Villa Max

Villa Max – Bebauungsplan Südliche Seestraße

19.12.2014

Merkur-online / Isar-Loisachbote – 11.12.2014 – tal

Grundstücksbesitzer ungerecht behandelt?

Münsing – Die Gemeinde bleibt hart. In seiner letzten Sitzung verabschiedete der Gemeinderat den Bebauungsplan Südliche Seestraße in Ammerland, wo die denkmalgeschützte Villa liegt.
Der Plan zementiert, dass die Gemeinde keine zweite Baureihe am Seeufer wünscht.

Die Eigentümer der Villa wollen im rückwärtigen Teil des stark sanierungsbedürftigen Bestands ein neues Haus bauen. Ihre Rechtsanwälte vom Münchner Büro Labbé und Partner werfen der Gemeinde vor, das Eigentumsrecht ihrer Mandanten zu verletzen und sie gegenüber anderen Anwohnern im Plangebiet ungleich zu behandeln. Es gebe sehr wohl „Hintergebäude“ am Ostufer, heißt es. Diese Häuser würden aber optisch genau so hinter den Haupthäusern verschwinden, wie es bei der Max Villa geplant sei. Somit bliebe der von der Gemeinde in ihrem Rahmenplan geforderte freie Blick vom See aufs grüne Hinterland und umgekehrt erhalten.

Die Anwälte bezweifeln in ihrer Stellungnahme zum Bebauungsplan erneut dessen Notwendigkeit. In einer Reihe von Anträgen fordern sie mehr Bauraum rund um die Villa, beziehungsweise Baurecht dahinter, die Zulassung von mehr als zwei Wohneinheiten pro Gebäude sowie mehr Platz für Stellplätze und Garagen.

Der Gemeinderat lehnte alle Forderungen ab, mit einer Gegenstimme. Professor Matthias Richter-Turtur, engagierter Kämpfer für die Rettung der Max-Villa, wünscht, dass Gemeinde und Eigentümer „endlich zu einer vernünftigen Lösung“ kommen, sprich, dass das heruntergekommene Haus endlich saniert und im Gegenzug Baurecht gewährt wird. Bürgermeister Michael Grasl erinnerte daran, dass die Gemeinde seit Jahren mit wechselnden Anwälten erfolglos darüber verhandle. Richter-Turtur befürchtet, dass der Bebauungsplan einer Klage nicht standhalten wird.

Neben den Villenbesitzern fühlt sich ein weiterer Grundstücksbesitzer ungerecht behandelt. Dieser will ein nicht mehr genutztes, altes Schwimmbad auf seinem Grundstück abreißen und stattdessen ein Wohnhaus errichten. Sein Anwalt spricht bei dem Bebauungsplan von einer „nicht zulässigen Verhinderungsplanung“. Auch in diesem Fall regte Richter-Turtur an, „noch einmal auf den Einwender zuzugehen, um weitere Auseinandersetzungen zu vermeiden“. Ein Normenkontrollantrag ist hier bereits anhängig.  (tal)