Schreiben Dr. Neumeister/Scriba an OB Ude, München, 23.5.2013

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Dr. Kurt Gustav Neumeister
80797 München
Rechtsanwalt
Agnesstraße 64
Telefon (089) 12 16 40 75
Telefax (089) 12 16 40 77
e-mail: mail@kgneumeister.de

Herrn Oberbürgermeister der

Landeshauptstadt MünchenChristian Ude
CSU/CDU/SPD/FDP/Grüne/Alternative-Liste
Fraktion des Stadtrates

ENTWURF

München, den 23. Mai 2013

Schließung und Verkauf des städtischen Schullandheims „Seeheim“ am Starnberger See

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,

sehr geehrte Damen und Herren Stadträte,

wir haben uns letztmalig mit Schreiben vom 17. Oktober 2012 mit der Bitte an Sie gewandt, das städtische Schullandheim „Seeheim“ nicht zu schließen und nicht zu verkaufen. Wir haben Ihnen die Gründe dargelegt, die dagegen sprechen. Leider sind wir bisher ohne inhaltliche Antwort auf unsere Bitte geblieben. Wir halten es für sinnvoll, dass diese Frage öffentlich diskutiert wird, damit die Münchner Bürger sich selbst ein Bild von Sinn oder Unsinn dieser Absichten machen können.

  1. Die von uns beschriebenen Gründe gegen einen Verkauf bestehen nach wie vor. Sie haben sich bestätigt. Wie wir aus dem Gemeinderat der Münsing wissen, besteht seitens der Gemeinde keinerlei Bereitschaft, eine Erweiterung oder einen Anbau des Schullandheims Ambach zuzulassen. Die Gemeinde hat eine Rahmenplanung verabschiedet, welche eine Ausweitung der Nutzung ausschließt. Die Gemeinde hat keinen Zweifel daran gelassen, dass sie notfalls – in Abstimmung mit dem Landratsamt – entsprechende bauplanungsrechtliche Schritte veranlassen wird. Soweit uns bekannt, hat die Gemeinde Münsing gegenüber einem Vertreter der Landeshauptstadt keinen Zweifel daran gelassen, dass sie einer Ausweitung des Schullandheimbetriebes in Ambach nicht zustimmen wird.
  2. Damit entfällt die Möglichkeit, im Schullandheim Ambach weitere Plätze zu schaffen, wenn das Schullandheim „Seeheim“ verkauft würde. Diese Absicht war aber ein wesentlicher Grund der Planung: Die in Seeheim entfallenden Schullandheimplätze sollten durch eine Erweiterung des Schullandheims Ambach ausgeglichen werden. Wenn diese Möglichkeit also nicht besteht, fallen bei einer Schließung von Seeheim die entsprechenden Schullandheimplätze ersatzlos weg. Dann tritt ein objektiver Abbau von Schullandheimplätzen ein. Wir finden, dass zu diesem Vorhaben die Meinung der Münchner Bürger gehört werden sollte. Denn diese Einschränkung der Möglichkeiten des Schullandheimaufenthalts trifft alle Münchner Schüler.
  3. Falls Seeheim geschlossen und verkauft würde, verblieben noch drei städtische Schullandheime: Ambach, Maxhofen und Krainsberg.
    Falls ein Verkaufserlös von Seeheim nicht in Ambach investiert werden kann, müsste er entweder in die beiden anderen Schullandheime investiert oder auf Eis gelegt werden. Es fragt sich dann aber, wieso Seeheim in diesem Fall überhaupt verkauft werden muss, wenn Seeheim in Ambach nicht ersetzt werden kann. Es wäre eine merkwürdige Vorgehensweise der Landeshauptstadt, wenn die Erhaltung und Modernisierung der bestehenden Schullandheime stets dadurch finanziert wird, dass ein weiteres verkauft wird. Auf diese Weise käme man letztlich zum Ergebnis, dass auch noch das letzte Schullandheim verkauft werden müsste, wenn seine Erhaltungs- und Renovierungskosten nicht durch den Verkauf eines anderen bestritten werden könnten. Diese „Kannibalisierung“ der Schullandheime widerspricht in grober Weise dem Zweck der seinerzeitigen Schenker. Es ist daran zu erinnern, dass im Jahre 1986 der „Verein für Ferien- und Schullandheime München“ der Landeshauptstadt München die Schullandheime Linden, Oberschondorf, Höhenrain und Seeheim mit der Auflage geschenkt hat, diese für den Zweck des Schullandbetriebes zu erhalten. Gegen Wortlaut und Geist dieser Verträge hat die Landeshauptstadt bereits die Schullandheime Linden, Oberschondorf und Höhenrain verkauft und damit jeweils andere Schullandheime „ertüchtigt“. Mit Seeheim würde das letzte der geschenkten Schullandheime verkauft! Für künftige Schenker und Stifter ist es wenig ermutigend, wenn ihnen vor Augen geführt wird, dass die die Stadt zweckgebundene Schenkungen zur Aufbesserung ihres Schuletats verwertet. Die seinerzeitigen Schenker, die zum Teil noch am Leben sind, wären empört, wenn sie mit ansehen müssten, wie die Landeshauptstadt mit den anvertrauten Schullandheimen umgeht.
  4. Wahrscheinlich machen sich die zuständigen Behörden der Landeshauptstadt auch falsche Vorstellungen von den Verwertungsmöglichkeiten des Schullandheims Seeheim. Dieses liegt in einem Außenbereich. Die zulässige Nutzung besteht im Gemeinbedarf Erziehung. Die Gemeinde lässt keinen Zweifel daran, dass sie einer anderen Nutzung mit bauplanungsrechtlichen Mitteln und mit Widerstand gegen eine Nutzungsänderung entgegen treten wird. Somit dürfte auch die Verkäuflichkeit stark eingeschränkt sein. Hinzu kommt, dass ein wesentlicher Wert dieses Grundstücks in dem westlich der Straße gelegenen Seegrundstück besteht. Im Falle eines Verkaufes hat die Gemeinde bereits angekündigt, dann ihr Vorkaufsrecht am Seegrundstück auszuüben. Dies dürfte dazu führen, dass der Wert des Anwesens nochmals drastisch sinkt, beziehungsweise ein Käufer vom Kaufvertrag bezüglich des Restgrundstücks zurücktritt. Denn der Reiz des gesamten Anwesens – und insbesondere für die Münchner Schüler – liegt darin, dass das Schullandheim einen unmittelbaren Seezugang hat.

Wir bitten Sie also, diese Überlegungen noch einmal zu prüfen und uns eine Antwort zu erteilen. Wir meinen, dass es verantwortungslos ist, wenn die Landeshauptstadt München sich ohne Not von einem Juwel des städtischen Grundbesitzes trennt, dass es besser für die Münchner Schüler und für die Allgemeinheit erhalten bleiben sollte. Beim Ausverkauf des Ostufers des Starnberger Sees an Besserverdienende sollte die Landeshauptstadt nicht mittun.

Wir beabsichtigen, diese Frage zu gegebener Zeit in die Öffentlichkeit zu tragen, sofern die Landeshauptstadt an ihren Absichten festhält.

Mit freundlichen Grüßen
Ursula Scriba
1. Vorsitzende