Pressemitteilung des OSV vom 29.11.2016

Die Frage, ob auf dem Wiedemann-Gelände ein Baurecht für eine Senioren-Wohnanlage besteht, scheint nun geklärt: Zwei renommierte Fachanwälte für Verwaltungsrecht haben übereinstimmend festgestellt, dass

  •  das Gelände im Außenbereich liegt
  •  die Ruinen der Wiedemann-Klinik keinen Bestandsschutz genießen
  •  ein Vorbescheid für einen Berliner Investor bedeutungslos für die geplante Wohnanlage der KWA ist.

Baurecht für dieses Vorhaben entstünde erst, wenn die Gemeinde einen Bebauungsplan erließe.

Die Behauptungen von Bürgermeister Grasl (zitiert nach Münchner Merkur vom 24.11. 2016 Seite 4 „Seniorenbeirat will soziale Komponente“):

„Es gibt einen genehmigten Vorbescheid… Wir haben eine klare Rechtsauskunft, dass der Bestand abgerissen und neu gebaut werden darf.“

sind irreführend und falsch. Sie beziehen sich nämlich auf das Vorhaben eines Berliner Investors aus dem Jahr 2014.  Mit Vorbescheid vom Oktober 2014 wurde diesem Investor gestattet, die Kliniknutzung wieder aufzunehmen, indem die Klinikgebäude saniert und eines davon abgerissen und genauso wieder aufgebaut werden darf. Dieses Vorhaben ist aber vom Tisch. Der genannte Vorbescheid aus dem Jahr 2014 schafft kein Baurecht für das Vorhaben der KWA, eine Wohnanlage mit 80 bis 90 Einheiten im Außenbereich zu schaffen. Sonst müsste die Gemeinde ja keinen Bebauungsplan vorbereiten.

Die Bemühungen der Gemeinde um eine Nachfolgenutzung beruhten auf dem Irrtum, dass ein generelles Baurecht besteht, das mit einem vorhabensbezogenem Bebauungsplan gesteuert werden soll.
Dieser Irrtum ist nun endlich ausgeräumt. Warum ist diese rechtliche Prüfung nicht am Anfang erfolgt?
Viele Bürger erwarten deshalb eine Antwort auf die Frage: Warum soll im Außenbereich am Ostufer des Starnberger Sees ein neues Wohngebiet geschaffen werden?
Geht es nur um die Beseitigung der Ruinen?
Braucht die Gemeinde Münsing eine Seniorenwohnanlage zur Unterbringung ihrer älteren Mitbürger?

Wie hoch wird die Miete in den Wohnungen dieser Anlage sein? Können sich Einheimische das leisten?
Braucht die Gemeinde Münsing so dringend eine Wirtschaftsbelebung durch 150 neue Mitbürger, dass die Ziele des Rahmenplans – Schutz des Ostufers vor neuer Bebauung – aufgegeben werden?
Was bedeutet das Leitbild der Gemeinde Münsing für dieses Vorhaben? Wir zitieren:
Seite 12: Siedlung
1. Der
ländliche Charakter und die dörflichen Strukturen sollen bei der weiteren Wohn- und Gewerbeentwicklung berücksichtigt und gewahrt werden.
2. Die Siedlungsentwicklung soll
maßvoll und behutsam erfolgen. Die Attraktivität für Familien mit Kindern ist hierbei ein wichtiges Ziel.
3. Die Bauleitplanung soll bedarfsgerecht und nach ortsplanerischen Gesichtspunkten erfolgen. Im Vordergrund stehen die
Bedürfnisse einheimischer Bürger und Gewerbebetriebe sowie ein sparsamer Flächenverbrauch.

Diese Fragen hat die Gemeinde bisher nicht beantwortet. Stattdessen wird hinter verschlossenen Türen gemeinsam mit dem Investor weiter verhandelt und geplant, werden Planungswettbewerbe ausgeschrieben, Preisgerichte ausgewählt und auf diese Weise Tatsachen geschaffen, bevor die Bürger sich äußern können, ob sie überhaupt eine Neubebauung wünschen. Von Transparenz findet sich keine Spur. Selbst Gemeinderäte wissen nicht, wie die Planungen aussehen und wie weit sie gediehen sind. Der Gemeinderat ist aufgerufen, noch einmal grundsätzlich öffentlich zu beraten, weshalb eine Wohnbebauung im Außenbereich im Ostufer gewünscht wird und welche Alternativen bestehen. Was passiert, wenn der Gemeinderat keinen Bebauungsplan aufstellt? Wir sind gespannt, wann wir endlich Näheres erfahren.

Ursula Scriba

  1. Vorsitzende Schutzverband des Ostufers des Starnberger Sees

Ammerland, 29.11.2016