Brief an den Gemeinderat

Sehr geehrter Herr Bürgermeister Grasl,
sehr geehrte Damen und Herren des Gemeinderates,

wie wir dem aktuellen Aushang der Tagesordnung für die Sitzung am kommenden Dienstag, entnehmen konnten, sollen unter TOP 9 und 10 die Aufstellungsbeschlüsse für vorhabenbezogene Bebauungspläne für zwei Freiflächen-PV-Anlagen gefasst werden. Aus der Presse haben wir entnommen, dass eine Anlage mit ca. 2,7 ha in der Nähe der Autobahnausfahrt Münsing, die andere mit ca. 5 ha in der Nähe des Betriebs Agrobs realisiert werden sollen.

Wir begrüßen, sowohl aus ökologischen wie auch aus Gründen der Energieversorgung in der aktuellen Energiekrise, das von der Gemeinde Münsing vorgelegte Tempo, sowie den Umstand, dass sich die Gemeinde eine Leitlinie zur Entwicklung von Freiflächen-PV-Anlagen gegeben hat, außerordentlich.

Angesichts des Umstandes, dass diese Anlagen mindestens auf die Dauer von 20, wenn nicht 30 Jahren das Orts- bzw. Landschaftsbild Münsings maßgeblich gestalten werden, auch weil ein Freiflächen-PV-Ausbau in Münsing mit einer Fläche von bis zu 25 ha insgesamt vorgesehen ist, bitten wir darum, noch vor Fassen des Aufstellungsbeschlusses eine vorgezogene Bürgerveranstaltung oder ein sonstiges vorgezogenes „Vorverfahren“ durchzuführen. Dieses Vorverfahren soll es einerseits allen Interessenten, die ebenfalls erwägen, Flächen für die Freiflächen-PV zu nutzen, ermöglichen, diese bei der Gemeinde anzumelden;  wir sind uns nicht sicher, ob alle Eigentümer von geeigneten Flächen hinreichend Kenntnis über diese anstehenden Entwicklungen in Münsing haben. Auf Basis dieser dann innerhalb einer festzulegenden, nicht allzu langen Frist eingehenden Anmeldungen könnten die dann der Gemeinde gemeldeten Flächen nach einem Kriterien- oder Punktekatalog bzw. der Leitlinie, die sich die Gemeinde Münsing gegeben hat, transparent und vergleichbar bewertet und in eine Reihung gebracht werden. Bei dieser Veranstaltung bzw. in diesem Vorverfahren sollten

auch die Möglichkeiten der bekannten Bürgerbeteiligungsmodelle dargestellt werden, damit die Bürger rechtzeitig Gelegenheit erhalten, hierfür Interesse auszubilden und die wirtschaftlichen Möglichkeiten zu prüfen. Insbesondere sollte es auch dazu dienen, mit den verschiedenen Eigentümern vorab im Rahmen einer Art städtebaulichem Vorvertrag verbindlich zu regeln, dass und welche Art von Bürgerbeteiligungsmodell gewählt wird, weil andernfalls zu befürchten stünde, dass die Bebauungsplanungsverfahren eine solche Eigendynamik entwickeln, dass am Ende diese Thematik zu kurz kommt.

Eine solche Vorgehensweise scheint uns auch gerade aus Gründen der Akzeptanz dieser Anlagen durch die Bürger Münsings geboten. Insbesondere sollte vermieden werden, dass mit den beiden Aufstellungsbeschlüssen jetzt eine Art von Windhundrennen beginnt, wobei dann möglicherweise nicht die geeignetsten Flächen ausgewiesen werden, sondern die der schnellsten Antragsteller. Die Problematik wird offensichtlich, als ja durch die beiden antragsgegenständlichen Flächen schon fast ein Drittel der beabsichtigten Gesamtfläche von 25 ha belegt würde, wovon ein Antragsteller allein ein Fünftel der Gesamtfläche für sich beansprucht. Wir halten es deswegen für essentiell, dass eine Gesamtübersicht über alle in der Gemeinde zur Verfügung stehenden bzw. nach der Leitlinie geeigneten Flächen erlangt wird (sofern noch nicht gegeben) und diese vor Entscheidung über die Ausweisung eine Gesamtbewertung ermöglicht. Im Rahmen der Bewertung sollte auch erwogen werden, jeweils eine Visualisierung, mit Blickrichtungen von verschiedenen Standpunkten aus, durchführen zu lassen.

Diese Vorprüfung ist aus unserer Sicht spätestens im Verfahren ohnehin durchzuführen, da aus naturschutzrechtlichen Gründen eine Alternativenprüfung notwendig sein dürfte. Eine solche Vorprüfung ist aber aus unserer Sicht auch angesichts der Leitlinie der Gemeinde Münsing erforderlich, weil dort nachvollziehbarerweise auf eine ausgewogene Verteilung der Anlagen im Gemeindegebiet Wert gelegt wird. Dabei sollte es aber nicht nur auf die Anzahl der Anlagen, sondern vielmehr auch auf die dem jeweiligen Standort angemessene Größe im Gemeindegebiet ankommen. So dürfte es grundsätzlich wohl angemessener sein, auf eine größere Anzahl kleinerer Anlagen zu setzen, und zwar auch gerade aus Gründen der Akzeptanz der Anlagen in der Bürgerschaft. Dabei scheint es uns aber –  und insofern würden wir darum bitten, die entsprechende Aussage in der Leitlinie noch einmal zu diskutieren und gegebenenfalls nachzuschärfen – unerlässlich auf Bürgerbeteiligungsmodelle zu setzen (s.o.). Diese Modelle sind nicht nur wünschenswert, sondern notwendiger Faktor zur Erhöhung der Akzeptanz und Transparenz.

Bei der Bauleitplanung wird es aus unserer Sicht schließlich darauf ankommen, bereits im Durchführungsvertrag Regelungen zum Rückbau der Anlagen vorzusehen. Die Erfahrung zeigt, dass dort, wo einmal gebaut worden ist, ein Rückbau und eine Rückkehr zur Landwirtschaft oder zur Natur eben nicht erfolgt. Ein Verweis auf  die spätere Möglichkeit, mittels Aufhebung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans einen solchen Rückbau zu ermöglichen, ist aus unserer Sicht nicht ausreichend. Die Rechtsfolge des Rückbaus muss bereits jetzt mit bedacht sein.

Wir wären Ihnen sehr verbunden, wenn Sie dieses Schreiben in geeigneter Form den Gemeinderatsmitgliedern rechtzeitig vor der Sitzung zur Verfügung stellten. Wir würden es sehr begrüßen, wenn man sich im Interesse des Landschaftsbildes noch einmal die Zeit nähme, allgemein abzufragen, ob es weitere geeignete oder vielleicht auch geeignetere Flächen gibt bzw. weitere Eigentümer, die diese zur Verfügung stellen würden und wenn man im Sinne der Transparenz und Akzeptanz bei den Bürgern vorab eine eigene Veranstaltung wie oben dargestellte durchführte.

Mit freundlichen Grüßen,

Johannes Umbreit, Petra Schulze, Manfred Stecher, Gustav Neumeister, Mechthild Felsch

Bericht in der Wolfratshauser SZ vom 25.10.2022:
https://www.sueddeutsche.de/muenchen/wolfratshausen/photovoltaik-muensing-bebauungsplanverfahren-ostuferschutzverband-erneuerbare-energie-1.5680483

Bericht im Isar Loisachboten vom 25.10.2022
https://www.merkur.de/lokales/wolfratshausen/muensing-ort29101/knapp-acht-hektar-photovoltaik-buergerbeteiligung-gefordert-91873592.html

Bericht in der Wolfratshauser SZ vom 27.10.2022
https://www.sueddeutsche.de/muenchen/wolfratshausen/photovoltaik-muensing-gemeinderat-muensing-michael-grasl-erneuerbare-energien-1.5682210

Bericht im Isar Loisachboten vom 28.10.2022
https://www.merkur.de/lokales/wolfratshausen/muensing-ort29101/muensing-startschuss-fuer-bau-von-zwei-freiflaechen-photovoltaik-anlagen-91877870.html