GAbriel von Max Denkmalpreis

Richtlinien für die Vergabe des Gabriel-von-Max-Denkmalpreises durch den OSV

Zweite Fassung nach Diskussion und Festlegung vom 12. Februar 2018

Ziel des Denkmalpreises ist es das private Engagement der Eigentümer bei der Denkmalpflege zu honorieren und somit durch Vorbilder einen Anreiz zur Nachahmung zu geben.

  1. Der Preis wird an Eigentümer verliehen, die sich in besonderer Weise bei der Erhaltung ihrer Bau- oder Gartendenkmäler verdient gemacht haben. Kriterien für die Vergabe sind insbesondere die fachliche, ästhetische und ökologische Qualität von Erhaltungsmaßnahmen, die Kreativität bei der Durchführung, der Aufwand der Eigentümer und die Bedeutung des Denkmals.

In besonders gelagerten Fällen können statt Eigentümern auch Nutzungsberechtigte ausgezeichnet werden.

  1. Auswahlbereich ist der in der Satzung des OSV festgehaltene Geltungsbereich. Bei den Bau- und Gartendenkmälern soll es sich um solche historischen Anlagen handeln, die für das herkömmliche Orts- und Landschaftsbild des Ostufers von Bedeutung sind und deren Erhaltung daher im Allgemeininteresse liegt. Nicht erforderlich ist jedoch, dass die Anlagen in der amtlichen Denkmalliste geführt werden.
  1. Über die Preisvergabe entscheidet eine Jury, bestehend aus dem OSV-Vorstand und drei fachkundigen externen Personen. Vorschläge sind schriftlich und mit einer kurzen Begründung bei der Geschäftsstelle des OSV einzureichen.
  1. Der Preis wird turnusmässig verliehen. Der Preisträger erhält eine Bronzeskulptur des Bildhauers Ernst Grünwald.
  1. Die Namen der Preisträger werden öffentlich bekanntgegeben.
  1. Ein Rechtsanspruch auf Zuerkennung eines Preises besteht nicht.