Pressemitteilung

OSV ist anerkannter „Anwalt von Umwelt und Landschaft“

Der Ostuferschutzverband erhält Anerkennung als Umweltvereinigung

und Befugnis zur „Verbandsklage“

Der Schutzverband für das Ostufer des Starnberger Sees e.V. (OSV) fördert entsprechend seiner satzungsgemäßen Aufgabe den Umwelt-, Landschaft- und Denkmalschutz sowie die Kultur in seinem Tätigkeitsgebiet. Dieses erstreckt sich von der Linie Starnberg-Seeshaupt nach Osten bis zum Wieder-Abfall des Geländes in das Isar- oder Loisachtal. Dem Satzungszweck kommt der OSV insbesondere durch Vortragsveranstaltungen, Eingaben an die Gemeinden im Tätigkeitsbereich und Stellungnahmen gegenüber Behörden sowie durch Beratung der Mitglieder nach.

Mit der am 15.03.2023 erteilten Anerkennung als Umweltvereinigung i. S. d. Umweltrechts-behelfsgesetzes (UmwRG) durch das Bayerische Landesamt für Umwelt kann der OSV diesen Aufgaben nun noch effektiver nachkommen. Neben den der gesamten Öffentlichkeit zukommenden Beteiligungsmöglichkeiten bei öffentlichen Planungsvorhaben eröffnet die Anerkennung dem OSV nunmehr weitere Partizipationsrechte, etwa bei Vorhaben zum Netzausbau. Das Immissionsschutzrecht fordert als besondere Form der Sachverständigenpartizipation die Umweltvereinigungen sogar auf, die Behörden bei der Genehmigungserteilung in einer dem Umweltschutz dienenden Weise zu unterstützen.

Das stärkste Instrument unter den neuen Beteiligungsmöglichkeiten ist aber sicherlich die vom Umweltrechtsbehelfsgesetz eingeräumte Befugnis zur sog. altruistischen Verbandsklage. Anerkannte Umweltvereinigungen haben demnach die Möglichkeit, bestimmte Planungs- und Verwaltungsentscheidungen (etwa Bebauungspläne oder bau- und immissionsschutzrechtliche Genehmigungen) gerichtlich auf ihre Rechtmäßigkeit überprüfen zu lassen, ohne dass – wie es das Verwaltungsprozessrecht sonst vorsieht – eine Verletzung in eigenen Rechten geltend gemacht werden müsste.

Die Herausforderungen, die sich der Gemeinschaft am Ostufer des Starnberger Sees stellen, sind gewaltig. Beispielsweise sind die Auswirkungen des Klimawandels und die Förderungen erneuerbarer Energien in Ausgleich zu bringen mit der Bewahrung des Landschaftsbildes und der Vermeidung unnötiger Flächenversiegelung. Der OSV wird die neuen Beteiligungsmöglichkeiten als anerkannte Umweltvereinigung verantwortungsvoll einsetzen, um künftige Planungs- und Genehmigungsverfahren konstruktiv zu begleiten. Sofern erforderlich, wird man aber auch von dem Verbandsklagerecht Gebrauch machen müssen. Dies bringt die Rolle als „Anwalt von Umwelt und Landschaft“ mit sich.