14.8..2014 – Tölzer Prügel
SZ online
Es war einmal ein Denkmal
Benjamin Engel
Beinahe 20 Jahre ist die Villa schon im Besitz der jetzigen Eigentümer. Seitdem verfällt das Haus stetig. Schon zweimal stellten die Eigentümer einen Abrissantrag, mehrmals engagierten sie Rechtsanwälte und Berater. Und jedes Jahr werden die Auseinandersetzungen um eine bizarre Volte reicher. Jetzt hat das Landratsamt die Eigentümer aufgefordert, das Dach zu reparieren, weil Ziegel an einzelnen Ecken locker sind. Kommen die Hausbesitzer dem etwa nach? Natürlich nicht! Stattdessen haben sie das Gutachten eines Dachdeckers vorgelegt, das bestätigt, mit dem Dach sei alles in Ordnung. So zu erfahren bei der Baujuristin des Landratsamts. Wie’s weitergeht? Jetzt muss erst einmal das Landesamt für Denkmalpflege das Dachdecker-Gutachten prüfen, um es zu entkräften – gegebenenfalls.
Und so geht die Zeit ins Land, und der Zahn der Zeit nagt. Dabei brauchte das Landratsamt als untere Denkmalschutzbehörde nur das Recht konsequent anzuwenden, statt sich darauf zurückziehen, was rechtlich alles nicht möglich ist. So kann es nach Artikel 4 des Bayerischen Denkmalschutzgesetzes eine Sicherungs- und Duldungsanordnung erlassen. Damit könnte die Behörde die Eigentümer zu Erhaltungsmaßnahmen verpflichten. Darauf macht Michael Petzet, ehemaliger bayerischer Generalkonservator und vormaliger Präsident des Internationalen Rats für Denkmalpflege, nicht zum ersten Mal aufmerksam. Denn laut Denkmalschutzgesetz haben Eigentümer ihre Baudenkmäler instand zu halten, instand zu setzen, sachgemäß zu behandeln und vor Gefährdung zu schützen. Dazu kann man sie allerdings nur auffordern, solange das Denkmal noch steht.