Villa Max, Mai 2014, c 2014 Carl Schmöle

Streit um Villa: Betreten und Fotografieren erlaubt

18.1.2013
Merkur-online, Isar Loisachbote

Streit um Villa: Betreten und Fotografieren erlaubt

© Hermsdorf Die Villa Max in Ammerland am Starnberger See verfällt. Das Landratsamt erreichte jetzt, dass es die Räume besichtigen und fotografieren darf.

Ammerland – Im Kampf um den Erhalt der denkmalgeschützten Max-Villa in Ammerland am Starnberger See hat das Landratsamt Bad Tölz einen Teilerfolg erzielt. Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof hat entschieden, dass Denkmalschutzbehörden künftig auch das Innere der ehemaligen Künstlervilla fotografieren dürfen, um deren Zustand zu dokumentieren. „Es ist ein kleiner Erfolg, der uns die Arbeit aber wesentlich erleichtert“, sagt Landrat Josef Niedermaier. Die Mitarbeiter des Landratsamts dürfen die Max-Villa ab sofort nach Terminabsprache mit der Eigentümerin nicht nur betreten und besichtigen, sondern auch Fotos von den Räumen machen. „Damit können wir viel besser beweisen, dass die Villa zusehends verfällt und können gegebenenfalls Reparaturmaßnahmen anordnen“, erklärt der Landrat.

Das Landratsamt als Untere Denkmalschutzbehörde hatte zunächst beim Verwaltungsgericht München die Erlaubnis zum Fotografieren erstritten. Es folgte prompt eine Klage der Eigentümerin gegen diesen Bescheid. Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof (VGH) als oberste Instanz hat nun in einem unanfechtbaren Urteil dem Landratsamt Recht gegeben. Die Kontrolle und Dokumentation des Baudenkmals seien „angesichts des desolaten Eindrucks der seit Jahren unbewohnten Max-Villa“ nötig, schreibt der Verwaltungsgerichtshof in einer Pressemitteilung.

Es ist kein Geheimnis, dass die Münchner Eigentümerin der Villa, die direkt an der Ufer-Promenade in Ammerland steht, das Denkmal am liebsten abreißen und an seiner Stelle ein neues Haus bauen würde.
tal – Tanja Lühr