Ostuferspaziergang zum Bernrieder Park

Auf den Spuren der “Bierprinzessin“ Wilhelmina Busch-Woods, deren Stiftung wir ein einzigartiges Naturdenkmal zu verdanken haben.
bernriedSamstag, 28. Mai 2016 um 15.00 Uhr

Unser Ostuferspaziergang führt uns dieses Mal zum Bernrieder Park zwischen Bernried und Seeshaupt gelegen. Das Gelände,  unter den Augustiner-Chorherren durch die Nutzung als Waldweide und Eichelmast zu einer parkartigen Landschaft gewachsen“, zeichnet sich durch herausragenden Einzelbäume und Eichen-Buchen-Cluster aus, die heute von der Wilhelmina Busch-Woods-Stiftung betreut werden. In die Geheimnisse dieses ungewöhnlichen Naturparadieses führt uns Landschaftsarchitektin Dipl. Ing. (FH) Susanne Hlawaczek ein, die die verantwortliche Parkpflegerin ist.

Treffpunkt: Bernried, Klosterkirche St. Martin

 

Anmeldung bei Ursula Scriba osv-vorstand@t-online.de oder Tel. 08177/92310; Fax 08177/92312

Bauvorhaben auf dem Wiedemanngelände in Ambach

Pressemitteilung vom 03.05.2016

Unser Verband zum Schutz des Ostufers des Starnberger Sees hat große Bedenken gegen die Absicht eines Münchner Bauträgers, auf dem Gelände der ehemaligen Wiedemann-Klinik in Ambach eine Wohnanlage mit 90 Wohnungen unterschiedlicher Größe – bis zu 120qm – hinzustellen. Eine derartige Wohnanlage würde den Charakter von Ambach grundlegend verändern und hätte Signalwirkung für das ganze Ostufer. Wie gestrandete Kreuzfahrtschiffe würden die neuen Baukörper auf der Hangkante über dem Seeufer prangen und verkünden, dass zusätzliche Bebauung und weitere Bodenversiegelung am Ostufer des Starnberger Sees erwünscht sind.

Wie ist es dazu gekommen?

Auf den 13.000qm des Geländes stehen die Ruinen der ehemaligen Wiedemann-Klinik, deren Betrieb seit dem Jahr 2002 eingestellt ist. Eigentümer dürfte noch eine italienische Bank sein, die das Gelände im Bankrott erworben hat und es verwerten will. Diese Lage ist Ergebnis einer Bausünde aus den60er/70er Jahren, als unter Missachtung des Bauplanungsrechts ein Klinikbetrieb im Außenbereich rechtswidrig genehmigt wurde. Das Ergebnis kann man jetzt besichtigen.

Der Gemeinderat der Gemeinde Münsing steht also vor einer grundsätzlichen Entscheidung:

– Soll das Gelände langfristig als Außenbereich erhalten bleiben und wieder in die Landschaft eingegliedert werden? Dann wäre ein Bebauungsplan unnötig. Man sollte aber vom Eigentümer den Rückbau von Ruinen fordern, die keinen Bestandsschutz haben,
oder
– soll auf dem Gelände neues Baurecht geschaffen werden? Dann müsste tatsächlich ein Bebauungsplan aufgestellt werden.

Der Gemeinderat müsste dann begründen,
– warum eine Neubebauung im Interesse der Bürger liegt,
– ob diese Bebauung über die bestehende Baumasse und die bereits überbaute Grundfläche hinausgehen darf
– wie viele Bäume dafür geopfert werden sollen.

Die Gemeinde ist bei dieser Entscheidung völlig frei. Ein Bauvorbescheid, den ein interessierter Berliner Bauträger im Jahre 2014 beim Landratsamt erwirkt hat, ist für das vorliegende Konzept rechtlich ohne Bedeutung. Dieser Vorbescheid betraf nämlich ein ganz anderes Vorhaben und war an einen Interessenten gerichtet, der niemals Rechte am Grundstück erworben hatte. Es besteht also kein generelles Baurecht für dieses Gelände aufgrund des Bauvorbescheids. Ein etwaiger Irrtum hierüber wäre auszuräumen, falls er Einfluss auf die Willensbildung des Gemeinderates hätte.
Das Konzept des Bauträgers sollte deshalb den Bürgern unverzüglich vorgestellt werden, damit frühzeitig eine Beteiligung aller Gemeindebürger erreicht und eine Fehlentwicklung vermieden wird, die nicht im Interesse der Gemeinde und ihrer Bürger liegt.
Im Interesse unseres Verbandes liegt die geringst mögliche Bebauung im Außenbereich im Sinne des Natur- und Landschaftsschutzes in diesem sensiblen Bereich des Ostufers.
Große Wohnanlagen für bis zu 180 Neubürger, seien es auch wohlhabende Senioren aus nah und fern, fügen sich in die gewachsene Struktur des Ortsteils Ambach nicht ein. Die Bausünden der Vergangenheit sollten nicht wiederholt werden, in dem man einen neuen, noch größeren Fremdkörper erlaubt.

Einen zweiten Grünwaldhof „hoch zwei“ hat die Gemeinde nicht verdient.

Weitere Informationen auf der Homepage
der KWA Wohnstift in Ambach
Der Grundstückskauf ist perfekt – Die Planung steht an

https://www.kwa.de/aktuelles/aktuelle-meldungen/meldung/datum/2016/04/22/kwa-wohnstift-in-ambach/

Jetzt mehr Rücksicht auf Wildtiere nehmen

Wildtiere verlassen nach Kontakt mit Mensch oder Hund ihren Nachwuchs. Bleiben Sie auf den Wegen und vermeiden Sie Aktivitäten in der DämmerungWald und Flur sind derzeit die Kinderstube der Tierwelt. Das hat auch Auswirkungen auf den Straßenverkehr:

In den letzten Tagen konnte man im Verkehrsfunk verstärkt die Meldung hören: „Achtung, es befinden sich Rehe auf der Fahrbahn!“.

Das hat einen biologischen Hintergrund: Zurzeit bringen Rehgeißen und viele andere Wildtiere ihren Nachwuchs zur Welt

Im Zusammenhang mit dem „neuen“ Nachwuchs kommt es bei den Muttertieren zu einer Verhaltensänderung gegenüber den Jungtieren vom vergangenen Jahr.

Um Lebensraum für die jungen Kitze zu schaffen, werden die nunmehr fast erwachsenen Jungtiere von der Mutter vertrieben – was manchmal in einer kopflosen Flucht endet.

Revierkämpfe, bei denen die Rehböcke ihr Territorium verteidigen oder neu erobern, verursachen ein ähnliches Fluchtverhalten.

Daher ist in dieser Zeit auch mit Auswirkungen auf den Straßenverkehr zu rechnen, da die Tiere auf ihrer Flucht auch Straßen überqueren oder innerhalb der Wildschutzzäune an den Grünstreifen der Strassen umherirren.

Autofahrer sollten entsprechend vorausschauend und langsam in den mit „Achtung Wildwechsel“ gekennzeichneten Gebieten fahren. Auch nicht gekennzeichnete Straßen, mit Wald auf einer bzw. beiden Seiten der Fahrbahn sowie Waldränder bieten Gefahrenpotential für Sie, Ihre Familie und Ihr Fahrzeug.

Steht ein Reh auf der Fahrbahn, sollte man langsam heranfahren und versuchen, das Tier mit Hupen zu verscheuchen. Falls es doch zu einem Zusammenstoss kommt, muss sofort die nächste Polizeidienststelle oder der nächste Jäger verständigt werden. Auf keinen Fall darf das tote oder verletzte Tier mitgenommen werden.

Die Jäger appellieren an die Vernunft der Erholungssuchenden und Freizeitsportler:

Die Jägerschaft appelliert an Spaziergänger, Jogger, Radfahrer und speziell an die Hundebesitzer, mehr Rücksicht auf die Tiere in Wald und Flur zu nehmen.

Wildtiere reagieren in dem Zeitraum, in dem sie ihre Jungen zur Welt bringen, besonders empfindlich auf Störungen.

Joggen, Rollerbladen Lärm und das Betreten von Wiesen und Wald in der späten Dämmerung (z.T. mit Stirnlampe), schränken die Wildtiere noch mehr in ihren Lebensräumen ein.

Freilaufende Hunde gefährden Jungtiere und werdende Rehmütter. Hochträchtige (hochschwangere) Rehgeißen sind in ihrer Bewegung stark eingeschränkt und daher nicht mehr in der Lage vor freilaufenden Hunden zu flüchten. Sie werden dann zu einer leichten Beute. Der Stress der Mütter wirkt sich direkt auf den ungeborenen Nachwuchs aus.

Hunde, die einmal ein Reh gerissen haben, werden dies, da in ihnen der Beutetrieb erwacht ist, immer wieder tun. Hunde verbinden damit ein Erfolgserlebnis, das sie immer wieder erreichen wollen. Daher müssen Hunde in Wald und Flur an der Leine geführt werden. Wer einmal die Bilder einer von Hunden gerissenen Rehgeiß mit zum Teil noch lebenden Kitzen im Bauch gesehen hat, wird schmerzlich erkennen, dass der Mensch für dieses Leid die Verantwortung trägt. Der Hund an der Leine ist ein aktiver Betrag zum Tierschutz – denn auch unsere Wildtiere brauchen Ihren Schutz!

Das Anleinen schützt auch Ihre Hunde vor dem unkontrollierten Fressen von Gegenständen oder von Kadavern toter Tiere. Das Risiko einer Übertragung von Parasiten und Wildseuchen, wie Tollwut, Fuchsbandwurm oder Fuchsräude, wird dadurch minimiert. Oftmals ziehen solche Infektionen langwierige und teure Behandlungen durch den Tierarzt nach sich. Viele Erkrankungen sind nicht heilbar und führen dann zum Tod Ihrer vierbeinigen Freunde.

Wer ein Rehkitz oder andere Jungtiere in der Wiese findet sollte nicht glauben, dass diese verletzt oder gar verlassen sind. Sie folgen einem natürlichen Reflex und ducken sich in ihre Deckung. Daher laufen sie nicht weg.

Die Rehmutter lässt ihr Kitz allein, damit es gegenüber natürlichen Feinden weniger auffällt. Sie kommt nur zurück, um die Jungen zu säugen. Wird ein Kitz angefasst oder gar mitgenommen, gefährdet man sein Leben. Streicheln bedeutet hier den Tod, da die Kleinen den Geruch des Menschen annehmen, was die Mutter verschreckt und sie so dem Nachwuchs fernbleibt. Wenn das Junge längere Zeit nicht gesäugt wird, muss es elendig verhungern.

Eine weitere Gefahr kann den Jungtieren drohen

In den kommenden Tagen werden wieder Wiesen für die Heu- und Silogewinnung gemäht. Daher appellieren die hiesigen Jäger an alle Landwirte, den Revierpächtern rechtzeitig Bescheid zu geben, damit Maßnahmen ergriffen werden können, die in den Wiesen liegenden Rehkitze vor dem Mähwerk zu retten.

Jeder Naturfreund ist gefordert, Verständnis für die Tierwelt zu haben und für seine Handlungen in der Natur die Verantwortung zu übernehmen. Wildtieren brauchen Ruhe, Frieden und Ihren Schutz.