeter, Grundfläche – Neubau 4687,20 Quadratmeter.“ Daher seine: „Können Sie uns zu Ihrer Aussage eine Erklärung abgeben?“

Bürgermeister Michael Grasl ist zerknirscht. „Dass die Zahl in den Verlautbarungen der Gemeinde und in den amtlichen Unterlagen der Auslegung verwendet wurde, räume ich ein und bedaure ich auch“, teilt er mit. Derzeit wird geprüft, wie die – faktisch falsche – Zahl dorthin gelangen konnte. Sobald dies feststeht, werden der Gemeinderat und die Öffentlichkeit informiert. „Wir werden niemanden im Unklaren lassen.“

Allerdings relativiert der Rathauschef die Relevanz dieser Zahl und weist darauf hin, dass sie keinerlei rechtliche Bedeutung besitzt. Die 3918 wird weder in der Satzung noch in der Planzeichnung genannt. Sie ist, wie von Regnier richtigerweise moniert, auf einer Skizze des italienischen Architekturbüros zu finden, wo sie eigentlich nichts verloren hat. „Hätte das federführende Büro Goergens die Zahl bemerkt, hätte es „natürlich interveniert“, so Grasl. Eine Anfrage bei Matteo Thun, wie sie zu der Zahl gekommen sind, laufe. „Es ist stark zu vermuten, dass dort die berühmten Äpfel mit Birnen verglichen worden sind.“

Doch wie dem auch sei: Jetzt liegt das Ergebnis einer genauen, objektiven Vermessung vor, und das heißt für Grasl: „Die Zahl ist sowieso obsolet.“ Fest steht, dass der Streit um die verflixte 3918 keine Auswirkung auf Planzeichnung und Satzungstext haben wird. Gleiches gilt für das Bürgerbegehren, das der Rathauschef als „erledigt“ betrachtet. „Das Projekt muss und wird sich nun zwingend dem Bestand unterordnen. Auch das ist ja ein gutes und allseitig gewolltes Ergebnis.“

Eine Freude für Till Eulenspiegel

„Rat nimmt Bügerbegehren an“ vom 4. November

Till Eulenspiegel hätte seine Freude gehabt. Das Bürgerbegehren „Seniorenanlage in Ambach kleiner planen!“ wurde vom Gemeinderat angenommen. Allerdings mit einem Schönheitsfehler: Bis heute wird auf der Homepage der Gemeinde offiziell der Altbestand der Kur-Klinik mit 3917,96 Quadratmetern benannt.

Auf wundersame Weise kommt der Architekt, der gleichzeitig die Gemeinde und den Investor KWA berät, nun auf 5060 Quadratmeter. Das ist um ein Drittel mehr. Folgt man diesem Rechenkunststück wörtlich, so ergibt sich als Ergebnis des Bürgerbegehrens, dass der Vorhabenträger sogar noch mehr bauen dürfte, als bisher geplant. Das Ergebnis des Bürgerbegehrens „…kleiner planen…“ wurde damit schlichtweg in das Gegenteil verkehrt.

Ob dieser „geschickte Schachzug“ dem Schutz des Ostufers dienlich sein wird und die Stimmung der begehrenden Bürger heben wird, wage ich zu bezweifeln. Nicht ohne Grund hat Till Eulenspiegel nach seinen Heldentaten stets das Weite gesucht.

Johannes Auffarth, Ambach

Samstag, 06. November 2021, Isar-Loisachbote / Lokalteil

Rat nimmt Bürgerbegehren an

Nach Neuvermessung: Seniorenwohnstift wird nicht größer als die alte Klinik

VON VOLKER UFERTINGER

Münsing – Das erste Bürgerbegehren in der Geschichte der Gemeinde hat einen überraschenden Ausgang genommen: Der Gemeinderat hat sich in der Sondersitzung am Dienstag den Forderungen der Initiatoren angeschlossen. Einstimmig wurde der Beschluss gefasst, dass das geplante Seniorenwohnstift Ambach nicht mehr Fläche verbrauchen darf als die alte Wiedemann-Klinik.

Das fiel dem Gemeinderat relativ leicht. Denn: Eine Neuvermessung hat ergeben, dass das einstige Sanatorium, in dem in den 1960er Jahren die Reichen und Schönen ein- und ausgingen, klar größer war als im Bürgerbegehren behauptet, nämlich 5060 und nicht 3918 Quadratmeter. Die Obergrenze für das neue Sanatorium liegt bei 4785 Quadratmetern. „Wir haben ja gemeinsame Ziele“, erklärte Michael Grasl. „Wir wollten immer, dass sich der Neubau in den Fußabdruck der ehemaligen Klinik einfügt.“ Ein Bürgerentscheid ist damit hinfällig.

Planer Christian Weigl, der das Seniorenwohnstift städtebaulich begleitet, erläuterte, wie die Gemeinde vorgegangen ist. „Es war das Ehrlichste, den Bestand neu zu vermessen.“ Der Aufwand in den vergangenen Wochen war immens, das mittlerweile überwucherte Gelände musste teils freigelegt werden. Auch die Berechnung der Flächen gestaltete sich wegen der Hanglage komplex. „Wir haben nach bestem Wissen und Gewissen gearbeitet“, versicherte der Experte den Gemeinderäten und den etwa 30 Zuhörern. Ergebnis: Die bebaute Grundfläche der ehemaligen Wiedemann-Klinik beträgt 5060 Quadratmeter – deutlich mehr, als was dem neuen Bauherrn „Kuratorium Wohnen im Alter“ zugestanden wird.

Welche Schlüsse waren aus diesem überraschenden Befund zu ziehen? Der Anwalt der Gemeinde, Gerhard Spieß, brachte zwei Alternativen ins Spiel: Entweder das Bürgerbegehren als unzulässig abzulehnen, weil es inhaltlich von falschen Voraussetzungen ausgeht. Oder es dem Gemeinderat zum Beschluss vorzulegen. Dazu riet Rathauschef Grasl nachdrücklich. „Eine Ablehnung wäre nicht unser Verständnis von Bürgerbeteiligung.“

Widerworte kamen lediglich von Prof. Matthias Richter-Turtur (Grüne). Er sprach von „erstaunlichen Rechenkünsten“ und zog die erste Auslegung in Zweifel. „Die ist doch dann Makulatur.“ Weigl verneinte: „Die Zahlen in der Auslegung waren richtig.“ Spieß ergänzte: „Die einzig richtige Zahl im Bürgerbegehren stammt aus der Auslegung.“ Zwei andere Gemeinderäte brachten schlicht ihre Erleichterung zum Ausdruck. Thomas Schurz (CSU) erklärte: „Endlich ist in Stein gemeißelt, dass wir keinen falschen Grundsatzbeschluss gefasst haben.“ Und Stefan Holzheu (Wählergruppe Holzhausen) fügte hinzu: „Ich als Ambacher bin froh zu sehen, dass das Neue nicht größer wird als das Alte.“ Sonst gab es keine Wortmeldungen. Das Ergebnis war eindeutig: 14:0 Stimmen, drei Gemeinderäte – Josef Strobl, Helge Strauss und Bernhard Ruhdorfer – fehlten entschuldigt.

Anatol Regnier, Initiator des Bürgerbegehrens, war über den Verlauf des Abends verwundert. „Die Zahl, die wir im Bürgerbegehren genannt haben, ist doch von der Gemeinde selbst immer genannt worden.“ Im Moment ist er ratlos, ob und wie es weitergeht. Fest steht nur: „Ich werde jetzt sicher nicht mit dem Zollstock losziehen und nachmessen.“

Bürgermeister Michael Grasl weist die Behauptung von sich, die Zahl von 3918 Quadratmetern für die Wiedemann-Klinik je kommuniziert zu haben. „Das wüsste ich. Auch kein Mitarbeiter konnte sie verifizieren.“ Wichtig sei ihm immer nur gewesen, „im Bestand zu bleiben“. Derzeit befindet man sich in der zweiten Auslegung, die Behandlung der Einwände ist für Anfang 2022 geplant. Wann gebaut wird? Höchst ungewiss.#

KOMMENTAR
Geschickter Schachzug
VOLKER UFERTINGER

Es war geschickt, wie die Gemeinde Münsing mit dem Bürgerbegehren umgegangen ist. Das Areal neu auszumessen, zeigte den Kritikern: Wir nehmen Euch ernst. Den Inhalt zu übernehmen, demonstrierte ihnen: Wir haben gemeinsame Ziele. Die positiven Nebeneffekte: Die Meuterer haben keine Handhabe mehr. Und, genau so wichtig: Es wird nicht noch mehr Zeit verloren.

Tatsächlich, es ist viel Zeit vergangen, seit fünf Jahren wird über das Seniorenwohnstift diskutiert. Über all den Bedenken könnte man fast vergessen, dass es objektiv ein Glücksfall ist: Es hat sich ein seriöser Träger gefunden, der in einer älter werdenden Gesellschaft einen dringenden Bedarf deckt. Die Ruinen verschwinden, ein preisgekrönter Architekt baut. Was will man mehr?

Donnerstag, 04. November 2021, Isar-Loisachbote / Lokalteil

Seniorenstift in Ambach: Bürgerbegehren „formell zulässig“

Münsing 431 Unterschriften haben die Initiatoren des Bürgerbegehrens gegen das in Ambach geplante Seniorenwohnstift kürzlich wie berichtet an Bürgermeister Michael Grasl übergeben. Nun sind die Listen geprüft worden, zwölf Signaturen waren laut Grasl ungültig. Dennoch seien es ausreichend Unterschriften, sodass das Bürgerbegehren „formell“ zulässig sei, so der Rathauschef in einer Pressemitteilung. „Die inhaltliche, materielle Zulässigkeit wird aktuell juristisch und baufachlich geprüft. Dies dauert noch an.“

Die Initiatoren des Bürgerbegehrens um den Autor und Musiker Anatol Regnier verfolgen das Ziel, dass der Gemeinderat entscheidet, ob bei einem Bürgerentscheid alle wahlberechtigten Münsinger über das Projekt abstimmen können. Die Kritiker, darunter die drei Vertreter der Grünen im Gemeinderat, wollen, dass das Kuratorium Wohnen im Alter (KWA) ein kleineres Seniorenstift errichtet als geplant.

In der Bürgerversammlung am Donnerstagabend wollte Grasl in seinem Rechenschaftsbericht „aus Neutralitätsgründen nicht näher auf das Projekt KWA, das abschließend zu prüfende Bürgerbegehren und das laufende Bebauungsplanverfahren“ eingehen, kündigte er an. In seiner Pressemitteilung verweist er unter anderem darauf, dass „aktuell mehrere Fachleute an den Berechnungen zu den Flächen und Kubaturen“ des geplanten Seniorenstifts arbeiten würden, „damit hier Klarheit geschaffen wird“. Es gehe darum, dass das Vorhaben „den bisherigen Altbestand des damaligen, über Jahrzehnte betriebenen und immer wieder erweiterten Wiedemann-Sanatoriums in Grundfläche und Baumasse nicht überschreiten soll“. Dies müsse jetzt „eingehend“ überprüft werden, „weil zum Beispiel auch einige Gebäudeteile vom Gelände überdeckt sind und objektiv vergleichbare Parameter vorliegen müssen“.

Der Gemeinderat werde Anfang November über das Bürgerbegehren und das weitere Vorgehen öffentlich entscheiden.  cce
Isar Loisachbote vom 21.10.2021

Protest in Münsing: Bürgerentscheid rückt näher – Rathauschef persönlich „enttäuscht“

431 Unterschriften haben die Initiatoren des Bürgerbegehrens gegen das geplante Seniorenwohnstift in Ambach gesammelt. Am Freitag übergaben Anatol Regnier, Agnete von Specht und Alexandra Theiss den 134-seitigen Packen Bürgermeister Michael Grasl (Freie Wähler) im Rathaus.

Münsing – Die Zahl der Unterschriften reicht leicht aus, dass der Gemeinderat darüber berät, ob er einen Bürgerentscheid, in dem alle Wahlberechtigten über das Projekt abstimmen können, zulässt oder nicht. 329 Unterschriften, also zehn Prozent der 3297 Wahlberechtigten in Münsing, waren nötig.

Die Gegner wollen wie berichtet erreichen, dass das „Kuratorium Wohnen im Alter“ (KWA) kleiner baut als geplant. Es soll bei dem früheren Bauvolumen der aufgegebenen, ehemaligen Wiedemann-Klinik auf dem Gelände bleiben, damit nicht mehr Boden als bisher versiegelt wird.

Unabhängig davon sei es primär Aufgabe der Planer, darzulegen, ob die in dem Begehren genannten Flächenvergleiche zwischen dem früheren Wiedemann-Sanatorium und dem geplanten Seniorenwohnstift korrekt sind. Grasl hat daran seine Zweifel.

Persönlich sei er über die jahrelange Haltung der Projektgegner „enttäuscht“ sagt der Rathauschef gegenüber unserer Zeitung. Die Vorteile der Anlage würden von ihnen völlig ausgeblendet. Das Bürgerbegehren ist das erste, das je in Münsing gestartet wurde. Die Initiatoren hätten ein „gutes Gefühl“, was die rechtliche Situation angehe, sagen sie. Sie hätten sich beim Verein „Mehr Demokratie“ Unterstützung geholt und eine auf Bürgerbegehren spezialisierte Rechtsanwältin hinzugezogen.  

Isar Loisachbote, 9. Oktober 2021, Tanja Lühr

Wieder Zoff im Ostuferschutzverband

SENIORENWOHNSTIFT Vorstand geht in Sachen Bürgerbegehren getrennte Wege

Münsing – Die Vorstandschaft des Ostuferschutzverbands (OSV) geht – wie so oft – mal wieder getrennte Wege. Während sich die Vorsitzende und Gemeinderätin Ursula Scriba von dem angestrebten Bürgerbegehren gegen das KWA-Seniorenwohnstift distanziert, haben ihre Vorstandskollegen Johannes Umbreit, Gustav Neumeister, Manfred Stecher und Petra Schulze offenbar die Adressen von Mitgliedern genutzt, um für Unterschriften für das Bürgerbegehren zu werben. Durch einen Bürgerentscheid soll wie berichtet das Kuratorium Wohnen im Alter (KWA) zum Umplanen bewegt werden.

Die Neubauten sollen nicht mehr Fläche verbrauchen als die Bauten der ehemaligen Wiedemann-Klinik auf dem Grundstück. Ein OSV-Mitglied, das nicht namentlich genannt werden möchte, leitete unserer Zeitung eine E-Mail der vier Vorstandsvertreter weiter. Darin rufen sie dazu auf, sich in die Unterschriftenliste einzutragen; für ein Bürgerbegehren werden zunächst 329 Unterstützer benötigt. Das Mitglied habe daraufhin bei der Vorsitzenden Scriba nachgefragt, ob es für das Schreiben einen Beschluss vom Vorstand oder der Mitgliederversammlung gebe. Antwort: Nein. Scriba erinnert daran, dass der OSV bereits 2018, als sich die „Initiative Ambach“ gegen das Seniorenwohnstift gegründet hatte, beschloss, diese nicht offiziell zu unterstützen. Dasselbe gelte für sie für weitere Bürgerinitiativen, sagt Scriba. Sie finde das Engagement von Ambacher Bürgern gut, betont sie. Doch auch wenn die drei Hauptinitiatoren OSV-Mitglieder seien, stehe der Verband nicht  hinter der Aktion. Auch ihr sei an einer Reduzierung der von KWA geplanten 80 Wohneinheiten auf dem Gelände gelegen, so Scriba.

70 Wohnungen wären ein Kompromiss, wie die Gemeinderätin auch mehrfach in öffentlichen Sitzungen erklärt hatte. Allerdings wolle sie nicht, dass eine Kürzung zu höheren Mieten für die künftigen Bewohner der Seniorenwohnanlage führe. Bevor sie sich als OSV-Vorsitzende für oder gegen das Bürgerbegehren positioniere, wolle sie abwarten, ob es rechtlich überhaupt zulässig sei. Bürgermeister Michael Grasl hat Zweifel, dass die von den Initiatoren aufgeführten Berechnungen zu den Grundflächenzahlen der alten Wiedemann-Klinik und der geplantenAnlage korrekt sind. Am Dienstag reagierte auch das KWA auf die aktuellen Ereignisse.

Isar Loisachbote vom 22. September 2021, Tanja Lühr

Behauptung „schlichtweg falsch“

SENIORENWOHNSTIFT: KWA-Vorstand nimmt Stellung zu Unterschriftensammlung von Projektgegnern

Münsing/Unterhaching – Der Vorstandsvorsitzende des „Kuratorium Wohnen im Alter“ (KWA), Horst Schmieder, ist „erstaunt, wie schlecht sich die Initiatoren des Bürgerbegehrens gegen das geplante Seniorenwohnstift in Ambach mit dem finalen Planungsstand auseinandergesetzt haben“. Das schreibt Schmieder auf Anfrage unserer Zeitung in einer Stellungnahme. Wie berichtet ist eine Unterschriftensammlung für ein Bürgerbegehren angelaufen, um eine kleinere Bebauung zu erreichen. Die Behauptung, es werde durch die neue Anlage mehr Fläche versiegelt als bisher durch die Gebäude der ehemaligen Wiedemann-Klinik sei „schlichtweg falsch“, so Schmieder. KWA habe sich von Anfang an offen gegenüber Anregungen der Bürger gezeigt. Beispielsweise habe man das Vorhaben durch die Verwendung der ortstypischen Holzbauweise an die Umgebung und die Befindlichkeiten der Menschen, die bereits dort ansässig sind, angepasst. Die nun geplanten 80 Wohnungen seien ein Kompromiss, entstanden in zahlreichen Verhandlungen mit dem Gemeinderat und als Reaktion auf die Einwände nach der ersten Auslegung des Bebauungsplans.

Mit dem geplanten Seniorenwohnstift werde nun eine geringere Fläche versiegelt, als es derzeit der Fall sei, betont Schmieder. „Das wurde  dem Gemeinderat durch alle relevanten Fachleute bestätigt“, schreibt der Vorsitzende in der Stellungnahme. Das Unternehmen KWA mit Sitz in Unterhaching verfolge seit seiner Gründung den Ansatz, mit seiner Umgebung „zu verwachsen“. Das Kulturangebot, wie auch die Tagespflege und andere Angebotestünden auch den  Münsinger Bürgern zur Verfügung. Schmieder: „Wir und auch unsere Bewohner sehen uns als Teil der Gemeinde.“

Das gemeinnützige Sozialunternehmen KWA fördere an allen Standorten ein aktives Miteinander. Die geplante Anlage am Starnberger See schaffe Wohnungen für Senioren aus der Umgebung. Dadurch wiederum werde Wohnraum für junge Familien frei. Der KWA-Vorstand baue nun auf die „Weitsicht und Verlässlichkeit der Entscheidungsträger“. Und er wünsche sich, dass die vielen Bürger, die eine Realisierung des Projektes befürworteten, dies auch öffentlich sagten. Schmieder: „Die Vorteile für das Gemeinwesen und die Bürgerschaft liegen auf der Hand.“
Isar Loisachbote vom 22. September von TANJA LÜHR

Bürgerbegehren in letzter Minute

SENIORENWOHNSTIFT: Projektgegner sammeln Unterschriften, um kleinere Bebauung zu erreichen

Münsing – Gegen das geplante Seniorenwohnstift des Unternehmens „Kuratorium Wohnen im Alter“ (KWA) im Münsinger Ortsteil Ambach ist ein Bürgerbegehren angelaufen. Gerade liegt die zweite Fassung des Bebauungsplans für das Grundstück, auf dem das Stift gebaut werden soll, öffentlich is 18. Oktober aus.

Danach würde der Gemeinderat die Einwendungen erneut behandeln und den Plan im Fall einer Ratsmehrheit zur Genehmigung an das Landratsamt schicken. Doch jetzt, quasi in letzter Minute, wollen drei Bürger das Projekt mit 80 Seniorenwohnungen, Restaurant, Gemeinschaftsräumen, Tagespflege, Schwimmbad und Park stoppen. Anatol Regnier, Dr. Agnete von Specht und Alexandra Theiss fordern, dass die Baukörper kleiner werden und somit weniger Wohnungen entstehen. Es soll bei dem Bauvolumen der aufgegebenen, ehemaligen Wiedemann-Klinik auf dem Gelände bleiben, damit nicht mehr Boden als bisher versiegelt wird. Wörtlich heißt es in der Unterschriftenliste, die unserer Zeitung vorliegt: „Sind Sie dafür, dass die Gemeinde Münsing im Bauleitverfahren (…) höchstens eine bebaubare Grundfläche und den umbauten Raum entsprechend der Bebauung der ehemaligen Wiedemann- Klinik zulässt und den bestehenden Bebauungsplanentwurf entsprechend abändert?“ Die drei Bürger aus Ambach und Münsing sind der Meinung, dass die KWA Wohnanlage „das idyllische Dorf Ambach“ und die Gemeinde Münsing in vieler Hinsicht überfordern würde und dem Rahmenplan, der den Erhalt der Kulturlandschaft Ostufer Starnberger See zum Ziel hat, widerspreche. Sie wollen eine kleinere und den örtlichen Gegebenheiten angepasste Planung. Mit dem Bürgerbegehren hätten sie so lange gewartet, weil sie bis zum Schluss auf einen Kompromiss gehofft hätten, sagen sie.

Bürgermeister Michael Grasl (Freie Wähler) findet, dass das Bürgerbegehren reichlich spät kommt, wie er gegenüber unserer Zeitung erklärt. Er bedauert, dass das Vorhaben eines bundesweit erfahrenen Trägers weiterhin „skandalisiert“ werde. Es würden Stimmungen erzeugt, „die nicht den Fakten entsprechen“, womit Grasl die Angaben zur bisherigen und künftigen überbauten Fläche in der Unterschriftenliste meint. Außer Acht gelassen werde mal wieder der zu erwartende Mehrwert für die Gemeinde: Wohnungen, die wohl überwiegend von Senioren aus der Umgebung bezogen würden, eine Tagespflege, die Schaffung von Arbeitsplätzen, die Belebung von Handwerk und Gastronomie. Er werde „gelassen“ abwarten ob das Begehren zulässig sei,sagt Grasl. Erst dann werde der Gemeinderat weitere Optionen prüfen. Die Vorstandsvorsitzenden von KWA waren am Freitag nicht für eine Stellungnahme erreichbar. Damit es zum Bürgerbegehren kommt, benötigen die Projektgegner zunächst 329 Unterschriften. Das sind zehn Prozent der insgesamt 3297 Wahlberechtigten in Münsing. Laut einer der Initiatoren haben bereits rund 100 Münsinger unterzeichnet. Der Gemeinderat entscheidet dann über die Zulässigkeit des Anliegens. Möglich ist, dass es dann zum Bürgerentscheid kommt. Dieser gilt als angenommen, wenn sich mindestens 20 Prozent der Wahlberechtigten am Wahlvorgang beteiligen und davon über die Hälfte dem Anliegen zustimmen. tal

Der Ambacher Schauspieler, Schriftsteller und Chansonier Anatol Regnier schreibt in einer Pressemitteilung, KWA halte leider „unbeirrt“ an seinen Plänen fest. Der Gemeinderat wiederum sei bisher nicht in der Lage oder willens, Zusagen des Investors hinsichtlich einer umweltverträglicheren und mehr am Wohl der Gemeinde orientierten Gestaltung des Projekts einzufordern. Das tun seit Bekanntwerden der Entwürfe des italienischen Architekten Matteo Thun immer wieder vor allem Anwohner und Mitglieder des Ostuferschutzverbands. Auch die beiden Grünen- Räte Christine Mair und Prof. Dr. Matthias Richter- Turtur halten den Neubau für überdimensioniert.

Bürgermeister Michael Grasl (Freie Wähler) findet, dass das Bürgerbegehren reichlich spät kommt, wie er gegenüber unserer Zeitung erklärt. Er bedauert, dass das Vorhaben eines bundesweit erfahrenen Trägers weiterhin „skandalisiert“ werde. Es würden Stimmungen erzeugt, „die nicht den Fakten entsprechen“, womit Grasl die Angaben zur bisherigen und künftigen überbauten Fläche in der Unterschriftenliste meint. Außer Acht gelassen werde mal wieder der zu erwartende Mehrwert für die Gemeinde: Wohnungen, die wohl überwiegend von Senioren aus der Umgebung bezogen würden, eine Tagespflege, die Schaffung von Arbeitsplätzen, die Belebung von Handwerk und Gastronomie. Er werde „gelassen“ abwarten ob das Begehren zulässig sei,sagt Grasl. Erst dann werde der Gemeinderat weitere Optionen prüfen. Die Vorstandsvorsitzenden von KWA waren am Freitag nicht für eine Stellungnahme erreichbar. Damit es zum Bürgerbegehren kommt, benötigen die Projektgegner zunächst 329 Unterschriften. Das sind zehn Prozent der insgesamt 3297 Wahlberechtigten in Münsing. Laut einer der Initiatoren haben bereits rund 100 Münsinger unterzeichnet. Der Gemeinderat entscheidet dann über die Zulässigkeit des Anliegens. Möglich ist, dass es dann zum Bürgerentscheid kommt. Dieser gilt als angenommen, wenn sich mindestens 20 Prozent der Wahlberechtigten am Wahlvorgang beteiligen und davon über die Hälfte dem Anliegen zustimmen.

Isar Loisachbote vom 18. September 2021
Tanja Lühr

Dichter unter Druck

Der Ambacher Anatol Regnier hat ein Buch über Literaten in der NS-Zeit geschrieben

VON VOLKER UFERTINGER

Münsing – Natürlich konnte man es machen wie Hans Fallada. In den verhängnisvollen 1930er-Jahren, als Deutschland die Welt in Brand steckte, saß der seinerzeit berühmte Schriftsteller irgendwo in Mecklenburg, betrieb etwas Landwirtschaft und schrieb Buch um Buch. Die Politik blendete er völlig aus. In den Notizen in seinem Kalender ging es nur darum, woher der Wind kommt, wie viel Regen fällt, und was gesät wurde. Hitler, Himmler oder Goebbels kamen nicht vor.

Für Anatol Regnier, Autor aus Ambach, war genau dieser Kalender eine Offenbarung. Dokumentierte er doch den verzweifelten Versuch, unpolitisch bleiben zu wollen, in Zeiten, in denen genau das nicht möglich war. In den zwölf Jahren, die das angeblich 1000-jährige Reich dauerte, standen deutsche Schriftsteller vor einem Problem, das nicht zu umgehen war: Wie hältst du es mit den neuen Machthabern? Bleiben oder gehen? Kompromisse schließen oder Widerstand leisten? Und wenn man blieb und Kompromisse schloss: Wo war der Punkt erreicht, wo man seine Glaubwürdigkeit verlor? Regniers neues Buch „Jeder schreibt für sich allein“, erschienen bei C.H. Beck, ist eine Anspielung auf ein Fallada-Buch mit dem Titel „Jeder stirbt für sich allein“, kurz nach dem Krieg erschienenen, eine Abrechnung mit der NS-Zeit.

Vor allem geht es um Autoren, die daheim geblieben sind – außer Thomas Mann, Fixstern der damaligen deutschsprachigen Literatur. Viele von denen, die geblieben sind, haben eben deshalb einen schlechten Ruf, nur wenige werden heute noch gelesen wie Gottfried Benn (komplexer Fall) oder Erich Kästner (komplexer als viele denken). Andere sind weitgehend vergessen, wie Ina Seidl oder Börries von Münchhausen, gewiss mit Sympathien für Hitler und die deutsche Revolution, aber keine lupenreinen Nazis. Die plumpen, völkischen Dichter kommen nicht vor. Wohltuend an Regniers Buch ist, dass er kein Interesse am Moralisieren hat, sondern das Dilemma seiner Figuren ernst nimmt. Dabei hilft ihm, dass er in vielen Archiven Nachlässe gesichtet hat, etwa im Deutschen Literaturarchiv in Marbach am Neckar. Das Buch strotzt vor Zitaten.

So entfalten sich auf gut 300 Seiten große und kleine Dramen. Die Zeit ist das Präsens, der Stil ist ruhig und klar, die Darstellung lebensnah. Der Bogen reicht von den verbissenen Machtkämpfen in der Preußischen Akademie der Künste über kleine Episoden wie die unglückliche Liebe von Ina Seidl zu einer Kirchenmalerin bis hin zu jener unseligen Nachkriegsfehde zwischen exilierten und nicht-exilierten Literaten. Auch die Familiengeschichte des Autors blitzt auf: Regniers Mutter Pamela Wedekind war 1924 bis 1928 mit Klaus Mann verlobt, der später den berühmt-berüchtigen Schlüsselroman „Mephisto“ geschrieben hat. Darin wird Gustaf Gründgens als Inbegriff eines gewissenlosen Karrieristen porträtiert. Zu Recht? Kapitel 24 gehört zu den stärksten, weil differenziertesten.

Überhaupt ist es eine große Stärke des Buchs, dass der Ambacher Autor in der Einleitung erzählt, wie er persönlich zum Thema gekommen ist. Im Haus seiner Eltern nämlich – Pamela Wedekind und Charles Regnier – wurde wenig darüber geredet, erst ein Besuch in Israel öffnete ihm die Augen. „Heute weiß ich, es hätte eine Überprüfung auch der eigenen Rollen erfordert, unbedeutend wie sie gewesen sein mag“, schreibt der Autor. Dazu muss man wissen, dass seine Mutter unter Gründgens in Berlin Theater spielte. Und er fährt fort: „Dazu waren meine Eltern nicht bereit, und wir haben sie nicht gedrängt. Vielleicht wollten sie ihre Kinder schonen. Oder sich selbst. Vielleicht hielten sie eine solche Diskussion auch einfach nicht für notwendig.“ Einen gewichtigen Beitrag zur Diskussion hat Regnier jetzt geliefert.

Das Buch: Anatol Regnier: Jeder schreibt für sich allein.
Schriftsteller im Nationalsozialismus. C.H. Beck, 366 Seiten, 26 Euro.

Piloty-Villa wird zum Justizfall

Der Gemeinderat unterstützt die Klage der Kommune gegen das Landratsamt um die Neubaupläne in Ambach
Von Benjamin Engel, Wolfratshauser SZ, 23.04.2020

Münsing – Vor Gericht rechnet sich die Kommune gute Chancen aus, die Neubaupläne für die sogenannte Piloty-Villa an der Ambacher Seeleitn zu verhindern. Der Gemeinderat hat das Vorhaben zweimal abgelehnt. Doch das Tölzer Landratsamt erteilte die Baugenehmigung im vergangenen Februar. Dagegen reichte die Kommune Münsing Klage ein. In der jüngsten Sitzung befürwortete der Gemeinderat dieses Vorgehen auf dem Justizweg.

Die jetzigen Bauherren wollen das bestehende Haus abreißen. An dessen Stelle sollen ein neues Einfamilienhaus, ein Glasverbindungsbau plus Atelierhaus und Tiefgarage entstehen. Die Gemeinde und der Ostuferschutzverband (OSV) sehen damit jedoch das Orts- und Landschaftsbild am Starnberger Seeufer gefährdet. Die Münsinger Bauverwaltung lehnt das Vorhaben ab. Sie begründet das damit, dass die überbauten Flächen deutlich größer sind als bei den Häusern in der Umgebung, was sie sich im Januar 2019 juristisch bestätigen hat lassen. Im März klagte sie fristgerecht gegen die Genehmigung des Tölzer Landratsamts.

Für die Kommune hat Rechtsanwalt Michael Brey von der Münchner Kanzlei Seufert inzwischen die Chancen überprüft. Er kommt zum Ergebnis, dass eine Klage erfolgversprechend ist und das Kostenrisiko bei einem Prozess überschaubar ist.

Die Piloty-Villa war Anfang der 1980er-Jahre erstmals in den Fokus gerückt. Die damaligen Eigentümer rissen vor knapp vier Jahrzehnten das denkmalgeschützte frühere Landhaus des Malers Carl Theodor von Piloty weitgehend ab. Sie errichteten einen Neubau. Die Tölzer Kreisbehörde erließ deshalb Bußgeldbescheide in einer Gesamthöhe von umgerechnet knapp 385 000 Euro. König Ludwig II. hatte dem Historienmaler Piloty das Grundstück in Ambach im Jahr 1877 geschenkt.

Vehement kritisiert der OSV den jetzigen Neubauplan. „Er führt zu einer Verdichtung der Uferbebauung und beeinträchtigt den Blick auf den See, weil er sich wie ein Riegel vor den See legt“, heißt es in einer Stellungnahme. Das jetzige Projekt sei ein weiterer Schlag gegen die Erhaltung der Kulturlandschaft Starnberger See. Der Neubau widerspreche den Zielsetzungen des von der Kommune erlassenen Rahmenplans für das Seeufer und sei abzulehnen. Ob sich etwas einfüge, sei keine rein juristische Frage, argumentiert der OSV. „Auch Gerichte entscheiden diese Frage nach der natürlichen Anschauung und nach gesundem Menschenverstand.“

Gegen das Projekt positionierte sich auch Umweltreferentin Christine Mair (bislang Wählergruppe Münsing, jetzt Grüne). Vom Eindruck einer Wand in Sichtachse zum Starnberger See hatte sie bereits Anfang 2019 gesprochen. Auf dem Grundstück sah sie den alten Baumbestand gefährdet. Insbesondere eine Tiegarage mit acht Stellplätzen passe nicht an diesen Platz, hatte sie damals argumentiert.

Die Kommune hatte Anfang März vorsorglich Klage eingereicht, ohne den Gemeinderat vorher darüber abstimmen zu lassen. Darum hatten die Umweltreferentin Mair und Ursula Scriba (Bürgerliste) an die Verwaltung geschrieben. Sie baten darum, dem Gremium die Sache vorzulegen, um darüber beraten und einen Beschluss zu fassen.

Stellungnahmen zur Pilotyvilla

„Ein Schlag gegen die Erhaltung der Kulturlandschaft“

Der Ostuferschutzverband moniert ein Bauvorhaben auf dem Areal der ehemaligen Piloty-Villa in Ambach. Die Gemeinde Münsing zieht gegen das Landratsamt vor Gericht, weil es das gemeindliche Einvernehmen ersetzt hatte. Der Bürgermeister stellt den Erfolg der Klage jedoch infrage.

Von Benjamin Engel, Wolfratshauser SZ, 13. März 2020

Das Schicksal der sogenannten Piloty-Villa hat bereits in den 1980er-Jahren überregional das Interesse der Öffentlichkeit geweckt. Die damaligen Eigentümer rissen das frühere Landhaus des Malers Carl Theodor von Piloty, das auf einer Landzunge am Starnberger See bei Ambach lag, zu einem Großteil ab. An dessen Stelle entstand ein Neubau. Dieser soll nun ebenfalls verschwinden, weshalb er erneut in den Fokus rückt. Zweimal hat der Münsinger Gemeinderat aktuelle Pläne für ein künftiges Ensemble mit Einfamilienhaus, einem Glasverbindungsbau plus Atelierhaus und Tiefgarage an der Stelle abgelehnt. Doch das Tölzer Landratsamt ersetzte Anfang Februar das „fehlende gemeindliche Einvernehmen“ und erlaubte das Bauvorhaben an der Seeleitn. Dagegen klagt die Gemeinde vor Gericht. „Wir prüfen das in aller Sachlichkeit durch Anwalt und Gericht“, teilt Bürgermeister Michael Grasl (Freie Wählergemeinschaft) mit.

Damit hat die Kommune fristgerecht juristische Schritte in die Wege geleitet, wie es der Ostuferschutzverband (OSV) am Samstag ebenfalls gefordert hat. „Die Gemeinde hat ihr Einvernehmen mit dieser Planung aus zutreffenden Gründen verweigert“, heißt es in einer Pressemitteilung, die der stellvertretende Vorsitzende Johannes Umbreit verfasst hat. Darüber habe sich das Landratsamt jedoch aus „fragwürdigen“ Gründen hinweggesetzt. Das aktuelle Vorhaben sei ein „weiterer Schlag gegen die Erhaltung der Kulturlandschaft Starnberger See“. Der Bestand werde mit dem neuen Vorhaben endgültig vernichtet und durch eine überbordende Neubebauung ersetzt. Auch Bäume würden zum Opfer fallen.

Um das Projekt bauplanungsrechtlich zu prüfen, hatte die Kommune einen Rechtsanwalt eingeschaltet. Er hatte das Vorhaben in einer Stellungnahme Ende Januar 2019 als unzulässig eingeschätzt. Aus seiner Sicht fügte es sich nicht in die Umgebungsbebauung ein. Das Münsinger Bauamt begründete seine ablehnende Haltung damit, dass die überbauten Flächen deutlich größer als bei anderen Häusern im Umkreis seien.

Warum die Verwaltung den Gemeinderat nicht ausdrücklich gefragt hat, ob Klage erhoben werden soll, ist für den Ostuferschutzverband unverständlich. Es sei keine rein juristische Frage, ob sich etwas einfüge, heißt es in der Pressemitteilung der Gruppierung. „Auch Gerichte entscheiden diese Frage nach der natürlichen Anschauung und nach dem gesunden Menschenverstand.“

Für die Gemeinde Münsing soll nun ein Rechtsanwalt die Erfolgsaussichten der Klage nochmals überprüfen. Anschließend solle der Gemeinderat darüber abstimmen, ob das Verfahren fortzusetzen sei, teilt Bürgermeister Grasl mit. Dass der Ostuferschutzverband von einem „Schlag gegen die Erhaltung der Kulturlandschaft Starnberger See“ spricht, ist aus Sicht des Münsinger Rathauschefs allerdings stark überzogen, wie er erklärt. Denn das betreffende Grundstück sei schon bebaut. Die Grundfläche sei im Vergleich zu den Nachbargebäuden überschritten. Das sei aus Sicht des Landratsamts vertretbar. „Ob das reicht, ein Klageverfahren erfolgreich zu bestehen, ist zumindest fraglich“, berichtet Michael Grasl auf die entsprechende Nachfrage. Der jetzige Baubestand sei bereits ausgeprägt. Baurecht dürfe nicht entzogen werden.

Isar-Loisachbote, 9. März 2020

Ostuferschutzverband drängt zur Klage


Abbruch der Piloty-Villa in Ambach soll verhindert werden – Appell an Gemeinde

Münsing – Der Ostuferschutzverband (OSV) appelliert an die Gemeinde Münsing, den Abbruch der Piloty-Villa an der Seeleitn in Ambach und einen Neubau an ihrer Stelle per Klage zu verhindern. „Mit Entsetzen haben wir der Zeitung entnommen, dass die Gemeinde sich damit abfinden will, dass das Landratsamt den Abbruch der Piloty-Villa und einen überdimensionierten Neubau genehmigen will“, schreibt OSV-Vorstandsmitglied Johannes Umbreit in einer Pressemitteilung. Die Entscheidung wurde in der jüngsten Gemeinderatssitzung bekanntgegeben.

Die Gemeinde habe ihr Einvernehmen mit dieser Planung aus zutreffenden Gründen verweigert, so Umbreit. Darüber habe sich das Landratsamt hinweggesetzt und das Einvernehmen „mit fragwürdigen Gründen“ ersetzt. Doch die Gemeinde könne sich gegen den Eingriff in ihre Planungshoheit vor dem Verwaltungsgericht wehren. Der Neubau füge sich nicht in die Umgebungsbebauung ein. Er führe zu einer Verdichtung der Uferbebauung und beeinträchtige den Blick auf den See, weil er sich wie ein Riegel vor den See lege. „Der Neubau widerspricht der Zielsetzung des Rahmenplans und ist unter dem Gesichtspunkt des Ostuferschutzes abzulehnen“, schreibt die Vorstandschaft mit Professor Umbreit, Dr. Gustav Neumeister, Manfred Stecher, Petra Schulze und Anatol Regnier. Die Vorsitzende und Gemeinderätin Ursula Scriba hat nicht unterzeichnet.

Bereits ein früherer Eigentümer hat sich über den Denkmalschutz für die alte Piloty-Villa und über den Landschaftsschutz hinweggesetzt, indem er eigenmächtig Teile der Villa abgerissen hat. Dass nun der Bestand endgültig vernichtet und durch eine Neubebauung ersetzt werden soll, empfindet der OSV als „weiteren Schlag gegen die Erhaltung der Kulturlandschaft Starnberger See“. Er fordert Bürgermeister Michael Grasl und den Gemeinderat auf, wegen des Landratsamts-Beschlusses vor Gericht zu ziehen. Die Klagefrist endet laut Umbreit allerdings an diesem Montag. Der OSV-Vize: „Wir finden es unverständlich, dass die Gemeinde kampflos ihre Überzeugung aufgibt, dass das Neubauvorhaben sich nicht in die Umgebung einfügt.“  
Tanja Lühr

Sehr geehrte Mitglieder,

es ist noch eine Woche bis zur Wahl und der Bürgermeister hat alle Sitzungen vor der Wahl abgesagt, da die Gemeinderäte im Wahlkampf unterwegs sind.

Unsere Ziele behalten wir fest im Auge, weshalb ich Sie über eine Initiative von uns drei Gemeinderäten und Mitgliedern des OSV-Vorstands und Beirats informieren will.

Seit ca. einem Jahr berichtete ich Ihnen mehrfach über das Ziel des Eigentümers der Seeleitn 60 in Ambach, frühere Pilotyvilla, das Gebäude durch ein Doppelhaus zu ersetzen. Die Pilotyvilla ist für die alteingesessenen Ambacher ein besonderes Thema, denn die ehemals denkmalgeschützte Villa wurde von dem Vorbesitzer in einer Nacht und Nebelaktion fast vollständig abgerissen, ebenso alle im Weg stehenden Bäume. Nach Auskunft des Landesamtes für Denkmalpflege blieb nach dieser Aktion lediglich eine Wand des Baudenkmals erhalten.  1998 wurde die Villa deshalb aus der Denkmalliste entfernt.

Die beantragte Bebauung sieht den Abriss des alten Gebäudes und einen Neubau bestehend aus einem Wohn- und einem umfänglichen Atelierhaus, verbunden durch ein Glashaus als Verbindungselement vor.

Der Bebauung wurde von der Gemeinde das Einvernehmen vorenthalten.

Jetzt erhielten wir die Nachricht, dass das Landratsamt Bad-Tölz-Wolfratshausen das Einvernehmen der Gemeinde ersetzen will.

Wie Sie in den gemeindlichen Protokollen lesen können, kämpfen die Gemeinderäte gegen die Baugenehmigung. Aus diesem Grund stehen Christine Mair, Heinz Schreiner und ich seit ca. eineinhalb Wochen in Kontakt, um die vom Rechtsanwalt der Gemeinde empfohlene Klage gegen das Landratsamt voranzubringen. Unseren Brief haben wir am Freitag, 06.03.2020 am späten Vormittag an die Gemeinde gesandt und sofort vom Bürgermeister eine Antwort erhalten. Er wird sich am Montagmorgen 09.03.2020 mit dem beauftragten Rechtsanwalt in Verbindung setzen, um fristwahrende Schritte zu unternehmen. Dem Gemeinderat wird nach heutiger Ankündigung am 24.03.2020 die Angelegenheit vorgelegt, dabei werden sowohl die Verfahrenskosten als auch die Erfolgsaussichten den Gemeinderäten zur Beratung vorgelegt werden. Ich unterrichte Sie rechtzeitig vor dem Termin. Unseren Brief sehen Sie unten stehend.

Die darin geäußerten Kosten wird der Anwalt der Gemeinde berechnen und unsere genannten Angaben sind lediglich eine sehr grobe Schätzung.

Über die Aussichten einer positiven Abstimmung kann ich Ihnen lediglich sagen, dass viele Gemeinderäte sehr verärgert sind über die im letzten Jahr gehäuft aufgetretenen Fälle, in denen das versagte Einvernehmen der Gemeinde durch das Landratsamt ersetzt wurde. Nach unserem gegenwärtigen Kenntnisstand hoffen wir deshalb auf entschlossenes Handeln der Kollegen aus dem Gemeinderat.

Sehr geehrter Herr Bürgermeister, lieber Michi,

der Antwort von Herrn Lanzinger vom 28.2. auf eine Anfrage von Christine Mair vom 26.2. haben wir entnommen, dass die Gemeinde Münsing sich damit abfinden will, dass das Landratsamt einen überdimensionierten Neubaukomplex auf dem Grundstück der ehemaligen Piloty-Villa in Ambach genehmigt.

Die Gemeinde hatte ihr Einvernehmen mit dieser Planung aus zutreffenden Gründen verweigert. Darüber hat sich das Landratsamt hinweggesetzt und das Einvernehmen mit fragwürdigen Gründen ersetzt. Die Gemeinde kann sich gegen den Eingriff in ihre Planungshoheit vor dem Verwaltungsgericht wehren.

Der Neubau fügt sich von außen wahrnehmbar nicht in die Umgebungsbebauung ein. Der bestehende Einzelbaukörper wird nach Planung durch ein verbundenes Doppelhaus im Sinn einer Kettenbebauung ersetzt. Dies führt zu einer Verdichtung der Uferbebauung und beeinträchtigt den Blick auf den See, weil die Bebauung wie ein Riegel vor dem See liegt.  Ausmaß und Architektur des Neubaus sprengen das historische Ortsbild an einer vom See aus besonders sichtbaren Stelle.

Da der Neubau nach Stellungnahme des gemeindlichen RA sich nach Art und Maß, der Bauweise und der überbauten Grundstücksfläche nicht in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt, ist er nach §34 Abs. (1) BauGB nicht zulässig. Der Neubau widerspricht zudem, auch nach Ansicht des von der Gemeinde beauftragten Rechtsanwalts (RA Brey), der Zielsetzung des Rahmenplans und ist daher abzulehnen. Die Wirkung des Baurechts auf die sensible Umgebung, insbesondere z.B. auf das nördliche Grundstück, erfordert die strenge Einhaltung der Vorgaben des Rahmenplanes, der klar die Planungsabsichten der Gemeinde formuliert hat.

Bereits ein früherer Eigentümer hat sich über den Denkmalschutz für die alte Piloty-Villa und über den Landschaftsschutz hinweggesetzt, indem er rechtswidrig Teile der Piloty-Villa abgerissen und Bäume gefällt hat. Dass nun weitere Bäume einer überbordenden Neubebauung zum Opfer fallen sollen, ist ein weiterer Schlag gegen die Erhaltung der Kulturlandschaft am Starnberger See.

Wenn die Gemeinde sich vor Gericht gegen die Ersetzung des Einvernehmens wehrt, ist dies auch nicht mit unverhältnismäßigen Kosten verbunden. Bei einem Regelstreitwert von 7.500 Euro ergeben sich Gerichtsgebühren in Höhe von 609 Euro. Die Kosten bewegen sich somit im Rahmen der Ausgaben, die dem Bürgermeister ohne vorherige Zustimmung des Gemeinderats gestattet sind.

In der Gemeinderatssitzung vom 18.2. wurde den Gemeinderäten lediglich mitgeteilt, dass das Landratsamt das gemeindliche Einvernehmen ersetzt hat. Die Möglichkeit einer Klage gegen diese Ersetzung wurde nicht auf die Tagesordnung gesetzt und beraten. Wir bitten die Gemeindeverwaltung, dies bei der nächsten Sitzung des Gemeinderates nachzuholen.

Nach unserem Kenntnisstand könnte die Klagefrist bis zu diesem Zeitpunkt allerdings bereits abgelaufen sein. Wir bitten die Gemeinde deshalb, zur Fristwahrung unverzüglich Einspruch gegen den Bescheid des LRA für eine mögliche Klage vor dem Verwaltungsgericht München gegen die Ersetzung des gemeindlichen Einvernehmens durch das Landratsamt Bad-Tölz Wolfratshausen zu erheben.

Mit herzlichen Grüßen

Ursula Scriba ,
Gemeinderätin, Vorsitzende des Ostuferschutzverbandes,
Vorsitzende Bürgerliste
Christine Mair,
Gemeinderätin, Umweltreferentin , Bündnis 90
DIE GRÜNEN                                                    

Herr Gemeindesrat Schreiner ist in unsere Aktion eingebunden.

Liebe Mitglieder des Ostuferschutzverbandes,

in Ergänzung zu den bisherigen Informationen aus dem Gemeinderat möchten wir Sie wissen lassen, daß die Gemeinde Münsing schon zweimal die Zustimmung („das Einvernehmen“) zum Abbruch der Piloty Villa am Ambacher Seeufer und zu einem überdimensionierten Neubau verweigert hat. Das Landratsamt hat nun am 7. Februar die Zustimmung der Gemeinde „ersetzt“ d.h. : Weg frei für Abbruch und Neubau!
Leider hat der Gemeinderat in der letzten Sitzung am 18. Februar nicht darüber beraten, ob die Gemeinde gegen das Landratsamt klagen will, obwohl die Klagefrist am 9. März abläuft.
Zufällig haben wir von dieser Lage der Dinge erfahren und versuchen mit unten stehendem Schreiben an den Bürgermeister in letzter Minute, die Gemeinde zur Klageerhebung zu bewegen. Ohne Rücksprache mit uns hat die erste Vorsitzende dieses Schreiben verändert und gemeinsam mit einem anderen Gemeinderatsmitglied an die Gemeinde geschickt. Besser wäre es gewesen die Frage der Klage gegen das Landratsamt in der Gemeinderatssitzung am 18. Februar gleich zur Sprache zu bringen und zeitnah zu reagieren.
Hoffen wir, daß es uns gelingt, gemeinsam das Schlimmste zu verhüten.

Prof. Johannes Umbreit, Manfred Stecher, Dr. Gustav Neumeister, 
Petra Schulze

Sehr geehrter Herr Bürgermeister, sehr geehrte Gemeinderätinnen und Gemeinderäte,

mit gewissem Entsetzen haben wir der Zeitung entnommen, dass die Gemeinde sich damit abfinden will, dass das Landratsamt den Abbruch der Piloty-Villa und einen überdimensionierten Neubau genehmigen will. Die Gemeinde hatte ihr Einvernehmen mit dieser Planung aus zutreffenden Gründen verweigert. Darüber hat sich das Landratsamt hinweggesetzt und das Einvernehmen mit fragwürdigen Gründen ersetzt. 

Die Gemeinde kann sich gegen den Eingriff in ihre Planungshoheit vor dem Verwaltungsgericht wehren. Der Neubau fügt sich nicht in die Umgebungsbebauung ein. Er führt zu einer Verdichtung der Uferbebauung und beeinträchtigt den Blick auf den See, weil er sich wie ein Riegel vor den See legt. Der Neubau widerspricht der Zielsetzung des Rahmenplans und ist unter dem Gesichtspunkt des Ostuferschutzes abzulehnen. Bereits ein früherer Eigentümer hat sich über den Denkmalschutz für die alte Piloty-Villa und über den Landschaftsschutz hinweggesetzt, indem er eigenmächtig Teile der Piloty-Villa abgerissen und Bäume hat fällen lassen. Dass nun der Bestand endgültig vernichtet und durch eine überbordende Neubebauung ersetzt werden soll und die Bäume ihr wahrscheinlich zum Opfer fallen, empfinden wir als weiteren Schlag gegen die Erhaltung der Kulturlandschaft Starnberger See. Wenn die Gemeinde sich vor Gericht gegen die Ersetzung des Einvernehmens wehrt, ist dies auch nicht mit besonderen Kosten verbunden. 

Bei einem Regelstreitwert von Euro 15.000 ergeben sich Gerichtsgebühren in Höhe von Euro 879. Die Gemeinde kann sich auch – wie das Landratsamt – ohne weitere Kosten selbst vor Gericht vertreten. Sowohl Sie, Herr Bürgermeister, wie auch der Bauamtsleiter sind baurechtlich so erfahren, dass Sie die Gemeinde ohne Weiteres vor Gericht kompetent vertreten können. Und selbst wenn die Mithilfe eines Fachanwalts benötigt wird, sollten zehn oder zwanzig Anwaltsstunden zum üblichen Stundensatz zu verkraften sein. Wir verstehen auch nicht, weshalb die Frage, ob Klage gegen die Ersetzung des Einvernehmens erhoben wird, den Gemeinderäten nicht ausdrücklich zur Entscheidung vorgelegt wurde. Soweit wir aus der Gemeinderatssitzung wissen, wurde lediglich mitgeteilt, dass das Landratsamt das Einvernehmen ersetzt hat. Die Möglichkeit einer Klage wurde nicht auf die Tagesordnung gesetzt und deshalb auch nicht öffentlich beraten. Unverständlich finden wir, dass die Gemeinde kampflos ihre Überzeugung aufgibt, dass das Neubauvorhaben sich nicht in die Umgebung einfügt. Wir bitten die Gemeinde deshalb, zur Fristwahrung zunächst Klage gegen die Ersetzung des Einvernehmens durch das Landratsamt zu erheben und dann in der nächsten Gemeinderatssitzung zu beschließen, ob die Gemeinde bei ihrer ursprünglichen Auffassung bleibt, dass das Bauvorhaben sich nicht einfügt. Ob sich etwas einfügt, ist keine rein juristische Frage. Auch Gerichte entscheiden diese Frage nach der natürlichen Anschauung und nach gesundem Menschenverstand. 

Prof. Umbreit, Dr. Neumeister, Manfred Stecher, Petra Schulze, Anatol Regnier