Mitgliederversammlung 2022

Liebe Mitglieder,

wir freuen uns melden zu können, dass wir am Freitag bei einer gemeinsamen Veranstaltung im Gasthof Gerer Vorstand und Beirat neu gewählt haben und alle versöhnt nach Hause gehen konnten.

Die im Pinocchio versammelten Mitglieder hatten sich kurzfristig entschlossen, zur Vermeidung einer drohenden Spaltung in die Versammlung im Nebenraum des Gasthofs Gerer umzuziehen – trotz der befürchteten Ansteckungslage. Tatsächlich war dann der Versammlungsraum überfüllt, sodass etliche Mitglieder vom Gastraum aus versuchen mussten, der Versammlung zu folgen. Wir hoffen, dass sich niemand infiziert hat.

Nach freimütiger Aussprache über die Probleme im Vorstand und über die Schwerpunkte der künftigen Vereinsarbeit wurde dann Prof. Johannes Umbreit mit 33 Stimmen zum neuen 1. Vorsitzenden gewählt. Die bisherige 1. Vorsitzende Ursula Scriba, der für ihre Verdienste gedankt wurde, erhielt 22 Stimmen.

In der Folge wurden ohne Gegenkandidaten in den Vorstand gewählt:

– Petra Schulze als 2. Vorsitzende

– Manfred Stecher als Kassier

– Gustav Neumeister als 1. Beisitzer

Ebenfalls ohne weitere Kandidaten wurden in den Beirat gewählt:

– Mechthild Felsch

– Mechtild Schönberger

– Martin Maier

– Prof. Matthias Richter-Turtur

– Carl Schmöle

Danken möchten wir der scheidenden 1. Vorsitzenden Ursula Scriba für 17 Jahre unermüdlicher Arbeit, ebenso den bisherigen Beiräten Anatol Regnier, Albert von Schrenck-Notzing, Florian Rank und Markus Feigl.

Besonderer Dank gilt Alexander von Schrenck-Notzing für seine kompetente, einfühlsame und unerschrockene Versammlungsleitung.

Herzlich begrüßen wir unsere 19 Neumitglieder. Bitte treten Sie mit uns in Kontakt. Für Anregungen und eventuelle Probleme stehen wir gerne zur Verfügung.

Wir möchten die anstehenden Aufgaben kollegial und einvernehmlich wahrnehmen und in Vorstand und Beirat nach Talent und Neigung verteilen. Alle Entscheidungen sollen demokratisch gemeinsam im Team getroffen werden. Wenn unsere konstituierende Sitzung stattgefunden hat, werden wir Sie unterrichten, was wir uns vorgenommen haben.

Wir sind froh, dass es gelungen ist, die drohende Spaltung des Vereins zu überwinden. Wir hoffen, dass wir den gemeinsamen Zielen dienen können und bitten dafür um Ihre Unterstützung.

Mit besten Grüßen

Johannes Umbreit     1. Vorsitzender    
Petra Schulze              2. Vorsitzende     
Manfred Stecher        Kassier   
Gustav Neumeister 1. Beisitzer                


https://www.merkur.de/lokales/wolfratshausen/muensing-ort29101/versammlung-mit-tumulten-turbulente-kampfabstimmung-im-ostuferschutzverband-91673411.html

https://www.sueddeutsche.de/muenchen/wolfratshausen/ostuferschutzverband-mitgliederversammlung-waehlt-vorsitzende-ursula-scriba-ab-johannes-umbreit-setzt-sich-durch-muensing-1.5623283

Postkarte des Sanatoriums Wiedemann in seinen Glanzzeiten

Ende eines kuriosen Verfahrens

Das Bürgerbegehren „Seniorenanlage in Ambach kleiner planen!“ ist Geschichte

Am 17. Mai 2022 hat der Münsinger Gemeinderat das Bürgerbegehren „Seniorenanlage in Ambach kleiner planen!“ endgültig als unzulässig zurückgewiesen, obgleich er es selbst in einer denkwürdigen Sitzung am 1. November 2021 angenommen hatte. Dadurch wurde damals der Bürgerentscheid obsolet. Nach mehr als sieben Monaten ist eine Bürgerinitiative an ihr Ende gelangt.

Ein kurzer Rückblick sei erlaubt: Im Herbst 2021 haben 431 Bürgerinnen und Bürger das Bürgerbegehren „Seniorenanlage in Ambach kleiner planen!“unterstützt und damit dem lang bestehenden Unbehagen in Teilen der Bevölkerung über die Größe des vom „Kuratorium Wohnen im Alter“ (KWA) geplanten Seniorenwohnstifts auf dem ehemaligen Wiedemann-Kurgelände in Ambach noch einmal mächtigen Ausdruck verliehen. Die Hoffnungen waren groß, im Dialog mit Gemeinde und KWA eine Verkleinerung zu erreichen.

Auf den Unterschriftslisten war der Altbestand mit 3918 qm angegeben. Woher diese Zahl stamme, sei völlig unklar, kam es von Bürgermeister und Verwaltung, niemand habe sie je gehört.

Die Peinlichkeit war  groß. Die Zahl von 3918 qm entstammte keineswegs der Fantasie der Initiatoren, sondern der gemeindeeigenen Homepage. Dass die Gemeinde nicht wusste, was in ihrer eigenen Homepage steht, war damit für alle Augen sichtbar. Zudem wurde deutlich, dass ihre oft wiederholten Beteuerungen, der Neubau werde nicht größer als der Altbestand sein, in den Wind gesprochen waren: Bürgermeister und Verwaltung kannten die Größe des Altbestands gar nicht. Erst der Druck durch das Bürgerbegehren hatte die neuerliche Vermessung bewirkt.

Die Gemeinde  machte sich unverzüglich daran, das Bürgerbegehren auszuhebeln. Die eilig eingeleitete Vermessung hätte ergeben, dass der Altbestand mit ca 5600 qm größer als der geplante Neubau von 4785 qm sei. Diese Vermessung beruhte aber auf willkürlich gewählten Methoden und entsprach nicht den gesetzlich vorgeschriebenen Berechnungsverordnung.

Ein kurioses Verfahren bahnt sich seinen Weg. Kein Dialog fand statt, eine von engagierten Münsinger Bürgern veranlasste private Vermessung durch zwei  vereidigte Gutachter, die zu anderen Ergebnissen als die Gemeinde kam, wurde nicht einmal diskutiert, auch alle anderen Vorschläge wurden vom Tisch gewischt. Der Bürgermeister, so hatte man den Eindruck, empfand das Bürgerbegehren als persönliche Kränkung und mutwillige Behinderung seines Wirkens.

Das von den Initiatoren des Bürgerbehrens angerufene Verwaltungsgericht befasste sich erstaunlicherweise wenig mit den gemeindlichen Zahlenspielen.  Statt dessen wird den Initiatoren  ein „Verstoß gegen das Täuschungs- und Irreführungsverbot“ vorgeworfen. Gemeint sind jene der gemeindlichen Homepage entnommenen 3918 qm – wer sich auf offizielle Zahlen verlässt, sollte sich warm anziehen, könnte man meinen, denn sind sie fehlerhaft, liegt die Schuld nicht bei den Verursachern, sondern bei denen, die sie glauben. Auch dass die Gemeinde den im Bürgerbegehren formulierten Halbsatz „und den bestehenden Bebauungsplanentwurf entsprechend abändert“ in ihrer Annahme weggelassen hat, erweist sich im Nachhinein zu ihrem Vorteil.

Dieser Schachzug führte dazu, dass das Verwaltungsgericht das Bürgerbegehren für nicht erledigt ansah und eine Entscheidung über seine Zulässigkeit anmahnte. Ergebnis siehe 17.Mai.

 Bereits am 23. Mai  hat die Gemeinde den umstrittenen Bebauungsplan  „Seniorenwohnstift Ambach“ mit einer Bebauung von 4785 qm in Kraft gesetzt. Nach ihrer Auffassung darf diese Fläche nochmals um 50 %  durch  Nebenanlagen überschritten werden, sodass sogar nun eine versiegelte Grundfläche von 7178 qm zugebaut wird- mehr als dort jemals vorhanden war. Es mutet an, dass das Gezerre um Quadratmeterzahlen der KWA nunmehr ermöglicht, die von Anfang an gewünschte, maximale Bebauung für ihr Vorhaben verwirklichen kann.

Es wird nun also nichts mehr daran zu ändern sein, dass KWA, gemeinsam mit der Gemeinde im bisherigen Außenbereich, der sonst von jeglicher Bebauung freizuhalten ist, eine Wohnanlage mit 80 Wohnungen, Schwimmbad, Vortragssaal, Restaurant etc. errichten wird.

Dass Bürgerbegehren sich in die Planungshoheit von Gemeinden einmischen, ist in Bayern zulässig und dass sie alle verfügbaren Mittel nutzen, ist ihr gutes Recht. Das müsste man als Politiker aushalten können.

Unser Dank geht an alle Unterstützerinnen und Unterstützer, besonders an diejenigen, die von Haus zu Haus gegangen sind und Stimmen gesammelt haben. Immerhin gebührt uns die Ehre, das erste Bürgerbegehren in der Geschichte Münsings gewesen zu sein. Vielleicht – hoffentlich – haben künftige Initiativen mehr Erfolg. Von bürgerschaftlichem Engagement sollte man sich dadurch nicht abschrecken lassen.

Initiatoren des Bürgerbegehrens:

Anatol Regnier, OSV Beirat

Dr. Agnete von Specht, OSV Mitglied

Alexandra Theiss, OSV Mitglied

Presseerklärung der Initiatoren des Bürgerbegehrens vom 12.6.22

Das Seniorenwohnstift im Modell: Auf dem ehemaligen Klinikgelände sollen 79 Wohnungen entstehen.
© Tanja Lühr