Bürger wollen mitreden! Unterschriftenliste

Der Ostuferschutzverband (OSV) betrachtet mit Sorge die gerüchtweise bekannt gemachten Planungen zwischen der Gemeinde Münsing und dem Kuratorium Wohnen im Alter (KWA) auf dem Gelände der ehemaligen Kurklinik Wiedemann in Ambach.

Nach allem, was bekannt ist, soll dort eine Seniorenresidenz von bis zu 90 Wohnungen errichtet werden, also ein Großprojekt, wie es Ambach bisher nicht gesehen hat. Nach dem jetzigen Kenntnisstand soll die geplante Geschossfläche diejenige der im Verfall befindlichen ehemaligen Kurklinik um gut 30 Prozent übersteigen. Die Bevölkerung Ambachs könnte um mehr als die Hälfte anwachsen. Eine solch einschneidende Entwicklung darf ohne Diskussion mit den Bürgern nicht genehmigt werden!

Der Ostuferschutzverband (OSV) fordert deshalb den Bürgermeister und den Gemeinderat der Gemeinde Münsing auf:

Keinen Bebauungsplan zu erstellen, der ein momentan nicht bestehendes Baurecht erst schaffen würde, ohne eine gründliche öffentliche Diskussion, in der zu klären ist, ob ein Bauvorhaben dieser Größe dem Interesse der Bürger und der gedeihlichen Entwicklung des sensiblen Ostufers des Starnberger Sees entspricht.

Keine Abholzung wertvollen alten Baumbestands zuzulassen.

Definitiv kein Bauvolumen zu genehmigen, das in seiner Größe das der ehemaligen Kurklinik übersteigt.

Mit meiner Unterschrift erkläre ich mich mit den oben genannten Zielen solidarisch.

buerger-wollen-mitreden-unterschriftenliste

Hier können Sie sich die Unterschriftenliste herunterladen, ausfüllen und an uns verschicken oder faxen

 

Quo Vadis Ambach ?

Erkunden Sie mit dem Ostufer Schutzverband,

ob und was sich in Ambach verändern würde,
nach dem Kauf des ehemaligen Wiedemann Sanatoriums
durch den neuen Investor KWA.
Spazieren Sie mit uns weiter durch Ambach
und erfahren Sie, wie man neue Bausünden vermeiden
oder aus alten lernen könnte.

Wir treffen uns am
Samstag, 9.Juli 2016, 11 Uhr

am Parkplatz beim Sägewerk in Ambach
(Ecke Waldschmidtweg und Holzbergstraße).

Stellungnahme des Ostuferschutzverbandes


zum Begehren der Gesellschaft „Kuratorium Wohnen im Alter“ (KWA) zur Errichtung eines überregionalen Seniorenwohnheims auf dem Gelände der ehemaligen Kurklinik Wiedemann in Ambach:

Der Ostuferschutzverband teilt mit zahlreichen Bürgern die strikte Ablehnung eines Großprojekts im sensiblen Ambacher Raum, sieht aber auch wertvolle Möglichkeiten für die Gemeinde Münsing, von ihrer Planungs- und Gestaltungshoheit Gebrauch zu machen.

Auf dem Gelände der ehemaligen Kurklinik besteht kein Baurecht. Es befindet sich im Außenbereich, die im Verfall befindlichen Gebäude wurden ohne Bebauungsplan errichtet, ein Bestandschutz ist nach Jahren des Leerstands ohne Nutzung nicht mehr gegeben. Die Gemeinde hat hier die seltene Gelegenheit, souverän zu entscheiden, was mit diesem Gelände im Interesse der Bürger, der Gemeinde, der Landschaft, kurz: in allem, was wir „Heimat“ nennen, zu geschehen hat.

 

Insbesondere hat die Gemeinde die Möglichkeit, das Gelände zu renaturieren, das heißt: der Natur zurückzugeben. Eine solch moderne, zukunftsweisende Entscheidung, vom Gemeinderat einer der schönsten und begehrtesten Gemeinden des bayerischen Oberlands getroffen, hätte breite Signalwirkung und würde zum Renommee des Gemeinderats und seinem Erscheinungsbild ganz außerordentlich beitragen. Die Gemeinde würde demonstrieren, dass sie sich dem Erhalt der Natur, des Landschafschutzes und der Nachhaltigkeit verpflichtet fühlt und zukünftigen Generationen eine möglichst intakte Heimat hinterlassen will. Die Entscheidung zum Bau eines Großprojekts inmitten der Natur wäre hingegen eine rückwärtsgewandte Lösung, die kaum viel Beifall finden dürfte.

Die Gemeinde ist in der glücklichen Lage, ihre Entscheidung ohne gravierende wirtschaftliche Bedenken fällen zu können. Der Nutzen eines Seniorenwohnheims mit geschätzten 14.500 qm Geschossfläche für die lokale Wirtschaft ist durchaus fraglich. Projekte dieser Größenordnung werden fast immer europaweit ausgeschrieben, der günstigste Anbieter erhält den Zuschlag, ob örtliche Firmen und Handwerksbetriebe zum Zug kommen, ist vollkommen offen. Ebenso unsicher ist es, ob Pflegekräfte und anderes Personal aus der Region, aus anderen Bundesländern oder aus dem Ausland rekrutiert werden. Als gemeinnützige Aktiengesellschaft ist das „Kuratorium Wohnen im Alter“ von der Gewerbesteuer befreit und generiert der Gemeinde Münsing keine steuerlichen Einnahmen. Andererseits könnten auf die Gemeinde Erschließungskosten in unbestimmter Höhe zukommen. Hinzu kommt, dass die Preisgestaltung in anderen Einrichtungen des „Kuratoriums Wohnen im Alter“ nicht hoffen lässt, dass Senioren mittlerem oder niederem Einkommens aus unserer Gemeinde hier einen Platz finden würden.

Im Licht des oben Gesagten und im Auftrag seiner Satzung ermutigt der Ostuferschutzverband den Gemeinderat der Gemeinde Münsing, seine Souveränität auszuspielen und eine Entscheidung zum Wohle der Natur und dem Wohlergehen heutiger und zukünftiger Bürger zu treffen.

Gänzlich unakzeptabel wäre für den Ostuferschutzverband ein Baurecht von größerem Volumen als das der ehemaligen Kurklinik. Schärfste Opposition des Ostuferschutzverbands würde herausfordern, wenn von den zum Teil mehr als 100 Jahre alten, mächtigen und großartigen Bäumen auf dem ehemaligen Kurgelände auch nur ein einziger gefällt würde. Für eine naturnahe Lösung sagt der Ostuferschutzverband der Gemeinde und ihrer Verwaltung seine volle Unterstützung zu.

Ambach/Ammerland, im Juni 2016

Ursula Scriba, 1. Vorsitzende                          Prof. Johannes Umbreit, 2. Vorsitzender

Bauvorhaben auf dem Wiedemanngelände in Ambach

Pressemitteilung vom 03.05.2016

Unser Verband zum Schutz des Ostufers des Starnberger Sees hat große Bedenken gegen die Absicht eines Münchner Bauträgers, auf dem Gelände der ehemaligen Wiedemann-Klinik in Ambach eine Wohnanlage mit 90 Wohnungen unterschiedlicher Größe – bis zu 120qm – hinzustellen. Eine derartige Wohnanlage würde den Charakter von Ambach grundlegend verändern und hätte Signalwirkung für das ganze Ostufer. Wie gestrandete Kreuzfahrtschiffe würden die neuen Baukörper auf der Hangkante über dem Seeufer prangen und verkünden, dass zusätzliche Bebauung und weitere Bodenversiegelung am Ostufer des Starnberger Sees erwünscht sind.

Wie ist es dazu gekommen?

Auf den 13.000qm des Geländes stehen die Ruinen der ehemaligen Wiedemann-Klinik, deren Betrieb seit dem Jahr 2002 eingestellt ist. Eigentümer dürfte noch eine italienische Bank sein, die das Gelände im Bankrott erworben hat und es verwerten will. Diese Lage ist Ergebnis einer Bausünde aus den60er/70er Jahren, als unter Missachtung des Bauplanungsrechts ein Klinikbetrieb im Außenbereich rechtswidrig genehmigt wurde. Das Ergebnis kann man jetzt besichtigen.

Der Gemeinderat der Gemeinde Münsing steht also vor einer grundsätzlichen Entscheidung:

– Soll das Gelände langfristig als Außenbereich erhalten bleiben und wieder in die Landschaft eingegliedert werden? Dann wäre ein Bebauungsplan unnötig. Man sollte aber vom Eigentümer den Rückbau von Ruinen fordern, die keinen Bestandsschutz haben,
oder
– soll auf dem Gelände neues Baurecht geschaffen werden? Dann müsste tatsächlich ein Bebauungsplan aufgestellt werden.

Der Gemeinderat müsste dann begründen,
– warum eine Neubebauung im Interesse der Bürger liegt,
– ob diese Bebauung über die bestehende Baumasse und die bereits überbaute Grundfläche hinausgehen darf
– wie viele Bäume dafür geopfert werden sollen.

Die Gemeinde ist bei dieser Entscheidung völlig frei. Ein Bauvorbescheid, den ein interessierter Berliner Bauträger im Jahre 2014 beim Landratsamt erwirkt hat, ist für das vorliegende Konzept rechtlich ohne Bedeutung. Dieser Vorbescheid betraf nämlich ein ganz anderes Vorhaben und war an einen Interessenten gerichtet, der niemals Rechte am Grundstück erworben hatte. Es besteht also kein generelles Baurecht für dieses Gelände aufgrund des Bauvorbescheids. Ein etwaiger Irrtum hierüber wäre auszuräumen, falls er Einfluss auf die Willensbildung des Gemeinderates hätte.
Das Konzept des Bauträgers sollte deshalb den Bürgern unverzüglich vorgestellt werden, damit frühzeitig eine Beteiligung aller Gemeindebürger erreicht und eine Fehlentwicklung vermieden wird, die nicht im Interesse der Gemeinde und ihrer Bürger liegt.
Im Interesse unseres Verbandes liegt die geringst mögliche Bebauung im Außenbereich im Sinne des Natur- und Landschaftsschutzes in diesem sensiblen Bereich des Ostufers.
Große Wohnanlagen für bis zu 180 Neubürger, seien es auch wohlhabende Senioren aus nah und fern, fügen sich in die gewachsene Struktur des Ortsteils Ambach nicht ein. Die Bausünden der Vergangenheit sollten nicht wiederholt werden, in dem man einen neuen, noch größeren Fremdkörper erlaubt.

Einen zweiten Grünwaldhof „hoch zwei“ hat die Gemeinde nicht verdient.

Weitere Informationen auf der Homepage
der KWA Wohnstift in Ambach
Der Grundstückskauf ist perfekt – Die Planung steht an

https://www.kwa.de/aktuelles/aktuelle-meldungen/meldung/datum/2016/04/22/kwa-wohnstift-in-ambach/

Jetzt mehr Rücksicht auf Wildtiere nehmen

Wildtiere verlassen nach Kontakt mit Mensch oder Hund ihren Nachwuchs. Bleiben Sie auf den Wegen und vermeiden Sie Aktivitäten in der DämmerungWald und Flur sind derzeit die Kinderstube der Tierwelt. Das hat auch Auswirkungen auf den Straßenverkehr:

In den letzten Tagen konnte man im Verkehrsfunk verstärkt die Meldung hören: „Achtung, es befinden sich Rehe auf der Fahrbahn!“.

Das hat einen biologischen Hintergrund: Zurzeit bringen Rehgeißen und viele andere Wildtiere ihren Nachwuchs zur Welt

Im Zusammenhang mit dem „neuen“ Nachwuchs kommt es bei den Muttertieren zu einer Verhaltensänderung gegenüber den Jungtieren vom vergangenen Jahr.

Um Lebensraum für die jungen Kitze zu schaffen, werden die nunmehr fast erwachsenen Jungtiere von der Mutter vertrieben – was manchmal in einer kopflosen Flucht endet.

Revierkämpfe, bei denen die Rehböcke ihr Territorium verteidigen oder neu erobern, verursachen ein ähnliches Fluchtverhalten.

Daher ist in dieser Zeit auch mit Auswirkungen auf den Straßenverkehr zu rechnen, da die Tiere auf ihrer Flucht auch Straßen überqueren oder innerhalb der Wildschutzzäune an den Grünstreifen der Strassen umherirren.

Autofahrer sollten entsprechend vorausschauend und langsam in den mit „Achtung Wildwechsel“ gekennzeichneten Gebieten fahren. Auch nicht gekennzeichnete Straßen, mit Wald auf einer bzw. beiden Seiten der Fahrbahn sowie Waldränder bieten Gefahrenpotential für Sie, Ihre Familie und Ihr Fahrzeug.

Steht ein Reh auf der Fahrbahn, sollte man langsam heranfahren und versuchen, das Tier mit Hupen zu verscheuchen. Falls es doch zu einem Zusammenstoss kommt, muss sofort die nächste Polizeidienststelle oder der nächste Jäger verständigt werden. Auf keinen Fall darf das tote oder verletzte Tier mitgenommen werden.

Die Jäger appellieren an die Vernunft der Erholungssuchenden und Freizeitsportler:

Die Jägerschaft appelliert an Spaziergänger, Jogger, Radfahrer und speziell an die Hundebesitzer, mehr Rücksicht auf die Tiere in Wald und Flur zu nehmen.

Wildtiere reagieren in dem Zeitraum, in dem sie ihre Jungen zur Welt bringen, besonders empfindlich auf Störungen.

Joggen, Rollerbladen Lärm und das Betreten von Wiesen und Wald in der späten Dämmerung (z.T. mit Stirnlampe), schränken die Wildtiere noch mehr in ihren Lebensräumen ein.

Freilaufende Hunde gefährden Jungtiere und werdende Rehmütter. Hochträchtige (hochschwangere) Rehgeißen sind in ihrer Bewegung stark eingeschränkt und daher nicht mehr in der Lage vor freilaufenden Hunden zu flüchten. Sie werden dann zu einer leichten Beute. Der Stress der Mütter wirkt sich direkt auf den ungeborenen Nachwuchs aus.

Hunde, die einmal ein Reh gerissen haben, werden dies, da in ihnen der Beutetrieb erwacht ist, immer wieder tun. Hunde verbinden damit ein Erfolgserlebnis, das sie immer wieder erreichen wollen. Daher müssen Hunde in Wald und Flur an der Leine geführt werden. Wer einmal die Bilder einer von Hunden gerissenen Rehgeiß mit zum Teil noch lebenden Kitzen im Bauch gesehen hat, wird schmerzlich erkennen, dass der Mensch für dieses Leid die Verantwortung trägt. Der Hund an der Leine ist ein aktiver Betrag zum Tierschutz – denn auch unsere Wildtiere brauchen Ihren Schutz!

Das Anleinen schützt auch Ihre Hunde vor dem unkontrollierten Fressen von Gegenständen oder von Kadavern toter Tiere. Das Risiko einer Übertragung von Parasiten und Wildseuchen, wie Tollwut, Fuchsbandwurm oder Fuchsräude, wird dadurch minimiert. Oftmals ziehen solche Infektionen langwierige und teure Behandlungen durch den Tierarzt nach sich. Viele Erkrankungen sind nicht heilbar und führen dann zum Tod Ihrer vierbeinigen Freunde.

Wer ein Rehkitz oder andere Jungtiere in der Wiese findet sollte nicht glauben, dass diese verletzt oder gar verlassen sind. Sie folgen einem natürlichen Reflex und ducken sich in ihre Deckung. Daher laufen sie nicht weg.

Die Rehmutter lässt ihr Kitz allein, damit es gegenüber natürlichen Feinden weniger auffällt. Sie kommt nur zurück, um die Jungen zu säugen. Wird ein Kitz angefasst oder gar mitgenommen, gefährdet man sein Leben. Streicheln bedeutet hier den Tod, da die Kleinen den Geruch des Menschen annehmen, was die Mutter verschreckt und sie so dem Nachwuchs fernbleibt. Wenn das Junge längere Zeit nicht gesäugt wird, muss es elendig verhungern.

Eine weitere Gefahr kann den Jungtieren drohen

In den kommenden Tagen werden wieder Wiesen für die Heu- und Silogewinnung gemäht. Daher appellieren die hiesigen Jäger an alle Landwirte, den Revierpächtern rechtzeitig Bescheid zu geben, damit Maßnahmen ergriffen werden können, die in den Wiesen liegenden Rehkitze vor dem Mähwerk zu retten.

Jeder Naturfreund ist gefordert, Verständnis für die Tierwelt zu haben und für seine Handlungen in der Natur die Verantwortung zu übernehmen. Wildtieren brauchen Ruhe, Frieden und Ihren Schutz.

Verleihung des ersten Gabriel-von-Max Denkmalpreises an Josef und Katharina Strobl

6.4.2014
Isar-Loisachbote

Verleihung des ersten Gabriel-von-Max Denkmalpreises an Josef und Katharina Strobl

Münsing – Josef und Katharina Strobl haben den ersten Gabriel-von-Max-Denkmalpreis bekommen, weil sie ihren Gorythoma-Hof in Weipertshausen mit Liebe, Engagement und Kraft restauriert haben.

Stolze Sieger: Ursula Scriba (re.) überreichte den grübelnden Affen an Josef und Katharina Strobl. Foto: sabine hermsdorf
Stolze Sieger: Ursula Scriba (re.) überreichte den grübelnden Affen an Josef und Katharina Strobl. Foto: sabine hermsdorf

Initiiert hatte den Denkmalpreis vor nunmehr einem Jahr der Ostufer-Schutzverband (OSV). Dessen Vorsitzende Ursula Scriba betonte, dass der Preis ein Zeichen setzen und all jene dazu ermuntern solle, ihr Denkmal zu pflegen, die unentschlossen seien, ob sich dies wirklich lohne. Die Frage, warum ausgerechnet das Ehepaar Strobl ausgezeichnet wurde, beantwortete die Architekturhistorikerin Dr. Kaija Voss. Aus einer Vielzahl an Einsendungen waren zunächst sechs Objekte in die engere Wahl gekommen. „Die Entscheidung ist uns sehr schwer gefallen“, sagte Voss, die mit Kreisheimatpflegerin Maria Mannes und Martin Wölzmüller, Geschäftsführer des Bayerischen Landesvereins für Heimatpflege, in der Jury saß. Die Wahl sei auf die Strobls gefallen, weil sie ihr Denkmal mit einem großen Erhaltungswillen restauriert hätten – und zwar zu einem Zeitpunkt, zu dem der Hof noch nicht offiziell in der amtlichen Denkmalliste geführt wurde. „Dieser Wille zum Denkmal kann gar nicht hoch genug eingeschätzt werden“, sagte Voss. Zumal Besitzer eingetragener Denkmäler häufig alles tun würden, um sich bei der Instandsetzung nicht an enge Richtlinien halten zu müssen. Besonders den restaurierten Giebel auf der wettergeschützten Ostseite des Einfirsthofes hob Voss lobend hervor. Dessen filigrane Laubsägearbeiten und Malereien aus dem Jahr 1850 seien 1992 instandgesetzt worden. Dabei habe sich Ehepaar Strobl fachkundig beraten lassen. Katharina Strobl, selbst Schreinermeisterin, hat die nötigen Arbeiten sogar selbst durchgeführt. Seit rund 250 Jahren ist der Gorythoma-Hof im Besitz der Familie Strobl. Seine Geschichte reicht zurück bis ins 17. Jahrhundert. Noch heute sind wertvolle Details erhalten, wie beispielsweise der 1795 entstandene, hölzerne Getreidekasten, schöne Fenster und Schiebetore aus Holz, „die nicht aus dem Baumarkt stammen“. Josef Strobl, Landwirt und Vize-Bürgermeister der Gemeinde Münsing, habe laut Jury außerdem gezeigt, dass man auch mit einem Denkmal nachhaltig und im Sinne der Energiewende umgehen könne. Der Hof hat eine Solaranlage auf dem Dach und eine Hackschnitzelheizung. Als Denkmalpreis bekam das Ehepaar Strobl eine vom Bildhauer und dritten Bürgermeister Ernst Grünwald gefertigte Bronzefigur. Sie zeigt einen grübelnden Affen, der auf einer Säule sitzt und ein Haus in der Hand hält. Der Preis soll an den Affenmaler Gabriel von Max erinnern. Dieser residierte einst in der Max-Villa in Ammerland, einem Denkmal, das zusehends verfällt und dessen Eigentümer den Denkmalschutz ignorieren. Bürgermeister Michael Grasl plädierte dafür, sich weiterhin zum Denkmalschutz zu bekennen und nicht aufzugeben. Deswegen begrüßte er die Initiative des OVB, einen Preis zu vergeben. Dieser ermutige ausdrücklich dazu, sich im positiven Sinne mit Denkmälern auseinanderzusetzen. Auch Martin Wölzmüller vom Landesverein für Heimatpflege betonte, wie wichtig es sei, baukulturelle Glanzlichter zu erhalten. Wer sie abreiße, entferne das Gedächtnis an die Menschen, die die Häuser erbaut haben und an die, die darin gelebt haben.

Begründung für die Verleihung des Gabriel-von-Max Preises 2014

1.4.2014

Gabriel-von-Max-Denkmalpreis 2014
Begründung der Jury für die Preisvergabe: Dr. Kaija Voss

Der Gabriel-von-Max-Denkmalpreis wird 2014 zum ersten Mal verliehen. Die Jury, bestehend aus Frau Maria Mannes (Kreisheimatpflegerin), Frau Dr. Kaija Voss (Architekturhistorikerin) und Herrn Martin Wölzmüller (Geschäftsführer des Bayerischen Landesvereins für Heimatpflege) hatte den Preisträger aus sechs Bauwerken, die aus einer Fülle an Vorschlägen hervorgegangen waren, zu ermitteln. Das war es nicht leicht, denn eigentlich hätten alle Häuser, die in die letzte Auswahlrunde gekommen waren, den Preis verdient. Das Endergebnis der Jury war, dass der Hof „Gorythoma“ in Weipertshausen, Besitzer ist die Familie Strobl, den Gabriel-von-Max-Denkmalpreis bekommt.

Der Hof ist nicht nur schön anzuschauen, besonders der Ostgiebel mit seinen ursprünglich aus dem Jahre 1850 stammenden Laubsägearbeiten, doch das war nicht das wesentliche Kriterium, wichtiger war, dass der Hof seitens der Besitzer mit einer Art von ganz „natürlicher“ Denkmalpflege bedacht wird. Die Eigentümer sind Herr Joseph Strobl, Landwirt und Frau Katharina Strobl, Schreinermeisterin. Menschen mit einer ganz besonderen Kraft: Zur Familie gehören 5 Kinder, 4 davon sind mittlerweile erwachsen. Herr Strobl ist nicht nur als Landwirt gefordert, er ist auch zweiter Bürgermeister von Münsing, die Schreinerei Strobl an der Münsinger Hauptstraße eine feste Größe.

Und daneben noch qualitativ hochwertige Denkmalpflege betreiben? Ein wichtiger Punkt, der vom Preisgericht an dieser Stelle ganz besonders gewürdigt wurde. Denn es geht hier um ein sowohl als auch: sowohl Familie als auch Beruf als auch Denkmalpflege. Die Pflege des Anwesens „Gorythoma“ ist nicht die Verwirklichung des eigenen Lebenstraums im Ruhestand – gegen den ja prinzipiell auch nichts einzuwenden wäre – oder die Lifestyle-Idee eines Showmasters oder eine Kapitalanlage im Voralpenland. Man merkt, dass ein wichtiges Stück familiärer Identität und Tradition in dem Anwesen steckt, vielleicht auch ein Geheimnis familiärer Kraft?

Der teilweise verputzte Blockbau wurde 1848 aufgestockt, ein 3 Generationenhaus. Vermutlich stand schon im 17. Jahrhundert hier ein Hof. Die Familie Strobl wohnt bereits seit ca. 250 Jahren dort. In der 2013 erschienen Chronik von Münsing findet man den folgenden Eintrag, entnommen einem der so genannten „älteren“ Familienbücher, welche die Personen erfassen, die vom 17. Bis zum Ende des 19. Jahrhunderts in Münsing gelebt haben: „Michael Strobl, geboren am 17.10.1782 in Weipertshausen, gestorben 1837“. Über seinen Vater, Herrn Joseph Strobl von Hohenstein informiert uns eine Randnotiz über folgende Lebensdaten, geboren 1744, verstorben 1832.

Im Jahre 1994, aus dem die hier zitierte Denkmaltopographie des Landkreises stammt, war der Landkreis Bad Tölz-Wolfratshausen, gemessen an der Zahl seiner denkmalwürdigen bäuerlichen Altbauten an der Spitze Oberbayerns: „Das Gebiet gehört der großen Hofererschen (nach Rudolf Hoferer 1892-1943) Hauslandschaft an, d.h. es herrscht durchwegs der Einfirsthof vor, bei dem Wohn- und Wirtschaftsteil (Stall, Tenne, und Bergeraum) unter einem Dach vereinigt sind. Nebengebäude wie Schupfen, Badstube (keine Beispiele mehr im Gebiet), Kornkasten und vereinzelt das Austragshäusl kamen bei größeren Anwesen dazu.“ Der preisgekrönte Hof war wohl ein Blockbau, so zeigt es sich in Ost- und Südseite, West- und Nordseite sind gemauert. Alte Haustypen haben den Eingang häufig auf der Traufseite, meist als Zäsur zwischen Stall- und Wohnteil.

Die umfassende Renovierung des Giebels und der gesamten Fassade wurde von der Familie Strobl 1992/1993 vorgenommen. Hierzu ließ sich die Familie fachkundig beraten, eine Dokumentation des Objektes wurde vorgenommen, es entstanden Zeichnungen zur Herstellung einer „Rekonstruierenden Fassung“ des Giebels. Die Urheber der Holztafeln auf dem Giebel sind nicht namentlich bekannt. Die Motive sind historisierend, barocke Ornamentik dient den Bildern des 19. Jahrhunderts als Vorlage.

Familie Strobl hatte den Wunsch, neben der konservierenden auch die restauratorische Komponente zu betonen, also historische Fassungen wieder herzustellen. Die Rekonstruktion des Giebel wurde unter anderem dadurch begünstigt, dass er an der Ostseite liegt – eine Orientierung, die man vor allem bei älteren Höfen findet: An der Wetterseite, also der Westeite, lagen die Stallungen, an der Ostseite der geschützte Wohnteil. Die Holztafeln waren auch aufgrund ihrer in Laubsägetechnik ausgeführten Ornamentik, die eine Belüftung ermöglichte, in einem guten Erhaltungszustand. Ein weiterer günstiger Umstand zur Wiederherstellung des Giebels war, dass die Eigentümer selber, insbesondere Frau Strobl, als Schreinerin, die Arbeiten, nach dem Restaurierungskonzept selber fachkundig ausführen konnten. Ein Glücksfall. Doch das entscheidende und nicht zu unterschätzende Element ist tatsächlich: Der Erhaltungswille! Denn – und das muss besonders betont werden- das Haus stand in jener Zeit, als die Restaurierung erfolgte, noch nicht unter Denkmalschutz. Im Regelfall hüten sich Bewohner denkmalverdächtiger Häuser eher davor, dass die Denkmaleigenschaft wahr wird und tun alles um da keine „schlafenden Hunde zu wecken“, erfinden Geschichten, um nur ja nicht ein Denkmal zu pflegen zu müssen. Der Wille zu Denkmal – der natürliche Erhaltungswille des kulturellen Erbes der eigenen Familie kann nicht hoch genug eingeschätzt werden.

Zum Hof gehört auch der historische Getreidekasten, auch er ein Denkmal und der Sicherheit geschuldet: Wenn der Hof brennt, bleibt die Nahrung und Saat erhalten. Der Getreidekasten ist zweigeschossig, mit einem Flachsatteldach abgeschlossen und auf das Jahr 1795 zurückgehend. In der Umgebung von Münsing gibt es weitere Beispiele derartiger Getreidekästen, zum Beispiel in Ambach am Luigenkamer Weg oder in der Holzbergstraße.

So wie es für die Familie Strobl selbstverständlich ist, Traditionen aufzunehmen, so steht sie auch Innovationen positiv gegenüber: Mit dem Bau der Hackschnitzelanlage im Jahre 2008, die 11 Gebäude mit insgesamt 16 Wohnungen mit Wärme versorgt. Die Hackschnitzel stammen überwiegend aus dem eigenen Wald. Für die aus Biomasse erzeugte Wärme wurde Familie Strobl bereits mit dem Umweltpreis geehrt. Auch die Solaranlage auf dem Dach zeugt von einer nicht nur im Denkmalschutz sondern auch in Sachen Umweltschutz nachhaltig handelnden Familie.

Eigentum verpflichtet, auch zur Denkmalpflege. Ein großer Denkmalpfleger aus dem 19. Jahrhundert, Ferdinand von Quast (1807-1877) prophezeite schon damals, dass wir, ohne den Denkmalschutz, „in kurzer Zeit unheimlich nackt und kahl, wie eine neue Colonie in einem vorher nicht bewohnten Lande dastehen“ werden. Der Gabriel-von-Max-Denkmalpreis soll heute vielen anderen Eigentümern denkmalwürdiger Häuser Mut machen, nicht aufzugeben, wenn es darum geht, ein Denkmal zu erhalten und zu pflegen, auch wenn es ganz sicher nicht immer leicht ist, doch ein Kraftquell dafür kann auch das denkmalwürdige Haus selbst sein.

Einladung zur Verleihung des Gabriel-von-Max Preises 2014

25.3.2014

Einladung zur Verleihung des Gabriel-von-Max Denkmalpreises 2014 des OSV am 3. April

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Musikalische Umrahmung: Trio Chordon Blue

Begrüßung: Prof. Johannes Umbreit

Grußwort: Bürgermeister Michael Grasl

Trio Chordon Blue

Gedanken zur Beziehung zwischen Menschen und Gebäuden:

Martin Wölzmüller, Bayerischer Landesverein für Heimatpflege

Trio Chordon Blue

Die Idee des Preises: Ursula Scriba, 1. Vorsitzende

Entstehung der Preisfigur: Ernst Grünwald, Bildhauer

Die Auslobung: Dr. Albert von Schrenck-Notzing, Beirat

Trio Chordon Blue

Begründung der Wahl: Dr. Kaija Voss

Bilder: Prof. Johannes Umbreit

Preisverleihung: Ursula Scriba

Trio Chordon Blue

Jury

Maria Mannes, Kreisheimatpflegerin

Dr. Kaija Voss, Architekturhistorikerin

Martin Wölzmüller, Geschäftsführer Bayerischer Landesverein für Heimatpflege

Vorjury

Ursula Scriba, Klaus-Peter Reid, Manfred Stecher, Prof. Johannes Umbreit,

Anatol Regnier

Trio Chordon Blue: LISA.SCHOETTL@CHORDONBLUE.DE

Lisa Schoettl: Hackbrett

Alma Voß: Harfe

Patrick Hollnberger: Kontrabass

Anmeldung erbeten unter Tel.: 08177/92310 oder Mail: osv-vorstand@scribaup.de

Wir danken allen, die uns bei der Suche beraten und unterstützt haben und den Teilnehmern, die bereit waren, ihr Gebäude für die Teilnahme zur Verfügung zu stellen