Es tut sich was am Dorfplatz

Die VR-Bank München Land plant, ein sieben Meter hohes Gebäude zu errichten – Gemeinderat stimmt Vorbescheidsantrag zu

Münchner Merkur, Isar-Loisachbote vom 22. November 2016
von Tanja Lühr

Münsing – Die VR-Bank München Land möchte am Kirchberg 16 groß bauen. Sie plant, das ihr gehörende Gebäude, in dem der Getränke- und Gartenmarkt Graf untergebracht ist, abzureißen und dort ein neues Wohn- und Geschäftshaus mit Tiefgarage zu errichten. Der Gemeinderat befasste sich kürzlich mit dem Vorbescheidsantrag.

Die Bank mit Sitz im benachbarten Haus plant zwölf „nicht störende“ Gewerbeeinheiten im Erdgeschoss des neuen Gebäudes, zwölf Wohnungen im ersten Stock und Dachgeschoss sowie eine Tiefgarage mit 17 Stellplätzen. Insgesamt will sie 840 Quadratmeter Grundfläche bebauen. Das Gebäude soll rund sieben Meter hoch werden.

Nach Meinung der Gemeinde ist die Größe verträglich. Der jetzige Getränkemarkt hat 850 Quadratmeter Fläche. Positiv wertet man im Bauamt, dass die Antragstellerin den bislang nicht sehr schönen Weg entlang des Lüßbachs hinter der Halle ausbauen möchte. Wichtig ist der Gemeinde auch, dass in Zeiten, in denen die Banken eher Filialen abbauen, der langfristige Erhalt des Standorts für die Kunden gesichert ist. Und schließlich brauche Münsing Wohnungen, wie Bürgermeister Michael Grasl sagt: „Es ist im Moment kaum Bewegung auf dem Wohnungsmarkt.“

Gemeinderätin Ursula Scriba (Bürgerliste) äußerte ihre Zweifel, ob das Vorhaben in die Umgebung passt. In der Nachbarschaft gebe es keine ähnlich großen Häuser. Christine Mair (Wählergruppe Münsing) schlug vor, ein Phantomgerüst zu errichten, um besser beurteilen zu können, wie der Neubau wirken würde. Ihr Antrag wurde jedoch abgelehnt. Dem Vorbescheidsantrag der VR Bank wurde mehrheitlich zugestimmt.

Grünen-Kreisrätin Mechthild Felsch aus Münsing, die als Zuhörerin in der Gemeinderatssitzung saß, befürchtet, dass der Ortskern durch das Projekt „total umgestaltet“ wird. Die Höhe des neuen Hauses werde zum Bezugspunkt für weitere Vorhaben, sagt sie im Gespräch mit unserer Zeitung. Der Dorfplatz werde für Feste gar nicht mehr nutzbar, weil Bewohner und Kunden trotz Tiefgarage sicher alles zuparken würden. Sie rechnet damit, dass die Nachbarn sich ähnlich wie beim Milchhäusl-Neubau an der Hauptstraße gegen das in ihren Augen überdimensionierte Projekt wehren.

Bürgermeister Grasl ist dagegen zuversichtlich, dass die Bauherrin demnächst einen „ansprechenden Bauantrag“ einreicht. Er bedauert allerdings, dass für den Getränkemarkt bislang kein Ersatzgrundstück gefunden werden konnte. Die Bürger würden den Markt sehr schätzen. Der Pachtvertrag laufe 2019 aus.

Münsing Denkmalpreis zu vergeben

Münsing Denkmalpreis zu vergeben

Von Benjamin Engel, Wolfratshauser SZ vom 15. November 2016

Münsing – Viel Geld und Zeit kostet es Privatbesitzer, ein wertvolles historisches Gebäude zu erhalten. Umso wichtiger ist es für den Ostuferschutzverband (OSV), beispielgebendes Engagement zu würdigen. Zum vierten Mal verleiht der Verein deshalb den Gabriel-von-Max-Denkmalpreis. Damit zeichnet der OSV Eigentümer für den Erhalt ihrer Bau- und Gartendenkmäler im Gebiet vom Ostufer des Starnberger Sees bis zum Isar- und Loisachtal aus. Verbandsvorsitzende Ursula Scriba mag das Engagement kaum hoch genug schätzen. „So wird ein Stück Geschichte bewahrt, das sonst unwiederbringlich verloren wäre“, erklärt sie. Noch bis 15. Dezember können Anwohner Vorschläge inklusive kurzer Begründung schriftlich an die OSV-Geschäftsstelle senden.

Seit 2014 zeichnet der OSV jeden Preisträger mit der Bronzeminiatur eines Affen aus: Das Tier hockt auf einer Säule mit der Ammerlander Villa Max auf seinem Schoss. Damit will der Verband an das verfallende, denkmalgeschützte frühere Haus des als „Affenmaler“ bekannten Künstlers Gabriel von Max (1840 bis 1915) erinnern. Für Scriba ist die Vernachlässigung der Villa ein Negativbeispiel im Umgang mit historisch wertvollen Gebäuden.

Für den Gabriel-von-Max-Denkmalpreis prüft eine achtköpfige Jury die eingegangenen Vorschläge. Die Mitglieder bewerten die fachliche, ökologische und ästhetische Qualität der Erhaltungsmaßnahmen. Der Jury gehören beispielsweise der Geschäftsführer im bayerischen Landesverein für Heimatpflege, Martin Wolzmüller, die Tölzer Kreisheimatpflegerin Maria Mannes oder die Geretsrieder Architekturhistorikerin Kaija Voss an. Hinzu kommen die OSV-Vorstandsmitglieder.

Erstmals vergab der Verband im Jahr 2014 seinen Denkmalpreis. Damals konnten Katharina und Josef Strobl die Bronzeminiatur entgegennehmen. Beide haben den im Kern aus dem 17. Jahrhundert stammenden Gorithoma-Hof in Weipertshausen saniert. Seit mehr als 250 Jahren ist das Haus in Familienbesitz. Im Vorjahr folgte Josef Wagner. Der Schreinermeister in vierter Generation hat sein Elternhaus von 1871 in Ammerland vorbildhaft restauriert. Das Gebäude zählt zu den ältesten im heutigen Münsinger Ortsteil direkt am Ostufer des Starnberger Sees. Es prägt das traditionelle Bild des Dorfes.

Im Vorjahr überreichte die OSV-Vorsitzende Ursula Scriba schließlich Werner Döttinger den Denkmalpreis. Er hat 1988 das frühere Schloss der Familie Pocci in Ammerland gekauft. Damals stand es bereits etwa zwei Jahrzehnte leer und war heruntergekommen. In jahrelanger Arbeit renovierte Döttinger das große Haus mit den charakteristischen Zwiebeltürmen am Starnberger Seeufer.

Mit den Ehrungen will der OSV auf lokaler Ebene fördern, wofür Auszeichnungen wie der renommierte Denkmalpreis der Hypo-Kulturstiftung etwa bayernweit bereits das Bewusstsein schärfen. Wie sehr die Bevölkerung sich für renovierte Baudenkmäler interessiert, zeigt für Scriba auch der Tag des Offenen Denkmals. Allein in Bayern hätten in diesem Jahr rund vier Millionen Menschen weit mehr als 8000 historische Bauten, archäologische Stätten und Parkanlagen besucht, erklärt die OSV-Vorsitzende.

Gabriel-von-Max-Denkmalpreis 2017, schriftliche Vorschläge bis Donnerstag, 15. Dezember, Geschäftsstelle, Ostuferschutzverband, Ursula Scriba, Lerchenweg 3, 82541 Münsing

Erhalt von Denkmälern: Preisträger gesucht

Münsing – Zum vierten Mal lobt der Ostufer-Schutzverband (OSV) den Gabriel-von-Max-Denkmalpreis aus. Der Verein bittet alle Interessierten und Mitglieder des OSV, sich an der Suche nach dem nächsten Preisträger zu beteiligen. Aus den eingegangen Vorschlägen wird eine Fachjury den Preisträger ermitteln. Sie bewertet die fachliche, ästhetische und ökologische Qualität, die Bedeutung des Gebäudes und die Kreativität der Besitzer.

Für die Eigentümer sei der Erhalt eines Baudenkmals oft eine Sisyphus-Arbeit und außerdem auch noch ein nervenzehrendes finanzielles Abenteuer mit ungewissem Ausgang, heißt es in einer Pressemitteilung des OSV. Umso mehr sei anzuerkennen, wenn sie ihr Geld in ein abbruchreifes Kleinbauernhaus oder einen historischen Zehentstadel stecken. So werde ein Stück Geschichte bewahrt, das sonst unwiederbringlich verloren wäre. Um diese Haltung Einzelner zu würdigen, wurden Auszeichnungen geschaffen wie der renommierte bayernweite Denkmalpreis der Hypo-Kulturstiftung – oder auf lokaler Ebene der Gabriel-von-Max-Denkmalpreis.

Namensgeberin des Preises ist die Villa Max in Ammerland, in der einst der Künstler und Naturforscher Gabriel von Max (1840 bis 1915) lebte. Gerade das „traurige Schicksal“ dieses Landhauses zeige, dass der Privateigentümer entscheidend für Wohl und Wehe eines denkmalgeschützten Gebäudes ist. Seit Jahren sei es dem Verfall preisgegeben, obwohl das Landratsamt versichere, alles für den Erhalt des Hauses Nötige zu tun: „Macht der Privateigentümer nicht mit, beißen sich die Behörden und die Öffentlichkeit die Zähne aus“, heißt es in der Pressemitteilung.

Inzwischen hat der Ostufer-Schutzverband den Gabriel-von-Max-Denkmalpreis drei Mal verliehen. Die Erste Vorsitzende Ursula Scriba zeichnete zunächst Katharina und Josef Strobl für Sanierung und Erhalt des Gori-Hofes in Weipertshausen aus. Der Einfirst-Hof stammt aus dem 17. Jahrhundert. Es folgte Josef Wagner in der Seestraße, dessen Anwesen von 1871 zu den ältesten in Ammerland gehört. Dritter im Bunde ist Werner Döttinger, Schlossherr von Ammerland. 1988 hat er das heruntergekommene Domizil des Grafen Pocci mit den markanten Zwiebeltürmen erworben und mit viel Geld wieder zum Strahlen gebracht. Alle Preisträger erhielten den kleinen Affen, der auf einer Säule hockt und die Villa Max im Schoß trägt. Affen waren die Lieblingstiere von Gabriel von Max, der sie in allen möglichen Posen porträtierte. Geschaffen hat die Bronze-Skulptur der Münsinger Bildhauer Ernst Grünwald.  red

Vorschläge einreichen

Vorschläge können bis Donnerstag, 15. Dezember, schriftlich und mit einer kurzen Begründung bei der Geschäftsstelle des OSV, c/o Ursula Scriba, Lerchenweg 3, 82541 Münsing, eingereicht werden.

 Isar Loisachbote vom 12. November 2016

Offener Brief an die Gemeinderätinnen und Gemeinderäte

Sehr geehrte Gemeinderätinnen und Gemeinderäte
der Gemeinde Münsing,

die Diskussion über das Bauvorhaben der KWA auf dem Wiedemann-Gelände in Ambach hat bisher vor allem hinter verschlossenen Türen oder über die Zeitungen stattgefunden.
Wir möchten Ihnen deshalb unsere Gründe für dessen Ablehnung nennen:

1. Baurecht

Auch wir haben ursprünglich geglaubt, dass auf dem Gelände grundsätzlich Baurecht besteht, weil dort seit 50 Jahren Klinikgebäude stehen, die seit der Stilllegung verfallen. Dann haben wir im Gespräch mit der Verwaltung erfahren, dass es sich um Außenbereich handelt, der eigentlich nur für land- und forstwirtschaftliche oder sonstige bevorzugte Zwecke genutzt werden darf.

  • Die Genehmigung für den Bau einer Klinik im Außenbereich hätte ohne Bebauungsplan früher gar nicht erteilt werden dürfen.
  • Wegen dieser – eigentlich rechtswidrigen – Genehmigungen hatten die Klinikgebäude aber Bestandsschutz, solange die Klinik betrieben wurde. Dieser Bestandsschutz ist entfallen, weil die Klinik seit mehr als sieben Jahre stillgelegt ist. Damit ist der Bestandsschutz erloschen. Das Gelände ist rechtlich wie ein unbebautes Grundstück im Außenbereich anzusehen. Neues Baurecht für eine Wohnbebauung müsste also von der Gemeinde im Rahmen ihrer Planungshoheit erst geschaffen werden.
  • Was hat es mit dem Vorbescheid für eine Kliniknutzung aus dem Jahr 2014 für den Berliner Investor KPM GmbH auf sich? Ist dadurch Baurecht für das Vorhaben der KWA entstanden?
  • Diese Frage hat auch uns zunächst verwirrt. Der Vorbescheid sieht vor, dass die Klinikgebäude renoviert und das „Panoramahaus“ an gleicher Stelle identisch wieder aufgebaut werden darf. Auf welchen Überlegungen dieser Vorbescheid beruht, wissen wir nicht. Fest steht aber, dass er nur für das genehmigte Vorhaben und nur für den Berliner Investor gilt, der niemals Rechte an dem Gelände erworben hat. Er hat also keinerlei rechtliche Wirkung für das Vorhaben der KWA, an dieser Stelle eine Senioren-Wohnanlage zu errichten. Auf diesem Irrtum beruht offenbar die Einschätzung, dass auf dem Gelände generell Baurecht besteht. Deshalb hat offenbar niemand an die Möglichkeit gedacht, dass Außenbereich auch Außenbereich bleiben kann und nichts Neues gebaut werden muss.
  • Auch der Flächennutzungsplan schafft kein Baurecht für eine Senioren-Wohnanlage. Der Flächennutzungsplan ist unverbindlich und zeigt nur langfristige Planungsabsichten der Gemeinde, ebenso wie der Rahmenplan aus dem Jahr 2008. Im Flächennutzungsplan ist ein „Sondergebiet“ ausgewiesen, weil die Kliniknutzung im Außenbereich planungsrechtlich ein Fremdkörper war und ist. Mit der Aufgabe der Nutzung ist aber auch der Charakter des Sondergebiets entfallen. Welches Bedürfnis die Gemeinde haben könnte, dort erneut eine Sondernutzung vorzusehen, verstehen wir nicht.
  • Festzuhalten bleibt: Es gibt auf dem Gelände kein generelles Baurecht und kein Baurecht für eine Senioren-Wohnanlage. Es müsste durch einen „vorhabenbezogenen Bebauungsplan“ vom Gemeinderat beschlossen werden.
  1. Rahmenplan

Warum wenden wir uns gegen die Schaffung neuen Baurechts am Ostufer des Starnberger Sees? Als Lehre aus dem unseligen Verlauf des „Bebauungsplans Grünwaldhof“ hat die Gemeinde im Jahre 2008 einen Rahmenplan beschlossen, mit dem sie ihre langfristigen Planungsziele im Bereich des Ostufers verbindlich festgelegt hat. Daraus ergibt sich, dass eine zusätzliche Bebauung und eine Verdichtung der bestehenden Bebauung verhindert werden soll, um den Charakter des verhältnismäßig schwach bebauten Ostufers im Rahmen der „Kulturlandschaft Starnberger See“ zu erhalten. Diese Kulturlandschaft ist ein wertvoller Teil des Gemeindegebiets. Der Zweck des Rahmenplans ist nicht der Schutz von Villenbesitzern vor weiterer Bebauung, sondern der Schutz der Kulturlandschaft „Starnberger See“ für die Gemeinschaft, ebenso wie Baudenkmäler und Kirchen als Kulturerbe erhalten werden.

Der Neubau einer Seniorenanlage von beträchtlichem Ausmaß verträgt sich nicht mit den Zielen des Rahmenplans. Nach dessen Feststellungen sind typisch für das Ostufer drei Gebäudetypen: –

– landwirtschaftlich geprägte Gebäude
– villenartige Gebäude
– Boots- und Badehäuser.

Sie prägen den Charakter der Kulturlandschaft im Bereich des Ostufers. Andere Gebäudetypen sind Fremdkörper. Deren Neubau verträgt sich nicht mit der Zielsetzung des Rahmenplans. Sie sollten dort errichtet werden, wo sie sich in die gewachsene Struktur der Bebauung sinnvoll einfügen, wie zum Beispiel der Pallaufhof in das Ortsgebiet von Münsing.

Wenn man den Rahmenplan ernst nimmt, sollten starke Zweifel bestehen, ob der bauliche Fremdkörper „Klinik“ durch eine große Wohnanlage ersetzt werden sollte, wie es sie am Ostufer sonst nicht gibt.

 

  1. Vorbildwirkung

Wir befürchten, dass der Neubau einer solchen Wohnanlage ein Beispiel für weitere Vorhaben dieser Art am Ostufer wird und weiteren Baudruck nach sich zieht. Damit würde der Rahmenplan faktisch außer Kraft gesetzt. Was soll einem Investor entgegen gehalten werden, der an anderer Stelle des Ostufer-Außenbereichs Grundstücke aufkauft und von der Gemeinde die Schaffung neuen Baurechts fordert?

Was soll den einheimischen Bauern, Fischern und Handwerkern entgegen gehalten werden, die sich den Zielen des Rahmenplans unterwerfen und auf ihren Grundstücken in zweiter Reihe oder am Ortsrand nicht bauen dürfen?

Wir befürchten, dass ein Bebauungsplan zur Schaffung eines neuen Wohngebiets das Ende einer defensiven Baupolitik und eine neue Bauwelle am Ostufer einleitet. Schließlich besteht auch die Möglichkeit, dass – wie das Beispiel der Seeresidenz Seeshaupt zeigt – nach einer gewissen Frist die Seniorenwohnungen in Eigentumswohnungen umgewandelt und auf dem freien Markt veräußert werden. Im Ergebnis könnte dann eine Ferienwohnungsanlage entstehen, welche den Zielsetzungen des Rahmenplanes direkt entgegenläuft. Auch kann ein Unternehmen seine Gemeinnützigkeit durch Beschluss der Aktionäre aufgeben und sich in ein normales, profitorientiertes Wirtschaftsunternehmen verwandeln. Laut Auskunft der KWA (Isar-Loisach-Bote vom 3. August) ist nicht mehr von 90 Wohnungen die Rede, sondern “von 80 bis 85”, die Verringerung zur “bestmöglichen Einpassung in die Landschaft” ist also sehr überschaubar ausgefallen. Ein “kleineres Apartment” soll monatlich 1900 Euro inklusive Mittagessen kosten, Frühstück, Abendbrot, Pflege und andere Leistungen könnten “hinzu gebucht” werden, es ist also bereits im unteren Preissegment von wesentlich höheren Kosten auszugehen. Senioren, die es sich leisten können, holen sich in Ambach und Umgebung ihre Pflege meist ins Haus, finanziell schwächer gestellte Senioren aus unserer Gemeinde werden eine Wohnung in der Ambacher Senioreneinrichtung des KWA kaum bezahlen können. Auch dieser Gesichtspunkt sollte bei der Entscheidungsfindung eine Rolle spielen.

  1. Auswirkung der Aufstellung

Die Aufstellung eines Bebauungsplanes bedeutet eine starke Belastung der Verwaltung und der Gemeinderatsmitglieder. Sie verursacht erhebliche Kosten, wenn man die Planung nicht dem Investor überlässt. Dieser würde die Kosten nur tragen, wenn er seine Planungsziele im wesentlichen durchsetzen kann.

Im Anschluss drohen langwierige und teure Prozesse mit denen, die von dem Bebauungsplan betroffen sind. Die Gemeinde hat in der Vergangenheit keine guten Erfahrungen mit Kosten und den Folgen von Bebauungsplänen gemacht. Warum sollte die Gemeinde sich diesen Belastungen aussetzen, wenn sie im Rahmen ihrer Planungshoheit es ebenso gut unterlassen kann, neues Baurecht durch einen Bebauungsplan zu schaffen?

  1. Ruinenlandschaft

Viele nehmen Anstoß am derzeitigen Zustand des Geländes. Bis zur Besitzergreifung der KWA lag das Gelände in einem Dornröschenschlaf. Erst nach der Übernahme durch die KWA kam es zu Verwüstungen und Straftaten, weil die KWA die Gebäude für Partys geöffnet und damit einer unkontrollierbaren Menschenmenge Zugang geschaffen hat. Die Ordnung kann mit polizeilichen Mitteln und Gebäudesicherung wiederhergestellt werden.

Viele fragen sich: Was soll mit den Ruinen geschehen? Bis zum Auftritt der KWA hat der schleichende Verfall niemanden ernsthaft gestört. Die Natur wird sich ihr Recht Stück für Stück zurückholen, wie überall in der Welt und wie immer in der Vergangenheit. Wenn der Zustand aber als unerträglich empfunden wird, besteht die Möglichkeit, dass das Landratsamt eine Abbruchverfügung erlässt, weil der Bestand von Ruinen im Außenbereich rechtswidrig ist. Dann kann der Abbruch wie bei einem Schwarzbau vom Eigentümer verlangt werden. Natürlich kann der Eigentümer gegen eine solche Abbruchverfügung klagen. Dies ist in einem Rechtsstaat normal. Wenn die Verwaltung aber wegen der Möglichkeit der Klageerhebung auf rechtmäßiges Verwaltungshandeln verzichten würde, hätte sie ihre Aufgabe verfehlt.

Die Möglichkeit eines langwierigen Prozesses ist also kein Argument für den Verzicht, dem Gelände im Außenbereich sein früheres Gesicht wiederzugeben. Aus unserer Sicht ist der Wunsch, die Ruinen zu beseitigen, nicht ausreichend dafür, eine neue große Wohnanlage im Außenbereich zu planen. Jetzt besteht die Chance die alte Bausünde zu beseitigen. Man sollte sie nicht durch Schaffung eines neuen Fremdkörpers im Außenbereich wiederholen.

  1. Schutz der KWA vor Fehlinvestition

Schließlich heißt es: Die KWA habe das Gelände als Bauland gekauft und dafür angeblich 6,5 Millionen Euro gezahlt. Ob das stimmt, wissen wir nicht. Wir wissen auch nicht, ob irgendjemand aus der Gemeinde den Kaufvertrag schon gesehen hat. Im Grundbuch ist die KWA bisher nicht als Eigentümer eingetragen. Es ist unwahrscheinlich, dass ein professionelles Wohnungsunternehmen wie die KWA ein Gelände unwiderruflich kauft und bezahlt, ohne dass das Baurecht gesichert ist. Jeder Eigenheimer, der ein Baugrundstück erwirbt, trifft vertragliche Bestimmungen über die Bebaubarkeit. Falls diese nicht gegeben ist, kann er von dem Vertrag zurücktreten. In aller Regel wird er erst bezahlen, wenn das Baurecht feststeht. Üblicherweise wird vor einem Kaufvertrag das Baurecht durch eine Voranfrage abgeklärt. Wir halten es für ausgeschlossen, dass die KWA sich ohne jede rechtliche Absicherung verpflichtet hat, einen Preis von 6,5 Millionen Euro zu bezahlen. Falls sie gegen alle Wahrscheinlichkeit doch vollständig ins Risiko gegangen sein sollte, fällt dies nicht in den Verantwortungsbereich der Gemeinde. Jedenfalls folgt für die Gemeinde daraus keine Verpflichtung neues Baurecht zu schaffen, damit sich die Investitionen der KWA lohnen. Andernfalls könnte jeder beliebiger Bauträger ein Stück grüne Wiese im Außenbereich kaufen und dann von der Gemeinde verlangen, dass sie dort einen Bebauungsplan schafft, weil er sonst ein schlechtes Geschäft gemacht hat. Insofern wäre es der sicherste Weg für die Gemeinde, vorläufig keinerlei Bebauungsplan zu erlassen und stattdessen die weitere Entwicklung in aller Ruhe abzuwarten. Es bestehen keinerlei Pflichten für die Gemeinde, an dieser Stelle einen Bebauungsplan zu erlassen.

Unter all diesen Gesichtspunkten bitten wir Sie dringend, die Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes vorläufig zurückzustellen. In jedem Fall sollten die Argumente künftig in aller Öffentlichkeit unter Einbeziehung insbesondere der Ambacher Bevölkerung ausgetauscht werden. Wir wissen, dass die Planung mittlerweile weitergetrieben wird. Wir bitten Sie, gründlich zu überlegen, warum überhaupt ein Bebauungsplan aufgestellt werden muss und ob es zwingende Gründe für die Aufstellung gibt. Im Rahmen der Planungshoheit kann es auch klüger sein, keine neue Bebauung zu planen. Das Vertrauen der Bürger würde es stärken, wenn dieses ganze Vorhaben künftig öffentlich behandelt wird. Es gibt keinen Anspruch des Investors auf Vertraulichkeit, aber einen Anspruch der Bürger auf frühzeitige und umfassende Information.

Mit freundlichen Grüßen

Ursula Scriba, 1. Vorsitzende

Johannes Umbreit, 2. Vorsitzender

 

 

Viele kleine Häuser und ein Saal für alle Münsinger

Süddeutsche Zeitung vom 28. Juli 2016
von Benjamin Engel

Münsing – Das Kuratorium „Wohnen im Alter“ (KWA) konkretisiert seine Planungen für das Seniorenwohnstift in Ambach: So wird das Vorhaben mit 80 bis 85 Wohnungen wohl kleiner ausfallen als bisher diskutiert. Das verdeutlichte KWA-Vorstand Horst Schmieder bei einem Pressegespräch im Eglinger Gasthof Oberhauser am Dienstag. Auch die überbaute Fläche soll kleiner ausfallen als die ehemalige Kurklinik mit ihren 5700 Quadratmetern. „Wir sind bei 5000 Quadratmetern.“ Laut Schmieder hat das KWA eine kleinteiligere, zum Orts- und Landschaftsbild passende Bebauung geprüft. Gemeinsam mit seinem KWA-Vorstandskollegen Stefan Arend und Pressesprecherin Sieglinde Hankele stellte er einen eingeschränkten Architektenwettbewerb in Aussicht, sobald der endgültige Planentwurf vorliegt.

Schmieder trat der Kritik an einer überdimensionierten Bebauung durch den Ostuferschutzverband (OSV) und die Initiative Ambach entgegen. Wie er sagte, könne das KWA-Wohnstift Rupertihof in Rottach-Egern beispielgebend für Ambach sein. Am Tegernsee gebe es 105 Wohnungen in Häusern mit Erdgeschoss plus einem, manchmal auch zwei zusätzlichen Stockwerken. „So etwas Kleinteiliges können wir uns in Ambach vorstellen.“

Wie Arend sagte, sei ein Wohnstift für Senioren kein „closed shop“. 50 Prozent der Fläche seien für Wohnen vorgesehen, die andere Hälfte zur gemeinschaftlichen Nutzung. Die Einrichtung solle Begegnung ermöglichen und stehe den Münsingern offen. So sei ein Saal für kulturelle Veranstaltungen wie Vorträge, Lesungen und Konzerte geplant. Dort könnten auch örtliche Vereine auftreten. Vorstellbar sei auch, die Tagesbetreuung, zum Beispiel für Demenzkranke, für die örtliche Bevölkerung zu öffnen. Im geplanten Schwimmbad könnten beispielsweise Baby-Schwimmkurse stattfinden. Derartige Angebote gebe es in vielen KWA-Einrichtungen.

KWA-Vorstand Stefan Arend kündigt eine kleinteilige Bebauung in Ambach an. Foto: Hartmut Pöstges
Ebenso sprechen die KWA-Vorstände davon, dass die lokale Wirtschaft profitieren werde. So hätten Einzelhändler wie Metzger oder Bäcker sowie Dienstleister im Vorjahr durch das Wohnstift Rupertihof am Tegernsee rund 200 000 Euro umgesetzt. Regionale Bauunternehmen und Handwerker seien an der Erweiterung und Sanierung der Einrichtung beteiligt gewesen und hätten so 2,3 Millionen Euro umgesetzt. In Ambach sollen an die 60 Mitarbeiter beschäftigt werden – in Hauswirtschaft, Gastronomie, Service, Pflege, Verwaltung und Haustechnik. Die Erfahrung zeige, dass sich vor allem Menschen aus dem Gemeindegebiet der jeweiligen Einrichtung bewerben, sagte Schmieder.

Die Vorstände wehrten sich gegen Vorwürfe, aus dem Wohnstift könne ein Spekulationsobjekt werden. Denn in dem Stift könnten die Bewohner die Wohnungen nur mieten. Laut Schmieder liegt der Basispreis für die kleineren Wohnungen bei etwa 1900 Euro. Darin enthalten seien auch die wöchentliche Reinigung und ein tägliches warmes Mittagsmenü. Die Wohnungen hätten aber auch jeweils eine kleine Küche. Außerdem könnten die Bewohner die Gemeinschaftseinrichtungen nutzen. Weitere Leistungen seien zubuchbar. Ein ambulanter Pflegedienst werde im Haus sein. Laut Schmieder müssten die Bewohner mit durchschnittlichen Kosten von 2500 Euro rechnen.

Vorbild ist der Rupertihof am Tegernsee. Foto: Anton Krämer/KWA

 

Die KWA-Vorstände betonen die Planungshoheit der Gemeinde. Alle Aspekte von Umwelt- bis Naturschutz und Landschaftspflege würden im notwendigen Bebauungsplan berücksichtigt. Das KWA habe zwei Gutachter beauftragt. Die stimmten alle Fragen zur Ortsentwicklung und zum Naturschutz ab. Der alte Baumbestand werde weitestgehend erhalten. Noch in diesem Jahr will das KWA die Pläne öffentlich vorstellen.

Protest gegen Senioren-Wohnanlage

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Ostuferschutzverband warnt vor Bebauung des Wiedemann Areals
Gelbes Blatt vom 15. Juli 2016 von Peter Herrmann

Münsing/Ammerland

Seit Juni sammelt die „Initiative Ambach“ Unterschriften gegen eine geplante Senioren-Wohnanlage auf dem Gelände der ehemaligen Wiedemann-Klinik. Im Rahmen seiner Mitgliederversammlung im Gasthof Gerer in Ammerland warnte nun auch der Ostuferschutzverband (OSV) vor einer überdimensionalen Bebauung.
Das gemeinnützige Sozialunternehmen Kuratorium Wohnen im Alter (KWA) will auf dem rund 13.000 qm² großen Grundstück am Piloty- und Simetsbergweg drei große Baukörper mit bis zu 85 Metern Kantenlänge errichten. Sie sollen großflächig durch unterirdische Bauten wie Tiefgarage, Schwimmbad und Nebenflächen verbunden werden. Die gestaffelten Einzelgebäude mit einer Höhe von jeweils drei bis vier Geschossen sollen sich zu einem Gebäudekomplex von insgesamt acht Geschossen auftürmen.

Die Gegner des Projekts befürchten, dass der Koplex nach Rodung des Areals sichtbar und dominierend über Ambach stehen würde und damit das Ortsbild nachhaltig verändern würde. Die Untere Naturschutzbehörde am Landratsamt hat bereits signalisiert, dass der Bestand schützenswert ist. Zudem wiesen die Projektgegner darauf hin, dass ein Seniorendomizil mit 90 Apartments rund 150 Neubürger in den rund 350 Einwohner-Ort Ambach bringen würde. Bürgermeister Michael Grasl (Freie Wähler) versuchte auf der Mitgliederversammlung des Ostuferschutzverbandes den Gegnern die Ängste zu nehmen. „Die  Gemeinde lässt sich von Investoren nicht unter Druck setzen. Noch ist nichts entschieden“, beruhigte er. Für den OSV ist indes weiterhin fraglich, ob derzeit überhaupt Baurecht auf dem Gelände im Außenbereich besteht. Vorsitzende Ursula Scriba bekräftigte auf der Versammlung, dass dies aus ihrer Sicht nicht der Fall sei. „Nur durch einen Bebauungsplan kann die Gemeinde neues Baurecht schaffen“, stellte sie klar. Bis dieser erlassen werde, sei eine öffentliche Grundsatzdiskussion mit den Bürgern nötig, um alle Interessen zu berücksichtigen. Die Gemeinde darf nicht zulassen, dass bestehende Bäume abgeholzt werde und das Bauvolumen größer ausfällt, als das der bisherigen Kurklinikgebäude“, so Scriba weiter. Ihrer Meinung nach fehle es in Münsing an bezahlbarem Wohnraum für junge Familien und Senioren. Deshalb schlug OSV-Vorsitzende vor, in Ambach über ein Wohnmodell wie bei der Baugemeinschaft am Pallaufhof nachzudenken. Bürgermeister Grasl versprach zumindest, dass der Baumbestand in Ambach erhalten bleibt und die Bürger rechtzeitig beteiligt werden sollen. Außerdem bestehe die Wahrscheinlichkeit, dass die neuen Gebäude kleiner als der bisherigen Klinikbetreiber ausfallen. Ohnehin räumten einige OSV-Mitglieder ein, dass die Ruinen der Wiedemann-Klinik ein Ärgernis seien. Denn in den vergangenen drangen dort immer wieder Unbefugte ein, um dort sogenannt „Geister-Partys“ zu feiern.  Zudem lagen vertrauliche Akten und Röntgenbilder von prominenten Pateien frei herum. Deshalb positioniert sich der OSV nicht grundsätzliche gegen ein Neubebauung. Ein Seniorenwohnheim, in dem die teuersten Plätze über 4000,- €uro im Monat kosten, gehe nach Ansicht des OSV-Vize-Vorsitzenden Johannes Umbreit aber an den Bedürfnissen der Bevölkerung vorbei. Zudem erinnerte OSV-Mitglied Mechthild Felsch daran, dass das nahe gelegene AWO Heim in Wolfratshausen im kommenden Jahr zusätzliche Plätze anbietet. „Es gibt also keinen Bedarf für eine Luxus-Seniorenwohnanlage am Starnberger See“, so Felsch abschließend.

Eigentümer erstattet Strafanzeige

Röntgenbilder und Patientenakten: Der einstige Betreiber der Klinik in Ambach, „Sanacare Italien“, hat nach der Insolvenz 2004 viele sensible Unterlagen einfach zurückgelassen. Sie hätten vernichtet werden müssen. © red

Münchner Merkur, Isar Loisachbote vom 16. Juli 2016
von Tanja Lühr

 

Datenschutz-Skandal in einstiger Promiklinik

Münsing – Es gab weitere Einbrüche, ein Kamerateam von „ARD brisant“ war vor Ort und das Bayerische Landesamt für Datenschutzaufsicht hat sich eingeschaltet: In der ehemaligen Wiedemann-Klinik in Ambach, in der sensible Patientenakten offen herumliegen, kehrt keine Ruhe ein.

Der Eigentümer des Geländes, das Unterhachinger Unternehmen „Kuratorium Wohnen im Alter“ (KWA) hat mittlerweile einen Wachdienst beauftragt, der das Grundstück am Simetsberg- und am Pilotyweg zusätzlich zu den aufgestellten Bauzäunen vor Einbrechern schützen soll. Am vergangenen Wochenende hatten sich sechs Männer Zutritt zu einstigen Patientenzimmern verschafft, indem sie Scheiben einschlugen. Sie wurden dank eines aufmerksamen Nachbarn von der Polizei in flagranti ertappt und wegen Hausfriedensbruchs angezeigt (wir berichteten).

Das KWA betont in einer Pressemitteilung nochmals, nicht verantwortlich dafür zu sein, dass sich in den Gebäuden Röntgenbilder, Patientenakten, Mitarbeiterbewerbungen, Kontoauszüge und andere Unterlagen befinden. Sie seien vom letzten Betreiber – „Sanacare Italien“ – nach dessen Insolvenz 2004 einfach liegengelassen worden. Unter dem Material entdeckten anonyme Eindringlinge wie berichtet unter anderem das Deckblatt der Krankenakte des Schauspielers Klaus-Jürgen Wussow und spielten entsprechende Fotos unserer Zeitung zu.

Man habe das gesamte, als sensibel erkennbare Material unverzüglich nach dem Kauf der Gebäude im April dieses Jahres gesichert, erklärt KWA-Pressesprecherin Sieglinde Hankele gegenüber unserer Zeitung. Trotzdem seien nach diversen Einbrüchen weitere Akten in der Öffentlichkeit aufgetaucht. Bis zur ordnungsgemäßen Entsorgung der Schriftstücke habe man jetzt den Wachdienst engagiert. „Zur Klärung des rechtskonformen Umgangs mit den sensiblen Daten“ hätten KWA-Vertreter sich vergangenen Dienstag mit Mitarbeitern des Bayerischen Landesamts für Datenschutzaufsicht auf dem Grundstück in Ambach getroffen. Nach Einschätzung der zuständigen Mitarbeiterin, so Hankele, hätten „die aufgefundenen Patientenakten und Röntgenbilder dort nicht zurückgelassen werden dürfen“. Die ehemaligen Klinikbetreiber und Ärzte hätten es versäumt, diese Unterlagen datenschutzkonform zu versorgen. Sie würden die Verantwortung für deren Verbleib auf dem Gelände tragen.

Die Datenbestände sollen nun sach- und fachgerecht vernichtet werden. „Wir haben die verantwortlichen Stellen dazu aufgefordert, das sicherzustellen und dafür in Absprache mit dem Landesamt für Datenschutzaufsicht einen angemessenen Zeitraum eingeräumt“, erklärt die KWA-Pressesprecherin. Da der Verdacht bestehe, dass gegen gesetzliche Bestimmungen und auch gegen Standesrecht verstoßen worden sei, habe das KWA Strafanzeige gestellt.

Der Datenschutzskandal in der einstigen Promiklinik am Starnberger See beschäftigt mittlerweile auch das Fernsehen. Ein Team des Boulevardmagazins „ARD brisant“ war ebenfalls vergangenen Dienstag vor Ort. Bürgermeister Michael Grasl wurde um ein Interview gebeten, das er aber ablehnte, wie er auf Anfrage unserer Zeitung mitteilt. „Die Gemeinde hat mit dem Datenschutz auf einem Privatgrundstück rein gar nichts zu tun. Ich will jetzt nicht zusätzlich Öl ins Feuer gießen“, erklärt Rathauschef Grasl, dem der Rummel um die „Geisterklinik“ in seiner Gemeinde allmählich auf die Nerven geht.

 

Rathauschef mahnt zur Sachlichkeit

Münchner Merkur, Isar- Loisachbote vom 15. Juli 2016
Wiedemann-Areal: Planungshoheit hat die Gemeinde Münsing

von Tanja Lühr

Ammerland – Teils emotional wurde kürzlich in der Jahresversammlung des Ostuferschutzverbands (OSV) über den geplanten Neubau einer Seniorenwohnanlage auf dem ehemaligen Wiedemann-Areal in Ambach diskutiert. Münsings Bürgermeister Michael Grasl war in den Gasthof Gerer in Ammerland gekommen, um die Sicht der Gemeinde deutlich zu machen. Der Rathauschef betonte mehrmals, dass die Gemeinde die Planungshoheit besitze und davon Gebrauch machen werde.

Grasl bezeichnete es als unglücklich, dass Skizzen von Hotelkomplexen „wie auf Mallorca“ in Umlauf geraten seien. Sebastian Wiedemann, Sprecher der „Initiative Ambach“, verbreitet auf der Homepage der Bürgerinitiative solche Bilder. Sie entstanden nach Grundstücksverhandlungen zwischen der Familie Wiedemann, die noch ein Haus auf dem Gelände bewohnt, und dem Investor „Kuratorium Wohnen im Alter“ (KWA). Dieses hatte zunächst rund 90 Wohnungen samt Aufenthalts- und Essensräumen, Tiefgarage und Schwimmbad auf dem Grundstück geplant. Auf den Protest aus der Ambacher Bevölkerung hin überdenke das KWA diese Pläne nun, teilte der Bürgermeister mit: „Das Unternehmen will ohne Zeitdruck eine verträglichere Lösung finden.“ Gleichzeitig lasse die Gemeinde durch einen Juristen prüfen, ob auf dem Gelände überhaupt Baurecht bestehe.

Dies bezweifelt insbesondere Dr. Gustav Neumeister vom OSV. Er verwies in der Jahresversammlung auch auf den Rahmenplan der Gemeinde. Den Villenbesitzern, die vielleicht gerne auf ihren Grundstücken erweitern würden, werde dies verwehrt, um eine Verdichtung am Ostufer zu verhindern. Neumeister: „Der normale Bürger unterwirft sich den Beschränkungen des Rahmenplans, der Investor aber nicht.“ Er frage sich, warum auf dem ehemaligen Klinikgelände ein Seniorenwohnstift entstehen muss. Die Gemeinde lasse ein Wohngebiet für rund 150 Menschen inmitten Ambachs mit seinen 350 Bewohnern zu – ohne davon einen wirklichen Nutzen zu haben. Sollten Juristen und Fachbehörden zu dem Schluss kommen, dass das Grundstück im Außenbereich unverbaubares Grünland sei, soll die Gemeinde es nach Meinung Neumeisters zu einem Bruchteil der von KWA gezahlten 6,5 Millionen Euro zurückkaufen und nach dem Abriss der alten Gebäude renaturieren. Grasl entgegnete, er sehe dafür kaum rechtliche Möglichkeiten.

Die OSV-Vorsitzende und Gemeinderätin Ursula Scriba fragte die etwa 60 Versammlungsbesucher, was die Ambacher unter ihnen sich für ihr Dorf wünschten. Sebastian Wiedemann, junger Familienvater aus Ambach, sagte, ihm würde ein Generationen übergreifendes Wohngebiet ähnlich dem Modell am Pallaufhof gefallen. Mechthild Felsch aus Münsing, Seniorenbeirätin des Landkreises, meinte, sie halte eine Seniorenwohnanlage in Ambach für überflüssig. In Wolfratshausen würden demnächst genügend Betreuungs- und Pflegeplätze für den Nordlandkreis entstehen. Die Ambacherin Petra Schulze äußerte die Sorge, die örtlichen Friedhöfe könnten für die im Seniorenwohnstift sterbenden Menschen nicht ausreichen. Sie befürchtet zudem, dass das Wasser im Ort knapp werden könnte, wie es in manchen heißen Sommern schon vorgekommen sei. „Die gut situierten Herrschaften da oben werden sicher zweimal täglich gebadet“, mutmaßte Schulze.

OSV-Vorstandsmitglied Johannes Umbreit gab zu bedenken, dass das KWA als gemeinnützige Aktiengesellschaft mutmaßlich keine Gewerbesteuer in Münsing zahlen werde. Umbreit sieht für die Gemeinde keinen Vorteil in der Anlage. Es würden voraussichtlich weder heimische Handwerker beim Bau zum Zug kommen noch Personal aus dem Ort beschäftigt.

Neumeister appellierte zum Schluss an die Gemeinde, nicht vorschnell einen Bebauungsplan aufzustellen. „Bitte prüfen Sie in aller Ruhe, ob man dort wirklich bauen will. Und beraten Sie bitte ab jetzt alles in öffentlicher Sitzung. Das wäre eine große, vertrauensbildende Maßnahme gegenüber uns Bürgern“, gab er Rathauschef Grasl mit auf den Weg.

Der Streit um die Wiedemann-Kurklinik

Von Benjamin Engel, Münsing

Mit einem Rundgang um das frühere Wiedemann-Kurklinik-Gelände hat der Ostuferschutzverband (OSV) am Samstag seine Befürchtungen wegen des dort geplanten Seniorenwohnstifts vor rund 40 Teilnehmern bekräftigt.

Das „Kuratorium Wohnen im Alter“ (KWA) hatte den Kauf von vier der fünf Gebäude Ende April erstmals öffentlich gemacht. Damals hieß es, dass die alten Häuser abgerissen werden, 90 Wohnungen in Größen von 32 bis 120 Quadratmetern entstehen sollten, Schwimmbad, kulturelle Veranstaltungsräume und hauseigener ambulanter Pflegedienst inklusive. Inzwischen spricht das KWA nur noch davon, dass es verschiedene Planungsvarianten überprüfe. Der OSV befürchtet, dass das spätere Seniorenwohnstift von Weitem, etwa vom gegenüberliegenden Starnberger Seeufer aus sichtbar sein könnte und so das kleinteilige Ortsbild von Ambach mit seinen 350 Anwohnern zerstören würde. Von den Auswirkungen auf die Sozialstruktur ganz zu schweigen.

Strafverfahren Auch wenn Patientenakten, Röntgenbilder und andere sensible Daten offen herum lagen und kaputte Türen und Fenster wie eine Einladung gewirkt haben mögen: Ein Zugang zur ehemaligen Wiedemann-Kurklinik ist Unbefugten nicht gestattet, sondern ist Hausfriedensbruch. Diese Lektion haben nun sechs junge Männer aus dem Landkreis lernen müssen. Wie die Polizei berichtet, war die Gruppe am Samstag kurz nach Mitternacht dort eingestiegen. Um den Räumen ungebetenen Besuch abzustatten, hatten die sechs Burschen den Bauzaun überwunden, waren dabei jedoch bemerkt worden. Der Zeuge hatte umgehend die Polizei verständigt. Im Gebäude selbst trafen die Beamten die Täter an und verwiesen sie nach Feststellung ihrer Personalien der Örtlichkeit. Wegen Hausfriedensbruch wurde ein Strafverfahren gegen sie eingeleitet. SZ

Fraglich ist für den OSV weiterhin, ob derzeit überhaupt Baurecht auf dem Gelände im Außenbereich besteht. Die Vorsitzende Ursula Scriba bekräftigte, dass dies im Augenblick aus ihrer Sicht nicht der Fall sei. Nur durch einen Bebauungsplan könnte die Gemeinde neues Baurecht schaffen. Doch vorher fordere der OSV eine öffentliche Grundsatzdiskussion mit den Bürgern, um deren Interessen zu berücksichtigen. Die Gemeinde dürfe nicht zulassen, dass bestehende Bäume abgeholzt werden und das Bauvolumen größer ausfalle als das der bisherigen Kurklinik-Gebäude. Laut Scriba fehle es in Münsing an bezahlbarem Wohnraum für junge Familien und Senioren. Deshalb schlug sie vor, in Ambach über ein Wohnmodell wie bei der Baugemeinschaft am Pallaufhof nachzudenken.

Mit Bürgermeister Michael Grasl (FW) sieht der OSV Gesprächsbereitschaft. Grasl hat laut Scriba in der Mitgliederversammlung am Freitag zugesichert, dass der Baumbestand erhalten bleiben und die Bürger rechtzeitig beteiligt werden sollen. Außerdem habe er davon gesprochen, dass die neuen Gebäude kleiner als der bisherige Klinikbestand ausfallen sollten.

Zu Auseinandersetzungen kommt es allerdings auch zwischen der kritischen „Initiative Ambach“ um Sebastian Wiedemann, Enkel des Kurklinikgründers Fritz Wiedemann, und dem KWA. Denn Wiedemann hat auf der Internetseite seiner Initiative eine 3D-Darstellung mit drei- bis viergeschossiger Terrassenarchitektur veröffentlicht.

Das KWA spricht dagegen von „haltlosen Gerüchten und Mutmaßungen“. Die von der Initiative veröffentlichten Darstellungen stellten Überlegungen dar, die das Unternehmen nicht verfolge. Laut KWA diene ein ebenfalls von der Initiative veröffentlichter, „offensichtlich abfotografierter“ Grundriss-Vorentwurf nur der Massenermittlungen. Die Pläne seien nicht fertig, sondern würden in „intensiver Abstimmung mit den gemeindlichen Gremien und Behörden weiter vorangebracht.“

Wiedemann hingegen wehrt sich gegen diese Darstellung des KWA. Bei einer der veröffentlichten 3D-Darstellungen handele es sich um eine Originalzeichnung des Kuratoriums. Die sei auch dem Gemeinderat in nicht-öffentlicher Sitzung im Februar vorgestellt worden, erklärt er. Zudem habe das KWA mit der Familie Wiedemann über das einzige noch in ihrem Besitz verbliebene Gebäude der früheren Kurklinik verhandelt. Dazu habe er einen umfangreichen Plansatz mit ausformulierten sowie möblierten Grundrissen und Schnitten einsehen können. Aufgrund dieser Unterlagen habe er auch eine Ansicht vom Ort aus rekonstruiert. Von den Kuratoriums-Verantwortlichen mahnt Wiedemann an, die Bürger in einem offenen und transparenten Prozess zu beteiligen. Er schlägt vor, eine Arbeitsgruppe einzurichten oder einen städtebaulichen Wettbewerb zu organisieren. Bürgermeister Grasl verspricht seinerseits, dass die Gemeinde sich sehr genau auf ihre Planungshoheit und den Baumschutz konzentrieren werde.

Erst kürzlich verursachten aufgefundene Patientenakten aus der früheren Wiedemann-Kurklinik zusätzliche Aufregung. Offenbar lagen diese sowie Röntgenbilder, darunter die vieler prominenter Patienten, in den Gebäuden offen herum. Durch kaputte Türen und Fenster konnte sich jeder Zugang zu den Häusern verschaffen. Eine italienische Firma hatte 2004 den Klinikbetrieb mit allen Unterlagen übernommen und wenig später Insolvenz angemeldet. Inzwischen hat das KWA den Zugang zu den Gebäuden mit einem Bauzaun abgeriegelt und Türen versperrt. Die Staatsanwaltschaft prüft den Fall. Das Landesamt für Datenschutzaufsicht befasst sich dami

„Gravierende Mängel“

Leserbrief an den Isar Loisachboten vom 7. Juli 2016

Betreff: Laufende Berichterstattung über die ehemalige Wiedemann-Klinik in Ambach

Es kann nicht angehen, dass das Kuratorium im Alter (KWA) die Gemeine Münsing unter Druck setzt. Das Projekt hat gravierende Mängel, unmäßig in der Größe, rücksichtslos in der Architektur, und ist nicht zeitgemäß. Ambach hat keine Infrastruktur,  der Landkreis keinen Bedarf. Sinnvoll wäre ein Projekt, wo Alt und Jung zusammen leben. Ich hoffe , dass die Gemeinde einen Bebauungsplan erstellt, der dem Areal, der Gemeinde und dem Investor zugute kommt. Erforderlich ist auch der Druck der Bevölkerung, der ganzen Gemeine Münsing und die Standhaftigkeit des Gemeinderates. Ich hoffe, dass die seitens des Ostuferschutzverbands und der Initiative Ambach geplante Auslegung von Unterschriftenlisten zahlreich unterstützt wird. Hinzufügen ist, dass die KWA ihrer Sicherungspflicht für Patientendaten bis heute nicht nachgekommen ist.
Fritz Noppes
Lindenstraße 1
Münsing/Degerndorf