Villa Max: Juristische Anordnung der Instandsetzung

10.09.2013

„Juristische Anordnung zur Instandsetzung“

Münsing – Das Ringen um den Erhalt der Max-Villa geht in eine neue Runde
„Alle fachlichen Fragen sind geklärt, jetzt gibt es eine juristische Anordnung zur Instandsetzung“, erklärte Nikolaus Könner bei einer Podiumsdiskussion zum Thema Denkmalschutz am Sonntagabend in Wolfratshausen. Könner ist Referatsleiter beim Bayerischen Landesamt für Denkmalpflege und als Hauptkonservator mit dem Fall betraut.

Dass die Eigentümerin der Villa am Starnberger See einlenkt und das stark baufällige Gebäude saniert, bezweifelt Könner allerdings: „Es ist erwiesen, dass sie nur einen Abriss mit anschließendem Neubau im Sinn hat.“ Nun gehe es um die Frage, wie lange die Behörden dem Verfall der Villa Max „weiter zuschauen möchten“.

Landrat Josef Niedermaier rechnet nach eigenen Worten damit, dass die Immobilien-Eigentümerin aus München gegen die Anordnung sofort gerichtlich angehen wird. Ursula Scriba, Vorsitzende des Schutzverbandes für das Ostufer des Starnberger Sees, fand in der Podiumsdiskussion deutliche Worte zur Causa Max-Villa: „Die Eigentümerin verhindert, dass das Haus an diejenigen übergeben wird, die es lieben.“ Es dürfe jedoch nicht vergessen werden: „An jedem Tag, an dem nichts geschieht, wird das Denkmal weiter zerstört.“ Über die Podiumsdiskussion wird noch ausführlich berichtet. (dor)

Schreiben Dr. Neumeister/Scriba an OB Ude, München, 23.5.2013

Schreiben Dr. Neumeister/Scriba an OB Ude, München, 23.5.2013OSV-Logobig2-150x150

Dr. Kurt Gustav Neumeister
80797 München
Rechtsanwalt
Agnesstraße 64
Telefon (089) 12 16 40 75
Telefax (089) 12 16 40 77
e-mail: mail@kgneumeister.de

Herrn Oberbürgermeister der

Landeshauptstadt MünchenChristian Ude
CSU/CDU/SPD/FDP/Grüne/Alternative-Liste
Fraktion des Stadtrates

ENTWURF

München, den 23. Mai 2013

Schließung und Verkauf des städtischen Schullandheims „Seeheim“ am Starnberger See

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,

sehr geehrte Damen und Herren Stadträte,

wir haben uns letztmalig mit Schreiben vom 17. Oktober 2012 mit der Bitte an Sie gewandt, das städtische Schullandheim „Seeheim“ nicht zu schließen und nicht zu verkaufen. Wir haben Ihnen die Gründe dargelegt, die dagegen sprechen. Leider sind wir bisher ohne inhaltliche Antwort auf unsere Bitte geblieben. Wir halten es für sinnvoll, dass diese Frage öffentlich diskutiert wird, damit die Münchner Bürger sich selbst ein Bild von Sinn oder Unsinn dieser Absichten machen können.

  1. Die von uns beschriebenen Gründe gegen einen Verkauf bestehen nach wie vor. Sie haben sich bestätigt. Wie wir aus dem Gemeinderat der Münsing wissen, besteht seitens der Gemeinde keinerlei Bereitschaft, eine Erweiterung oder einen Anbau des Schullandheims Ambach zuzulassen. Die Gemeinde hat eine Rahmenplanung verabschiedet, welche eine Ausweitung der Nutzung ausschließt. Die Gemeinde hat keinen Zweifel daran gelassen, dass sie notfalls – in Abstimmung mit dem Landratsamt – entsprechende bauplanungsrechtliche Schritte veranlassen wird. Soweit uns bekannt, hat die Gemeinde Münsing gegenüber einem Vertreter der Landeshauptstadt keinen Zweifel daran gelassen, dass sie einer Ausweitung des Schullandheimbetriebes in Ambach nicht zustimmen wird.
  2. Damit entfällt die Möglichkeit, im Schullandheim Ambach weitere Plätze zu schaffen, wenn das Schullandheim „Seeheim“ verkauft würde. Diese Absicht war aber ein wesentlicher Grund der Planung: Die in Seeheim entfallenden Schullandheimplätze sollten durch eine Erweiterung des Schullandheims Ambach ausgeglichen werden. Wenn diese Möglichkeit also nicht besteht, fallen bei einer Schließung von Seeheim die entsprechenden Schullandheimplätze ersatzlos weg. Dann tritt ein objektiver Abbau von Schullandheimplätzen ein. Wir finden, dass zu diesem Vorhaben die Meinung der Münchner Bürger gehört werden sollte. Denn diese Einschränkung der Möglichkeiten des Schullandheimaufenthalts trifft alle Münchner Schüler.
  3. Falls Seeheim geschlossen und verkauft würde, verblieben noch drei städtische Schullandheime: Ambach, Maxhofen und Krainsberg.
    Falls ein Verkaufserlös von Seeheim nicht in Ambach investiert werden kann, müsste er entweder in die beiden anderen Schullandheime investiert oder auf Eis gelegt werden. Es fragt sich dann aber, wieso Seeheim in diesem Fall überhaupt verkauft werden muss, wenn Seeheim in Ambach nicht ersetzt werden kann. Es wäre eine merkwürdige Vorgehensweise der Landeshauptstadt, wenn die Erhaltung und Modernisierung der bestehenden Schullandheime stets dadurch finanziert wird, dass ein weiteres verkauft wird. Auf diese Weise käme man letztlich zum Ergebnis, dass auch noch das letzte Schullandheim verkauft werden müsste, wenn seine Erhaltungs- und Renovierungskosten nicht durch den Verkauf eines anderen bestritten werden könnten. Diese „Kannibalisierung“ der Schullandheime widerspricht in grober Weise dem Zweck der seinerzeitigen Schenker. Es ist daran zu erinnern, dass im Jahre 1986 der „Verein für Ferien- und Schullandheime München“ der Landeshauptstadt München die Schullandheime Linden, Oberschondorf, Höhenrain und Seeheim mit der Auflage geschenkt hat, diese für den Zweck des Schullandbetriebes zu erhalten. Gegen Wortlaut und Geist dieser Verträge hat die Landeshauptstadt bereits die Schullandheime Linden, Oberschondorf und Höhenrain verkauft und damit jeweils andere Schullandheime „ertüchtigt“. Mit Seeheim würde das letzte der geschenkten Schullandheime verkauft! Für künftige Schenker und Stifter ist es wenig ermutigend, wenn ihnen vor Augen geführt wird, dass die die Stadt zweckgebundene Schenkungen zur Aufbesserung ihres Schuletats verwertet. Die seinerzeitigen Schenker, die zum Teil noch am Leben sind, wären empört, wenn sie mit ansehen müssten, wie die Landeshauptstadt mit den anvertrauten Schullandheimen umgeht.
  4. Wahrscheinlich machen sich die zuständigen Behörden der Landeshauptstadt auch falsche Vorstellungen von den Verwertungsmöglichkeiten des Schullandheims Seeheim. Dieses liegt in einem Außenbereich. Die zulässige Nutzung besteht im Gemeinbedarf Erziehung. Die Gemeinde lässt keinen Zweifel daran, dass sie einer anderen Nutzung mit bauplanungsrechtlichen Mitteln und mit Widerstand gegen eine Nutzungsänderung entgegen treten wird. Somit dürfte auch die Verkäuflichkeit stark eingeschränkt sein. Hinzu kommt, dass ein wesentlicher Wert dieses Grundstücks in dem westlich der Straße gelegenen Seegrundstück besteht. Im Falle eines Verkaufes hat die Gemeinde bereits angekündigt, dann ihr Vorkaufsrecht am Seegrundstück auszuüben. Dies dürfte dazu führen, dass der Wert des Anwesens nochmals drastisch sinkt, beziehungsweise ein Käufer vom Kaufvertrag bezüglich des Restgrundstücks zurücktritt. Denn der Reiz des gesamten Anwesens – und insbesondere für die Münchner Schüler – liegt darin, dass das Schullandheim einen unmittelbaren Seezugang hat.

Wir bitten Sie also, diese Überlegungen noch einmal zu prüfen und uns eine Antwort zu erteilen. Wir meinen, dass es verantwortungslos ist, wenn die Landeshauptstadt München sich ohne Not von einem Juwel des städtischen Grundbesitzes trennt, dass es besser für die Münchner Schüler und für die Allgemeinheit erhalten bleiben sollte. Beim Ausverkauf des Ostufers des Starnberger Sees an Besserverdienende sollte die Landeshauptstadt nicht mittun.

Wir beabsichtigen, diese Frage zu gegebener Zeit in die Öffentlichkeit zu tragen, sofern die Landeshauptstadt an ihren Absichten festhält.

Mit freundlichen Grüßen
Ursula Scriba
1. Vorsitzende

Richtlinien für die Vergabe des Gabriel-von-Max Preises

8.2.2013

Richtlinien für die Vergabe des Gabriel-von-Max-Denkmalpreises durch den OSV

(2. Fassung nach Diskussion und Festlegung im „Jour Fixe“ am 7.2.13)

Ziel des Denkmalpreises ist es das private Engagement der Eigentümer bei der Denkmalpflege zu honorieren und somit durch Vorbilder einen Anreiz zur Nachahmung zu geben.

1.Der Preis wird an Eigentümer verliehen, die sich in besonderer Weise bei der Erhaltung ihrer Bau- oder Gartendenkmäler verdient gemacht haben. Kriterien für die Vergabe sind insbesondere die fachliche, ästhetische und ökologische Qualität von Erhaltungsmaßnahmen, die Kreativität bei der Durchführung, der Aufwand der Eigentümer und die Bedeutung des Denkmals.In besonders gelagerten Fällen können statt Eigentümern auch Nutzungsberechtigte ausgezeichnet werden.

2. Auswahlbereich ist der in der Satzung des OSV festgehaltene Geltungsbereich. Bei den Bau- und Gartendenkmälern soll es sich um solche historischen Anlagen handeln, die für das herkömmliche Orts- und Landschaftsbild des Ostufers von Bedeutung sind und deren Erhaltung daher im Allgemeininteresse liegt. Nicht erforderlich ist jedoch, dass die Anlagen in der amtlichen Denkmalliste geführt werden.

3. Über die Preisvergabe entscheidet eine Jury, bestehend aus dem OSV-Vorstand und drei fachkundigen externen Personen (Wölzmüller, Mannes, Dr. Voss). Vorschläge sind schriftlich und mit einer kurzen Begründung bei der Geschäftsstelle des OSV einzureichen.

4. Der Preis wird jährlich verliehen. Der Preisträger erhält eine Bronzeskulptur des Bildhauers Ernst Grünwald.

5. Die Namen der Preisträger werden öffentlich bekanntgegeben.

6. Ein Rechtsanspruch auf Zuerkennung eines Preises besteht nicht.

Streit um Villa: Betreten und Fotografieren erlaubt

18.1.2013
Merkur-online, Isar Loisachbote

Streit um Villa: Betreten und Fotografieren erlaubt

© Hermsdorf Die Villa Max in Ammerland am Starnberger See verfällt. Das Landratsamt erreichte jetzt, dass es die Räume besichtigen und fotografieren darf.

Ammerland – Im Kampf um den Erhalt der denkmalgeschützten Max-Villa in Ammerland am Starnberger See hat das Landratsamt Bad Tölz einen Teilerfolg erzielt. Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof hat entschieden, dass Denkmalschutzbehörden künftig auch das Innere der ehemaligen Künstlervilla fotografieren dürfen, um deren Zustand zu dokumentieren. „Es ist ein kleiner Erfolg, der uns die Arbeit aber wesentlich erleichtert“, sagt Landrat Josef Niedermaier. Die Mitarbeiter des Landratsamts dürfen die Max-Villa ab sofort nach Terminabsprache mit der Eigentümerin nicht nur betreten und besichtigen, sondern auch Fotos von den Räumen machen. „Damit können wir viel besser beweisen, dass die Villa zusehends verfällt und können gegebenenfalls Reparaturmaßnahmen anordnen“, erklärt der Landrat.

Das Landratsamt als Untere Denkmalschutzbehörde hatte zunächst beim Verwaltungsgericht München die Erlaubnis zum Fotografieren erstritten. Es folgte prompt eine Klage der Eigentümerin gegen diesen Bescheid. Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof (VGH) als oberste Instanz hat nun in einem unanfechtbaren Urteil dem Landratsamt Recht gegeben. Die Kontrolle und Dokumentation des Baudenkmals seien „angesichts des desolaten Eindrucks der seit Jahren unbewohnten Max-Villa“ nötig, schreibt der Verwaltungsgerichtshof in einer Pressemitteilung.

Es ist kein Geheimnis, dass die Münchner Eigentümerin der Villa, die direkt an der Ufer-Promenade in Ammerland steht, das Denkmal am liebsten abreißen und an seiner Stelle ein neues Haus bauen würde.
tal – Tanja Lühr

Ostuferschutzverband lobt Denkmalpreis aus

2.7.2012

Münsing – In den Bereichen Politik und Kultur hat sich der Ostuferschutzverband (OSV) einiges vorgenommen. Unter anderem plant der Schutzverband, im Herbst erstmals einen Denkmalpreis zu vergeben.

Ausgezeichnet werden sollen Münsinger Bürger, die sich in vorbildlicher Weise eines denkmalgeschützten Hauses angenommen haben.

Ein „Herzensanliegen“ ist und bleibt für die Vereinsvorsitzende Ursula Scriba die Renovierung der Ammerlander Schlosskapelle. Der Kirchenverwaltungsrat der katholischen Kirche, der das Kleinod an der Seestraße gehört, habe mittlerweile die Sanierung beschlossen, berichtete Scriba. Die Messerschmitt-Stiftung habe ihre Unterstützung zugesagt. Sie wolle die teuren neuen Glasfenster bezahlen. Die gesamte Renovierung wird Scriba zufolge rund 100 000 Euro kosten. „Die Finanzierung ist gesichert“, verkündete sie. Dem Beginn der Arbeiten, die eigentlich schon für 2011 angekündigt waren, stehe nichts mehr im Weg. Weniger optimistisch sieht Scriba die Zukunft der denkmalgeschützten Max-Villa. Das Haus vergammle von Jahr zu Jahr mehr. Seitdem die Eigentümer im Januar ihren Abbruchantrag zurückgezogen hätten, sei nichts mehr passiert. Der OSV habe Landrat Josef Niedermaier deshalb in einem Brief gebeten, gegen den Verfall einzuschreiten. „Das Landratsamt muss ein Zeichen setzen“, forderte auch Bürgermeister Michael Grasl.

(tal)

Privatisierung für die Reichen und Schönen

1.7.2012
Süddetusche.de

Privatisierung für die Reichen und Schönen

Der Freistaat will die Seeburg und das Schloss Unterallmannshausen verkaufen. Beim Ostuferschutzverband stößt das auf Kritik.

Die Seeburg thront über dem Ostufer des Starnberger Sees. Der Freistaat will sie verkaufen und schlägt sie Investoren als exklusive Hotelanlage vor. Für Jugendarbeit wäre dort dann kein Platz mehr. (Foto: Manfred Neubauer)
Die Seeburg thront über dem Ostufer des Starnberger Sees. Der Freistaat will sie verkaufen und schlägt sie Investoren als exklusive Hotelanlage vor. Für Jugendarbeit wäre dort dann kein Platz mehr.
(Foto: Manfred Neubauer)

Von Benjamin Engel
Über sein Immobilienportal bietet der Freistaat Bayern die beiden denkmalgeschützten Schlösser Seeburg (Gemeinde Münsing) und Unterallmannshausen (Gemeinde Berg) am Ostufer des Starnberger Sees gegen Höchstgebot zum Kauf an. Der Ostuferschutzverband (OSV) kritisiert dieses Vorhaben mit Nachdruck. Jede Veräußerung denkmalgeschützter Gebäude ziehe unweigerlich Umbauten, Veränderungen und einen Verlust alter Bausubstanz nach sich, sagt die OSV-Vorsitzende und Münsinger Gemeinderätin Ursula Scriba. Zudem missfallen dem OSV ähnliche Verkaufspläne der Stadt München. Diese hat im vergangenen Jahr beschlossen, ihr Schullandheim Seeheim (Gemeinde Münsing) bis spätestens 2014 zu veräußern. Mit dem erlösten Geld möchte die Stadt unter anderem einen 150-Betten-Neubau oder einen Anbau auf dem Gelände des Schullandheims im Münsinger Ortsteil Ambach finanzieren. „Es kann nicht sein, dass der See nur für die Schönen und Reichen reserviert ist und Einrichtungen, die für alle da sind, reduziert werden“, sagt Scriba.

Die Seeburg thront über dem Ostufer des Starnberger Sees. Der Freistaat will sie verkaufen und schlägt sie Investoren als exklusive Hotelanlage vor. Für Jugendarbeit wäre dort dann kein Platz mehr. (Foto: Manfred Neubauer)
Mit den zwei Schullandheimen in den Münsinger Ortsteilen Seeheim und Ambach ist die Stadt München nach Ansicht von Scriba eigentlich gut bedient. Einen Anbau in Ambach lehnt sie ab, denn das Schullandheim liegt planungsrechtlich im Außenbereich. Dort zu erweitern hieße, den Ortsrand nach Süden ins Erholungsgelände Ambach hinein auszudehnen. „Das wollen wir gar nicht“, sagt Scriba.

Die Schlösser Seeburg und Unterallmannshausen hat seit mehr als vier Jahrzehnten das Missionswerk „Wort des Lebens“ gepachtet, das dort Jugend- und Ferienfreizeiten sowie Seminare veranstaltet. 2013 läuft der Pachtertrag aus. Das Missionswerk versteht sich als Träger der überkonfessionellen Jugendarbeit. Gerade am Starnberger See sei eine derartige Anlage ein wichtiges Angebot für Familien mit Kindern, sagt Scriba. „Ich würde mir wünschen, dass der Freistaat seine soziale Aufgabe wahrnimmt, auch wenn es verlockend ist, Geld zu verdienen.“

Bedenklich stimmt Scriba das Exposé der staatlichen Gesellschaft „Immobilien Freistaat Bayern“ (IMBY) zu Schloss Seeburg in Münsing. „Eventuell kämen auch eine exklusivere Hotelanlage, ein Tagungs- und Fortbildungszentrum oder eine Privatklinik in Betracht“, so heißt es dort. Berufstätige Gemeindebürger könnten ihre Kinder dann dort nicht mehr wie bisher während der Ferienzeiten unterbringen, bedauert Scriba. Zudem sind die Zufahrtsmöglichkeiten für eine derartige Anlage ihrer Ansicht nach nicht gegeben. Die Seeuferstraße ist von Münsing aus gesperrt, eine andere Zufahrt gibt es nur von Allmannshausen aus. „Diese Straßen sind nicht für strömenden Verkehr geeignet“, sagt Scriba.

Schloss Unterallmannshausen, 1696 erbaut und um 1880 stark umgebaut, nutzt das Missionswerk heute im Stil einer gehobenen Jugendherberge. „Als künftige Nachnutzung hält die Gemeinde Berg in Absprache mit dem Eigentümer einen repräsentativen Wohnsitz für eine oder maximal zwei Familien für möglich“, so heißt es im IMBY-Exposé. Nach SZ-Informationen dürfte für das Schloss alleine ein zweistelliger Millionenbetrag im Raum stehen. Investieren zwei Leute jedoch so viel Geld, wollen sie auch ihre Privatheit schützen und das Gebäude dementsprechend verändern, zeigt sich Scriba überzeugt.

 

Bäume gefällt – Kommt ein Hubschrauber-Landeplatz?

25.4.2012

Bäume gefällt – Kommt ein Hubschrauber-Landeplatz?

Seeheim – Ein Grundstückbesitzer hat in Seeheim (Gemeinde Münsing) Fakten geschaffen. Er ließ Dutzende Bäume fällen – die angeblich einem Hubschrauber-Landeplatz weichen mussten.

Bäume gefällt, Seeuferstrasse
© red An der Waldstraße in Seeheim am Starnberger See wurden auf zwei je 4000 Quadratmeter großen Privatgrundstücken auf einer Länge von rund 100 Metern alle Bäume gefällt.

Nur kurz nach der Fällaktion auf dem Riedel-Grundstück in Ambach durch Veronika Ferres und Carsten Maschmeyer gehen die Seeufer-Anwohner erneut auf die Barrikaden. Der Grund: An der Waldstraße in Seeheim wurde auf zwei je 4000 Quadratmeter großen, privaten Grundstücken auf einer Länge von rund 100 Metern alles kahlgeschlagen. Auch die Hangkuppe und der Waldbestand östlich davon zeigen ein Bild der Verwüstung ab. Gerüchten zufolge will der Grundstückseigentümer, ein Pilot, einen Hubschrauber-Landeplatz auf seinem Grundstück einrichten. Einmal ist dort bereits ein Helikopter gelandet, was zu massiven Beschwerden bei der Gemeinde führte. Münsings Bürgermeister Michael Grasl liegt nach eigenen Worten allerdings kein entsprechender Antrag vor.

Wie auch immer: Die kerngesunden alten Bäume sind unwiederbringlich fort. „Mir blutet das Herz“, sagt Klaus Döhla, gebürtiger Ambacher und jetzt – durch Heirat – Ammerlander. „Nachdem der Tegernsee vom Kapital aufgekauft wurde, ist nun scheinbar das Ostufer des Starnberger Sees dran“, meint er sarkastisch. Döhla weist darauf hin, dass die Folgen für die Nachbarn wegen potenziellen Windbruchs unabsehbar seien. Das Ostuferschutzverbands-Mitglied fordert wie viele andere Seeuferanwohner eine Baumschutzverordnung seitens der Gemeinde. Eine solche Verordnung würde nach Auskunft von Grasl aber im aktuellen Fall nicht greifen, da sich der Privatwald im Außenbereich befinde. Der Bürgermeister steht einer Baumschutzverordnung skeptisch gegenüber, ebenso die OSV-Vorsitzende Ursula Scriba. Grasl sagt aber: „Auch aus meiner Sicht ist der Kahlhieb eine traurige Sache.“ Er verweist an das staatliche Forstamt in Wolfratshausen, das die Aktion genehmigt habe. Doch dessen Leiter Wolfgang Neuerburg sind die Hände gebunden. „Wir hatten keine Möglichkeit einzugreifen, da es sich nicht um einen Schutzwald handelte“, erklärt Neuerburg. Natürlich widerspreche die großflächige Fällung „sachgemäßer Waldbewirtschaftung“, bedauert der Chef der Behörde. Der Eigentümer werde angeschrieben, mit dem Hinweis auf seine Wiederaufforstungspflicht innerhalb eines bestimmten Zeitraums. Den Ammerlandern und Ambachern ist das kein Trost. Döhla: „Bis so eine in Jahrhunderten entstandene Landschaft nachgewachsen ist, dauert es viel zu lange. In dieser Zeit klaffen hässliche Lücken in unserem Ostufer.“

Tanja Lühr

Der Charme von anno dazumal

9.11.2011

Der Charme von anno dazumal


Münsing – Auch denkmalgeschützte Bauernhöfe lassen sich energetisch sanieren, ohne etwas von ihrem Reiz zu verlieren. Das wurde bei der Besichtigung des Baderschmiedhofes in Münsing deutlich.

Massive Ringe an der Decke erinnern an die Vergangenheit
Massive Ringe an der Decke erinnern an die Vergangenheit. Foto ohne Quellangabe

Zu der Begehung, die am Sonntag stattfand, hatte der Ostuferschutzverband (OSV) eingeladen. „Das Graben in der Geschichte des Hofes hat mir sehr viel Spaß gemacht“, sagte Josef Settele, dessen Familie der Hof in fünfter Generation gehört und der ihn im Jahr 2008 energetisch sanieren ließ.

Im Wohnhaus des Hofes lebt nun Familie Kränzlein. Raimund Bäuml hat seine Polsterei in dem Bereich, in dem anno dazumal die Schweine und Hühner hausten. Gleich nebenan hat sich Setteles Frau Christa ihr Atelier eingerichtet. Und in der Tenne finden immer mal wieder Veranstaltungen statt. So wird die rund 600 Quadratmeter umfassende Brutto-Geschossfläche optimal genutzt.

Weil der Hof seit den 70er Jahren unter Denkmalschutz steht, durfte an der Fassade nicht allzu viel verändert werden. Deswegen wurde auch nicht mit dicken Styroporplatten gedämmt, sondern es wurde ein etwa sechs Zentimeter dicker Wärmedämmputz aufgetragen. Die Fenster wurden erneuert und Dielenböden erhalten. Das alles und noch einiges mehr, war innerhalb von vier Monaten bewerkstelligt worden. „Der Dachstuhl ist noch immer der Original-Dachstuhl, bei dem einst alles mit Holznägeln verbunden worden ist“, erklärte Settele. (njd)

Pallaufhof

7.7.2011

Anregungen des OSV zur Gestaltung des Pallaufhofes

An die Gemeinde Münsing
Herrn Bürgermeister Michael Grasl

Betreff:

Planung Pallaufhof der Gemeinde Münsing – Anregungen und Wünsche vom Arbeitskreis Kultur des Schutzverbands des Ostufers des Starnberger Sees.

Sehr geehrter Herr Bürgermeister Grasl,

vielen Dank für die Bemühungen der Gemeinde Münsing mit dem „Pallaufhof“ ein Dorfzentrum zu schaffen, dass Bedürfnisse des Dorfes aufgreifen will.

Der OSV greift Ihre Anregung dankbar auf, sich Gedanken zu machen, was aus unserer Sicht unser Dorf beleben könnte. Der Erfolg unserer Ausstellung über die Brüder Max hat uns inspiriert, weshalb wir bitten, folgende Anregungen und Wünsche bei der Realisierung der gemeindlichen Planung aufzugreifen:

Wir sind der Auffassung, dass Münsing einen Bedarf an kulturellen Flächen hat, weshalb wir folgende Räume vorschlagen:

1 Vortragsraum für einen Kreis von ca. 100 Personen, der sowohl als Vortragsraum, als auch als Ausstellungsraum, Filmvorführungsraum und als Raum für Kammermusik dienen sollte. Die Holzhauser Musiktage sind in diesem Zusammenhang ein Beispiel für das musikalische Interesse unserer Gemeinde. Wir gehen davon aus, dass die Holzhauser Musiktage zusammen  mit den Bläsergruppen und Herrn Kohn für einen doppelt so großen Raum plädieren und legen eine Verbindung dieser Funktionen in die Hände der Gemeinde. Während der Ausstellung im Pfarrheim der Kirchengemeinde, waren wir immer wieder begeistert von der freundlichen und funktionalen Architektur, weshalb wir uns in unseren Vorschlägen weitgehend am Pfarrheim orientiert haben.

Größe: 100 – 140 qm, mindestens jedoch 1qm/Pers.

Akustische Anforderungen (Johannes Umbreit):

Die Form entweder länglich rechteckig oder trapezförmig auf die Bühne zulaufend. Die wenn möglich feste Bühne mit mindestens h= 0,50m (entspricht 3 Stufen). Die Raumhöhe proportional zum Raum möglichst hoch. Empfehlung Holzschwingboden und holzverkleidete Wände (kein Gipskarton). Auf gute Ausleuchtung der Bühne wäre zu achten. Entweder tiefhängende Lichtleisten oder Scheinwerfer.

1 intergrierte Projektionswand, Beamer, Laptop ggf.

Nebenräume:

1 Abstellraum für Stellwände und Stühle, sowie die Anlieferung und Lagerung der Instrumente vor dem Auftritt z.B. Harfe, Flügel mit direktem Bühnenzugang.

Ideal wäre auch ein kleinerer freier Raum zum Einspielen, der multifunktional genutzt werden kann und nur vor Konzerten zur Verfügung steht. Funktional wäre hier auch die Möglichkeit Toiletten und Waschräume so zu kombinieren, dass die Künstler sich dort vorbereiten können.

Küche (ca. 20qm) mit Abstellraum: Die Küche sollte groß genug sein, um Aktivitäten mehrerer Personen zuzulassen und einen Palettenwagen aufnehmen zu können, z.B. für Getränke. Der Abstellraum sollte Vorräte aufnehmen können. Herd, Spülmaschine und Kühlschrank wären als Küchengeräte erforderlich.

Toiletten je 1 mal Damen und Herren plus 1 Behinderten WC
1 Garderobe
1 Vorraum für Kasse etc., Sicherheitsschrank für Geräte wie Biemer, Kasse o. a.

Die Anlieferung sollte von Norden erfolgen, deshalb dachten wir an eine Positionierung im Norden mit Blick auf die Münsinger Kirche Maria Himmelfahrt.

Dieses Konzept sollte für alle Vereine oder die Gemeinde selbst nutzbar sein, damit die Auslastung auch gewährleitet ist. Die Vereine sollten sich in eine Reservierungsliste eintragen.

Der OSV trägt gerne zur Unterstützung dieser Anlage bei und bietet unsere vorhandenen Ausstellungswände an, sowie die dafür zur Verfügung stehende Beleuchtung. Wir denken auch an die Möglichkeit von Spenden- oder Benefizveranstaltungen für z.B. den Beamer oder andere Einrichtungsgegenstände, um die Belastung der Gemeinde zu vermindern.

Wir sehen diesen Beitrag als Vorschlag, über den wir gerne im Gesamtzusammenhang der Planung der Gemeinde, diskutieren.

Freundliche Grüße

Ursula Scriba, Christine Kolbinger

Kulturschande am Ostufer

14.3.2011 Süddeutsche Zeitung, Felicitas Amler

Kulturschande am Ostufer

Ursula Scriba, Architektin und Vorsitzende des Ostuferschutzverbands am Starnberger See, hat ihren Diavortrag über die Künstlervilla Max in Ammerland wirksam inszeniert. Wenn man zwei ihrer Motive so unmittelbar aufeinanderfolgend sieht, ist man schockiert.

Die Balustrade am Balkon der denkmalgeschützten Max-Villa ist schon längst zusammengebrochen. (Foto: Hartmut Pöstges)
Die Balustrade am Balkon der denkmalgeschützten Max-Villa ist schon längst zusammengebrochen.
(Foto: Hartmut Pöstges)

Da ist zunächst ein Gemälde von Colombo Max: Eine Frau und ein junger Mann nehmen ein Sonnenbad auf einem Balkon, der Blick geht hinaus auf den See, eine strahlend blaue Szene, eine malerische heile Welt. Dann ein Klick des Beamers: Auf der Leinwand erscheint derselbe Balkon – heruntergekommen, das Holz morsch, die Balustrade völlig desolat, ein Bild des Jammers. Ein Raunen geht durch den Saal im Münsinger Pfarrheim. Die beiden Impressionen führen krass vor Augen, was mit der Max-Villa seit der Idylle aus den 1920er Jahren geschehen ist. Das Haus, das als exemplarisch für die Künstlervillen am Ostufer des Starnberger Sees gilt – und daher denkmalgeschützt ist -, verwahrlost. Ursula Scriba hält ihren Vortrag im passenden Ambiente: inmitten der beachtlichen und stark beachteten Ausstellung über die Malerbrüder Colombo und Corneille Max, die gerade zu Ende geht. Das Interesse an der Schau wie am einstigen Zuhause der Brüder ist auch deswegen so groß, weil in München eine spektakuläre Ausstellung des Vaters der beiden läuft: des Künstlers, Darwinisten, Spiritisten, Affenmalers und Schädelsammlers Gabriel von Max. Und eben nach ihm ist die Villa unten am See benannt. Er erwarb das 1868erbaute Haus im Jahr 1875 für 12000 Goldgulden. Doch unglücklicherweise blieb es nur eine weitere Generation lang im Familienbesitz. Seit die Villa – 1996– in fremde Hände kam, verfällt sie.

Ursula Scriba schildert mit reicher Detailkenntnis, wie das Ostufer, das bis dahin von Fischern besiedelt war, Mitte des19.Jahrhunderts auf einmal das Interesse der Münchner Künstler und Wissenschaftler auf sich zog. Wie der Genremaler und Akademieprofessor Carl von Piloty nach Ambach strebte, und wie er immer mehr Schüler – darunterGabriel von Max – an den See lockte. Sie skizziert die innere Einstellung jener neuen Villenbesitzer, die von einer Liebe zur Natur und einer Lust am eher bescheidenen ländlichen Leben geprägt war. „Mit demokratischem Hochmut verachten wir die Schlossbesitzer“, zitiert sie Piloty. Und zeigt Gemälde der Maxens, die diese bukolischen Szenen thematisieren: einfache Villen, fröhliche Menschen an Badehäusern und auf kleinen Booten. Heute berühmte Namen sind damit verbunden: Waldemar Bonsels, Gyula Benczur, Ulrich Himbsel. Und vielerlei lässt sich kunst- wie sozialgeschichtlich an dieser Entwicklung ablesen. Scriba macht es am Beispiel Interieur anschaulich: In der Villa Max war das „wunderbare Speisezimmer“ – wie zu jener Zeit üblich – ein zentraler Raum von wichtiger familiärer und gesellschaftlicher Bedeutung. Entsprechend liebe- und kunstvoll war er ausgestattet: mit Südtiroler Holzkassettendecke, Kachelofen, sorgsam ausgewählten Möbeln wie dem großen Tisch, der keineswegs nur zum Speisen diente – an ihm fanden auch die berühmten Séancen des Spiritisten Gabriel von Max statt… Verloren und dahin: Jene wertvollen Teile des Innenlebens der Villa seien von der jetzigen Besitzerin „in einer Nacht- und Nebelaktion“ beseitigt worden, berichtet Scriba. Wohin? Niemand weiß es, und die heutige Eigentümerin vermeidet es, mit Menschen zu sprechen, die ein lebhaftes Interesse an Erhaltung und Pflege des Hauses haben. Sie habe „ein sehr distanziertes Verhältnis zur Villa“, urteilt Scriba. Schlicht gesagt, liebe die Dame das Haus wohl nicht. Denn vielfache Appelle, Ermunterungen, Aufforderungen der Gemeinde oder der Unteren Denkmalschutzbehörde im Landratsamt Bad Tölz-Wolfratshausen oder des Landesamts für Denkmalpflege haben die Eigentümerin nicht dazu bewogen, die nötige Instandsetzung des mehr als 140 Jahre alten Hauses endlich in Angriff zu nehmen. Unterschriftenaktionen bewirkten nichts, Presseveröffentlichungen lockten die Frau nicht aus der Reserve. Sie verweigert sich. Selbst der Bürgermeister tut sich schwer, mit ihr in Kontakt zu kommen. Michael Grasl sieht dennoch einen Hoffnungsschimmer: Die Denkmalschützer hätten jetzt für das geplante Sanierungskonzept einen Historiker engagiert. Allerdings: Ein Konzept ist das eine, seine Umsetzung das andere. Zwangsmaßnahmen, so Grasl auf eine Frage aus dem Publikum, seien kaum durchsetzbar. Allenfalls zum „Mindestunterhalt“ könne man die Eigentümerin verpflichten. Den Zuhörern klingt daher an diesem Samstag ein warnender Zwischenruf noch lange in den Ohren: Michael Stanic, Anwohner des Ostufers, ehemaliger Dachauer Kulturamtsleiter und Fachmann für Denkmalschutz, erinnert sich an eine Episode aus seiner Zeit als Leiter der „Pasinger Fabrik“: Vor mehr als zwanzig Jahren sei dort eine denkmalgeschützte Villa des Architekten August Exter einem „Zug-um-Zug-Verfall“ preisgegeben worden. Nachdem auch noch im Innern ein Feuerchen gebrannt hätte, habe man sie nur noch abreißen können. Stanic mit Blick auf die Max-Villa: „Ich kann nur empfehlen, da eine Web-Kamera anzubringen.“