Antrag zur Bürgerversammlung am 24. April 2017

Verehrter Herr Bürgermeister,

der Gemeinderat hat am 07.03.2017 beschlossen keinen Wettbewerb für das Gelände der ehemaligen Wiedemannklinik durchzuführen, sondern auf Basis des Testentwurfs des Architekturbüros Goergens, Miklautz und Weigl eine Direktvergabe des Investors durchführen zu lassen. Dies bedeutet für die Gemeinde den Verzicht auf sorgfältige, fachliche und professionell gestützte Erarbeitung des Profils des Vorhaben- und Erschließungsplans durch Verzicht auf die Erarbeitung einer Auslobung. Darüber hinaus verzichtet die Gemeinde auf die bei einem Wettbewerb durchzuführende Vorprüfung mit Analysen wie der Wirtschaftlichkeit und statistische Ermittlung des wirtschaftlichsten Entwurfs, Einhaltung der Vorgaben des Auslobers, Analysen der Flächen und  Rauminhalte, Kontrolle der Einhaltung baurechtlicher Vorgaben (z.B. Stellplätze) mit Einhaltung natur- und wasserrechtlicher Vorgaben etc.

Nach § 14 der Geschäftsordnung des Gemeinderats der Gemeinde Münsing und Artikel 18 der Bayerischen Gemeindeordnung stellt der Schutzverband des Ostufers des Starnberger Sees den Antrag Herrn Architekt Sebastian Wiedemann die vollständige Präsentation seiner Analyse des Testentwurfs von Herrn Architekt Weigl zu ermöglichen, damit zumindest eine professionelle Analyse den Gemeinderäten und Bürgern zugänglich gemacht wird.

Vielen Dank für die freundliche Unterstützung einer lebendigen Diskussion der Zukunft Ambachs.

Ursula Scriba
1.Vorstand, Architektin und Stadtplanerin
mit dem Vorstand und Beirat des OSV

Babar, der kleine Elefant

Benefizkonzert zu Gunsten
der Schlosskapelle in Ammerland

Das Wetter zeigte sich launisch, eher aprilmäßig und passte somit bestens zu der eingangs dargebotenen Frühlingssonate von L. v. Beethoven. Im stimmungsvollen, historischen Saal des kürzlich sanierten Schlosses Kempfenhausen hatte der Ostuferschutzverband zu einem Benefizkonzert zugunsten des weiteren Ausbaus der Schlosskapelle Ammerland eingeladen. Anne Solveig Weber (Violine), vielen bereits von den Holzhauser Musiktagen in bezaubernder Erinnerung, und Johannes Umbreit (Klavier), erfahrener Lehrer der Münchner Musikhochschule, gestalteten ein abwechslungsreiches und nicht alltägliches Programm. Bei der bereits erwähnten Sonate zeigte Anne Weber ihre intensiven Gestaltungs – und Tonqualitäten. Mittlerweile als Mitglied des international ganz vorn rangierenden Symphonieorchesters des Bayerischen Rundfunks, verfügt sie über eine hervorragende Intonation und einen großen Farbreichtum. Leider hat der Flügel des Kempfenhausener Saales seinen Zenit schon längst überschritten und sollte dringend gegen ein deutlich besseres Instrument ausgetauscht werden. Johannes Umbreit engagierte sich deshalb sehr, um mit dem Klangreichtum seiner Partnerin Schritt zu halten.

Nach einer kurzen Umbaupause erklang F. Poulencs geniale, witzige und spannende Vertonung des Kinderbuches „Die Geschichte von Babar“. Hier wird die Geschichte, gelesen von Anne Weber, nicht nur untermalt, sondern im Klaviersatz geistreich kommentiert und stellenweise ironisch hinterfragt. Diese originale Klavier/Sprecherfassung wird kaum mehr aufgeführt, da sich inzwischen die Orchestrierung von J. Francaix durchgesetzt hat. Auch hier waren leider die Mängel des vorhandenen Instrumentes zu hören, ein leises Verklingen des Abschieds der alten Dame von ihrem Zögling Babar kaum darzustellen. Die Frische des Dialogs der beiden Virtuosen fing die Zuhörer ein, alle folgten der Geschichte gespannt, die zwischen fröhlichen und dramatischen Elementen eine große Ideenperspektive bietet.

Als Zugabe gab es noch den verführerischen Blues aus der Violinsonate von M. Ravel virtuos von den beiden Interpreten gestaltet.

Großer Applaus, ein tiefes Dankeschön an die beiden Solisten und dem Wunsch vom OSV dieses Programm nochmal in größerem Rahmen zu hören.

Peter C. Scriba, Ammerland

14. Mai 2017, 19 Uhr, Schloss Kempfenhausen

Im Sommer 1940 bat die kleine Nichte des Komponisten Francis Poulenc ihn, ihr auf dem Klavier die Geschichte von Babar, dem kleinen Elefanten vorzuspielen, die sie aus einem Bilderbuch kannte. So entstand einer der Klassiker der Musik für Kinder: Der kleine Babar kommt in die Welt der Menschen, nachdem Jäger seine Mutter getötet haben. In der Stadt erlebt der Elefant allerlei Abenteuer, bevor er in den Wald zurückkehrt. Die Geschichte hat Poulenc zu einer witzigen Musik für Klavier angeregt.

Zu einem Benefizkonzert zugunsten der Schlosskapelle in Ammerland lädt der Ostuferschutzverband (OSV) am Sonntag, 14. Mai 2017 in das Schloss Kempfenhausen ein. Pianist Johannes Umbreit, selbst Vorstandsmitglied im OSV, hat als Sprecherin und Solistin (Violine)  Anne Solveig Weber gewonnen.

Neben der Musik von Francis Poulenc gibt es noch Werke für Violine und Klavier von Beethoven und Ravel, um ein vollwertiges Programm zu präsentieren.

Das Privatkonzert ist nur für Mitglieder des Ostuferschutzverbandes .

Anmeldung per Mail bei der Geschäftsstelle : AK-Kultur-OSV@web.de

Sowohl als Solistin, Kammermusikpartnerin als auch als Musikerin in renommierten Orchestern konzertiert Anne Solveig Weber regelmäßig im In- und Ausland. Zur Zeit spielt sie in den ersten Violinen des Symphonieorchester des Bayerischen Rundfunks. Als versierte Orchestermusikerin ist sie außerdem gern gesehener Gast beim Royal Concertgebouw Orchestra (wo sie Akademistin war), Mahler Chamber Orchestra, beim Orchestre Le Concert Olympique, dem Münchner Kammerorchester und anderen Ensembles. Von 2011 bis 2013 war sie stellvertretende Konzertmeisterin des Gustav-Mahler-Jugendorchesters. Als Solistin konzertierte sie u.a. mit dem Symphonieorchester Biel, der Meininger Hofkapelle und dem Ensemble Interculturel.
Geboren als Tochter einer Musikerfamilie in M
ünchen erhielt Anne Solveig Weber früh ihren ersten Klavier- und Violinunterricht. Bereits mit 13 Jahren wurde sie als Jungstudentin an die Hochschule für Musik und Theater München aufgenommen, wo sie nach dem Abitur ihr reguläres Studium fortsetzte. Schon bald zog es sie jedoch ins Ausland, wo sie wichtige musikalische Impulse am Conservatoire National Supérieur de Musique et de Danse in Paris in der Klasse von Prof. Régis Pasqiuer erhielt, bevor sie an der Zürcher Hochschule der Künste ihr Studium bei Prof. Zakhar Bron komplettierte und mit Auszeichnung abschloss. Zur Zeit absolviert Anne noch einen Master of Specialized Music Performance Soloist an der Zürcher Hochschule der Künste in der Klasse von Prof. Nora Chastain. Zahlreiche Kammermusik- und Violinkurse bei u.a. Vadim, Repin, Ingolf Turban, Joseph Kalichstein und dem Nash Ensemble ergänzten ihre musikalische Ausbildung.
Mehrfach erspielte sie sich Preise bei nationalen Jugendwettbewerben.
Von 2008-2009 war sie Assistentin der k
ünstlerischen Leitung des Festivals der Holzhauser Musiktage. Die junge Geigerin ist Stipendiatin der Studienstiftung des Deutsche Volkes, wurde gefördert durch die Karolina-Rüedi Stiftung und erhielt ein Sponsoring durch die Evonik Industries AG.

 

Einladung ins Atelier von Elisabeth von Biron

Der Isenheimer Alter
eine Hommage an Matthias Grünewald
am 30. April 2017 um 14 und 18 Uhr

Nach wiederholten Anfragen, die fertige Kopie des Isenheimer Altars zu zeigen, möchte ich Sie herzlich zu mir ins Atelier nach Dorfen einladen. Die Bilder haben nun einen Platz in einem Nonnenkloster bei Koblenz gefunden und werden bald als Wandelaltar in der Klosterkirche aufgestellt, wo sie ihrem liturgischem Zweck wieder dienen.

Nach dreijähriger Arbeit ist das für mich eine große Freude.

Der Film über den Isenheimer Altar von Dr. Hannes Hey  „Die Passion der Elisabeth Biron von Curland“ wird erneut am 10.April um 15 Uhr in der evangelischen Kirche St. Michael in Wolfratshausen gezeigt.

Auch dazu sind Sie herzlich eingeladen. Der Film ermöglicht ein tieferes Einsteigen in die Thematik und in den komplexen Arbeitsprozeß.
Münchner Strasse 7,   82057 Dorfen/Icking

Telefon  08171 7751
(Navi Adresse: Straßfeld 28, 82057 Dorfen/Icking, gegenüber der Schreinerei Mock)

www.elisabeth-biron-von-curland.de

elisabeth@biron-von-curland.de


Presseerklärung zur Gemeinderatssitzung in Münsing am 7. März 2017

Der Ostuferschutzverband bittet alle an der Münsinger Ortsentwicklung in Ambach interessierten Bürger am 07.März um 20:00 Uhr zur öffentlichen Sitzung des Gemeinderats ins Rathaus zu kommen.
Am 15.02.2017 wurde der Öffentlichkeit im Münsinger Gemeindesaal von Herrn Architekt Weigl ein städtebauliches Gutachten des Architekturbüros Goergens, Miklautz und Partner als Testentwurf für den Investor Kuratorium Wohnen im Alter (KWA) zur Realisierung eines Seniorenstiftes mit 80 Wohnungen in Ambach am Starnberger See vorgestellt.
Würde dieses Bauvorhaben auf dem Areal der ehemaligen Wiedemann-Klinik umgesetzt, wird Ambach ca. 50% an Einwohnern hinzugewinnen.

Die Gemeinde Münsing beabsichtigt nun, entweder diesen Testentwurf sofort  mittels eines Bebauungsplanverfahrens umzusetzen, oder noch vorher als weitere bauvorbereitende Maßnahme einen Architekten-Wettbewerb  auszuschreiben.

Die Gemeinde beabsichtigt also bereits jetzt schon umfänglich Planungsrecht zu vergeben, obwohl weder ein Wirtschaftsgutachten zu den Auswirkungen vorliegt, noch eine umfassende öffentliche Erörterung zwischen dem  Gemeinderat und den Bürgern zu den Vor- und Nachteilen dieses Vorhabens erfolgte.

Einen zeitlichen Druck schon jetzt ohne weitere Analysen und Definition von baurechtlichen Festlegungen das Vorhaben unumstößlich zu ermöglichen, gibt es nicht.

Deshalb sollte aus der Sicht des Ostuferschutzverbandes in Übereinstimmung mit dem Leitbild der Gemeinde vor jedem endgültigen Richtungsbeschluss eine vollständig offene und transparente Bürgerbeteiligung, zum Beispiel durch eine Extra-Bürgerversammlung, stattfinden, bevor die Ausführung dieses größten Vorhabens der letzten Dekaden in der Gemeinde Münsing unumkehrbar beschlossen wird.

Mit der Teilnahme an der bevorstehenden Gemeinderatssitzung zeigen Sie Ihr Interesse an der Zukunft Ambachs.

 

 

Ursula Scriba

mit Vorstand und Beirat des Schutzverbandes des Ostufers Starnberger See.

 

Gemeinderatssitzung, am 14. Februar, 20 Uhr Gemeindesaal

Münsing, den 2. Februar 2017

Verehrte Mitglieder,
die Frage, wie es auf dem Gelände der ehemaligen Wiedemann-Klinik weitergehen soll, beschäftigt derzeit den Gemeinderat, die Presse und viele Münsinger Bürger. Sie beschäftigt auch uns, weil der Schutz der Ostufer-Landschaft vor Zersiedelung, baulicher Verdichtung und untypischer Neubebauung ureigenste Aufgabe unseres Verbandes ist. Deshalb stehen wir hinter dem Rahmenplan der Gemeinde Münsing aus dem Jahr 2008, der genau diese Ziele hat. Dieser Rahmenplan war die Lehre aus dem Fiasko des Bebauungsplanes Grünwaldhof, als ein Münchner Bauträger im Rahmen eines Bebauungsplanverfahrens eine Bebauung erzwang, die von den meisten Ambachern als völlig misslungen empfunden wird. Man kann sie besichtigen. Zu allem Unglück hat der Verwaltungsgerichtshof den Bebauungsplan Grünwaldhof aufgehoben, sodass auch noch die Uferbebauung gestattet werden musste, obwohl der Freistaat dort bereits ein Vorkaufsrecht ausgeübt und im Hinblick auf den Bebauungsplan wieder aufgegeben hatte. Die Gemeinde hat wenig Glück mit ihren Bebauungsplänen: Jetzt ist auch noch der Bebauungsplan Ammerland-Süd wegen schwerer Mängel bei der Abwägung der Gründe aufgehoben worden.

Wir meinen deshalb, dass die Gemeinde äußerst zurückhaltend mit der Aufstellung von Bebauungsplänen im Bereich des Ostufers sein sollte. Zu diesem Mittel sollte sie nur greifen, wenn es zum Schutz des Ostufers unbedingt nötig ist. Aus unserer Sicht besteht aber keine Notwendigkeit, für das Wiedemann-Areal neues Baurecht für eine Senioren-Wohnanlage zu schaffen. Das Gelände liegt im Außenbereich, in dem prinzipiell keine Bebauung zulässig ist, außer für Land- und Forstwirtschaft, Fischerei, Imkerei u. Ä. Dass dort noch die Ruinen der ehemaligen Klinik stehen, geht auf Baugenehmigungen aus den 1960er und 1970er Jahren zurück, die eigentlich nicht hätten erteilt werden dürfen und deren Umstände wir nicht nachvollziehen können. Die verfallenen Gebäude haben ihren Bestandsschutz verloren, weil die Kliniknutzung m Jahre 2002 aufgegeben wurde. Im Außenbereich haben die Ruinen damit genauso wenig Existenzberechtigung wie ein leerstehendes Wochenendhaus, eine aufgegebene Maschinenhalle, ein stillgelegtes Atomkraftwerk oder eine stillgelegte Reithalle. Alle derartigen Gebäude müssten eigentlich zurückgebaut werden, um den Außenbereich – sprich die freie Landschaft – zu erhalten. Dass dies häufig nicht geschieht, steht auf einem anderen Blatt.

Zwar ist einem Berliner Investor im Jahr 2014 aus nicht nachvollziehbaren Gründen genehmigt worden, die Kliniknutzung wieder aufzunehmen und die Ruinen zu sanieren und teilweise zu erneuern. Dieser Investor hat das Projekt aber aufgegeben. Jedenfalls ist damit kein generelles Baurecht auf dem Gelände für ganz andere Zwecke entstanden, wie mittlerweile allgemein anerkannt ist. Bis vor Kurzem bestand nämlich die irrige Auffassung, dass durch diese Erlaubnis eine Art generelles Baurecht entstanden sein könnte.

Der Gemeinderat steht also vor einer schwierigen Entscheidung: Sollen die Ruinen auf dem Gelände Anlass dafür sein, eine Neubebauung durch Erlass eines Bebauungsplans zu ermöglichen? Soll das Gelände Außenbereich bleiben und langfristig als freie Landschaft erhalten werden? Wir meinen, dass es für eine Neubebauung sehr gute Gründe geben muss. Diese Gründe können aber nur in den Bedürfnissen der Gemeindebürger liegen: Angemessene Versorgung mit preisgünstigem Wohnraum, Stärkung der Infrastruktur, wirtschaftliche Notwendigkeiten durch Gewerbeansiedlung etc. Diese Gründe müssen so gewichtig sein, dass sie die Ziele des Rahmenplanes der Gemeinde – Erhaltung der Kulturlandschaft Starnberger See – überwiegen. Die Interessen eines privaten Investors, eine Wohnanlage für Senioren mit 80 bis 90 Wohnungen im Hochpreissegment zu errichten, halten wir nicht für ausreichend. Wir sehen auch die Gefahr, dass eine solche Anlage irgendwann zu einer Ferienwohnungsanlage wird, die den Zielen des Rahmenplanes direkt zuwiderläuft. Für eine Neubebauung muss es also zwingende Gründe geben. Andernfalls droht der Gemeinde die nächste Prozessniederlage vor dem Verwaltungsgerichtshof mit erneuten Prozesskosten. In Ambach gibt es noch viele Grünflächen im Außenbereich, die sich – mit Seeblick – hervorragend für eine Bebauung und Vermarktung eignen. Was will die Gemeinde Bauträgern entgegenhalten, die solche Grundstücke aufkaufen und darauf Wohnanlagen errichten wollen? Die Nachfrage wäre da. Neues Baurecht sollte nur geschaffen werden, wenn es für die Sicherung der Existenz der einheimischen Bauern, Fischer und Handwerker erforderlich ist, also von Menschen, die hier ihren Lebensunterhalt verdienen. Zur Geschäftemacherei mit Grund und Boden sollte die Gemeinde sich nicht hergeben, auch wenn sie in gemeinnütziger Gestalt daherkommt.

Nach den Feststellungen des Rahmenplans wird die Kulturlandschaft des Ostufers von drei Gebäudetypen geprägt:
– land- und forstwirtschaftliche Gebäude,
– villenartige Gebäude,
– Boots- und Badehäuser.
Wohnanlagen mit 80 bis 90 Wohnungen gehören nicht dazu und sind deshalb Fremdkörper.

Wir appellieren deshalb an den Gemeinderat, vor dem Beschluss einer Neubebauung ausführlich in der Öffentlichkeit zu erörtern, warum eine Neubebauung erforderlich ist und wie diese aussehen sollte. Eine Neubebauung müsste dann auch Menschen mit mittlerem oder geringem Einkommen, jungen Familien oder Künstlern zugutekommen. Eine Wiederbelebung des Geländes, wie seitens der Gemeinde gefordert, ausschließlich durch Senioren erscheint uns eine seltsame Idee. Und warum muss eine Bausünde der Vergangenheit auf einem Gelände wiederbelebt werden, das eigentlich nicht bebaut werden soll?

Wir bitten Sie deshalb, sich an der Diskussion dieser Fragen zu beteiligen und Ihre Meinung auch gegenüber der Gemeinde zu äußern. Am 14. Februar 2017 um 20 Uhr im Gemeindesaal wird das Thema im Gemeinderat zur Sprache kommen. Wir bitten Sie, Ihr Interesse durch persönliches Erscheinen zum Ausdruck zu bringen.

Tagesordnung Gemeinderatssitzung 14.02.17

Münsing Denkmalpreis zu vergeben

Münsing Denkmalpreis zu vergeben

Von Benjamin Engel, Wolfratshauser SZ vom 15. November 2016

Münsing – Viel Geld und Zeit kostet es Privatbesitzer, ein wertvolles historisches Gebäude zu erhalten. Umso wichtiger ist es für den Ostuferschutzverband (OSV), beispielgebendes Engagement zu würdigen. Zum vierten Mal verleiht der Verein deshalb den Gabriel-von-Max-Denkmalpreis. Damit zeichnet der OSV Eigentümer für den Erhalt ihrer Bau- und Gartendenkmäler im Gebiet vom Ostufer des Starnberger Sees bis zum Isar- und Loisachtal aus. Verbandsvorsitzende Ursula Scriba mag das Engagement kaum hoch genug schätzen. „So wird ein Stück Geschichte bewahrt, das sonst unwiederbringlich verloren wäre“, erklärt sie. Noch bis 15. Dezember können Anwohner Vorschläge inklusive kurzer Begründung schriftlich an die OSV-Geschäftsstelle senden.

Seit 2014 zeichnet der OSV jeden Preisträger mit der Bronzeminiatur eines Affen aus: Das Tier hockt auf einer Säule mit der Ammerlander Villa Max auf seinem Schoss. Damit will der Verband an das verfallende, denkmalgeschützte frühere Haus des als „Affenmaler“ bekannten Künstlers Gabriel von Max (1840 bis 1915) erinnern. Für Scriba ist die Vernachlässigung der Villa ein Negativbeispiel im Umgang mit historisch wertvollen Gebäuden.

Für den Gabriel-von-Max-Denkmalpreis prüft eine achtköpfige Jury die eingegangenen Vorschläge. Die Mitglieder bewerten die fachliche, ökologische und ästhetische Qualität der Erhaltungsmaßnahmen. Der Jury gehören beispielsweise der Geschäftsführer im bayerischen Landesverein für Heimatpflege, Martin Wolzmüller, die Tölzer Kreisheimatpflegerin Maria Mannes oder die Geretsrieder Architekturhistorikerin Kaija Voss an. Hinzu kommen die OSV-Vorstandsmitglieder.

Erstmals vergab der Verband im Jahr 2014 seinen Denkmalpreis. Damals konnten Katharina und Josef Strobl die Bronzeminiatur entgegennehmen. Beide haben den im Kern aus dem 17. Jahrhundert stammenden Gorithoma-Hof in Weipertshausen saniert. Seit mehr als 250 Jahren ist das Haus in Familienbesitz. Im Vorjahr folgte Josef Wagner. Der Schreinermeister in vierter Generation hat sein Elternhaus von 1871 in Ammerland vorbildhaft restauriert. Das Gebäude zählt zu den ältesten im heutigen Münsinger Ortsteil direkt am Ostufer des Starnberger Sees. Es prägt das traditionelle Bild des Dorfes.

Im Vorjahr überreichte die OSV-Vorsitzende Ursula Scriba schließlich Werner Döttinger den Denkmalpreis. Er hat 1988 das frühere Schloss der Familie Pocci in Ammerland gekauft. Damals stand es bereits etwa zwei Jahrzehnte leer und war heruntergekommen. In jahrelanger Arbeit renovierte Döttinger das große Haus mit den charakteristischen Zwiebeltürmen am Starnberger Seeufer.

Mit den Ehrungen will der OSV auf lokaler Ebene fördern, wofür Auszeichnungen wie der renommierte Denkmalpreis der Hypo-Kulturstiftung etwa bayernweit bereits das Bewusstsein schärfen. Wie sehr die Bevölkerung sich für renovierte Baudenkmäler interessiert, zeigt für Scriba auch der Tag des Offenen Denkmals. Allein in Bayern hätten in diesem Jahr rund vier Millionen Menschen weit mehr als 8000 historische Bauten, archäologische Stätten und Parkanlagen besucht, erklärt die OSV-Vorsitzende.

Gabriel-von-Max-Denkmalpreis 2017, schriftliche Vorschläge bis Donnerstag, 15. Dezember, Geschäftsstelle, Ostuferschutzverband, Ursula Scriba, Lerchenweg 3, 82541 Münsing

Erhalt von Denkmälern: Preisträger gesucht

Münsing – Zum vierten Mal lobt der Ostufer-Schutzverband (OSV) den Gabriel-von-Max-Denkmalpreis aus. Der Verein bittet alle Interessierten und Mitglieder des OSV, sich an der Suche nach dem nächsten Preisträger zu beteiligen. Aus den eingegangen Vorschlägen wird eine Fachjury den Preisträger ermitteln. Sie bewertet die fachliche, ästhetische und ökologische Qualität, die Bedeutung des Gebäudes und die Kreativität der Besitzer.

Für die Eigentümer sei der Erhalt eines Baudenkmals oft eine Sisyphus-Arbeit und außerdem auch noch ein nervenzehrendes finanzielles Abenteuer mit ungewissem Ausgang, heißt es in einer Pressemitteilung des OSV. Umso mehr sei anzuerkennen, wenn sie ihr Geld in ein abbruchreifes Kleinbauernhaus oder einen historischen Zehentstadel stecken. So werde ein Stück Geschichte bewahrt, das sonst unwiederbringlich verloren wäre. Um diese Haltung Einzelner zu würdigen, wurden Auszeichnungen geschaffen wie der renommierte bayernweite Denkmalpreis der Hypo-Kulturstiftung – oder auf lokaler Ebene der Gabriel-von-Max-Denkmalpreis.

Namensgeberin des Preises ist die Villa Max in Ammerland, in der einst der Künstler und Naturforscher Gabriel von Max (1840 bis 1915) lebte. Gerade das „traurige Schicksal“ dieses Landhauses zeige, dass der Privateigentümer entscheidend für Wohl und Wehe eines denkmalgeschützten Gebäudes ist. Seit Jahren sei es dem Verfall preisgegeben, obwohl das Landratsamt versichere, alles für den Erhalt des Hauses Nötige zu tun: „Macht der Privateigentümer nicht mit, beißen sich die Behörden und die Öffentlichkeit die Zähne aus“, heißt es in der Pressemitteilung.

Inzwischen hat der Ostufer-Schutzverband den Gabriel-von-Max-Denkmalpreis drei Mal verliehen. Die Erste Vorsitzende Ursula Scriba zeichnete zunächst Katharina und Josef Strobl für Sanierung und Erhalt des Gori-Hofes in Weipertshausen aus. Der Einfirst-Hof stammt aus dem 17. Jahrhundert. Es folgte Josef Wagner in der Seestraße, dessen Anwesen von 1871 zu den ältesten in Ammerland gehört. Dritter im Bunde ist Werner Döttinger, Schlossherr von Ammerland. 1988 hat er das heruntergekommene Domizil des Grafen Pocci mit den markanten Zwiebeltürmen erworben und mit viel Geld wieder zum Strahlen gebracht. Alle Preisträger erhielten den kleinen Affen, der auf einer Säule hockt und die Villa Max im Schoß trägt. Affen waren die Lieblingstiere von Gabriel von Max, der sie in allen möglichen Posen porträtierte. Geschaffen hat die Bronze-Skulptur der Münsinger Bildhauer Ernst Grünwald.  red

Vorschläge einreichen

Vorschläge können bis Donnerstag, 15. Dezember, schriftlich und mit einer kurzen Begründung bei der Geschäftsstelle des OSV, c/o Ursula Scriba, Lerchenweg 3, 82541 Münsing, eingereicht werden.

 Isar Loisachbote vom 12. November 2016

Offener Brief an die Gemeinderätinnen und Gemeinderäte

Sehr geehrte Gemeinderätinnen und Gemeinderäte
der Gemeinde Münsing,

die Diskussion über das Bauvorhaben der KWA auf dem Wiedemann-Gelände in Ambach hat bisher vor allem hinter verschlossenen Türen oder über die Zeitungen stattgefunden.
Wir möchten Ihnen deshalb unsere Gründe für dessen Ablehnung nennen:

1. Baurecht

Auch wir haben ursprünglich geglaubt, dass auf dem Gelände grundsätzlich Baurecht besteht, weil dort seit 50 Jahren Klinikgebäude stehen, die seit der Stilllegung verfallen. Dann haben wir im Gespräch mit der Verwaltung erfahren, dass es sich um Außenbereich handelt, der eigentlich nur für land- und forstwirtschaftliche oder sonstige bevorzugte Zwecke genutzt werden darf.

  • Die Genehmigung für den Bau einer Klinik im Außenbereich hätte ohne Bebauungsplan früher gar nicht erteilt werden dürfen.
  • Wegen dieser – eigentlich rechtswidrigen – Genehmigungen hatten die Klinikgebäude aber Bestandsschutz, solange die Klinik betrieben wurde. Dieser Bestandsschutz ist entfallen, weil die Klinik seit mehr als sieben Jahre stillgelegt ist. Damit ist der Bestandsschutz erloschen. Das Gelände ist rechtlich wie ein unbebautes Grundstück im Außenbereich anzusehen. Neues Baurecht für eine Wohnbebauung müsste also von der Gemeinde im Rahmen ihrer Planungshoheit erst geschaffen werden.
  • Was hat es mit dem Vorbescheid für eine Kliniknutzung aus dem Jahr 2014 für den Berliner Investor KPM GmbH auf sich? Ist dadurch Baurecht für das Vorhaben der KWA entstanden?
  • Diese Frage hat auch uns zunächst verwirrt. Der Vorbescheid sieht vor, dass die Klinikgebäude renoviert und das „Panoramahaus“ an gleicher Stelle identisch wieder aufgebaut werden darf. Auf welchen Überlegungen dieser Vorbescheid beruht, wissen wir nicht. Fest steht aber, dass er nur für das genehmigte Vorhaben und nur für den Berliner Investor gilt, der niemals Rechte an dem Gelände erworben hat. Er hat also keinerlei rechtliche Wirkung für das Vorhaben der KWA, an dieser Stelle eine Senioren-Wohnanlage zu errichten. Auf diesem Irrtum beruht offenbar die Einschätzung, dass auf dem Gelände generell Baurecht besteht. Deshalb hat offenbar niemand an die Möglichkeit gedacht, dass Außenbereich auch Außenbereich bleiben kann und nichts Neues gebaut werden muss.
  • Auch der Flächennutzungsplan schafft kein Baurecht für eine Senioren-Wohnanlage. Der Flächennutzungsplan ist unverbindlich und zeigt nur langfristige Planungsabsichten der Gemeinde, ebenso wie der Rahmenplan aus dem Jahr 2008. Im Flächennutzungsplan ist ein „Sondergebiet“ ausgewiesen, weil die Kliniknutzung im Außenbereich planungsrechtlich ein Fremdkörper war und ist. Mit der Aufgabe der Nutzung ist aber auch der Charakter des Sondergebiets entfallen. Welches Bedürfnis die Gemeinde haben könnte, dort erneut eine Sondernutzung vorzusehen, verstehen wir nicht.
  • Festzuhalten bleibt: Es gibt auf dem Gelände kein generelles Baurecht und kein Baurecht für eine Senioren-Wohnanlage. Es müsste durch einen „vorhabenbezogenen Bebauungsplan“ vom Gemeinderat beschlossen werden.
  1. Rahmenplan

Warum wenden wir uns gegen die Schaffung neuen Baurechts am Ostufer des Starnberger Sees? Als Lehre aus dem unseligen Verlauf des „Bebauungsplans Grünwaldhof“ hat die Gemeinde im Jahre 2008 einen Rahmenplan beschlossen, mit dem sie ihre langfristigen Planungsziele im Bereich des Ostufers verbindlich festgelegt hat. Daraus ergibt sich, dass eine zusätzliche Bebauung und eine Verdichtung der bestehenden Bebauung verhindert werden soll, um den Charakter des verhältnismäßig schwach bebauten Ostufers im Rahmen der „Kulturlandschaft Starnberger See“ zu erhalten. Diese Kulturlandschaft ist ein wertvoller Teil des Gemeindegebiets. Der Zweck des Rahmenplans ist nicht der Schutz von Villenbesitzern vor weiterer Bebauung, sondern der Schutz der Kulturlandschaft „Starnberger See“ für die Gemeinschaft, ebenso wie Baudenkmäler und Kirchen als Kulturerbe erhalten werden.

Der Neubau einer Seniorenanlage von beträchtlichem Ausmaß verträgt sich nicht mit den Zielen des Rahmenplans. Nach dessen Feststellungen sind typisch für das Ostufer drei Gebäudetypen: –

– landwirtschaftlich geprägte Gebäude
– villenartige Gebäude
– Boots- und Badehäuser.

Sie prägen den Charakter der Kulturlandschaft im Bereich des Ostufers. Andere Gebäudetypen sind Fremdkörper. Deren Neubau verträgt sich nicht mit der Zielsetzung des Rahmenplans. Sie sollten dort errichtet werden, wo sie sich in die gewachsene Struktur der Bebauung sinnvoll einfügen, wie zum Beispiel der Pallaufhof in das Ortsgebiet von Münsing.

Wenn man den Rahmenplan ernst nimmt, sollten starke Zweifel bestehen, ob der bauliche Fremdkörper „Klinik“ durch eine große Wohnanlage ersetzt werden sollte, wie es sie am Ostufer sonst nicht gibt.

 

  1. Vorbildwirkung

Wir befürchten, dass der Neubau einer solchen Wohnanlage ein Beispiel für weitere Vorhaben dieser Art am Ostufer wird und weiteren Baudruck nach sich zieht. Damit würde der Rahmenplan faktisch außer Kraft gesetzt. Was soll einem Investor entgegen gehalten werden, der an anderer Stelle des Ostufer-Außenbereichs Grundstücke aufkauft und von der Gemeinde die Schaffung neuen Baurechts fordert?

Was soll den einheimischen Bauern, Fischern und Handwerkern entgegen gehalten werden, die sich den Zielen des Rahmenplans unterwerfen und auf ihren Grundstücken in zweiter Reihe oder am Ortsrand nicht bauen dürfen?

Wir befürchten, dass ein Bebauungsplan zur Schaffung eines neuen Wohngebiets das Ende einer defensiven Baupolitik und eine neue Bauwelle am Ostufer einleitet. Schließlich besteht auch die Möglichkeit, dass – wie das Beispiel der Seeresidenz Seeshaupt zeigt – nach einer gewissen Frist die Seniorenwohnungen in Eigentumswohnungen umgewandelt und auf dem freien Markt veräußert werden. Im Ergebnis könnte dann eine Ferienwohnungsanlage entstehen, welche den Zielsetzungen des Rahmenplanes direkt entgegenläuft. Auch kann ein Unternehmen seine Gemeinnützigkeit durch Beschluss der Aktionäre aufgeben und sich in ein normales, profitorientiertes Wirtschaftsunternehmen verwandeln. Laut Auskunft der KWA (Isar-Loisach-Bote vom 3. August) ist nicht mehr von 90 Wohnungen die Rede, sondern “von 80 bis 85”, die Verringerung zur “bestmöglichen Einpassung in die Landschaft” ist also sehr überschaubar ausgefallen. Ein “kleineres Apartment” soll monatlich 1900 Euro inklusive Mittagessen kosten, Frühstück, Abendbrot, Pflege und andere Leistungen könnten “hinzu gebucht” werden, es ist also bereits im unteren Preissegment von wesentlich höheren Kosten auszugehen. Senioren, die es sich leisten können, holen sich in Ambach und Umgebung ihre Pflege meist ins Haus, finanziell schwächer gestellte Senioren aus unserer Gemeinde werden eine Wohnung in der Ambacher Senioreneinrichtung des KWA kaum bezahlen können. Auch dieser Gesichtspunkt sollte bei der Entscheidungsfindung eine Rolle spielen.

  1. Auswirkung der Aufstellung

Die Aufstellung eines Bebauungsplanes bedeutet eine starke Belastung der Verwaltung und der Gemeinderatsmitglieder. Sie verursacht erhebliche Kosten, wenn man die Planung nicht dem Investor überlässt. Dieser würde die Kosten nur tragen, wenn er seine Planungsziele im wesentlichen durchsetzen kann.

Im Anschluss drohen langwierige und teure Prozesse mit denen, die von dem Bebauungsplan betroffen sind. Die Gemeinde hat in der Vergangenheit keine guten Erfahrungen mit Kosten und den Folgen von Bebauungsplänen gemacht. Warum sollte die Gemeinde sich diesen Belastungen aussetzen, wenn sie im Rahmen ihrer Planungshoheit es ebenso gut unterlassen kann, neues Baurecht durch einen Bebauungsplan zu schaffen?

  1. Ruinenlandschaft

Viele nehmen Anstoß am derzeitigen Zustand des Geländes. Bis zur Besitzergreifung der KWA lag das Gelände in einem Dornröschenschlaf. Erst nach der Übernahme durch die KWA kam es zu Verwüstungen und Straftaten, weil die KWA die Gebäude für Partys geöffnet und damit einer unkontrollierbaren Menschenmenge Zugang geschaffen hat. Die Ordnung kann mit polizeilichen Mitteln und Gebäudesicherung wiederhergestellt werden.

Viele fragen sich: Was soll mit den Ruinen geschehen? Bis zum Auftritt der KWA hat der schleichende Verfall niemanden ernsthaft gestört. Die Natur wird sich ihr Recht Stück für Stück zurückholen, wie überall in der Welt und wie immer in der Vergangenheit. Wenn der Zustand aber als unerträglich empfunden wird, besteht die Möglichkeit, dass das Landratsamt eine Abbruchverfügung erlässt, weil der Bestand von Ruinen im Außenbereich rechtswidrig ist. Dann kann der Abbruch wie bei einem Schwarzbau vom Eigentümer verlangt werden. Natürlich kann der Eigentümer gegen eine solche Abbruchverfügung klagen. Dies ist in einem Rechtsstaat normal. Wenn die Verwaltung aber wegen der Möglichkeit der Klageerhebung auf rechtmäßiges Verwaltungshandeln verzichten würde, hätte sie ihre Aufgabe verfehlt.

Die Möglichkeit eines langwierigen Prozesses ist also kein Argument für den Verzicht, dem Gelände im Außenbereich sein früheres Gesicht wiederzugeben. Aus unserer Sicht ist der Wunsch, die Ruinen zu beseitigen, nicht ausreichend dafür, eine neue große Wohnanlage im Außenbereich zu planen. Jetzt besteht die Chance die alte Bausünde zu beseitigen. Man sollte sie nicht durch Schaffung eines neuen Fremdkörpers im Außenbereich wiederholen.

  1. Schutz der KWA vor Fehlinvestition

Schließlich heißt es: Die KWA habe das Gelände als Bauland gekauft und dafür angeblich 6,5 Millionen Euro gezahlt. Ob das stimmt, wissen wir nicht. Wir wissen auch nicht, ob irgendjemand aus der Gemeinde den Kaufvertrag schon gesehen hat. Im Grundbuch ist die KWA bisher nicht als Eigentümer eingetragen. Es ist unwahrscheinlich, dass ein professionelles Wohnungsunternehmen wie die KWA ein Gelände unwiderruflich kauft und bezahlt, ohne dass das Baurecht gesichert ist. Jeder Eigenheimer, der ein Baugrundstück erwirbt, trifft vertragliche Bestimmungen über die Bebaubarkeit. Falls diese nicht gegeben ist, kann er von dem Vertrag zurücktreten. In aller Regel wird er erst bezahlen, wenn das Baurecht feststeht. Üblicherweise wird vor einem Kaufvertrag das Baurecht durch eine Voranfrage abgeklärt. Wir halten es für ausgeschlossen, dass die KWA sich ohne jede rechtliche Absicherung verpflichtet hat, einen Preis von 6,5 Millionen Euro zu bezahlen. Falls sie gegen alle Wahrscheinlichkeit doch vollständig ins Risiko gegangen sein sollte, fällt dies nicht in den Verantwortungsbereich der Gemeinde. Jedenfalls folgt für die Gemeinde daraus keine Verpflichtung neues Baurecht zu schaffen, damit sich die Investitionen der KWA lohnen. Andernfalls könnte jeder beliebiger Bauträger ein Stück grüne Wiese im Außenbereich kaufen und dann von der Gemeinde verlangen, dass sie dort einen Bebauungsplan schafft, weil er sonst ein schlechtes Geschäft gemacht hat. Insofern wäre es der sicherste Weg für die Gemeinde, vorläufig keinerlei Bebauungsplan zu erlassen und stattdessen die weitere Entwicklung in aller Ruhe abzuwarten. Es bestehen keinerlei Pflichten für die Gemeinde, an dieser Stelle einen Bebauungsplan zu erlassen.

Unter all diesen Gesichtspunkten bitten wir Sie dringend, die Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes vorläufig zurückzustellen. In jedem Fall sollten die Argumente künftig in aller Öffentlichkeit unter Einbeziehung insbesondere der Ambacher Bevölkerung ausgetauscht werden. Wir wissen, dass die Planung mittlerweile weitergetrieben wird. Wir bitten Sie, gründlich zu überlegen, warum überhaupt ein Bebauungsplan aufgestellt werden muss und ob es zwingende Gründe für die Aufstellung gibt. Im Rahmen der Planungshoheit kann es auch klüger sein, keine neue Bebauung zu planen. Das Vertrauen der Bürger würde es stärken, wenn dieses ganze Vorhaben künftig öffentlich behandelt wird. Es gibt keinen Anspruch des Investors auf Vertraulichkeit, aber einen Anspruch der Bürger auf frühzeitige und umfassende Information.

Mit freundlichen Grüßen

Ursula Scriba, 1. Vorsitzende

Johannes Umbreit, 2. Vorsitzender

 

 

Bürger wollen mitreden! Unterschriftenliste

Der Ostuferschutzverband (OSV) betrachtet mit Sorge die gerüchtweise bekannt gemachten Planungen zwischen der Gemeinde Münsing und dem Kuratorium Wohnen im Alter (KWA) auf dem Gelände der ehemaligen Kurklinik Wiedemann in Ambach.

Nach allem, was bekannt ist, soll dort eine Seniorenresidenz von bis zu 90 Wohnungen errichtet werden, also ein Großprojekt, wie es Ambach bisher nicht gesehen hat. Nach dem jetzigen Kenntnisstand soll die geplante Geschossfläche diejenige der im Verfall befindlichen ehemaligen Kurklinik um gut 30 Prozent übersteigen. Die Bevölkerung Ambachs könnte um mehr als die Hälfte anwachsen. Eine solch einschneidende Entwicklung darf ohne Diskussion mit den Bürgern nicht genehmigt werden!

Der Ostuferschutzverband (OSV) fordert deshalb den Bürgermeister und den Gemeinderat der Gemeinde Münsing auf:

Keinen Bebauungsplan zu erstellen, der ein momentan nicht bestehendes Baurecht erst schaffen würde, ohne eine gründliche öffentliche Diskussion, in der zu klären ist, ob ein Bauvorhaben dieser Größe dem Interesse der Bürger und der gedeihlichen Entwicklung des sensiblen Ostufers des Starnberger Sees entspricht.

Keine Abholzung wertvollen alten Baumbestands zuzulassen.

Definitiv kein Bauvolumen zu genehmigen, das in seiner Größe das der ehemaligen Kurklinik übersteigt.

Mit meiner Unterschrift erkläre ich mich mit den oben genannten Zielen solidarisch.

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Eine ambivalente Persönlichkeit

Waldemar Bonsels, Vater der Biene Maja
Waldemar Bonsels, Vater der Biene Maja

„Der Honigsammler. Waldemar Bonsels, Vater der Biene Maja“ von Bernhard Viel

Ambach/München – In seiner Biografie zeigt Bernhard Viel den Erfinder der Biene Maja, Waldemar Bonsels, als eine ambivalente Persönlichkeit der deutschen Kultur- und Ideengeschichte. Unter dem Titel „Der Honigsammler. Waldemar Bonsels, Vater der Biene Maja“ ist im Dezember 2015 die erste dem Verfasser des Kinderbuchklassikers „Die Biene Maja und ihre Abenteuer“ gewidmete Biografie im Verlag Matthes & Seitz erschienen. Auf 444 Seiten geht der Literaturwissenschaftler Bernhard Viel den Ambivalenzen von Bonsels literarischer Karriere sowie den ästhetischen und politischen Positionen des heute wohl unbekanntesten der deutschen Bestsellerautoren nach.
Obwohl Bonsels, der in Ambach lebte, seit dem Erscheinen seines Biene Maja-Romans im Jahr 1912 bis weit in die Nachkriegsjahre ein äußerst produktiver und vielgelesener Schriftsteller war, findet er heute – sowohl in der Literaturwissenschaft als auch beim Lesepublikum – wenig Aufmerksamkeit. Zum zentralen Grundzug von Bonsels Persönlichkeit erklärt die Biografie seinen Opportunismus: Geschickt auf die Nachfrage des literarischen Marktes reagierend, wusste sich der 1880 in Ahrensburg geborene Bonsels in der Tradition der großen deutschen Dichter der Klassik und Romantik zu inszenieren und somit den Lesegeschmack des mittelständisch-bildungsbürgerlichen Publikums zu bedienen. Zwar in einem den konservativen deutschnationalen Werten verpflichteten Elternhaus aufgewachsen, hat sich der Autor und Verleger grundsätzlich als unpolitisch bezeichnet. Weltanschauliche und politische Anpassungsfähigkeit machten aus ihm im Dritten Reich einen Opportunisten, der Führerfiguren in seinem literarischen Werk imaginierte und nationalsozialistische sowie anti-semitische Positionen in seinen publizistischen Texten affirmierte. Eine ambivalente Persönlichkeit weiterlesen