Piloty-Villa wird zum Justizfall

Der Gemeinderat unterstützt die Klage der Kommune gegen das Landratsamt um die Neubaupläne in Ambach
Von Benjamin Engel, Wolfratshauser SZ, 23.04.2020

Münsing – Vor Gericht rechnet sich die Kommune gute Chancen aus, die Neubaupläne für die sogenannte Piloty-Villa an der Ambacher Seeleitn zu verhindern. Der Gemeinderat hat das Vorhaben zweimal abgelehnt. Doch das Tölzer Landratsamt erteilte die Baugenehmigung im vergangenen Februar. Dagegen reichte die Kommune Münsing Klage ein. In der jüngsten Sitzung befürwortete der Gemeinderat dieses Vorgehen auf dem Justizweg.

Die jetzigen Bauherren wollen das bestehende Haus abreißen. An dessen Stelle sollen ein neues Einfamilienhaus, ein Glasverbindungsbau plus Atelierhaus und Tiefgarage entstehen. Die Gemeinde und der Ostuferschutzverband (OSV) sehen damit jedoch das Orts- und Landschaftsbild am Starnberger Seeufer gefährdet. Die Münsinger Bauverwaltung lehnt das Vorhaben ab. Sie begründet das damit, dass die überbauten Flächen deutlich größer sind als bei den Häusern in der Umgebung, was sie sich im Januar 2019 juristisch bestätigen hat lassen. Im März klagte sie fristgerecht gegen die Genehmigung des Tölzer Landratsamts.

Für die Kommune hat Rechtsanwalt Michael Brey von der Münchner Kanzlei Seufert inzwischen die Chancen überprüft. Er kommt zum Ergebnis, dass eine Klage erfolgversprechend ist und das Kostenrisiko bei einem Prozess überschaubar ist.

Die Piloty-Villa war Anfang der 1980er-Jahre erstmals in den Fokus gerückt. Die damaligen Eigentümer rissen vor knapp vier Jahrzehnten das denkmalgeschützte frühere Landhaus des Malers Carl Theodor von Piloty weitgehend ab. Sie errichteten einen Neubau. Die Tölzer Kreisbehörde erließ deshalb Bußgeldbescheide in einer Gesamthöhe von umgerechnet knapp 385 000 Euro. König Ludwig II. hatte dem Historienmaler Piloty das Grundstück in Ambach im Jahr 1877 geschenkt.

Vehement kritisiert der OSV den jetzigen Neubauplan. „Er führt zu einer Verdichtung der Uferbebauung und beeinträchtigt den Blick auf den See, weil er sich wie ein Riegel vor den See legt“, heißt es in einer Stellungnahme. Das jetzige Projekt sei ein weiterer Schlag gegen die Erhaltung der Kulturlandschaft Starnberger See. Der Neubau widerspreche den Zielsetzungen des von der Kommune erlassenen Rahmenplans für das Seeufer und sei abzulehnen. Ob sich etwas einfüge, sei keine rein juristische Frage, argumentiert der OSV. „Auch Gerichte entscheiden diese Frage nach der natürlichen Anschauung und nach gesundem Menschenverstand.“

Gegen das Projekt positionierte sich auch Umweltreferentin Christine Mair (bislang Wählergruppe Münsing, jetzt Grüne). Vom Eindruck einer Wand in Sichtachse zum Starnberger See hatte sie bereits Anfang 2019 gesprochen. Auf dem Grundstück sah sie den alten Baumbestand gefährdet. Insbesondere eine Tiegarage mit acht Stellplätzen passe nicht an diesen Platz, hatte sie damals argumentiert.

Die Kommune hatte Anfang März vorsorglich Klage eingereicht, ohne den Gemeinderat vorher darüber abstimmen zu lassen. Darum hatten die Umweltreferentin Mair und Ursula Scriba (Bürgerliste) an die Verwaltung geschrieben. Sie baten darum, dem Gremium die Sache vorzulegen, um darüber beraten und einen Beschluss zu fassen.