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Neues aus OSV März 2025

 

Liebe Mitglieder des Ostuferschutzverbandes,

 

wir waren in den letzten Wochen mit vielen „Baustellen“ am Ostufer beschäftigt und möchten Ihnen dazu einen kurzen Bericht geben.

Oberste Priorität hatte wie immer: Wie steht es um den Landschaftsschutz am Ostufer?

  1. Das Aus für die riesige Altenwohnanlage auf dem ehemaligen Wiedemann-Gelände hat eine gewaltige Wunde in der Landschaft hinterlassen: An schönster Stelle des Uferhangs ist eine bizarre Kraterlandschaft entstanden, umringt von Bauzäunen. Es ist sehenswert! Wir haben Ihnen einige aktuelle Fotos vom 19.03.2025 angehängt.

Der Anblick der Klinikruinen, seinerzeit wesentliche Begründung für die Neuplanung im Außenbereich, hat sich durch die Fehlplanung in eine noch größere Verunstaltung der Landschaft verwandelt.

 

Wir haben die Gemeinde deshalb aufgefordert, den Bebauungsplan „Sondergebiet Altenwohnen“ aufzuheben und für die Herstellung des natürlichen Geländeverlaufs zu sorgen.

 

Leider will die Gemeinde noch bis zum Mai 2027 damit warten, weil der Durchführungsvertrag eine entsprechende Frist vorsehe.

 

Das ist rechtlich nicht haltbar. Wenn eine Vertragspartei einen Vertrag bricht und die Erfüllung ernsthaft und endgültig verweigert, kann der andere Teil sofort vom Vertrag zurücktreten und Schadenersatz verlangen, beispielsweise für versprochene und nicht bereitgestellte Tagespflegeplätze oder die entgehende Schwimmbadnutzung. Die Fristen aus einem gebrochenen Vertrag sind unwirksam, weil sie nur die Durchführung sicherstellen sollen.

 

Steht fest, dass die Durchführung nicht erfolgt, sind auch die Fristen unmaßgeblich. Nach den Baugesetzen soll die Gemeinde einen Bebauungsplan aufheben, wenn vertragliche Fristen nicht eingehalten werden. Wenn die Nichteinhaltung feststeht, ist der Bebauungsplan also aufzuheben. Dies wäre die Voraussetzung, um die Verunstaltung der Landschaft baldmöglichst zu beseitigen.

 

Wir haben sowohl der Gemeinde wie auch dem Investor angeboten, bei einer Lösung mitzuwirken.

 

2. Wie aus der Presse bekannt, will die Firma Agrobs in Degerndorf in landschaftlich schönster Lage zwei weitere große Produktionshallen im Außenbereich errichten, weil ihr der Grund bereits gehört. Sie beruft sich dabei auf eine angebliche baurechtliche Privilegierung, wie sie sonst nur Landwirten und Fischern zusteht.

Weil der Betrieb angeblich so stark staubt, dass er in einem Gewerbegebiet nicht zulässig wäre, sollen die neuen Produktionshallen in den Außenbereich.

 

Wir haben erhebliche Zweifel, dass sich die Staubentwicklung nicht durch Absaugevorrichtungen und Einhausungen so weit beherrschen lässt, dass der Betrieb auch in einem Gewerbegebiet zulässig wäre. Dann gäbe es keinen Grund mehr, den Außenbereich in landschaftlich schönster Lage zuzubauen. Der Bau weiterer Hallen ist schon angekündigt.

 

Wir haben deshalb umfangreiche Einwendungen gegen ein entsprechendes Bebauungsplanvorhaben der Gemeinde Münsing geltend gemacht. Unter deren Eindruck hat die Gemeinde sich nun entschlossen, das Bebauungsplanverfahren ruhen und zunächst durch das Landratsamt klären zu lassen, ob tatsächlich ein Baurecht im Außenbereich wegen andernorts unerträglicher Staubentwicklung besteht.

 

Das Landratsamt stützt sich bisher auf Gutachten, die nach unserer Auffassung ein Baurecht im Außenbereich nicht hergeben. Entsprechende gutachterliche Stellungnahmen haben wir bereits vorgelegt. Es bleibt nun abzuwarten, wie sich das Landratsamt dazu verhält.

 

Wir bleiben jedenfalls am Ball und werden genau beobachten, ob der Landschaftsschutz von Landratsamt und Gemeinde ausreichend beachtet wird. Aus unserer Sicht gibt es keinen Grund, im Norden von Degerndorf auf einer Endmoränenkuppe ein Futtermittelindustriegebiet zuzulassen.

 

Wie sich am Beispiel einer großen Futtermitteltrocknungs- und Verpackungsanlage im Landkreis Mindelheim zeigt, ist es ohne Weiteres möglich, einen derartigen Betrieb in einem Gewerbegebiet unterzubringen. Dies ist auch in der Gemeinde Münsingmöglich. Bereits jetzt ist der LKW-Verkehr, der sich aus dem Betrieb der Firma Agrobs ergibt, für die Bürger schwer erträglich und gefährlich. Eine weitere Zunahme ist nicht hinzunehmen.

  1. Im neu gegründeten Arbeitskreis bemühen wir uns um eine Beruhigung des Autoverkehrs und um Maßnahmen gegen die Gefährdung der Anwohner durch Renn- und Kampfradler auf der Seestraße.

Für bauliche Maßnahmen zur Verkehrsberuhigung sind der Gemeinde derzeit die Hände gebunden, weil die Seestraße eine Kreisstraße ist. Nun hat das Landratsamt (wie schon einmal 2018!) der Gemeinde die Herabstufung zu einer Ortsstraße vorgeschlagen. Wenn dies erfolgt, könnte die Gemeinde Einfluss auf die Verkehrsberuhigung nehmen. Dafür setzen wir uns ein. Straßenausbaumaßnahmen können auf die Bürger nicht umgelegt werden, weil dies nach einem Urteil des Bayerischen Verfassungsgerichtshofs nur für die erstmalige Herstellung möglich ist.

 

Wir freuen uns sehr, dass wir momentan auf ein sehr gut aufgestelltes Team bauen können. Der OSV wird wahrgenommen und erscheint regelmäßig und konstruktiv in der Presse.  Anregungen und Ideen bitte direkt an uns geben.

 

Mit freundlichen Grüßen,

 

Johannes Umbreit, Petra Schulze, Manfred Stecher, Gustav Neumeister und Mechthild Felsch

Fotoserien

Neues aus OSV März 2025 (SA, 01. März 2025)

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