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Pressemitteilung: Stellungnahme des OSV zu den Entwicklungen bei AGROBS

Link zu den Berichten in der Wolfratshauser SZ:

https://www.sueddeutsche.de/muenchen/wolfratshausen/muensing-agrobs-bau-lux.EguckUESfXFvws7LdPsc1w


https://www.sueddeutsche.de/muenchen/wolfratshausen/muensing-agrobs-osv-lux.5ESowFq9YDfHZgfickuU3c

Link zu dem Bericht im Isar Loisachboten
https://www.merkur.de/lokales/wolfratshausen/muensing-ort29101/muessen-betriebliche-belange-akzeptieren-gemeinderat-billigt-nach-diskussion-agrobs-bebauungsplanentwurf-93207505.html

Der OSV hat am 26.06.2024 Akteneinsicht beim Landratsamt Bad Tölz-Wolfratshausen in die aktuell dem Landratsamt vorliegenden Antragsunterlagen der Fa. Agrobs GmbH auf immissionsschutzrechtliche Genehmigung des Gesamtbetriebs unter Einschluss der neu beantragten Hallen 6 und 7 (jeweils 30m x 50m) genommen. Ihm liegen zudem die Lärm- und Staubgutachten sowohl im Hinblick auf das aktuelle Verfahren als auch die Verfahren aus den Jahren 2014 und 2015 betreffend die Genehmigungen der Hallen 4 und 5 (ebenfalls 30m x 50m) vor. Der OSV wird die eingesehenen bzw. vorliegenden Unterlagen und Quellen einer eingehenden Prüfung unterziehen. Das bezieht sich ausdrücklich auch auf die Vorgänge, die zur Genehmigung der Hallen 4 und 5 in den Jahren 2014 (Vorbescheid) und 2015 (Baugenehmigung) führten und umfasst die Bewertung insbesondere der sog. Staubgutachten und der rechtlichen Schlüsse, die hieraus zu ziehen sind oder waren. Nachdem das immissionsschutzrechtliche Genehmigungsverfahren kein Verfahren mit Öffentlichkeitsbeteiligung ist, die Gemeinderatssitzungen, in denen das Vorhaben behandelt wurde, nicht durchgehend öffentlich waren und das vor knapp einem Jahr begonnene Bebauungsplanverfahren noch keinerlei Öffentlichkeit genossen hat und sich zunehmend die Frage stellt, ob dieses überhaupt durchgeführt werden soll, hat sich der OSV dazu entschlossen, der Öffentlichkeit die aus seiner vorläufigen Sicht maßgeblichen Fakten aus der Akteneinsicht mitzuteilen:

  1. Erhöhung der Umschlagsmengen

Nachfolgendes Zahlenwerk bezieht sich ausschließlich auf die sogenannten Grascobs und staubende Güter, sonstige Güter wie Verpackungsmaterial kommen hinzu.

Der Jahresumschlag bis zum Neubau der Hallen 4 und 5 im Jahr 2015 betrug 14.000 t, durch Vorbescheid im Jahr 2014 wurden zunächst 20.000 t, mit Baugenehmigung im Jahr 2015 wurden bereits 40.000 t genehmigt. Aktuell beantragt sind 60.000 t. Das ist eine Vervierfachung des Jahresumschlags in noch nicht einmal zehn Jahren. Unklar ist dem OSV, ob dem Gemeinderat im Zusammenhang mit der Einvernehmenserteilung zur Baugenehmigung 2015 überhaupt bewusst war, dass innerhalb eines Jahres die beantragte Umschlagsmenge von 20.000 t auf 40.000 t verdoppelt wurde.

Der derzeit genehmigte Tagesumschlag beträgt 350 t, beantragt sind aktuell 650 t. Diese Information einer annähernden Verdoppelung des Tagesumschlags ist bislang wohl noch nicht öffentlich bekannt.

Die verkehrlichen Auswirkungen liegen auf der Hand. Weiter stellt sich die Frage, in welchem Tempo die nächsten Erweiterungswünsche geäußert werden oder bereits worden sind. Zusätzliche Baurechtsausweisungen jedenfalls an der Angerbreite im unbebauten Bereich nahe der Starnberger Mietgeräte sind im Gespräch.

  • Staubgutachten

Diese werden fachlich zu prüfen sein. Bereits ein unbefangener Leser der ca. 10 Jahre alten Gutachten im Zusammenhang mit der Genehmigung der Hallen 4 und 5 in den Jahren 2014 und 2015 wird nicht nachvollziehen können, wie die Behörden zu dem Schluss gelangen konnten, dass das Vorhaben auf den Außenbereich angewiesen und deswegen als privilegiert anzusehen sein sollte. Aus den damaligen Gutachten lässt sich das Fazit entnehmen, dass bei einer Verlagerung des Betriebs an einen anderen Standort geprüft werden müsse, ob der Betrieb mit anderen Nutzungen verträglich sei. Der Betrieb könne in eine (staubempfindliche) Nachbarschaft nicht ohne weiteres eingefügt werden. Dies bedeutet aber wohl, dass mit den notwendigen Maßnahmen zur Emissionsminderung entsprechend dem Stand der Technik die Ansiedlung an einem anderen Standort möglich gewesen sein dürfte. Nach Maßgabe der uns vorliegenden Gutachten scheint im Zusammenhang mit der Genehmigung der Hallen 4 und 5 eine solche Prüfung aber nicht vorgenommen worden zu sein. Auffällig ist zudem der Widerspruch, dass der Betrieb zwar vorgeblich dermaßen staubemittierend sein soll, dass er zwingend auf die Lage im Außenbereich angewiesen ist, andererseits aber nach unserer Kenntnis Wohnnutzungen auf dem Betriebsgelände stattfinden, obwohl Staub grundsätzlich kanzerogen, also krebsverursachend ist.

Die Gemeinde hat am 29.08.2023 einen Aufstellungsbeschluss mit dem Ziel der Festsetzung eines Sondergebiets Tierfutter gefasst und gleichzeitig einen Beschluss über die Veränderungssperre. Dabei wurde im Vorfeld stets mitgeteilt, das Vorhaben sei privilegiert und man könne es nicht (grundsätzlich) verhindern. Eine Privilegierung des jetzt neu beantragten Betriebs unter Einschluss der Hallen 6 und 7 kommt nach unserer Überzeugung jedoch ebenfalls nicht in Betracht, wenn die Verursachung von Staub fachlich oder rechtlich anders zu bewerten (gewesen) wäre, zum Beispiel weil die nach dem Stand der Technik erforderlichen Maßnahmen zur Eindämmung der Emissionen nicht vorgesehen sind. Dass die Privilegierung von Agrobs wenig nachvollziehbar ist, zeigt ein simpler Vergleich: jeder andere Staub oder Lärm emittierende Betrieb könnte mit einer freien Festlegung von Produktionsprozessen und Emissionen ebenfalls einen Standort im Außenbereich beanspruchen. Die Betreiber von Güterverteilzentren mit Nachtbetrieb wären nach dieser Logik in kleinen Gemeinden ohne große Gewerbegebiete, geschweige denn Industriegebiete, bestens aufgehoben.

  • Steuerung der Verkehrsbewegungen

Der Weg von der Autobahnausfahrt Wolfratshausen zum Zielort Agrobs kann über zwei alternative Routen genommen werden: die eine führt durch Münsing, die andere zunächst Richtung Wolfratshausen auf dem Autobahnzubringer und dann unter der Autobahn bei der Trocknungsanlage vorbei. Der Weg über die Kreuzung beim Bäcker in Münsing ist ca. 1 km länger, die die Fahrtzeit ist gleich. Leider enthalten die Unterlagen zur immissionsrechtlichen Genehmigung keine Vorgabe über die Verkehrsführung. Dabei wäre es den Betreibern ein leichtes, den zuletzt beschriebenen Weg vorzugeben. Ausweislich der Betriebsbeschreibung übernehmen vor allem zwei ausgewählte Speditionen, die anliefernden Landwirte und Agrobs mit eigenem Lkw den Transport. Der Umweg von nur 1 km ohne maßgeblichen Zeitverlust würde es ermöglichen, den Schwerverkehr durch Münsing erheblich zu reduzieren, die Lärmbelästigung deutlich zu reduzieren (die Initiative Verkehrswende hat recht. LÄRM MACHT KRANK) und die Sicherheit der Schulkinder deutlich zu erhöhen. Für Münsing bliebe dann noch immer genügend Schwerverkehr von Norden kommend, insbesondere auch der Verkehr durch die zahlreichen Mitarbeiter der Degerndorfer Betriebe und der Verkehr seitens der Ausflügler. Eine organisatorische Maßnahme könnte schon heute eine deutliche Verkehrsentlastung bewirken.


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