Münsing – Die Stimmung war einigermaßen aufgewühlt in der Münsinger Bürgerversammlung Ende Mai 2017. Wieder drängte Thema Nummer eins in den Vordergrund, das umstrittene Seniorenstift in Ambach. Gustav Neumeister, Rechtsanwalt und Beirat des Ostuferschutzverbands, erhob den Vorwurf, dass die Behörden mit zweierlei Maß messen würden. „Kleinen Bürgern werden Schwierigkeiten gemacht, wenn sie im Außenbereich bauen wollen, für Großinvestoren aus der Sozialbranche werden Bebauungspläne erarbeitet“, behauptete er.

Darauf reagierte Landrat Josef Niedermaier ungewohnt harsch. Er wetterte: „Sie müssen sich schon an die Fakten halten. Es handelt sich auf dem ehemaligen Wiedemann-Gelände eben nicht um Außenbereich, auch wenn sie das immer wieder behaupten. Das ist zig mal geklärt werden.“ Und dann, allgemeiner: „Ich mache immer wieder die Erfahrung, dass Anwälte mit ihrem Halbwissen die Leute an der Nase herumführen. Genau so ein Fall sind Sie.“

Wer dabei war, weiß: Der Saal hielt den Atem an, Neumeister rang um Fassung. Er verstand das Ganze als Angriff auf seine Ehre und ließ den Vorgang nicht auf sich beruhen. In einem Leserbrief an unsere Zeitung, die den Wortlaut der Auseinandersetzung zitiert hatte, beharrte Neumeister auf seinem Standpunkt, dass es sich um Außenbereich handelt, verwies auf Stellungnahmen sowohl des Landratsamts als auch der Gemeinde und fragte: „Kann man eine Sachfrage klären, ohne sich gegenseitig die Ehr’ abzuschneiden?“

Doch nicht nur das: Der Jurist klagte vor dem Verwaltungsgericht. Der Fall wurde Anfang Dezember in München entschieden – ohne mündliche Verhandlung. Ergebnis: Das Gericht schloss sich der Ansicht von Neumeister an. Dem Landrat wurde rechtskräftig die Aussage verboten, Neumeister „führe mit seinem Halbwissen die Leute an der Nase herum“. Nach Ansicht des Gerichts stelle diese Äußerung einen nicht gerechtfertigten Angriff auf die persönliche und berufliche Ehre dar.

All das teilt Neumeister in einer Presseerklärung an unsere Zeitung mit. „Fehlendes Wissen lag also nicht bei mir vor“, schreibt er. „Einem juristischen Laien kann man es nachsehen, wenn er Innen- und Außenbereich nicht immer auseinanderhalten kann. Eine Entschuldigung wäre aber angebracht.“ Dazu sei es leider nicht gekommen, weder vor noch nach der Gerichtsverhandlung. „Ich verstehe das nicht, wir hätten das leicht aus der Welt schaffen können.“ Neumeister hat sich zudem an die Anwaltskammer gewandt, die dem Landrat einen geharnischten Brief geschrieben hat.

Der Landrat will sich zu der Affäre nicht äußern. „Mit dem Gerichtsurteil ist die Sache erledigt“, erklärt die Pressesprecherin des Landratsamts, Marlis Peischer.