Vor allzu schnellen Urteilen über den Hotelier warnt Grasl. „Es ist das gute Recht jedes Grundstückseigentümers, mit seinem anvertrauten Grund auch nach Generationen anders zu verfahren wie bisher“, teilt er mit. Ergänzten sich Steg und benachbarte Infrastruktur – mit Gaststätten, Biergarten oder Kiosk – am See, spricht der Bürgermeister von Win-win-Situationen. Allerdings lasse sich das so einfach kaum auf Ammerland übertragen. Dort gebe es keine öffentlich zugänglichen Sehenswürdigkeiten. Das unterscheide Ammerland von anderen Orten rund um den Starnberger See. Starnberg habe etwa das Museum oder die Promenade. In Berg stehe der Schlosspark mit der Votivkapelle von Ludwig II. für Besucher offen.Zudem sieht Grasl ein geändertes Freizeitverhalten der Ausflügler. Manche Dampfer-Passagiere wollten am Steg für ein Getränk oder Eis nur kurz aussteigen. Der Gastwirt verdiene dann wenig. Das Verhältnis zwischen der Seenschifffahrt und dem Hotelier aber war auch früher schon kompliziert. Vor zwölf Jahren stand der Zugang zum Steg schon einmal zur Debatte. Damals war eine Grunddienstbarkeit ausgelaufen, welche die Eltern von Sailer der Seenschifffahrt gewährt hatten. Der Hotelier verhandelte über eine Pacht. Gegen eine „kleine Entschädigung“ einigten sich die Vertragsparteien.

Im Frühjahr 2016 musste der Maibaum vom Privatgrundstück des Hotelinhabers weichen. Sailer hatte das mit Haftungsfragen begründet. Der örtliche Burschenverein fand einen Ersatzstandort bei der Ammerlander Kirche am Elzerberg. Die Kommune hatte auch die Bushaltestelle vom Privatgrund des Hoteliers auf die gegenüberliegende Straßenseite verlegen lassen. „Genauso wird aktuell der Versuch unternommen, einen Stegstandort zu finden“, schildert Grasl. Wegen der vielfältigen Interessen von Privatbesitzern bis hin zu Bade- und Bojenplätzen sei das herausfordernd.

Unterdessen will sich Sailer in absehbarer Zeit offenbar als Hotelier zur Ruhe setzen. Über seine Pläne mit der Immobilie schweigt er aber.