Blauer Himmel, Blaue Wogen

Musikgeschichte(n) vom Starnberger See

präsentiert von Tabea Umbreit

am Freitag, den 24. März 2023 um 19:30 Uhr im Pfarrheim

Könnte der Starnberger See erzählen, so wäre viel Musikalisches darunter: von Richard Wagners großen Skandalen, Carl Maria von Webers Bootspartien, Richard Straussʼ Zusammentreffen mit seiner zukünftigen Ehefrau, Schönberg und Kandinsky am Berger Dampfersteg oder den wunderlichen Experimenten des Synästheten Alexander Lázlós. Die Liste solcher Geschichten rund um Komponisten und Musiker am See ist reichhaltig.

Tabea Umbreit nimmt uns mit auf einen musikgeschichtlichen Uferspaziergang. Zu Bildern der lokalen Schauplätze erzählt und liest sie aus Blauer Himmel, Blaue Wogen. Musikgeschichte am Starnberger See. Das Buch von Christian Lehmann erschien 2020 begleitend zu der gleichnamigen Ausstellung, die inzwischen in München, Münsing und Tutzing zu sehen war und von Lehmann, Umbreit und anderen Studierenden der LMU konzipiert wurde. Hörbeispielen werden an diesem Abend natürlich auch nicht fehlen.

Tabea Umbreit (*1996 in Wolfratshausen) wuchs am Starnberger See auf und besuchte das Landschulheim Kempfenhausen, auf dessen Grundstück die Villa Pellet zu finden ist, in der einst Richard Wagner als Gast von Ludwig II residierte. Anschließend studierte sie Musik- und Literaturwissenschaft an der LMU München, wo sie nun als wissenschaftliche Mitarbeiterin tätig ist. Zuvor arbeitete sie bei der Kritischen Ausgabe der Werke von Richard Strauss und ist als Herausgeberin für den G. Henle Verlag tätig. 

2. überarbeitete Auflage 2021. Apelles Verlag, 128 Seiten, 70 Abbildungen, kartoniert, 21×14,8 cm. 
Preis 12,80 Euro   ISBN 978-3-946375-09-8

Scharf auf Rinde

STARNBERGER SEE – Biber nagen Bäume an – Ostuferschutzverband gibt Tipps zum Schutz

https://www.merkur.de/lokales/wolfratshausen/muensing-ort29101/biberbefall-am-starnberger-see-das-kann-man-gegen-den-kompakten-nager-tun-92094378.html

Ammerland – In Ammerland treibt der Biber sein Unwesen. Wie die stellvertretende Vorsitzende des Ostuferschutzverbands (OSV), Petra Schulze, berichtet, haben ihr Mitbürger Bilder von abgenagten Bäumen geschickt. Das nahm der OSV zum Anlass, der Frage nachzugehen, wie mit dem Einzug des Bibers am Ufer des Starnberger Sees umzugehen ist.

„In unserer Satzung ist auch die Förderung des Umwelt- und Landschaftsschutzes enthalten“, erklärt Schulze. Sie hat sich bei den zuständigen Stellen am Landratsamt über das Thema informiert. Der Biber war in Deutschland weit verbreitet. Im 19. Jahrhundert wurde er wegen seines essbaren Fleisches und seidigen Fells, das zu den dichtesten im Tierreich gehört, fast ausgerottet. Durch konsequente Schutzmaßnahmen und Auswilderungen in den vergangenen Jahrzehnten haben sich die Bestände wieder erholt. Da der Nager und gute Schwimmer, der bis zu 20 Jahre alt und bis zu 30 Kilogramm schwer werden kann, nachtaktiv ist, bekommt man ihn nur selten zu Gesicht. In sogenannten Biberbauten bringt das Weibchen ein bis drei Junge zur Welt. „Ob das allerdings auch hier in Ammerland der Fall ist, ist nicht ganz geklärt“, sagt Schulze. Sie weist darauf hin, dass der Biber nach der Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie streng geschützt ist. Wer ihn vorsätzlich störe, ihm nachstelle oder ihn gar töte, begehe eine Straftat. Auch wenn die reinen Pflanzenfresser mit ihren Gewohnheiten gelegentlich zu Ärger führten, gehörten sie doch mittlerweile zur Kulturlandschaft. Manchmal müsse man sie jedoch in ihre Schranken verweisen, gerade dort, wo sie sich mit ihren Nagezähnen, die sich ständig schärfen und lebenslang nachwachsen, an Bäumen zu schaffen machten.

Neben dem Biberberater im Landkreis, Bernhard März, hat Petra Schulze auch den Fischwirtschaftsmeister und OSV-Beirat Martin Maier aus Ambach zurate gezogen. Seit seiner Ausbildung ist er mit dem Thema Biber befasst. Gerade in der Wintersaison sei dieser häufig zu sehen, sagt Maier. Mit Ende der Vegetationsperiode schwinde für die Tiere das Angebot an grünen Pflanzen und sie würden verstärkt damit beginnen, die Rinde von Bäumen zu fressen. Bei großen Bäumen schälten sie in der Regel den Stamm bis zu einer Höhe von einem Meter. Kleine und mittelgroße Bäume „fällten“ sie.

Zu den Aufgaben eines Berufsfischers gehört die Pflege der Uferstreifen. Damit hat Maier ein Augenmerk darauf, dass wertvolle, alte Bäume am Ufer erhalten bleiben. „Sie dienen bei Hochwasser oder Sturm der Befestigung des Ufers und bieten Nistplätze für Vögel. Gleichzeitig sind Tiere wie der Biber Teil unserer Gewässer und zeugen von der Vielfalt der Natur am See“, erklärt der Fischer den Zwiespalt. Er verweist darauf, dass Teichwirte und Fischzuchten Probleme mit dem Biber haben könnten. Die Zuflüsse zu ihren Anlagen würden gebremst und die Wasserstände würden sinken, was die Fische gefährde.

Was also können Grundstückseigentümer tun, um den unliebsamen Besucher in Schach zu halten? Petra Schulze empfiehlt, wertvolle Bäume rechtzeitig zu umzäunen und somit zu schützen. Dem Biber sollten lieber kleine, schnell nachwachsende Ufergehölze als Ersatz angeboten werden. Auch sollte versucht werden, dem Nagetier das Eindringen in Bootshäuser und Hafenbecken zu erschweren, zum Beispiel durch das Anbringen von Gittern. Wo immer ein ernster wirtschaftlicher Schaden entstehe, könne eine Umsiedlung oder Entnahme des Bibers notwendig sein, was in enger Zusammenarbeit mit den zuständigen Behörden und den Biberberatern geschehe. Es gelte jedoch der Grundsatz: Prävention vor Entnahme. „Es gibt genug Möglichkeiten, wie man sich das Leben mit dem Biber erleichtern kann, ohne allzu sehr in die Natur einzugreifen“, sagt die stellvertretende OSV-Vorsitzende. Der zuverlässigste und umweltverträglichste Schutz von Bäumen in einem Bibergebiet sei es, einen Stamm mit Draht oder Estrichmatten einzugittern. Eine weitere Möglichkeit sei das Bestreichen von Wurzeln und Stämmen mit quarzsandhaltigen Schälschutzmitteln. Manchmal reiche auch ein sogenannter Marderschreck, der mit Ultraschall arbeite. Wer diese Geräte aufstelle, riskiere aber, dass Eichhörnchen und andere Tiere ebenso vertrieben würden. Um größere Flächen zu schützen, könne man einen elektrischen Weidezaun errichten. Als weniger wirkungsvoll gelte die helle Beleuchtung von Seegrundstücken. Hier trete schnell ein Gewöhnungseffekt ein. Außerdem seien Lichtverschmutzung und ein hoher Stromverbrauch nicht umweltfreundlich.

VON TANJA LÜHR, Isar Loisachbote, 18.03.2023

Solarenergie ist nicht aufzuhalten

PV-Freiflächenanlagen in Münsing: Ostufer-Schutzverband lädt zu Infoabend

VON TANJA LÜHR, Isar Loisachbote 24.02.2023

https://www.merkur.de/lokales/wolfratshausen/muensing-ort29101/?itm_source=internal&itm_medium=link&itm_campaign=Karte

Der Wunsch nach Unabhängigkeit von Russlands Gas und Öl verleiht der Diskussion um den Ausbau der erneuerbaren Energien gerade einen Schub. Im Landkreis gibt es etliche Anträge für den Bau von Photovoltaik-Freiflächenanlagen. Doch fast überall sorgen sich Anwohner und Bürger um das Landschaftsbild, das sie durch die aufgeständerten, blauen Module beeinträchtigt sehen. So auch in Münsing. Dort wird die Gemeinde wie berichtet Bebauungspläne für zwei beantragte Anlagen aufstellen. Eine soll in Münsing auf der Wiese gegenüber der Autobahnausfahrt der A95 entstehen, die andere nördlich von Degerndorf. Insgesamt werden 7,7 Hektar Land verbraucht. Pro Hektar rechnet man mit einer jährlichen Stromerzeugung von rund 500 000 Kilowattstunden.

Der Ostuferschutzverband (OSV) veranstaltete aufgrund dieser Planungen einen Informationsabend im katholischen Pfarrheim mit dem Münchner Fachanwalt für Verwaltungsrecht, Roland Schmidt. Er befasst sich seit 15 Jahren mit der Thematik. Weil PV-Freiflächenanlagen gewerbliche Bauwerke sind, braucht es in Bayern immer einen Bebauungsplan, bevor die Betreiber sie installieren dürfen. In der Regel pachten Investoren landwirtschaftliche Flächen für 25 bis 30 Jahre. Für die Grundstückseigentümer ist das durchaus lukrativ. Nach dem Abbau der Solarmodule sind die Wiesen wieder ohne Weiteres landwirtschaftlich nutzbar.

„Die Bundesregierung gibt wirklich Gas. Der Ausbau der Solarenergie ist nicht mehr aufzuhalten. Auch bei der Windkraft kommt starker Druck auf die Kommunen zu. Sie müssen versuchen, Kompromisse zu finden“, betonte Schmidt. Die Bürger wiederum sollten „konstruktive Vorschläge“ machen, wie die Solarfelder verträglich gestaltet werden könnten.

Die Gemeinden, so der Rechtsanwalt, hätten vier Möglichkeiten, mit dem Druck von oben umzugehen. Sie könnten Freiflächenanlagen verhindern, was aber in einigen Jahren schwierig werde. Denn dann sollen sie vom Gesetz her privilegiert sein. Das heißt: Sie sind nicht einfach abzulehnen. Die Kommunen könnten ebenfalls über den Flächennutzungsplan proaktiv geeignete Standorte festsetzen. Das sei allerdings sehr aufwendig, gab der Fachanwalt zu bedenken. Teuer wird es, wenn die Kommunen selbst Anlagen bauen und betreiben. Die Stadt Dinkelsbühl geht diesen Weg und gewährleistet dadurch gleichzeitig, dass auch ihre Bürger durch Beteiligungen in den Genuss der EEG-Einspeisevergütung in Höhe von aktuell 8 Cent pro Kilowattstunde kommen.

Für die vierte Alternative hat sich der Münsinger Gemeinderat entschieden: Er berät von Fall zu Fall, von Antrag zu Antrag. Gemeinderätin Anja Ruhdorfer erklärte dazu, man habe sich zu diesem weniger zeit- und kostenintensiven Schritt entschlossen, weil Münsing sich 2022 bereits Leitlinien für den Umgang mit PV-Freiflächenanlagen gegeben hatte. Es ist geregelt, dass das Ortsbild, der Landschafts- und Naturschutz nicht leiden. Die Gemeinde hat sich gleichzeitig zum Ziel gesetzt, 200 Prozent ihres Strombedarfs mit Solarfeldern abzudecken. Dafür müsste ein Prozent der landwirtschaftlichen Flächen der Großgemeinde – etwa 25 Hektar – für Photovoltaik nutzbar gemacht werden.

Besucher Carl Schmöle sieht in der bei Degerndorf geplanten Anlage eine Verschandelung der Landschaft. „Wenn ich am Aussichtspunkt oben an der Maria-Dank-Kapelle stehe, schaue ich genau auf die blauen Module“, sagte er. Roland Schmidt rät der Gemeinde, Visualisierungen von den Standorten anfertigen zu lassen. Oft stelle sich heraus, dass die Anlagen optisch gar nicht so sehr störten. Mehrere Besucher wünschten sich, dass die Bürger etwa in Form von Genossenschaften eine Beteiligungsmöglichkeit erhalten. Jakob Koch, Grünen-Kreisrat und Gemeinderat in der Nachbargemeinde Eurasburg, sagte, er sei „ein Fan“ der Münsinger PV-Anlagen-Richtlinien. Eurasburg habe sie übernommen. Solarparks seien eine Chance, die Energiewende zu schaffen. Sie müssten nur möglichst verträglich und mit möglichst großer Bürgerbeteiligung gebaut werden.

Der OSV unterstützt die Energiewende!Der Schutzverband für das Ostufer des Starnberger Sees lädt zu einem interessanten Vortrag mit anschließender Fragerunde ein.

Aktuell geht es um Freiflächen-Photovoltaik, also PV-Anlagen nicht nur auf dem Dach, sondern in den Wiesen. Solche Anlagen können eine Menge Strom produzieren und damit einen wesentlichen Beitrag zur Energiewende leisten.
Und vor allem stehen sie – anders als Windräder – nicht automatisch im Gegensatz zum Schutz unserer wertvollen Landschaft. Es kommt nur darauf an, die PV-Panele an den am meisten geeigneten Orten aufzustellen, also dort wo man sie am wenigsten sieht, zB zwischen Autobahn und angrenzendem Wald.


Der OSV möchte dazu beitragen, dass diese „unsichtbaren“ Flächen aufgefunden und im Sinne der Münsinger verwendet werden.


Für die Eigentümer solcher Flächen kann eine Investition in PV durchaus attraktiv sein. Vielleicht haben Sie entsprechende Werbung fremder Anbieter schon bemerkt.
Da die Thematik kompliziert ist, haben wir eine renommierte Anwaltskanzlei gewinnen können, hierzu einen Vortrag mit anschließender Diskussion zu veranstalten.

Termin: Donnerstag, 16.2.2023 um 19h30 im Pfarrsaal Münsing, Holzhausener Straße.

Wenn es irgend möglich sollten Sie teilnehmen, als Bürger, als Flächeneigentümer und als Unterstützter der Energiewende. Bitte geben Sie diese Information auch an andere potentiell Interessierte weiter. Wir zählen auf Sie!

  • Rechtliche Grundlagen und Rahmenbedingungen
    • Fördermöglichkeiten für die Errichtung und den Betrieb
      • Kommunale Steuerung der Ansiedlung der Anlagen
    • Beteiligung von Freiflächeneigentümern und allgemeine Bürgerbeteiligung

Referent: Roland Schmidt, Rechtsanwalt

Termin: Donnerstag, 16.2.23 um 19:30 Uhr

Ort: Pfarrheim in Münsing, Holzhausener Strasse 4

Der Eintritt ist frei

Die Anlagen, die jetzt erstellt werden, werden das Orts- und Landschaftsbild für die nächsten 30 Jahre maßgeblich prägen. Es muss also heute sichergestellt werden, dass nur die am besten geeigneten Flächen ausgewiesen werden und eine ausgewogene Verteilung der Anlagen im gesamten Gemeinde-gebiet erfolgt. Wir möchten durch weitere Informationen für die Akzeptanz dieser Anlagen in der Bevölkerung werben. Wir halten es für wichtig, dass eine Gesamtübersicht über alle in der Gemeinde stehenden Flächen erstellt wird und Bürger-beteiligungsmodelle vorgestellt werden. Dabei müssen Sichtschutz, unterirdisch verlegte Trassen, sowie  ein geordneter Rückbau beachtet werden. Mit diesen Gesichtspunkten soll sich der Vortrag befassen.

Veranstaltungshinweis in der Wolfratshauser SZ vom 13.02.2023

https://www.sueddeutsche.de/muenchen/wolfratshausen/muensing-ostuferschutzverband-informationsabend-photovoltaik-freiflaechen-1.5749684

Einwendungen des OSV

gegen die 8. Änderung des Flächennutzungsplans der Gemeinde Münsing sowie die vorhabenbezogenen Bebauungspläne Nr. 36, Gemarkung Münsing und Nr. 9, Gemarkung Degerndorf

Sehr geehrter Herr Bürgermeister Grasl,

sehr geehrte Mitglieder des Gemeinderats,

der Schutzverband für das Ostufer des Starnberger Sees e.V. (OSV) fördert entsprechend seiner satzungsgemäßen Aufgabe den Umwelt-, Landschaft- und Denkmalschutz sowie die Kultur in seinem Tätigkeitsgebiet. Dieses erstreckt sich von der Linie Starnberg-Seeshaupt nach Osten bis zum Wieder-Abfall des Geländes in das Isar- oder Loisachtal und umfasst somit auch das Gemeindegebiet Münsing. Dem Satzungszweck kommt der OSV insbesondere durch Vortragsveranstaltungen, Eingaben an die Gemeinden im Tätigkeitsbereich und Stellungnahmen gegenüber Behörden und Institutionen sowie durch Beratung der Mitglieder nach.

Die Ausweisung von Freiflächen-Photovoltaikanlagen berührt neben vielfältigen Umweltbelangen insbesondere auch das Landschaftsbild. Zudem ist die Kulturlandschaft des Ostufers des Starnberger Sees historisch geprägt von kleinteiligen landwirtschaftlichen Strukturen. Wenngleich der OSV die Bemühungen der Gemeinde Münsing zur autarken Versorgung mit erneuerbaren Energien grundsätzlich und ausdrücklich begrüßt, entspricht es unserem satzungsgemäßen Auftrag, Einwendungen gegen gemeindliche Planungen zu erheben, sofern diese das Landschaftsbild sowie weitere Umwelt- oder kulturelle Belange beeinträchtigen.

I. Gegen im Betreff genannten Planungsvorhaben erheben wir Einwendungen und fordern die Gemeinde Münsing entsprechend unseres satzungsgemäßen Auftrags auf:

  • die oben genannten Planungsmaßnahmen bis zur Erstellung eines das vollständige Gemeindegebiet umfassenden städtebaulichen Standortkonzepts „Freiflächen-Photovoltaik“ zurückzustellen,
  • nach Erstellung eines solchen städtebaulichen Standortkonzepts Vorhaben für Freiflächen-Photovoltaik entsprechend den Leitlinien der Gemeinde Münsing zu priorisieren,
  • Freiflächen-Photovoltaik-Projekte vorrangig in gemeindlicher Trägerschaft zu realisieren,
  • soweit dies nicht möglich ist, im Rahmen der Durchführungsverträge Bürgerbeteiligungs-modelle festzuschreiben,
  • in den Durchführungsverträgen eine Erlösbeteiligung der Gemeinde gemäß den Möglich-keiten des § 6 Abs. 3 EEG vorzusehen,
  • zum Schutz des Landschaftsbildes bei allen (künftigen) Vorhaben eine wirksame Eingrünung (Bepflanzungsdichte und -höhe, Auswahl immergrüner Pflanzen) festzusetzen und vertraglich so zu sichern, dass eine vollständige Umsetzung der Maßnahmen gewährleistet ist,
  • zum Schutz des Landschaftsbildes bei allen (künftigen) Vorhaben eine möglichst niedrige Modulhöhe festzusetzen,
  • zum Schutz des Landschaftsbildes bei einer Fortführung des Planungsvorhabens den Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 9, Gemarkung Degerndorf nach Süden zu erweitern und dort eine von jeglicher Bebauung freizuhaltende Grünfläche festzusetzen.

II)  Diese Forderungen beruhen auf folgenden allgemeinen Erwägungen:

Der für das Gemeindegebiet Münsing einschlägige Regionalplan 17 definiert als landschaftliches Leitbild:

„es ist anzustreben, die Natur- und Kulturlandschaften der Region Oberland und ihre natürlichen Lebensgrundlagen als Lebensraum und Existenzgrundlage der ansässigen Bevölkerung sowie der Tier- und Pflanzenwelt in ihrer einzigartigen Vielfalt, Eigenart und Schönheit zu erhalten und – wo nötig – wiederherzustellen. Es ist von besonderer Bedeutung, die weitgehend unbeeinträchtigten Naturlandschaften des Alpenraums in ihrer Ursprünglichkeit zu bewahren.“

Im Einklang mit diesen auch für die Planungsvorhaben der Gemeinde Münsing maßgebliche Vorgaben sieht der OSV im Erhalt und der Förderung kleinteiliger, von Ortsansässigen betriebener landwirtschaftlicher Strukturen ein besonders erstrebenswertes Ziel zur Bewahrung des urtypischen Landschaftsbildes in unserer Region. Die Umnutzung landwirtschaftlicher Flächen für Freiflächen-Photovoltaik stellt hierbei naturgemäß eine erhebliche Konflikt- und Konkurrenzsituation dar. Dies bestätigen auch die in verschiedenen Zeitungsberichten beschriebenen Reaktionen von Einwohnern der Nachbargemeinde Icking zu aktuellen Vorhaben. Wenn auch der Ausbau der erneuerbaren Energien in Zeiten des Klimawandels eine unbestreitbare Notwendigkeit darstellt, ist bei der Umsetzung eine verträgliche Ausgestaltung ebenso unabdingbar. Dies betrifft zuvörderst den Schutz der Umwelt und natürlichen Landschaft, zugleich aber auch der Kulturlandschaft. Rein kommerzielle Interessen dürfen hier nicht die Oberhand gewinnen.

Die Ausweisung der beiden Projekte erfolgt ohne städtebauliches Standortkonzept für das gesamte Gemeindegebiet, wie es die Hinweise des Bayerischen Staatsministeriums für Wohnen, Bau und Verkehr vom 10.12.2021 jedoch ausdrücklich vorsehen (vgl. Hinweise des StMWBV v. 10.12.2021, S. 6f.). Der Gemeinderat selbst hat ein solches Standortkonzept in der Sitzung am 08.03.2022 für den Bebauungsplan Nr. 36, Gemarkung Münsing noch explizit (!) gefordert (vgl. Protokoll v. 12.07.2022). In Ermangelung eines solchen Standortkonzepts kann eine ordnungsgemäße Standortauswahl, wie sie die Hinweise des Bauministeriums nahelegen (vgl. Hinweise des StMWBV v. 10.12.2021, S. 7f.), nicht erfolgen. Eine Bauleitplanung ist dann städtebaulich nicht erforderlich im Sinn von § 1 Abs. 3 BauGB und nicht abgewogen im Sinn von § 1 Abs. 7 BauGB.

Die aktuellen Planungsvorhaben nehmen zudem zusammengenommen mit einer Kapazität von ca. 7,7 MW einen signifikanten Anteil (30,8 %) an der in der Leitlinie zur Entwicklung von Freiflächen-Photovoltaik-Anlagen in der Gemeinde Münsing vom Mai 2022 festgelegten Gesamtkapazität von 25 MW ein. Mit der Realisierung dieser beiden Vorhaben ginge ein künftiges Standortkonzept teilweise ins Leere. Es besteht vielmehr die Befürchtung, dass weniger gut geeignete Flächen in den Genuss einer Genehmigung kommen, bevor die Gemeinde weitere Alternativen belastbar geprüft hat.

Aus unserer Sicht ist es unabdingbar, ein rares Gut wie Grund und Boden oder ein Allgemeingut wie die Landschaft zum Nutzen der Allgemeinheit zu bewahren bzw. zu entwickeln. Die Förderung erneuerbarer Energien ist dabei in Zeiten des Klimawandels ein wichtiger, aber nicht alles überstrahlender Aspekt. Beispielsweise kann das Ziel einer autarken gemeindlichen Energie-versorgung vorzugsweise durch Anlagen in gemeindlicher Trägerschaft realisiert werden. Die hierzu benötigten Flächen könnten angepachtet werden, womit auch die jeweiligen Grundstücks-eigentümer am wirtschaftlichen Erfolg partizipieren. Jedenfalls sollte aber im Einklang mit der gemeindlichen Leitlinie zur Entwicklung von Freiflächen-Photovoltaik-Anlagen ein Bürgerbeteiligungsmodell (Aufzählungspunkt 7) festgeschrieben werden. Die rechtliche Handhabe hierzu steht der Gemeinde Münsing im Wege des Durchführungsvertrages offen. Unabhängig davon aber sollte in den Durchführungsverträgen eine Ertragsbeteiligung gemäß § 6 Abs. 3 EEG vorgesehen werden, wie es der Vorhabenträger des Bebauungsplans Nr. 9, Gemarkung Degerndorf laut Gemeinderatsprotokoll vom 12.07.2022 in Aussicht gestellt hat.

Wenn nach Erarbeitung eines städtebaulichen Standortkonzepts schließlich verschiedene Freiflächen-Photovoltaikanlagen projektiert werden sollten, sind die Eingriffe in das Landschaftsbild – wiederum in Einklang mit den landesplanerischen Vorgaben – möglichst zu minimieren. Hierzu bietet es sich an, anders als bei den jetzt in Rede stehenden Projekten, Visualisierungen der geplanten Anlagen aus verschiedenen Perspektiven und Sichtachsen (z.B. Wasserwerkshügel im Norden, Maria Dank im Süden, Tree of Münsing, Straßen und Wege in der Nähe) unter Berücksichtigung der Topographie und der geplanten Höhe der Anlagen vorzunehmen. Dies bietet unter anderem die Möglichkeit, vorgesehene Maßnahmen zur Eingrünung auf ihre Wirksamkeit zu prüfen. Für eine möglichst schonende Integration von Freiflächen-Photovoltaikanlagen in die Landschaft ist eine eben solche wirksame Eingrünung elementar. Dies betrifft eine ausreichende Dichte und in Bezug auf die Photovoltaik-Module ausreichend hohe Bepflanzung mit möglichst (zumindest zum Teil) immergrünen Pflanzenarten. Photovoltaikanlagen beanspruchen die Landschaft schließlich nicht nur innerhalb der Vegetationsperiode. Angesichts der Höhe der aufzustellenden Paneele ist es nicht nachvollziehbar, wie von einer wirksamen Eingrünung während der nicht laubtragenden Zeiten ausgegangen werden kann.

Diese allgemeinen Erwägungen vorausgeschickt, die gleichermaßen für alle im Betreff genannten gemeindlichen Planungen (Flächennutzungsplanänderung, beide Bebauungsplanverfahren) gelten, gilt es nachfolgend noch spezifische Punkte zu einzelnen Planungen anzumerken:

III. Bebauungsplan Nr. 36, Gemarkung Münsing:

Die Begründung zum Bebauungsplan mit Umweltbericht weist den Geltungsbereich als vorbelasteten Standort (200 m Entfernung von Bundesautobahnen) aus. Die Eigenschaft der Vorbelastung betrifft allerdings nur einen Teilbereich des Geltungsbereichs. Die Gemeinde argumentiert weiterhin mit einer Länderöffnungsklausel („benachteiligtes landwirtschaftliches Gebiet“). Diese Einstufung betrifft aber in erster Linie die grundsätzliche Förderfähigkeit nach EEG und ist allenfalls ein Indiz für die Geeignetheit des Standortes. Ein Standardauswahlverfahren zur Bestenauslese ist sie gerade nicht.

Weiterhin liegt der Standort im Vorhabengebiet Wasserversorgung. Sollte eine Planung an dieser Stelle weiterverfolgt werden, sind hierfür die geeigneten Schutzmaßnahmen zu ergreifen.

Mangels Visualisierungen ist zudem nicht auszuschließen, dass das Landschaftsbild trotz Eingrünung und der in der Begründung erwähnten Hanglage unzumutbar beeinträchtigt wird. Das Vorhabengebiet liegt in unmittelbarer Nähe zum sogenannten „Tree of Münsing“ als besonders markanten und die Landschaft prägenden Blickfang.

IV. Bebauungsplan 9, Gemarkung Degerndorf:

Hinsichtlich dieses Vorhabens sehen wir es als besonders kritisch an, dass ca. ein Fünftel der gemeindlichen Gesamtkapazität für Freiflächen-Photovoltaik an einem Standort vergeben wird, der die in den Leitlinien zur Entwicklung von Freiflächen-Photovoltaikanlagen in der Gemeinde Münsing aufgestellten Kriterien in wesentlichen Punkten nicht erfüllt. Werden Leitlinien aber nicht konsequent beachtet, verlieren sie ihre steuernde und koordinierende Funktion!

Zum einen fehlt es, wie bereits zuvor erwähnt, an einem städtebaulichen Standortkonzept, ohne dass der Gesamtumfang und die Verteilung (Aufzählungspunkt 6 der Leitlinie) im Gemeindegebiet nicht effektiv zu beurteilen ist.

Noch deutlich gravierender stellt sich allerdings dar, dass es sich bei dem Standort um keine vorbelastete Fläche (Aufzählungspunkt 4 der Leitlinie) handelt. Eine Ausnahme von diesem Kriterium ist nicht angezeigt, da ohne städtebauliches Standortkonzept für das gesamte Gemeindegebiet nicht abschließend beurteilt werden kann, ob, an welchen Orten und in welchem Umfang für das Gemeindegebiet solche vorbelasteten Flächen existieren und ob die jeweiligen Eigentümer bereit sind, diese dementsprechend zu nutzen bzw. nutzen zu lassen. Soweit die Gemeinde in der Begründung zum Bebauungsplanentwurf lapidar darauf verweist, in der Gemeinde existierten keine derart vorbelasteten Flächen, steht das diametral zur Begründung des Bebauungsplans Nr. 36, Gemarkung Münsing, die dessen Geltungsbereich eben als solche vorbelastete Fläche bezeichnet. Bereits aus diesem Grund handelt es sich nicht um einen „geeigneten Standort“ im Sinne der Hinweise des StMWBV v. 10.12.2021 (vgl. dort S. 8). Ein bloßer Verweis auf die landesrechtliche Ausweisung als „benachteiligtes landwirtschaftliches Gebiet“ kann hieran nichts ändern. Zum einen handelt es sich um rein förderrechtliche Auswirkungen im Sinne des EEG. Zum anderen kann ein solcher Hinweis nicht ausreichen, um eine Standortpriorisierung zu erreichen, da ja das gesamte Gemeindegebiet von Münsing als „benachteiligt“ ausgewiesen ist, und somit auch exakt jede andere im Außenbereich befindliche Fläche in Münsing einen geeigneten Standort darstellen müsste.

Zudem ist auch für diese Anlage kein Bürgerbeteiligungsmodell (Aufzählungspunkt 7) vorgesehen. Den Materialien zur Aufstellung des Bebauungsplans lässt sich im Gegenteil gerade entnehmen, dass der Strom (vorwiegend) für den in der Nähe und im Eigentum der Vorhabenträger befindlichen energieintensiven Gewerbebetrieb (Fa. Agrobs) verwendet werden soll. Damit wären ca. ein Fünftel der in der Gemeinde verfügbaren Erzeugungskapazität dem allgemeinen Nutzen entzogen und würden ausschließlich den privaten, kommerziellen Interessen der Vorhabenträger dienen.

Bei den einzelnen Festsetzungen erschließt es sich zudem nicht, weshalb für diesen Bebauungsplan eine Modulhöhe von 3,8 m vorgesehen sein soll, während beim Bebauungsplan Nr. 36, Gemarkung Münsing lediglich eine Höhe von 3,5 m festgesetzt ist. Eine Begründung für diese Modulhöhe fehlt völlig. Um die Eingriffe in das Landschaftsbild zu minimieren, ist aber gerade eine möglichst zurückhaltende Bebauung anzustreben. Dies gilt insbesondere unter dem Gesichtspunkt, dass die zur Eingrünung vorgesehenen Pflanzenarten erfahrungsgemäß eine geringere Wuchshöhe aufweisen, als die vorgesehene Modulhöhe.

Zudem erschließt es sich uns nicht, weshalb eine Eingrünung nach Süden fehlt. Auch von dieser Seite ist das Gelände von Wanderwegen und nicht zuletzt vom Betrieb (mit Wohnhaus) der Fa. Berger selbst einsehbar. Das als schützenswerter Landschaftsbestandteil festgesetzte Feldgehölz kann unbeschadet seiner unbezweifelbaren Schönheit aufgrund seiner Ausdehnung von nur ca. 100 m keinen gleich wirksamen Schutz bieten. Vielmehr besteht – gerade auch aufgrund der bisherigen Genehmigungshistorie – die Befürchtung, dass der Gewerbebetrieb Agrobs zusätzliche Erweiterungsschritte nach Norden unternimmt und die fehlende Eingrünung der Fotovoltaikanlagen nach Süden solche Erweiterungsmaßnahmen bereits antezipiert. Dafür kann auch sprechen, dass die in den Baugenehmigungen für die Hallen 4 und 5 beauflagte Eingrünung nach Norden immer noch nicht erfolgt ist. Bei einem solchen Zusammenwachsen von Gewerbebetrieb und diesem dienender Photovoltaikanlage entstünde aber ein mehr als 10 ha großes faktisches Gewerbegebiet, was sicher nicht im Interesse der Gemeinde Münsing und der Natur und Landschaft am Ostufer des Starnberger Sees sein kann. Um ein solch faktisches Gewerbegebiet effektiv zu verhindern, sollte daher bereits jetzt der Geltungsbereich des Bebauungsplans erweitert werden und in Richtung des Gewerbebetriebs eine von jeglicher Bebauung freizuhaltende Grünfläche festgesetzt werden. Bebauungsplan und Flächennutzungsplanänderung bieten die bestmögliche Gelegenheit, eine solch unerwünschte Entwicklung mit den Instrumenten der gemeindlichen Planungshoheit effektiv zu verhindern.

Bereits die bisherigen Erweiterungen des Gewerbebetriebs Agrobs an dieser exponierten Lage stellen eine erhebliche Beeinträchtigung des Landschaftsbildes dar, die insbesondere mit den Zielen und Grundsätzen der Raumordnung nicht vereinbar sind und daher auch nicht als Bebauungsplan realisierbar wären. Die derzeitige Ausgestaltung der Planung verstärkt unsere Sorge, dass mit der Errichtung der Photovoltaikanlage einer erneuten Betriebserweiterung auf anderem Wege Vorschub geleistet werden könnte. Die Folgen für die schon heute mehr als angespannte Verkehrssituation im Münsinger Dorfgebiet sind kaum abseh- und vorstellbar. Wir bitten die Gemeinde daher  um eine entsprechende Mitteilung, sobald ihr weitere Erweiterungsabsichten der Fa. Agrobs für deren Betriebsgelände bekannt werden.

Wir hoffen, dass wir mit diesen Einwendungen beim weiteren Vorgehen in der Gemeinde Gehör finden werden.

Mit freundlichen Grüßen,

Johannes Umbreit, Petra Schulze, Manfred Stecher, Gustav Neumeister, Mechthild Felsch


	

„Die Zukunft des Musikhörens“

Der junge Ambacher Multimediakünstler Felix Kruis wird uns unter dem eigens entwickelten Titel „Sounddramaturgien“ auf künstlerisch- forschende Weise mit 3D-Audiotechniken und deren künstlerischen Potenzialen in den Bereichen Musik, Theater, Architektur, Film, bildender Kunst bekannt machen.

Termin: Freitag, 27.1.23

Ort: Altes Schulhaus in Holzhausen an der Kirchbergstraße (gegenüber der Holzhauser Kirche)

Beginn: 19:30 Uhr

Unkostenbeitrag: 15.- € 

Felix Kruis wird Arbeitsproben aus seiner künstlerischen Forschung vorstellen. Einen Schwerpunkt bilden dreidimensionale Tonaufnahmen und Musikstücke. Dazu präsentiert er u. a. Ausschnitte aus einem Konzertexperiment mit klassischer Musik, das live in 3D-Audio gespielt und ausschließlich via Kopfhörer hörbar wurde. Felix Kruis stellt Technik zum konkreten Nacherleben zur Verfügung.

Bitte lesen Sie zur weiteren Einstimmung noch den hochinteressanten SZ-Artikel

https://www.sueddeutsche.de/muenchen/brainlab-muenchner-philharmoniker-kopfhoererkonzert-mphil-erfahrungsbericht-1.5605203

Darin wird auf Felix Kruis  verwiesen: „Schließlich aber, nicht erst bei der fabelhaften „Third Construction“ von Cage, geht das Kopfhören-Konzept von Julian Kämper und Felix Kruis voll auf.“

Geben Sie mit uns einem engagierten, jungen Lokalmatador die Chance, sich vorzustellen und kommen Sie zur Veranstaltung! Seine Vita ist unter www.felixkruis.com nachzulesen.

Um die Materialien in ausreichender Menge zur Verfügung stellen zu können, bittet Herr Kruis um Anmeldung unter 
vorstand@ostuferschutzverband.de 

Neues aus dem OSV – Dezember 2022

Liebe Mitglieder,

nach einem Jahr voller Turbulenzen können wir Ihnen berichten, dass nun zumindest im OSV wieder Friede eingekehrt ist. Der neue Vorstand und Beirat arbeiten produktiv im Team. So konnten einige, wichtige Dinge weiterverfolgt und Neues angestoßen werden. Darüber werden wir Sie, wie gewünscht, in regelmäßigen Abständen informieren.

Zunächst aber möchten wir Ihnen allen ein frohes Weihnachtsfest wünschen und ein friedliches, gesundes 2023! Lassen Sie uns bitte in Kontakt bleiben und sprechen Sie uns an, wenn irgendwo der Schuh drückt. Gemeinsam können wir allerhand bewegen!

Am 10.12.22 hatten wir unsere letzte Vorstands- und Beiratssitzung. Als Tagesordnungs-punkte standen an:

  • Vorantreiben der Renovierungsarbeiten an der Ammerlander Schlosskapelle.

  • Dem von Rechtsanwalt Fischer-Brunkow angemahnten Betrag von € 7.321,19 haben wir widersprochen, weil seine Beratungsleistung von Frau Scriba im Alleingang beauftragt und in Anspruch genommen wurde und erkennbar ihrer Unterstützung gegen den restlichen Vorstand diente. Außerdem finden wir 12,5 Stunden Beratung á € 535,50 pro Stunde zur Frage, welche Einladung gültig ist, überzogen.
    Gleichwohl haben wir ein vorweihnachtliches Vergleichsangebot gemacht:
    Ein Drittel des ursprünglichen Rechnungsbetrags von € 6.722,- trägt Frau Scriba, weil sie die Musik bestellt und alleine angehört hat.
    Herr Fischer-Brunkow reduziert seine Rechnung um ein Drittel, weil ein Stundensatz von € 357 und/oder ein Zeitaufwand von acht Stunden für die Bearbeitung einer recht einfachen Rechtsfrage auskömmlich erscheint.
    Ein Drittel trägt der Verband um des lieben Friedens Willen.

    Sofern seitens unserer Mitglieder kein erheblicher Widerspruch erfolgt, würden wir diesen Vergleich schließen. Eine Reaktion seitens der anderen Beteiligten steht allerdings noch aus.

  • Sehr glücklich sind wir über eine Annäherung an andere Vereine der Umgebung:
    –  In Kooperation mit dem Hollerhaus fand eine eindrucksvolle Lesung  unseres Mitglieds Anatol Regnier statt. Er las aus seinem Buch „Jeder schreibt für sich allein“, in dem er Schicksale von Schriftstellern in der NS-Zeit, wie immer sehr gut recherchiert, beschreibt.
    – Verständigung mit  der Pocci Gesellschaft (wir haben die Einladung zu einem wunderbaren Oscar Maria Graf Abend weitergeleitet).
    – Der Kulturverein Berg lud die OSV Mitglieder zu einer Vernissage in den Marstall nach Berg ein, in dem eine Ausstellung von Bildern ortsansässiger Künstler zu bewundern war.

  • Auf folgende Dinge, die sich derzeit in der Gemeinde abspielen, haben wir ein besonderes Augenmerk:

    – Die Baugenehmigung für den Neubau von achtzig Seniorenwohnungen der KWA auf dem ehemaligen Wiedemann-Areal in Ambach ist erteilt und im Landratsamt einzusehen. Dabei mussten wir feststellen, dass die überbaubare Fläche, die im Bebauungsplan mit 4.785 m² festgesetzt ist, um circa 1.600 m² überschritten wird, weil offenbar die weiteren Flächen nach § 19 Abs. 4 Baunutzungsverordnung nicht mitgerechnet wurden. Der Bebauungsplan ist also – wie von Rechtsanwalt Dr. Schönfeld festgestellt – wegen fehlerhafter Festsetzung der überbaubaren Grundfläche rechtswidrig.  Die darauf beruhende Baugenehmigung dürfte ebenfalls rechtswidrig sein. Weil wir als Verband nicht unmittelbar betroffen sind, haben wir kein Klagerecht. Ob die betroffenen Nachbarn sich dagegen zur Wehr setzen, bleibt abzuwarten. Elf Bäume, die als besonders schützenswert bezeichnet sind, sind bereits der Abholzung zum Opfer gefallen

    – Zur Aufstellung von Bebauungsplänen für großflächige Photovoltaikanlagen im Gemeindegebiet haben wir Stellung genommen. Wir begrüßen diese Planung grundsätzlich. Wir meinen allerdings, dass die Planung auf eine breitere Grundlage gestellt werden und versucht werden sollte, mehr Bürger einzubeziehen. Wir werden Sie über den Vorgang informieren.

  • Dann möchten wir Sie noch über interessante, sehr erfolgreiche Veranstaltungen des OSV in den letzten zwei Monaten informieren:

    – Kurz vor deren Ende konnten wir noch eine Führung im Buchheim Museum zur grandiosen Ausstellung „Blaue Reiter und Brücke Maler“ anbieten. Eine große Anzahl OSV Mitglieder verbrachte bei sommerlichen Temperaturen einen herrlichen Nachmittag in Bernried.

    – Der erste OSV-Stammtisch fand Anfang November im Kaminstüberl im Landgasthaus Huber in Ambach statt. Wir freuten uns über 18 interessierte Mitglieder.  Diese zwanglosen Treffen wollen wir in unregelmäßigen Abständen in möglichst allen Ortsteilen einmal anbieten. Der nächste Stammtisch wird voraussichtlich nach den Faschingstagen in Münsing stattfinden.
    – Großen Erfolg beim Verkauf der von Mechthild Felsch selbstgemachten Springerle mit der „Skyline“ von Münsing konnten wir auf dem Münsinger Advent verbuchen und somit den Aktionskreis eine Welt mit einer Geldspende unterstützen. Erstmalig stand am ersten Adventssonntag allen Vereinen der Gemeinde der Dorfplatz zur Verfügung. Bei strahlendem Sonnenschein konnten wir mit vielen Bürgern und Interessierten ins Gespräch kommen.

  • Abschließen möchten wir mit ein paar Informationen über geplante Veranstaltungen im kommenden Jahr (Einladungen folgen!) :

    – Felix Kruis wird uns am 27.1.23  in seine Arbeit als Multimedial-Künstler einweihen. Sicher eine spannende Geschichte.

    – Für den 24.3.23 konnten wir Wowo Habdank aus Holzhausen gewinnen, aus den Erinnerungen von Fritz Wagner an seine Kindheit auf dem Obersalzberg zu lesen. Eine reizvolle und interessante Sichtweise auf die Zeit nach dem 2. Weltkrieg.

    – Der Berger Kulturverein hat bei unserem Vorsitzenden Prof. Johannes Umbreit um musikalische Unterstützung für eine Benefizveranstaltung zu Gunsten der Kapelle in Mörlbach angefragt. Die zwei neuen Vorsitzenden des OSV und des Berger Kulturvereins Johannes Umbreit und Nils Schad werden gemeinsam musizieren und somit eine neue Seite der Kooperation zweier Ostufervereine einläuten.

Wie Sie sehen, tut sich Einiges im OSV. Bitte bleiben Sie mit Wünschen und Anregungen mit uns in Kontakt. Wir freuen uns auf eine konstruktive Zusammenarbeit.

In diesem Sinn wünschen wir Ihnen nun noch ein paar ruhige, winterliche Tage.

Mit freundlichen Grüßen,

Johannes Umbreit, Petra Schulze, Manfred Stecher, Gustav Neumeister, Mechthild Felsch, Mechtild Friedrich-Schoenberger, Matthias Richter-Turtur, Carl Schmöle und  Martin Maier

20.12.22

Vorfreude auf Weihnachten beim Dorfadvent in Münsing

Eine freundliche vorweihnachtliche Stimmung mit wärmenden Sonnenstrahlen hat eine große Anzahl von Besuchern am Ersten Adventssonntag auf dem Münsinger Dorfplatz gelockt.

Der Aktionskreis Eine Welt hat die Vereine eingeladen, einen ganz besonderen Adventsmarkt zu gestalten. Und so beteiligten sich der Trachtenverein, die Wasserwacht, der Pfarrgemeinderat, die Burschen und Madeln, der Holzhauser Kindergarten und das Holzhauser Standl-to-go und der OSV zusammen mit einigen Privatleuten an einem bunten Adventsmarkt mit einem vielfältigen Angebot an einem Markt mit ganz besonderer Athmosphäre. Die Kinder und Eltern glänzenden Augen und viel Freude Weihnachtslieder, die zwei Großväter mit der Ziehharmonika und Tuba begleiteten.

Beim Standl vom Ostuferschutzverband gab es eine besondere Gebäck-Rarität. Münsings berühmtes Panorama mit Kirche zun Bergkette, gebacken als Springerle.

Selbstverständlich war auch für das leibliche Wohl bestens gesorgt.
Neben Gulaschsuppe, Bratwurst- und Schnitzelsemmel, Waffeln und Popcorn, Kuchen und Plätzchen gab es warme Getränke wie Kaffee und Glühwein.

Brief an den Gemeinderat

Sehr geehrter Herr Bürgermeister Grasl,
sehr geehrte Damen und Herren des Gemeinderates,

wie wir dem aktuellen Aushang der Tagesordnung für die Sitzung am kommenden Dienstag, entnehmen konnten, sollen unter TOP 9 und 10 die Aufstellungsbeschlüsse für vorhabenbezogene Bebauungspläne für zwei Freiflächen-PV-Anlagen gefasst werden. Aus der Presse haben wir entnommen, dass eine Anlage mit ca. 2,7 ha in der Nähe der Autobahnausfahrt Münsing, die andere mit ca. 5 ha in der Nähe des Betriebs Agrobs realisiert werden sollen.

Wir begrüßen, sowohl aus ökologischen wie auch aus Gründen der Energieversorgung in der aktuellen Energiekrise, das von der Gemeinde Münsing vorgelegte Tempo, sowie den Umstand, dass sich die Gemeinde eine Leitlinie zur Entwicklung von Freiflächen-PV-Anlagen gegeben hat, außerordentlich.

Angesichts des Umstandes, dass diese Anlagen mindestens auf die Dauer von 20, wenn nicht 30 Jahren das Orts- bzw. Landschaftsbild Münsings maßgeblich gestalten werden, auch weil ein Freiflächen-PV-Ausbau in Münsing mit einer Fläche von bis zu 25 ha insgesamt vorgesehen ist, bitten wir darum, noch vor Fassen des Aufstellungsbeschlusses eine vorgezogene Bürgerveranstaltung oder ein sonstiges vorgezogenes „Vorverfahren“ durchzuführen. Dieses Vorverfahren soll es einerseits allen Interessenten, die ebenfalls erwägen, Flächen für die Freiflächen-PV zu nutzen, ermöglichen, diese bei der Gemeinde anzumelden;  wir sind uns nicht sicher, ob alle Eigentümer von geeigneten Flächen hinreichend Kenntnis über diese anstehenden Entwicklungen in Münsing haben. Auf Basis dieser dann innerhalb einer festzulegenden, nicht allzu langen Frist eingehenden Anmeldungen könnten die dann der Gemeinde gemeldeten Flächen nach einem Kriterien- oder Punktekatalog bzw. der Leitlinie, die sich die Gemeinde Münsing gegeben hat, transparent und vergleichbar bewertet und in eine Reihung gebracht werden. Bei dieser Veranstaltung bzw. in diesem Vorverfahren sollten

auch die Möglichkeiten der bekannten Bürgerbeteiligungsmodelle dargestellt werden, damit die Bürger rechtzeitig Gelegenheit erhalten, hierfür Interesse auszubilden und die wirtschaftlichen Möglichkeiten zu prüfen. Insbesondere sollte es auch dazu dienen, mit den verschiedenen Eigentümern vorab im Rahmen einer Art städtebaulichem Vorvertrag verbindlich zu regeln, dass und welche Art von Bürgerbeteiligungsmodell gewählt wird, weil andernfalls zu befürchten stünde, dass die Bebauungsplanungsverfahren eine solche Eigendynamik entwickeln, dass am Ende diese Thematik zu kurz kommt.

Eine solche Vorgehensweise scheint uns auch gerade aus Gründen der Akzeptanz dieser Anlagen durch die Bürger Münsings geboten. Insbesondere sollte vermieden werden, dass mit den beiden Aufstellungsbeschlüssen jetzt eine Art von Windhundrennen beginnt, wobei dann möglicherweise nicht die geeignetsten Flächen ausgewiesen werden, sondern die der schnellsten Antragsteller. Die Problematik wird offensichtlich, als ja durch die beiden antragsgegenständlichen Flächen schon fast ein Drittel der beabsichtigten Gesamtfläche von 25 ha belegt würde, wovon ein Antragsteller allein ein Fünftel der Gesamtfläche für sich beansprucht. Wir halten es deswegen für essentiell, dass eine Gesamtübersicht über alle in der Gemeinde zur Verfügung stehenden bzw. nach der Leitlinie geeigneten Flächen erlangt wird (sofern noch nicht gegeben) und diese vor Entscheidung über die Ausweisung eine Gesamtbewertung ermöglicht. Im Rahmen der Bewertung sollte auch erwogen werden, jeweils eine Visualisierung, mit Blickrichtungen von verschiedenen Standpunkten aus, durchführen zu lassen.

Diese Vorprüfung ist aus unserer Sicht spätestens im Verfahren ohnehin durchzuführen, da aus naturschutzrechtlichen Gründen eine Alternativenprüfung notwendig sein dürfte. Eine solche Vorprüfung ist aber aus unserer Sicht auch angesichts der Leitlinie der Gemeinde Münsing erforderlich, weil dort nachvollziehbarerweise auf eine ausgewogene Verteilung der Anlagen im Gemeindegebiet Wert gelegt wird. Dabei sollte es aber nicht nur auf die Anzahl der Anlagen, sondern vielmehr auch auf die dem jeweiligen Standort angemessene Größe im Gemeindegebiet ankommen. So dürfte es grundsätzlich wohl angemessener sein, auf eine größere Anzahl kleinerer Anlagen zu setzen, und zwar auch gerade aus Gründen der Akzeptanz der Anlagen in der Bürgerschaft. Dabei scheint es uns aber –  und insofern würden wir darum bitten, die entsprechende Aussage in der Leitlinie noch einmal zu diskutieren und gegebenenfalls nachzuschärfen – unerlässlich auf Bürgerbeteiligungsmodelle zu setzen (s.o.). Diese Modelle sind nicht nur wünschenswert, sondern notwendiger Faktor zur Erhöhung der Akzeptanz und Transparenz.

Bei der Bauleitplanung wird es aus unserer Sicht schließlich darauf ankommen, bereits im Durchführungsvertrag Regelungen zum Rückbau der Anlagen vorzusehen. Die Erfahrung zeigt, dass dort, wo einmal gebaut worden ist, ein Rückbau und eine Rückkehr zur Landwirtschaft oder zur Natur eben nicht erfolgt. Ein Verweis auf  die spätere Möglichkeit, mittels Aufhebung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans einen solchen Rückbau zu ermöglichen, ist aus unserer Sicht nicht ausreichend. Die Rechtsfolge des Rückbaus muss bereits jetzt mit bedacht sein.

Wir wären Ihnen sehr verbunden, wenn Sie dieses Schreiben in geeigneter Form den Gemeinderatsmitgliedern rechtzeitig vor der Sitzung zur Verfügung stellten. Wir würden es sehr begrüßen, wenn man sich im Interesse des Landschaftsbildes noch einmal die Zeit nähme, allgemein abzufragen, ob es weitere geeignete oder vielleicht auch geeignetere Flächen gibt bzw. weitere Eigentümer, die diese zur Verfügung stellen würden und wenn man im Sinne der Transparenz und Akzeptanz bei den Bürgern vorab eine eigene Veranstaltung wie oben dargestellte durchführte.

Mit freundlichen Grüßen,

Johannes Umbreit, Petra Schulze, Manfred Stecher, Gustav Neumeister, Mechthild Felsch

Bericht in der Wolfratshauser SZ vom 25.10.2022:
https://www.sueddeutsche.de/muenchen/wolfratshausen/photovoltaik-muensing-bebauungsplanverfahren-ostuferschutzverband-erneuerbare-energie-1.5680483

Bericht im Isar Loisachboten vom 25.10.2022
https://www.merkur.de/lokales/wolfratshausen/muensing-ort29101/knapp-acht-hektar-photovoltaik-buergerbeteiligung-gefordert-91873592.html

Bericht in der Wolfratshauser SZ vom 27.10.2022
https://www.sueddeutsche.de/muenchen/wolfratshausen/photovoltaik-muensing-gemeinderat-muensing-michael-grasl-erneuerbare-energien-1.5682210

Bericht im Isar Loisachboten vom 28.10.2022
https://www.merkur.de/lokales/wolfratshausen/muensing-ort29101/muensing-startschuss-fuer-bau-von-zwei-freiflaechen-photovoltaik-anlagen-91877870.html

Neues aus dem OSV im Oktober 2022

Nachdem alle Vorstands- und Beiratsmitglieder nun wieder in der Heimat sind, haben wir uns am 6. Oktober 2022 gemeinsam zur 3. Vorstandssitzung getroffen und besprochen, wie es weitergehen soll.

Wir möchten mit Ihnen ins Gespräch kommen, Anregungen, Wünsche und Kritik von Ihnen hören. Wir wollen den Verein kollegial führen und sind darauf angewiesen, dass die Mitglieder Ihre Vorstellungen und Anliegen an uns herantragen. Vordringlich bleibt für uns, dass die Kulturlandschaft Starnberger See vor Verbauung und Bauspekulation so weit wie möglich bewahrt wird und der Allgemeinheit erhalten bleibt.

Wie Sie wissen, ist es uns nicht gelungen, den Bebauungsplan für das KWA- Wohnprojekt „Seniorenwohnstift Ambach“ mit derzeit 78 Wohnungen auf dem Gelände der ehemaligen Wiedemann-Klinik zu verhindern. Einerseits bestand eine Uneinigkeit im Vorstand, die durch die Neuwahl beseitigt ist, andererseits haben wir es trotz vieler Gespräche und Bemühungen leider nicht geschafft, den Gemeinderat von diesen Plänen abzubringen. Das Bürgerbegehren auf Verkleinerung der Wohn-anlage, das wir unterstützt haben, ist an falschen Angaben der Gemeinde zur überbauten Fläche und einer sehr eigenwilligen Rechtsprechung des Verwaltungs-gerichts München gescheitert. Wir müssen daraus lernen, dass wir künftig viel früher unsere Mitglieder mobilisieren und die Öffentlichkeit für unsere Anliegen gewinnen müssen.

Die Bürgerversammlung am 29.9.22 hat gezeigt, dass wir unser Engagement auf eine breitere Grundlage stellen müssen. Ein Antrag auf mehr Transparenz der Beratungen des Gemeinderates wurde mit 12 zu 58 Stimmen abgelehnt. Fragt sich, ob die große Mehrheit der anwesenden Gemeindebürger hier nur ihren Gemeinderat schützen wollte und wirklich nicht mehr Transparenz wünscht! Zuvor hatte sogar die Regierung von Oberbayern gerügt, dass  nichtöffentliche Vorberatungen des Gemeinderats gegen die Bayerische Gemeindeordnung verstoßen können.

Von der Gemeinde haben wir keine Auskunft erhalten, auf welche Weise die Umwandlung des KWA-Areals in Eigentumswohnungen zuverlässig verhindert werden kann. Nicht erfahren haben wir auch, wie der Durchführungsvertrag eingesehen werden kann, aus dem sich die Rechte der Gemeindebürger auf Mitbenutzung ergeben. Wir versuchen dranzubleiben.

Um ein weiteres Problem haben wir uns in den letzten Wochen gekümmert: Wie geht es mit der Bonsels-Villa in Ambach weiter? Die Waldemar-Bonsels-Stiftung will die Villa verkaufen. Wir haben sofort reagiert und den Sachverhalt in einer Pressemitteilung sehr deutlich angesprochen und damit ein heftiges Echo in der Öffentlichkeit hervorgerufen. Es regt sich nicht nur in der Nachbarschaft großer Widerstand! Leider kann die Stiftungsaufsicht, die einen Verkauf unter Umständen hätte verhindern können, keinen Handlungsbedarf erkennen, weil zuvor der Stiftungszweck so geändert wurde, dass der Verkauf der Villa damit vereinbar sein soll. Es bleibt abzuwarten, ob sich unter diesen Umständen ein Käufer findet und ob das Landratsamt den Antrag auf Errichtung eines zweiten Gebäudes im Denkmalgarten gestattet.

Unsere Webmasterin Mechthild Felsch hat dankenswerterweise unseren OSV-Mail-Versand ertüchtigt. Somit ist es jetzt einfach möglich, Ihnen allen zeitgleich Briefe, Einladungen und Veranstaltungshinweise zukommen zu lassen. Tipp: Auf der Homepage www.ostuferschutzverband.de ist es am linken Rand unter  „Abonnieren“ möglich, den OSV- Newsletter zu bestellen.

Erfreulicherweise haben sowohl die Süddeutsche Zeitung als auch Isar-Loisach-Bote die bei uns von den Zeitungen schriftlich angefragten Interviews in den letzten Wochen veröffentlicht. Darin konnten wir erläutern, was  unsere Ziele sind und wie wir diese im Team angehen. Die Artikel fanden Zustimmung und vermehrtes Interesse.

Im Gemeinderat wurde dem Neubau des Ammerlander Feuerwehrhauses zugestimmt. Vorausgegangen waren Diskussionen über die Kosten, den geplanten Schießstand und die Nähe zum bereits hervorragend ausgestatteten Münsinger Feuerwehrhaus.

Zum Thema „Ammerlander Schlosskapelle“ sind wir seit August mit Frau Scriba in Kontakt. Diese Dauerbaustelle soll nun gemeinsam in absehbarer Zeit zum Abschluss  gebracht werden. Wir haben uns zum Ziel gesetzt, Ihnen zum „Tag des  offenen Denkmals 2024“ die Kapelle zeigen zu können.

Die Parksituation am Riedweg/Nördliche Seestraße beim Sommergarten vom Hoffischer ist jedes Jahr chaotisch und für die Anlieger ein Ärgernis. In der Bauausschuss Sitzung am 18.10.2022 wurden von Herrn Christian Ufer, Landschaftsarchitekt und Stadtplaner „Vorentwürfe für die Neuordnung der Stellplatzsituation am Riedweg“ vorgestellt. Die Mehrheit des Bauausschusses war der Meinung, dass es keinen Sinn macht, möglichst viele Parkplätze zu schaffen, denn dadurch wird nur noch mehr Autoverkehr angezogen. Die Gemeinderät*innen wollten auch die Bäume erhalten und durch das Aufbrechen der Teerdecke das Überleben des Baumbestandes sichern. Auch ein Parken am Waldweg Richtung Weipertshausen wurde vom Forstamt strikt abgelehnt. Herr Ufer macht jetzt einen Entwurf für 18 Stellplätze, der dann im Gemeinderat zur Abstimmung vorgelegt wird.

Schließlich ist uns noch eine Rechtsanwaltsrechnung über Euro 6.722 ins Haus geflattert. Unsere ehemalige Vorsitzende Ursula Scriba hat sich vor der Mitglieder-versammlung am 15.7.22 anwaltlich beraten lassen, weil eine Meinungsverschieden-heit im Vorstand über Ort und Tagesordnung der Mitgliederversammlung bestand. Diese Beratung war aus unserer Sicht vollkommen überflüssig, weil wir uns in einem klärenden Gespräch im Vorstand  ohne Weiteres auf einen gemeinsamen Tagungsort und eine Tagesordnung hätten einigen können. Im Verein selbst  steht zudem ausreichend juristischer Sachverstand zur Verfügung. Die Beauftragung dieser Kanzlei war nicht abgesprochen. Wir verstehen auch nicht, wieso 12,5 Stunden Beratung zum Stundensatz von Euro 450 erforderlich waren.  Es stellt sich uns die Frage, ob wir diese Rechnung gegen unsere Überzeugung bezahlen sollen. Wir möchten uns nicht dem Vorwurf aussetzen, das Vereinsvermögen zu verschleudern. Wir können auch mit vertretbarem Kostenrisiko diese Frage gerichtlich klären lassen oder einen Teilbetrag bezahlen. Wir bitten um Ihre  Meinung! Darüber hinaus denken wir über eine online-Mitgliederbefragung nach.

Wir hatten bisher zwei sehr gut besuchte Veranstaltungen:

  • Zum „Tag des offenen Denkmals“ führte  Prinzessin Elisabeth Biron von Curland  durch die Staudacher Kapelle. Das Interesse war riesig. Herzlichen Dank dafür!
  • Der Berufsfischermeister und unser neues Beiratsmitglied Martin Maier zeigte uns seinen Betrieb in Ambach. Kompetent und charmant erfuhren wir viel Wissenswertes und konnten zum Abschluss seine hervorragenden Fischhäppchen probieren. Danke!

Kommende Veranstaltungen:

  • 3.11.22: Kunstgeschichtliche Führung der „Brücke- Blauer Reiter“- Ausstellung  im Buchheimmuseum (bitte  NUR  mit Voranmeldung über  osv.vorstand@ostuferschutzverband.de)
  • 10.11.22: Ab 18:30 Uhr findet im Landgasthaus Huber in Ambach (Kaminstüberl) unser erster Stammtisch statt. Hier können interessierte Mitbürger und Vereinsmitglieder darüber sprechen, wo der Schuh drückt.
  • 9.12.22 Vorankündigung: Lesung Anatol Regnier  aus seinem neuesten Buch „Jeder schreibt für sich allein – Schriftsteller im Nationalsozialismus“ in Kooperation mit dem Hollerhaus.

    In Vorbereitung:
  • Tom Carstens aus Degerndorf (Vize-Weltmeister im Kunstschmieden 2019) öffnet für uns seine Schmiede und zeigt uns den Umgang mit Hammer, Amboss und glühendem Eisen und gewährt uns Einblicke in sein Kunsthandwerk.
  • Der junge Ambacher Multimedialkünstler Felix Kruis (Sohn des ehemaligen OSV-Vorsitzenden Prof. Wolfgang Kruis) lädt uns zu einer spannenden 3D-Audio-Session!

OSV Stammtisch

Erster OSV Stammtisch war ein voller Erfolg

Am 10.11.2022 traf sich im Kaminstüberl beim Huber in Ambach ein großer Kreis interessierter Bürger. Zunächst wurde gemütlich zu Abend gegessen und dann gab es viel zu diskutieren.

Der erste Vorsitzende Johannes Umbreit kam zügig auf die geplanten Photovoltaikanlagen in der Gemeinde zu sprechen. Es sei zu begrüßen, dass  Münsing aus ökologischer wie auch aus Gründen der Energieversorgung in der aktuellen Energiekrise, mit großem Tempo vorangehe und insgesamt 25 ha Freiflächen vorgesehen hätte.

In der anschließenden Diskussion kamen viele Frage auf: Warum konnte ein Antragsteller allein bereits ein Fünftel der Gesamtfläche für sich beanspruchen? Wäre es nicht angemessener, auf eine größere Anzahl kleinerer Anlagen zu setzen, und zwar auch aus Gründen der Akzeptanz der Anlagen in der Bürgerschaft? Sei es denn gesichert, dass alle Eigentümer von geeigneten Flächen hinreichend Kenntnis über diese anstehenden Entwicklungen in Münsing haben?  Gibt es Bürgerbeteiligungsmodelle? Plant die Gemeinde eine Visualisierung, mit Blickrichtungen von verschiedenen Standpunkten aus?

Einige dieser Fragen konnten fleißige Zuhörer von Gemeinderatssitzungen, sowie insider  beantworten. Mechthild Felsch aus dem OSV Vorstand trug als Kreisrätin weitere interessante Details bei. Hier zeigt es sich, dass wir gut aufgestellt sind.

Unser Beirat Carl Schmöle überbrachte Grüße des neu gewählten Vorstands des Kulturkreises Berg mit. Wir freuen uns, dass auch hier, wie auch zur Pocci Gesellschaft, eine Kooperation angelaufen ist.

Petra Schulze berichtete von einer wunderbaren Führung für den OSV im Buchheimmuseum „Blauer Reiter und Brücke Maler“. Sie machte auch darauf aufmerksam, dass sich der OSV beim „Münsinger Advent“ am 1. Adventssonntag mit einem eigenen Stand beteiligen werde, um so Hilfsprojekte zu unterstützen. Erfreut zeigte sie sich über die enge Zusammenarbeit mit dem Hollerhaus, in dem man gemeinsam am 9.12. eine Lesung von Anatol Regnier veranstalten werde.

Weitere Themen waren der derzeitige sehr geräuschvolle und staubige Abriss des  ehemaligen Wiedemann Sanatoriums in Ambach und die Frage nach der wohl noch ausstehenden Baugenehmigung, die hoffentlich die  strittige Frage der Gesamtfläche klären kann.

Das längst überfällige Ende der Restaurierungsarbeiten an der Ammerlander Schlosskapelle scheint greifbar. So hatten Frau Schönberger, Frau Felsch und Frau Schulze viele Gespräche mit Handwerkern, sodass nun hoffentlich zügig an der Fertigstellung gearbeitet werden kann. Die Gelder dafür liegen zweckgebunden in den Hände des OSV und werden vom Kassier Manfred Stecher akribisch verwaltet.

Wir sind erfreut über eine ganze Reihe von OSV-Neuzugängen. Den nächste Stammtisch im Januar werden wir angesichts der erfreulich hohen Teilnehmerzahl in einem größeren Raum planen. Wir möchten uns jeweils in einem anderen Ortsteil treffen, um direkt vor Ort auf Fragen und Anregungen eingehen zu können.

Kaminstüberl im Hotel Huber, Ambach