Villa Max „Das traurigste Kapitel der Villengeschichte“
Münsing – Zum dritten Mal haben die Eigentümer den Abriss der denkmalgeschützten Villa Max in Ammerland beantragt. Das Tölzer Landratsamt teilt mit, dass der Antrag bereits am 5. Februar eingegangen ist. Bisher seien die Eigentümer aufgefordert worden, die Unterlagen für ihr Ansinnen zu vervollständigen. Sobald das geschehen sei, werde das Landesamt für Denkmalpflege beteiligt, so heißt es aus der Kreisbehörde. Unabhängig davon haben die Eigentümer mit den Behörden laut Landesamt für Denkmalpflege vereinbart, die stark beschädigte Balkonbrüstung aus Holz kontrolliert abzutragen. Die Fachbehörde geht von einer Neukonstruktion im Zuge der Instandsetzung aus.
Damit flammt die Kontroverse um das frühere Haus des als Affenmaler bekannten Künstlers Gabriel von Max (1840-1915) erneut auf. Schon seit Jahrzehnten lassen die Eigentümer das 150 Jahre alte Gebäude – sie haben es Mitte der 1990er-Jahre gekauft – verfallen. Das Landratsamt zog sogar vor Gericht, um das Innere der Villa durch Baukontrolleure dokumentieren und fotografieren zu dürfen. Nach einer Entscheidung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs von 2013 müssen die Eigentümer das dulden.
Die Auseinandersetzungen um das Haus sind für Münsings Bürgermeister Michael Grasl (FW) „das traurigste Kapitel der Villengeschichte am Starnberger See“. Auf den erneuten Abrissantrag reagiert er gelassen bis konsterniert. „Für uns ist das kein Grund, die Alarmglocken läuten zu lassen“, sagt er auf Nachfrage. Für die Gemeinde sei die Entscheidung vollkommen klar, das Einvernehmen zu verweigern. Persönliche Kommentare zu den Eigentümern wolle er sich lieber ersparen, fügt Grasl hinzu. Gespräche hätten nicht weitergeholfen. Der Abrissantrag sei so sang- und klanglos gekommen wie gewohnt.
Erfolgreich waren die Eigentümer mit einer Normenkontrollklage gegen den Bebauungsplan der Kommune an der südlichen Seestraße inklusive der Villa Max. Damit will Münsing dort eine einzeilige Bebauung festschreiben. 2017 erklärte jedoch der bayerische Verwaltungsgerichtshof den Bebauungsplan für unwirksam. Die Richter bemängelten, dass die Gemeinde ihre rigiden Festsetzungen nicht konsequent umsetze. So solle einerseits die einzeilige Bebauung festgeschrieben werden. Andererseits erlaube die Gemeinde auf einem bereits mit zwei Wohngebäuden bebauten Grundstück ein weiteres Wohnhaus, so argumentierte der Verwaltungsgerichtshof damals. Die Kommune arbeitet daran, die Mängel im Bebauungsplan zu „heilen“.
Nach dem bayerischen Denkmalschutzgesetz haben Eigentümer ihre Baudenkmäler „instandzuhalten, instandzusetzen, sachgemäß zu behandeln und vor Gefährdung zu schützen“. Derzeit sieht das Tölzer Landratsamt als untere Denkmalschutzbehörde die Eigentümer der Villa Max nur verpflichtet, die nackte Bausubstanz zu erhalten.
Im Inneren sind seit fast zwei Jahrzehnten wertvolle Bestandteile des Interieurs verschwunden. Darunter fielen Kachelöfen und Möbel. Von der Renaissance-Decke im früheren Speisezimmer fehlt jede Spur. Anfang Januar 2012 hatte das Tölzer Landratsamt den zweiten Abrissantrag für das Ammerlander Anwesen endgültig abgelehnt. Die Möglichkeit dagegen vor dem Verwaltungsgericht zu klagen, nutzten die Eigentümer nicht. Stattdessen zogen sie den im März 2011 gestellten Abrissantrag zurück. Von Außen wirkt das denkmalgeschützte Haus schon seit langem verwahrlost. Am Dach der Veranda sprießt das Gras. Die Holzbrüstungen sind verfallen. Die weiße Farbe an der Holzverschalung blättert ab und von der Fassade bröselt der Putz.
Wolfratshauser SZ , 14. März 2018
Abrissantrag, der dritte
Eigentümer der Villa Max starten neuen Versuch – Grasl genervt
Münsing – Es war längere Zeit ruhig um die Villa Max in Ammerland. Jetzt haben die Eigentümer aus München, Mutter und Sohn, erneut einen Abrissantrag für das denkmalgeschützte Haus aus dem Jahr 1871 gestellt. Der Antrag ging Anfang Februar direkt bei der Unteren Denkmalschutzbehörde am Landratsamt ein, teilt Pressesprecherin Marlies Peischer mit. Die Behörde leitete ihn an die Gemeinde Münsing weiter.
Diese hat laut Bauamtsleiter Stephan Lanzinger bereits dazu Stellung genommen. Ihre Ablehnung werde sie demnächst an die Denkmalschutzbehörde schicken. „Wir werden uns auf unsere Aussage zum Abbruchantrag von 2011 beziehen. Es hat sich seitdem nichts geändert“, erklärt Lanzinger. Die Haltung der Gemeinde sei seit vielen Jahren bekannt, ergänzt Bürgermeister Michael Grasl: „Mich nervt das Ganze allmählich.“
Der erste Abrissantrag der Eigentümerin, die die Villa 1996 erworben hat, wurde abgelehnt, eine Klage dagegen 2005 vom Münchner Verwaltungsgericht abgewiesen. Es folgte ein Antrag auf Sanierung und Erweiterung im Jahr 2006. Das von den Behörden geforderte denkmalgerechte Instandsetzungskonzept legten die mittlerweile beiden Bauwerber jedoch nie vor. Stattdessen stellten sie 2011 den zweiten Abrissantrag, der wieder abgelehnt wurde. Diesmal klagten sie nicht dagegen. Sie zogen ihren Antrag zurück.
„Sang- und klanglos“, wie Bürgermeister Grasl sagt, starteten die Eigentümer nun einen dritten Versuch. Die Gemeinde habe seit Jahren keinen Kontakt mehr zu ihnen. Auch mit dem Landratsamt gab es laut Pressesprecherin Peischer kein Vorgespräch. Weil der Antrag unvollständig sei, habe man weitere Unterlagen verlangt. Sobald diese vorliegen, werde man das Landesamt für Denkmalpflege beteiligen. Nach dem bayerischen Denkmalschutzgesetz müssen Eigentümer ihre Baudenkmäler „instand halten, beziehungsweise instand setzen, sachgemäß behandeln und vor Gefährdung schützen“.
Bei der Villa Max direkt am Seeufer ist davon nicht viel zu sehen. Das Gebäude, das einst die Künstlerfamilie Gabriel von Max bewohnte, verfällt. Wegen des Abrissantrags macht sich Bürgermeister Grasl keine großen Sorgen: „Die Max-Villa ist und bleibt ein Denkmal.“ Tanja Lühr
Münchner Merkur, Isar Loisachbote, 16. März 2018