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Villa Max „Das traurigste Kapitel der Villengeschichte“

Von Benjamin Engel

Münsing – Zum dritten Mal haben die Eigentümer den Abriss der denkmalgeschützten Villa Max in Ammerland beantragt. Das Tölzer Landratsamt teilt mit, dass der Antrag bereits am 5. Februar eingegangen ist. Bisher seien die Eigentümer aufgefordert worden, die Unterlagen für ihr Ansinnen zu vervollständigen. Sobald das geschehen sei, werde das Landesamt für Denkmalpflege beteiligt, so heißt es aus der Kreisbehörde. Unabhängig davon haben die Eigentümer mit den Behörden laut Landesamt für Denkmalpflege vereinbart, die stark beschädigte Balkonbrüstung aus Holz kontrolliert abzutragen. Die Fachbehörde geht von einer Neukonstruktion im Zuge der Instandsetzung aus.

Damit flammt die Kontroverse um das frühere Haus des als Affenmaler bekannten Künstlers Gabriel von Max (1840-1915) erneut auf. Schon seit Jahrzehnten lassen die Eigentümer das 150 Jahre alte Gebäude – sie haben es Mitte der 1990er-Jahre gekauft – verfallen. Das Landratsamt zog sogar vor Gericht, um das Innere der Villa durch Baukontrolleure dokumentieren und fotografieren zu dürfen. Nach einer Entscheidung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs von 2013 müssen die Eigentümer das dulden.

Die Auseinandersetzungen um das Haus sind für Münsings Bürgermeister Michael Grasl (FW) „das traurigste Kapitel der Villengeschichte am Starnberger See“. Auf den erneuten Abrissantrag reagiert er gelassen bis konsterniert. „Für uns ist das kein Grund, die Alarmglocken läuten zu lassen“, sagt er auf Nachfrage. Für die Gemeinde sei die Entscheidung vollkommen klar, das Einvernehmen zu verweigern. Persönliche Kommentare zu den Eigentümern wolle er sich lieber ersparen, fügt Grasl hinzu. Gespräche hätten nicht weitergeholfen. Der Abrissantrag sei so sang- und klanglos gekommen wie gewohnt.

Erfolgreich waren die Eigentümer mit einer Normenkontrollklage gegen den Bebauungsplan der Kommune an der südlichen Seestraße inklusive der Villa Max. Damit will Münsing dort eine einzeilige Bebauung festschreiben. 2017 erklärte jedoch der bayerische Verwaltungsgerichtshof den Bebauungsplan für unwirksam. Die Richter bemängelten, dass die Gemeinde ihre rigiden Festsetzungen nicht konsequent umsetze. So solle einerseits die einzeilige Bebauung festgeschrieben werden. Andererseits erlaube die Gemeinde auf einem bereits mit zwei Wohngebäuden bebauten Grundstück ein weiteres Wohnhaus, so argumentierte der Verwaltungsgerichtshof damals. Die Kommune arbeitet daran, die Mängel im Bebauungsplan zu „heilen“.

Nach dem bayerischen Denkmalschutzgesetz haben Eigentümer ihre Baudenkmäler „instandzuhalten, instandzusetzen, sachgemäß zu behandeln und vor Gefährdung zu schützen“. Derzeit sieht das Tölzer Landratsamt als untere Denkmalschutzbehörde die Eigentümer der Villa Max nur verpflichtet, die nackte Bausubstanz zu erhalten.

Im Inneren sind seit fast zwei Jahrzehnten wertvolle Bestandteile des Interieurs verschwunden. Darunter fielen Kachelöfen und Möbel. Von der Renaissance-Decke im früheren Speisezimmer fehlt jede Spur. Anfang Januar 2012 hatte das Tölzer Landratsamt den zweiten Abrissantrag für das Ammerlander Anwesen endgültig abgelehnt. Die Möglichkeit dagegen vor dem Verwaltungsgericht zu klagen, nutzten die Eigentümer nicht. Stattdessen zogen sie den im März 2011 gestellten Abrissantrag zurück. Von Außen wirkt das denkmalgeschützte Haus schon seit langem verwahrlost. Am Dach der Veranda sprießt das Gras. Die Holzbrüstungen sind verfallen. Die weiße Farbe an der Holzverschalung blättert ab und von der Fassade bröselt der Putz.

Wolfratshauser SZ , 14. März 2018

Abrissantrag, der dritte

Eigentümer der Villa Max starten neuen Versuch – Grasl genervt

Münsing – Es war längere Zeit ruhig um die Villa Max in Ammerland. Jetzt haben die Eigentümer aus München, Mutter und Sohn, erneut einen Abrissantrag für das denkmalgeschützte Haus aus dem Jahr 1871 gestellt. Der Antrag ging Anfang Februar direkt bei der Unteren Denkmalschutzbehörde am Landratsamt ein, teilt Pressesprecherin Marlies Peischer mit. Die Behörde leitete ihn an die Gemeinde Münsing weiter.

Diese hat laut Bauamtsleiter Stephan Lanzinger bereits dazu Stellung genommen. Ihre Ablehnung werde sie demnächst an die Denkmalschutzbehörde schicken. „Wir werden uns auf unsere Aussage zum Abbruchantrag von 2011 beziehen. Es hat sich seitdem nichts geändert“, erklärt Lanzinger. Die Haltung der Gemeinde sei seit vielen Jahren bekannt, ergänzt Bürgermeister Michael Grasl: „Mich nervt das Ganze allmählich.“

Der erste Abrissantrag der Eigentümerin, die die Villa 1996 erworben hat, wurde abgelehnt, eine Klage dagegen 2005 vom Münchner Verwaltungsgericht abgewiesen. Es folgte ein Antrag auf Sanierung und Erweiterung im Jahr 2006. Das von den Behörden geforderte denkmalgerechte Instandsetzungskonzept legten die mittlerweile beiden Bauwerber jedoch nie vor. Stattdessen stellten sie 2011 den zweiten Abrissantrag, der wieder abgelehnt wurde. Diesmal klagten sie nicht dagegen. Sie zogen ihren Antrag zurück.

„Sang- und klanglos“, wie Bürgermeister Grasl sagt, starteten die Eigentümer nun einen dritten Versuch. Die Gemeinde habe seit Jahren keinen Kontakt mehr zu ihnen. Auch mit dem Landratsamt gab es laut Pressesprecherin Peischer kein Vorgespräch. Weil der Antrag unvollständig sei, habe man weitere Unterlagen verlangt. Sobald diese vorliegen, werde man das Landesamt für Denkmalpflege beteiligen. Nach dem bayerischen Denkmalschutzgesetz müssen Eigentümer ihre Baudenkmäler „instand halten, beziehungsweise instand setzen, sachgemäß behandeln und vor Gefährdung schützen“.

Bei der Villa Max direkt am Seeufer ist davon nicht viel zu sehen. Das Gebäude, das einst die Künstlerfamilie Gabriel von Max bewohnte, verfällt. Wegen des Abrissantrags macht sich Bürgermeister Grasl keine großen Sorgen: „Die Max-Villa ist und bleibt ein Denkmal.“ Tanja Lühr

Münchner Merkur, Isar Loisachbote, 16. März 2018

Landrat unterliegt vor Gericht

 

Münsing – Die Stimmung war einigermaßen aufgewühlt in der Münsinger Bürgerversammlung Ende Mai 2017. Wieder drängte Thema Nummer eins in den Vordergrund, das umstrittene Seniorenstift in Ambach. Gustav Neumeister, Rechtsanwalt und Beirat des Ostuferschutzverbands, erhob den Vorwurf, dass die Behörden mit zweierlei Maß messen würden. „Kleinen Bürgern werden Schwierigkeiten gemacht, wenn sie im Außenbereich bauen wollen, für Großinvestoren aus der Sozialbranche werden Bebauungspläne erarbeitet“, behauptete er.

Darauf reagierte Landrat Josef Niedermaier ungewohnt harsch. Er wetterte: „Sie müssen sich schon an die Fakten halten. Es handelt sich auf dem ehemaligen Wiedemann-Gelände eben nicht um Außenbereich, auch wenn sie das immer wieder behaupten. Das ist zig mal geklärt werden.“ Und dann, allgemeiner: „Ich mache immer wieder die Erfahrung, dass Anwälte mit ihrem Halbwissen die Leute an der Nase herumführen. Genau so ein Fall sind Sie.“

Wer dabei war, weiß: Der Saal hielt den Atem an, Neumeister rang um Fassung. Er verstand das Ganze als Angriff auf seine Ehre und ließ den Vorgang nicht auf sich beruhen. In einem Leserbrief an unsere Zeitung, die den Wortlaut der Auseinandersetzung zitiert hatte, beharrte Neumeister auf seinem Standpunkt, dass es sich um Außenbereich handelt, verwies auf Stellungnahmen sowohl des Landratsamts als auch der Gemeinde und fragte: „Kann man eine Sachfrage klären, ohne sich gegenseitig die Ehr’ abzuschneiden?“

Doch nicht nur das: Der Jurist klagte vor dem Verwaltungsgericht. Der Fall wurde Anfang Dezember in München entschieden – ohne mündliche Verhandlung. Ergebnis: Das Gericht schloss sich der Ansicht von Neumeister an. Dem Landrat wurde rechtskräftig die Aussage verboten, Neumeister „führe mit seinem Halbwissen die Leute an der Nase herum“. Nach Ansicht des Gerichts stelle diese Äußerung einen nicht gerechtfertigten Angriff auf die persönliche und berufliche Ehre dar.

All das teilt Neumeister in einer Presseerklärung an unsere Zeitung mit. „Fehlendes Wissen lag also nicht bei mir vor“, schreibt er. „Einem juristischen Laien kann man es nachsehen, wenn er Innen- und Außenbereich nicht immer auseinanderhalten kann. Eine Entschuldigung wäre aber angebracht.“ Dazu sei es leider nicht gekommen, weder vor noch nach der Gerichtsverhandlung. „Ich verstehe das nicht, wir hätten das leicht aus der Welt schaffen können.“ Neumeister hat sich zudem an die Anwaltskammer gewandt, die dem Landrat einen geharnischten Brief geschrieben hat.

Der Landrat will sich zu der Affäre nicht äußern. „Mit dem Gerichtsurteil ist die Sache erledigt“, erklärt die Pressesprecherin des Landratsamts, Marlis Peischer.