Staudach St. Veit

Die 14 Nothelfer und ihre Legenden

Die Kapelle in Staudach

Zum Tag des Denkmals öffnet sich die Tür eines Kleinodes, nämlich der kleinen Kapelle St. Vitus in Staudach.

Sonntag, den 11. September, 17 Uhr
führt Frau Elisabeth Biron von Curland
durch die Kapelle
Schwerpunkt: die Gemälde und die Legenden der 14 Nothelfer

Staudach wird erstmals um das Jahr 1088 erwähnt. Es wird vermutet, dass in frühchristlicher Zeit an dieser Stelle eine Einsiedelei gestanden habe, und dass unter den Fundamenten der Kirche auch Beweise aus dieser Zeit zu finden sind.

Das Langhaus der Kirche mit seinen massiven Mauern stammt aus der Romanik.
Ende des 15. Jahrhunderts wurde die Kirche umgestaltet. Sie erhielt einen kleinen Glockenturm mit einem Satteldach.
Zwischen 1610 und 1620 wurde die Kirche, wie die meisten Kirchen in Bayern im barocken Stil umgestaltet. Infolge der Säkularisation sollen 1805 die Kapellen in Staudach, Weipertshausen und Schallenkam abgerissen werden. Die kleine Kirche gehört aber zur Hofmark Ammerland. 1840 wird die Familie Pocci Besitzerin der Hofmark und so veranlasst der Graf 1861 durchgreifende Renovierungsarbeiten.
Nachdem diese abgeschlossen sind, präsentiert sich das Gebäude neugotisch im Geschmack der damaligen Zeit.

Ende der 1960er Jahre, als Staudach und die Schlosskapelle zu klein geworden waren für die angewachsene Zahl der Einwohner wurde in Ammerland die moderne Kirche St. Peter errichtet.
Immer wieder wird in den Kirchenchroniken über Sanierungsarbeiten und Renovierungen berichtet. Um die Kirche aber vor dem Verfall zu schützen, fehlten oft die erforderlichen Mittel. Jedoch wurde in den Jahren nach der Jahrhundertwende Staudach grundlegend renoviert, der Altar, die Gemälde und Plastiken wurden restauriert.

Diese Kostbarkeit der Gemeinde Münsing wurde im neuen Glanze mit einem feierlichen Gottesdienst 2009 der Gemeinde übergeben.

Text : Auszüge aus dem Kirchenführer von Elisabeth Biron von Curland 2017
(Der Kirchenführer kann am Tag des Offenen Denkmals käuflich erworben werden)
Fotos: Elisabeth Biron von Curland

Die Kapelle in Staudach liegt an der Strasse von Münsing nach Ammerland,
links kurz vor dem Ortsschild Ammerland

Vorschau der Süddeutschen Zeitung zum Tag des offenen Denkmals in unserem Landkreis;
https://www.sueddeutsche.de/muenchen/wolfratshausen/tag-des-offenen-denkmals-bad-toelz-wolfratshausen-programm-1.5649293

https://www.merkur.de/lokales/bad-toelz/bad-toelz-ort28297/bad-toelz-wolfratshausen-am-tag-des-offenen-denkmals-oeffnen-sich-viele-verschlossene-tueren-91768710.html

Das ist am 11. September im Landkreis geboten:

Bad Tölz: Thomas Mann Villa; Heißstraße 31, geöffnet von 14 bis 17 Uhr; Besichtigung von außen im Garten und Führung mit Martin Hake.

Benediktbeuern: Maierhof des Klosters; es können das Forum Heimat und Kultur und das zukünftige Depot des Zentrums für Trachtengewand besichtigt werden, Einblicke in Historie der beiden Räume, Interessantes über zukünftige Nutzung und anstehende Baumaßnahmen mit Alexander Karl Wandinger, 10 bis 10.30 Uhr und 12 bis 12.30 Uhr.

Benediktbeuern: Alte Schäfflerei im Kloster; heute Fraunhofer-Zentrum für energetische Altbausanierung und Denkmalpflege, geöffnet von 11 bis 17 Uhr; Führungen mit Christine Milch und Ralf Kilian um 12 und 14 Uhr.

Beuerberg: Stiftskirche Kloster Beuerberg; Konzert „Zeitenwende“ um 15 Uhr; Kirchenführung zum Thema „Veränderung“ mit Anja Brandstätter um 16 Uhr.

Dietramszell: Leonhardikapelle; geöffnet von 10 bis 16 Uhr; Führung mit Barbara Regul um 14 Uhr.

Gaißach: saniertes ehemaliges Bauernhaus von 1731; Obersteinbach 4, geöffnet von 14 bis 17 Uhr; Führung mit Thomas Lauer.

Gaißach: ehemaliger Getreidekasten aus dem ersten Viertel des 17. Jahrhunderts; Steinbachau 12, saniert zu Wohnzwecken, Führung mit Familie Huber.

Jachenau: Staffelalm am Rabenkopf; Fresken von Franz Marc, geöffnet von 11 bis 16 Uhr, Aufstieg von Jachenau, Pessenbach oder von Kochel am See aus in etwa drei Stunden.

Kochel am See: Schusterhaus; Sanierung für öffentliche Nutzung, geöffnet von 10 bis 17 Uhr, halbstündige Führungen zum Thema „Kulturspur“ mit Max Leutenbauer, öffentliche Parkplätze gegenüber bzw. am Bahnhof.

Kochel am See: Walchenseekraftwerk; Infozentrum und Maschinenhalle geöffnet von 9 bis 17 Uhr. Ganztägige Auffahrten zum Wasserschloss (Maskenpflicht).

Lenggries: Bergwanderung mit Jost Gudelius zu drei historischen Grenzsteinen zwischen dem Landgericht Tölz und dem Klostergericht Benediktbeuern, Treffpunkt um 10 Uhr am Sylvensteinspeicher, Parkplatz nördlich unterhalb des Dammes an der Isarbrücke.

Lenggries: Burgruine Hohenburg; Führung mit Stephan Bammer um 13.30 Uhr; Treffpunkt am Wanderparkplatz Hohenburg.

Münsing: Kapelle St. Vitus in Staudach, Ammerland; „Die 14 Nothelfer und ihre Legenden“, Führung mit Frau Biron von Curland um 17 Uhr.

Wolfratshausen: Altes Krankenhaus; Sauerlacher Straße 14, Führungen jeweils um 12.30, 14, 14.45 und 16 Uhr. Um 11.45 Uhr Versteigerung historischer Fenster und Öllämpchen aus dem Alten Krankenhaus durch Wiggerl Gollwitzer; Bitte festes Schuhwerk tragen, da es sich um eine laufende Baustelle handelt.

Weitere Informationen und Veranstaltungen auf www.tag-des-offenen-denkmals.de

Mitgliederversammlung 2022

Liebe Mitglieder,

wir freuen uns melden zu können, dass wir am Freitag bei einer gemeinsamen Veranstaltung im Gasthof Gerer Vorstand und Beirat neu gewählt haben und alle versöhnt nach Hause gehen konnten.

Die im Pinocchio versammelten Mitglieder hatten sich kurzfristig entschlossen, zur Vermeidung einer drohenden Spaltung in die Versammlung im Nebenraum des Gasthofs Gerer umzuziehen – trotz der befürchteten Ansteckungslage. Tatsächlich war dann der Versammlungsraum überfüllt, sodass etliche Mitglieder vom Gastraum aus versuchen mussten, der Versammlung zu folgen. Wir hoffen, dass sich niemand infiziert hat.

Nach freimütiger Aussprache über die Probleme im Vorstand und über die Schwerpunkte der künftigen Vereinsarbeit wurde dann Prof. Johannes Umbreit mit 33 Stimmen zum neuen 1. Vorsitzenden gewählt. Die bisherige 1. Vorsitzende Ursula Scriba, der für ihre Verdienste gedankt wurde, erhielt 22 Stimmen.

In der Folge wurden ohne Gegenkandidaten in den Vorstand gewählt:

– Petra Schulze als 2. Vorsitzende

– Manfred Stecher als Kassier

– Gustav Neumeister als 1. Beisitzer

Ebenfalls ohne weitere Kandidaten wurden in den Beirat gewählt:

– Mechthild Felsch

– Mechtild Schönberger

– Martin Maier

– Prof. Matthias Richter-Turtur

– Carl Schmöle

Danken möchten wir der scheidenden 1. Vorsitzenden Ursula Scriba für 17 Jahre unermüdlicher Arbeit, ebenso den bisherigen Beiräten Anatol Regnier, Albert von Schrenck-Notzing, Florian Rank und Markus Feigl.

Besonderer Dank gilt Alexander von Schrenck-Notzing für seine kompetente, einfühlsame und unerschrockene Versammlungsleitung.

Herzlich begrüßen wir unsere 19 Neumitglieder. Bitte treten Sie mit uns in Kontakt. Für Anregungen und eventuelle Probleme stehen wir gerne zur Verfügung.

Wir möchten die anstehenden Aufgaben kollegial und einvernehmlich wahrnehmen und in Vorstand und Beirat nach Talent und Neigung verteilen. Alle Entscheidungen sollen demokratisch gemeinsam im Team getroffen werden. Wenn unsere konstituierende Sitzung stattgefunden hat, werden wir Sie unterrichten, was wir uns vorgenommen haben.

Wir sind froh, dass es gelungen ist, die drohende Spaltung des Vereins zu überwinden. Wir hoffen, dass wir den gemeinsamen Zielen dienen können und bitten dafür um Ihre Unterstützung.

Mit besten Grüßen

Johannes Umbreit     1. Vorsitzender    
Petra Schulze              2. Vorsitzende     
Manfred Stecher        Kassier   
Gustav Neumeister 1. Beisitzer                


https://www.merkur.de/lokales/wolfratshausen/muensing-ort29101/versammlung-mit-tumulten-turbulente-kampfabstimmung-im-ostuferschutzverband-91673411.html

https://www.sueddeutsche.de/muenchen/wolfratshausen/ostuferschutzverband-mitgliederversammlung-waehlt-vorsitzende-ursula-scriba-ab-johannes-umbreit-setzt-sich-durch-muensing-1.5623283

Postkarte des Sanatoriums Wiedemann in seinen Glanzzeiten

Ende eines kuriosen Verfahrens

Das Bürgerbegehren „Seniorenanlage in Ambach kleiner planen!“ ist Geschichte

Am 17. Mai 2022 hat der Münsinger Gemeinderat das Bürgerbegehren „Seniorenanlage in Ambach kleiner planen!“ endgültig als unzulässig zurückgewiesen, obgleich er es selbst in einer denkwürdigen Sitzung am 1. November 2021 angenommen hatte. Dadurch wurde damals der Bürgerentscheid obsolet. Nach mehr als sieben Monaten ist eine Bürgerinitiative an ihr Ende gelangt.

Ein kurzer Rückblick sei erlaubt: Im Herbst 2021 haben 431 Bürgerinnen und Bürger das Bürgerbegehren „Seniorenanlage in Ambach kleiner planen!“unterstützt und damit dem lang bestehenden Unbehagen in Teilen der Bevölkerung über die Größe des vom „Kuratorium Wohnen im Alter“ (KWA) geplanten Seniorenwohnstifts auf dem ehemaligen Wiedemann-Kurgelände in Ambach noch einmal mächtigen Ausdruck verliehen. Die Hoffnungen waren groß, im Dialog mit Gemeinde und KWA eine Verkleinerung zu erreichen.

Auf den Unterschriftslisten war der Altbestand mit 3918 qm angegeben. Woher diese Zahl stamme, sei völlig unklar, kam es von Bürgermeister und Verwaltung, niemand habe sie je gehört.

Die Peinlichkeit war  groß. Die Zahl von 3918 qm entstammte keineswegs der Fantasie der Initiatoren, sondern der gemeindeeigenen Homepage. Dass die Gemeinde nicht wusste, was in ihrer eigenen Homepage steht, war damit für alle Augen sichtbar. Zudem wurde deutlich, dass ihre oft wiederholten Beteuerungen, der Neubau werde nicht größer als der Altbestand sein, in den Wind gesprochen waren: Bürgermeister und Verwaltung kannten die Größe des Altbestands gar nicht. Erst der Druck durch das Bürgerbegehren hatte die neuerliche Vermessung bewirkt.

Die Gemeinde  machte sich unverzüglich daran, das Bürgerbegehren auszuhebeln. Die eilig eingeleitete Vermessung hätte ergeben, dass der Altbestand mit ca 5600 qm größer als der geplante Neubau von 4785 qm sei. Diese Vermessung beruhte aber auf willkürlich gewählten Methoden und entsprach nicht den gesetzlich vorgeschriebenen Berechnungsverordnung.

Ein kurioses Verfahren bahnt sich seinen Weg. Kein Dialog fand statt, eine von engagierten Münsinger Bürgern veranlasste private Vermessung durch zwei  vereidigte Gutachter, die zu anderen Ergebnissen als die Gemeinde kam, wurde nicht einmal diskutiert, auch alle anderen Vorschläge wurden vom Tisch gewischt. Der Bürgermeister, so hatte man den Eindruck, empfand das Bürgerbegehren als persönliche Kränkung und mutwillige Behinderung seines Wirkens.

Das von den Initiatoren des Bürgerbehrens angerufene Verwaltungsgericht befasste sich erstaunlicherweise wenig mit den gemeindlichen Zahlenspielen.  Statt dessen wird den Initiatoren  ein „Verstoß gegen das Täuschungs- und Irreführungsverbot“ vorgeworfen. Gemeint sind jene der gemeindlichen Homepage entnommenen 3918 qm – wer sich auf offizielle Zahlen verlässt, sollte sich warm anziehen, könnte man meinen, denn sind sie fehlerhaft, liegt die Schuld nicht bei den Verursachern, sondern bei denen, die sie glauben. Auch dass die Gemeinde den im Bürgerbegehren formulierten Halbsatz „und den bestehenden Bebauungsplanentwurf entsprechend abändert“ in ihrer Annahme weggelassen hat, erweist sich im Nachhinein zu ihrem Vorteil.

Dieser Schachzug führte dazu, dass das Verwaltungsgericht das Bürgerbegehren für nicht erledigt ansah und eine Entscheidung über seine Zulässigkeit anmahnte. Ergebnis siehe 17.Mai.

 Bereits am 23. Mai  hat die Gemeinde den umstrittenen Bebauungsplan  „Seniorenwohnstift Ambach“ mit einer Bebauung von 4785 qm in Kraft gesetzt. Nach ihrer Auffassung darf diese Fläche nochmals um 50 %  durch  Nebenanlagen überschritten werden, sodass sogar nun eine versiegelte Grundfläche von 7178 qm zugebaut wird- mehr als dort jemals vorhanden war. Es mutet an, dass das Gezerre um Quadratmeterzahlen der KWA nunmehr ermöglicht, die von Anfang an gewünschte, maximale Bebauung für ihr Vorhaben verwirklichen kann.

Es wird nun also nichts mehr daran zu ändern sein, dass KWA, gemeinsam mit der Gemeinde im bisherigen Außenbereich, der sonst von jeglicher Bebauung freizuhalten ist, eine Wohnanlage mit 80 Wohnungen, Schwimmbad, Vortragssaal, Restaurant etc. errichten wird.

Dass Bürgerbegehren sich in die Planungshoheit von Gemeinden einmischen, ist in Bayern zulässig und dass sie alle verfügbaren Mittel nutzen, ist ihr gutes Recht. Das müsste man als Politiker aushalten können.

Unser Dank geht an alle Unterstützerinnen und Unterstützer, besonders an diejenigen, die von Haus zu Haus gegangen sind und Stimmen gesammelt haben. Immerhin gebührt uns die Ehre, das erste Bürgerbegehren in der Geschichte Münsings gewesen zu sein. Vielleicht – hoffentlich – haben künftige Initiativen mehr Erfolg. Von bürgerschaftlichem Engagement sollte man sich dadurch nicht abschrecken lassen.

Initiatoren des Bürgerbegehrens:

Anatol Regnier, OSV Beirat

Dr. Agnete von Specht, OSV Mitglied

Alexandra Theiss, OSV Mitglied

Presseerklärung der Initiatoren des Bürgerbegehrens vom 12.6.22

Das Seniorenwohnstift im Modell: Auf dem ehemaligen Klinikgelände sollen 79 Wohnungen entstehen.
© Tanja Lühr

Einladung zum Tag des Offenen Denkmals am 13. September 2020 in die Schlosskapelle Ammerland

Die Schlosskapelle wurde 1682 als Stiftung an die Kirchenstiftung Münsing eingebracht. Parallel zum Neubau des Fürstbischöflichen Schlosses der Wittelsbacher Fürstbischöfe konnte 1685 die Kapelle vollendet werden. Sie bot Messe- und Andachtsmöglichkeit für die ansässigen Fischer- und Bauernfamilien, sowie den Bediensteten des Schlosses als Ergänzung zur nächstgelegenen älteren Filialkirche St. Vitus (Anfang des 16. Jahrhunderts erbaut). St. Vitus befindet sich in Staudach, einem Anwesen östlich und hoch auf Ammerland blickend

Der Ostuferschutzverband saniert und restauriert das Baudenkmal für die Kirchenstiftung Münsing seit 2007 mit dem Ziel, die Filialkirche der Öffentlichkeit wieder zugänglich zu machen. Herr Pfarrer Kirchbichler plant dort einen Ort der stillen Andacht und des Gebets einzurichten.

Das Motto dieses Tags des Offenen Denkmals ist „Nachhaltigkeit“.

Wir beziehen dies auf das Thema des Gebäudes: Andacht und Gebet.

Wir sehen auch die Baumaterialien wie Mauerwerk, Dachziegel, Putz und nachhaltige Farben z.B. Polimentvergoldung am Altar, einheimisches Holz für Fensterrahmen, Türen und Treppe (hier haben wir Weißtanne, der Baum der Zukunft und des Waldumbaus), Kirchenbänke, Regal und Schränke, Eisen für Leuchter und Leuchten, Sollnhofner Platten für den Boden.

Der Gesamteindruck des Hauptschiffes ist mit farbig gefiltertem Licht und Sternenhimmel betont sakral. Glaskünstler Bernd Nestler schuf das leuchtende Glasfenster mit dem Motiv der Heiligen Drei Könige, die Patrone der kleinen Kirche, das über dem Altar nach Osten ausgerichtet den Raum erleuchtet. Einer Anregung von Pfarrer Kirchbichler folgend könnte die Kapellen Patrone den Weg zum Kölner Dom weisen. Dort waren die nacheinander folgenden Eigentümer von Schloss Ammerland Maximilian Heinrich von Bayern Erzbischof und Kurfürst von Köln (1650-1688)und mehr, Joseph Clemens Kajetan von Bayern Erzbischof von Köln (1688-1723), Kurfürst des Hl. Römischen Reiches und Landesherr des Erzstifts Köln etc. sowie Clemens August Erzbischof und Kurfürst von Köln (1723 – 1761) – Monsieur des cinq églises. Im Kölner Dom werden seit 1164 die Reliquien der Heiligen Drei Könige aufbewahrt.

Ich hoffe, wir haben Sie neugierig gemacht.
Kommen Sie bitte am 13. September 2020  um 17 Uhr zur Kapelle.
Wir führen nach den Regeln der Sicherheit: Maximal 6 Personen pro Führung um genügend Abstand halten zu können und nehmen Sie bitte Ihren Mundnasenschutz mit. Wir bleiben so lange vor Ort, bis Sie alle Gelegenheit hatten, die Kapelle zu sehen und melden Sie sich bitte an unter
Tel. 08177/92310 oder e-mail osv-vorstand@scribaup.de.

Ursula Scriba

Stellungnahmen zur Pilotyvilla

„Ein Schlag gegen die Erhaltung der Kulturlandschaft“

Der Ostuferschutzverband moniert ein Bauvorhaben auf dem Areal der ehemaligen Piloty-Villa in Ambach. Die Gemeinde Münsing zieht gegen das Landratsamt vor Gericht, weil es das gemeindliche Einvernehmen ersetzt hatte. Der Bürgermeister stellt den Erfolg der Klage jedoch infrage.

Von Benjamin Engel, Wolfratshauser SZ, 13. März 2020

Das Schicksal der sogenannten Piloty-Villa hat bereits in den 1980er-Jahren überregional das Interesse der Öffentlichkeit geweckt. Die damaligen Eigentümer rissen das frühere Landhaus des Malers Carl Theodor von Piloty, das auf einer Landzunge am Starnberger See bei Ambach lag, zu einem Großteil ab. An dessen Stelle entstand ein Neubau. Dieser soll nun ebenfalls verschwinden, weshalb er erneut in den Fokus rückt. Zweimal hat der Münsinger Gemeinderat aktuelle Pläne für ein künftiges Ensemble mit Einfamilienhaus, einem Glasverbindungsbau plus Atelierhaus und Tiefgarage an der Stelle abgelehnt. Doch das Tölzer Landratsamt ersetzte Anfang Februar das „fehlende gemeindliche Einvernehmen“ und erlaubte das Bauvorhaben an der Seeleitn. Dagegen klagt die Gemeinde vor Gericht. „Wir prüfen das in aller Sachlichkeit durch Anwalt und Gericht“, teilt Bürgermeister Michael Grasl (Freie Wählergemeinschaft) mit.

Damit hat die Kommune fristgerecht juristische Schritte in die Wege geleitet, wie es der Ostuferschutzverband (OSV) am Samstag ebenfalls gefordert hat. „Die Gemeinde hat ihr Einvernehmen mit dieser Planung aus zutreffenden Gründen verweigert“, heißt es in einer Pressemitteilung, die der stellvertretende Vorsitzende Johannes Umbreit verfasst hat. Darüber habe sich das Landratsamt jedoch aus „fragwürdigen“ Gründen hinweggesetzt. Das aktuelle Vorhaben sei ein „weiterer Schlag gegen die Erhaltung der Kulturlandschaft Starnberger See“. Der Bestand werde mit dem neuen Vorhaben endgültig vernichtet und durch eine überbordende Neubebauung ersetzt. Auch Bäume würden zum Opfer fallen.

Um das Projekt bauplanungsrechtlich zu prüfen, hatte die Kommune einen Rechtsanwalt eingeschaltet. Er hatte das Vorhaben in einer Stellungnahme Ende Januar 2019 als unzulässig eingeschätzt. Aus seiner Sicht fügte es sich nicht in die Umgebungsbebauung ein. Das Münsinger Bauamt begründete seine ablehnende Haltung damit, dass die überbauten Flächen deutlich größer als bei anderen Häusern im Umkreis seien.

Warum die Verwaltung den Gemeinderat nicht ausdrücklich gefragt hat, ob Klage erhoben werden soll, ist für den Ostuferschutzverband unverständlich. Es sei keine rein juristische Frage, ob sich etwas einfüge, heißt es in der Pressemitteilung der Gruppierung. „Auch Gerichte entscheiden diese Frage nach der natürlichen Anschauung und nach dem gesunden Menschenverstand.“

Für die Gemeinde Münsing soll nun ein Rechtsanwalt die Erfolgsaussichten der Klage nochmals überprüfen. Anschließend solle der Gemeinderat darüber abstimmen, ob das Verfahren fortzusetzen sei, teilt Bürgermeister Grasl mit. Dass der Ostuferschutzverband von einem „Schlag gegen die Erhaltung der Kulturlandschaft Starnberger See“ spricht, ist aus Sicht des Münsinger Rathauschefs allerdings stark überzogen, wie er erklärt. Denn das betreffende Grundstück sei schon bebaut. Die Grundfläche sei im Vergleich zu den Nachbargebäuden überschritten. Das sei aus Sicht des Landratsamts vertretbar. „Ob das reicht, ein Klageverfahren erfolgreich zu bestehen, ist zumindest fraglich“, berichtet Michael Grasl auf die entsprechende Nachfrage. Der jetzige Baubestand sei bereits ausgeprägt. Baurecht dürfe nicht entzogen werden.

Isar-Loisachbote, 9. März 2020

Ostuferschutzverband drängt zur Klage


Abbruch der Piloty-Villa in Ambach soll verhindert werden – Appell an Gemeinde

Münsing – Der Ostuferschutzverband (OSV) appelliert an die Gemeinde Münsing, den Abbruch der Piloty-Villa an der Seeleitn in Ambach und einen Neubau an ihrer Stelle per Klage zu verhindern. „Mit Entsetzen haben wir der Zeitung entnommen, dass die Gemeinde sich damit abfinden will, dass das Landratsamt den Abbruch der Piloty-Villa und einen überdimensionierten Neubau genehmigen will“, schreibt OSV-Vorstandsmitglied Johannes Umbreit in einer Pressemitteilung. Die Entscheidung wurde in der jüngsten Gemeinderatssitzung bekanntgegeben.

Die Gemeinde habe ihr Einvernehmen mit dieser Planung aus zutreffenden Gründen verweigert, so Umbreit. Darüber habe sich das Landratsamt hinweggesetzt und das Einvernehmen „mit fragwürdigen Gründen“ ersetzt. Doch die Gemeinde könne sich gegen den Eingriff in ihre Planungshoheit vor dem Verwaltungsgericht wehren. Der Neubau füge sich nicht in die Umgebungsbebauung ein. Er führe zu einer Verdichtung der Uferbebauung und beeinträchtige den Blick auf den See, weil er sich wie ein Riegel vor den See lege. „Der Neubau widerspricht der Zielsetzung des Rahmenplans und ist unter dem Gesichtspunkt des Ostuferschutzes abzulehnen“, schreibt die Vorstandschaft mit Professor Umbreit, Dr. Gustav Neumeister, Manfred Stecher, Petra Schulze und Anatol Regnier. Die Vorsitzende und Gemeinderätin Ursula Scriba hat nicht unterzeichnet.

Bereits ein früherer Eigentümer hat sich über den Denkmalschutz für die alte Piloty-Villa und über den Landschaftsschutz hinweggesetzt, indem er eigenmächtig Teile der Villa abgerissen hat. Dass nun der Bestand endgültig vernichtet und durch eine Neubebauung ersetzt werden soll, empfindet der OSV als „weiteren Schlag gegen die Erhaltung der Kulturlandschaft Starnberger See“. Er fordert Bürgermeister Michael Grasl und den Gemeinderat auf, wegen des Landratsamts-Beschlusses vor Gericht zu ziehen. Die Klagefrist endet laut Umbreit allerdings an diesem Montag. Der OSV-Vize: „Wir finden es unverständlich, dass die Gemeinde kampflos ihre Überzeugung aufgibt, dass das Neubauvorhaben sich nicht in die Umgebung einfügt.“  
Tanja Lühr

Sehr geehrte Mitglieder,

es ist noch eine Woche bis zur Wahl und der Bürgermeister hat alle Sitzungen vor der Wahl abgesagt, da die Gemeinderäte im Wahlkampf unterwegs sind.

Unsere Ziele behalten wir fest im Auge, weshalb ich Sie über eine Initiative von uns drei Gemeinderäten und Mitgliedern des OSV-Vorstands und Beirats informieren will.

Seit ca. einem Jahr berichtete ich Ihnen mehrfach über das Ziel des Eigentümers der Seeleitn 60 in Ambach, frühere Pilotyvilla, das Gebäude durch ein Doppelhaus zu ersetzen. Die Pilotyvilla ist für die alteingesessenen Ambacher ein besonderes Thema, denn die ehemals denkmalgeschützte Villa wurde von dem Vorbesitzer in einer Nacht und Nebelaktion fast vollständig abgerissen, ebenso alle im Weg stehenden Bäume. Nach Auskunft des Landesamtes für Denkmalpflege blieb nach dieser Aktion lediglich eine Wand des Baudenkmals erhalten.  1998 wurde die Villa deshalb aus der Denkmalliste entfernt.

Die beantragte Bebauung sieht den Abriss des alten Gebäudes und einen Neubau bestehend aus einem Wohn- und einem umfänglichen Atelierhaus, verbunden durch ein Glashaus als Verbindungselement vor.

Der Bebauung wurde von der Gemeinde das Einvernehmen vorenthalten.

Jetzt erhielten wir die Nachricht, dass das Landratsamt Bad-Tölz-Wolfratshausen das Einvernehmen der Gemeinde ersetzen will.

Wie Sie in den gemeindlichen Protokollen lesen können, kämpfen die Gemeinderäte gegen die Baugenehmigung. Aus diesem Grund stehen Christine Mair, Heinz Schreiner und ich seit ca. eineinhalb Wochen in Kontakt, um die vom Rechtsanwalt der Gemeinde empfohlene Klage gegen das Landratsamt voranzubringen. Unseren Brief haben wir am Freitag, 06.03.2020 am späten Vormittag an die Gemeinde gesandt und sofort vom Bürgermeister eine Antwort erhalten. Er wird sich am Montagmorgen 09.03.2020 mit dem beauftragten Rechtsanwalt in Verbindung setzen, um fristwahrende Schritte zu unternehmen. Dem Gemeinderat wird nach heutiger Ankündigung am 24.03.2020 die Angelegenheit vorgelegt, dabei werden sowohl die Verfahrenskosten als auch die Erfolgsaussichten den Gemeinderäten zur Beratung vorgelegt werden. Ich unterrichte Sie rechtzeitig vor dem Termin. Unseren Brief sehen Sie unten stehend.

Die darin geäußerten Kosten wird der Anwalt der Gemeinde berechnen und unsere genannten Angaben sind lediglich eine sehr grobe Schätzung.

Über die Aussichten einer positiven Abstimmung kann ich Ihnen lediglich sagen, dass viele Gemeinderäte sehr verärgert sind über die im letzten Jahr gehäuft aufgetretenen Fälle, in denen das versagte Einvernehmen der Gemeinde durch das Landratsamt ersetzt wurde. Nach unserem gegenwärtigen Kenntnisstand hoffen wir deshalb auf entschlossenes Handeln der Kollegen aus dem Gemeinderat.

Sehr geehrter Herr Bürgermeister, lieber Michi,

der Antwort von Herrn Lanzinger vom 28.2. auf eine Anfrage von Christine Mair vom 26.2. haben wir entnommen, dass die Gemeinde Münsing sich damit abfinden will, dass das Landratsamt einen überdimensionierten Neubaukomplex auf dem Grundstück der ehemaligen Piloty-Villa in Ambach genehmigt.

Die Gemeinde hatte ihr Einvernehmen mit dieser Planung aus zutreffenden Gründen verweigert. Darüber hat sich das Landratsamt hinweggesetzt und das Einvernehmen mit fragwürdigen Gründen ersetzt. Die Gemeinde kann sich gegen den Eingriff in ihre Planungshoheit vor dem Verwaltungsgericht wehren.

Der Neubau fügt sich von außen wahrnehmbar nicht in die Umgebungsbebauung ein. Der bestehende Einzelbaukörper wird nach Planung durch ein verbundenes Doppelhaus im Sinn einer Kettenbebauung ersetzt. Dies führt zu einer Verdichtung der Uferbebauung und beeinträchtigt den Blick auf den See, weil die Bebauung wie ein Riegel vor dem See liegt.  Ausmaß und Architektur des Neubaus sprengen das historische Ortsbild an einer vom See aus besonders sichtbaren Stelle.

Da der Neubau nach Stellungnahme des gemeindlichen RA sich nach Art und Maß, der Bauweise und der überbauten Grundstücksfläche nicht in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt, ist er nach §34 Abs. (1) BauGB nicht zulässig. Der Neubau widerspricht zudem, auch nach Ansicht des von der Gemeinde beauftragten Rechtsanwalts (RA Brey), der Zielsetzung des Rahmenplans und ist daher abzulehnen. Die Wirkung des Baurechts auf die sensible Umgebung, insbesondere z.B. auf das nördliche Grundstück, erfordert die strenge Einhaltung der Vorgaben des Rahmenplanes, der klar die Planungsabsichten der Gemeinde formuliert hat.

Bereits ein früherer Eigentümer hat sich über den Denkmalschutz für die alte Piloty-Villa und über den Landschaftsschutz hinweggesetzt, indem er rechtswidrig Teile der Piloty-Villa abgerissen und Bäume gefällt hat. Dass nun weitere Bäume einer überbordenden Neubebauung zum Opfer fallen sollen, ist ein weiterer Schlag gegen die Erhaltung der Kulturlandschaft am Starnberger See.

Wenn die Gemeinde sich vor Gericht gegen die Ersetzung des Einvernehmens wehrt, ist dies auch nicht mit unverhältnismäßigen Kosten verbunden. Bei einem Regelstreitwert von 7.500 Euro ergeben sich Gerichtsgebühren in Höhe von 609 Euro. Die Kosten bewegen sich somit im Rahmen der Ausgaben, die dem Bürgermeister ohne vorherige Zustimmung des Gemeinderats gestattet sind.

In der Gemeinderatssitzung vom 18.2. wurde den Gemeinderäten lediglich mitgeteilt, dass das Landratsamt das gemeindliche Einvernehmen ersetzt hat. Die Möglichkeit einer Klage gegen diese Ersetzung wurde nicht auf die Tagesordnung gesetzt und beraten. Wir bitten die Gemeindeverwaltung, dies bei der nächsten Sitzung des Gemeinderates nachzuholen.

Nach unserem Kenntnisstand könnte die Klagefrist bis zu diesem Zeitpunkt allerdings bereits abgelaufen sein. Wir bitten die Gemeinde deshalb, zur Fristwahrung unverzüglich Einspruch gegen den Bescheid des LRA für eine mögliche Klage vor dem Verwaltungsgericht München gegen die Ersetzung des gemeindlichen Einvernehmens durch das Landratsamt Bad-Tölz Wolfratshausen zu erheben.

Mit herzlichen Grüßen

Ursula Scriba ,
Gemeinderätin, Vorsitzende des Ostuferschutzverbandes,
Vorsitzende Bürgerliste
Christine Mair,
Gemeinderätin, Umweltreferentin , Bündnis 90
DIE GRÜNEN                                                    

Herr Gemeindesrat Schreiner ist in unsere Aktion eingebunden.

Liebe Mitglieder des Ostuferschutzverbandes,

in Ergänzung zu den bisherigen Informationen aus dem Gemeinderat möchten wir Sie wissen lassen, daß die Gemeinde Münsing schon zweimal die Zustimmung („das Einvernehmen“) zum Abbruch der Piloty Villa am Ambacher Seeufer und zu einem überdimensionierten Neubau verweigert hat. Das Landratsamt hat nun am 7. Februar die Zustimmung der Gemeinde „ersetzt“ d.h. : Weg frei für Abbruch und Neubau!
Leider hat der Gemeinderat in der letzten Sitzung am 18. Februar nicht darüber beraten, ob die Gemeinde gegen das Landratsamt klagen will, obwohl die Klagefrist am 9. März abläuft.
Zufällig haben wir von dieser Lage der Dinge erfahren und versuchen mit unten stehendem Schreiben an den Bürgermeister in letzter Minute, die Gemeinde zur Klageerhebung zu bewegen. Ohne Rücksprache mit uns hat die erste Vorsitzende dieses Schreiben verändert und gemeinsam mit einem anderen Gemeinderatsmitglied an die Gemeinde geschickt. Besser wäre es gewesen die Frage der Klage gegen das Landratsamt in der Gemeinderatssitzung am 18. Februar gleich zur Sprache zu bringen und zeitnah zu reagieren.
Hoffen wir, daß es uns gelingt, gemeinsam das Schlimmste zu verhüten.

Prof. Johannes Umbreit, Manfred Stecher, Dr. Gustav Neumeister, 
Petra Schulze

Sehr geehrter Herr Bürgermeister, sehr geehrte Gemeinderätinnen und Gemeinderäte,

mit gewissem Entsetzen haben wir der Zeitung entnommen, dass die Gemeinde sich damit abfinden will, dass das Landratsamt den Abbruch der Piloty-Villa und einen überdimensionierten Neubau genehmigen will. Die Gemeinde hatte ihr Einvernehmen mit dieser Planung aus zutreffenden Gründen verweigert. Darüber hat sich das Landratsamt hinweggesetzt und das Einvernehmen mit fragwürdigen Gründen ersetzt. 

Die Gemeinde kann sich gegen den Eingriff in ihre Planungshoheit vor dem Verwaltungsgericht wehren. Der Neubau fügt sich nicht in die Umgebungsbebauung ein. Er führt zu einer Verdichtung der Uferbebauung und beeinträchtigt den Blick auf den See, weil er sich wie ein Riegel vor den See legt. Der Neubau widerspricht der Zielsetzung des Rahmenplans und ist unter dem Gesichtspunkt des Ostuferschutzes abzulehnen. Bereits ein früherer Eigentümer hat sich über den Denkmalschutz für die alte Piloty-Villa und über den Landschaftsschutz hinweggesetzt, indem er eigenmächtig Teile der Piloty-Villa abgerissen und Bäume hat fällen lassen. Dass nun der Bestand endgültig vernichtet und durch eine überbordende Neubebauung ersetzt werden soll und die Bäume ihr wahrscheinlich zum Opfer fallen, empfinden wir als weiteren Schlag gegen die Erhaltung der Kulturlandschaft Starnberger See. Wenn die Gemeinde sich vor Gericht gegen die Ersetzung des Einvernehmens wehrt, ist dies auch nicht mit besonderen Kosten verbunden. 

Bei einem Regelstreitwert von Euro 15.000 ergeben sich Gerichtsgebühren in Höhe von Euro 879. Die Gemeinde kann sich auch – wie das Landratsamt – ohne weitere Kosten selbst vor Gericht vertreten. Sowohl Sie, Herr Bürgermeister, wie auch der Bauamtsleiter sind baurechtlich so erfahren, dass Sie die Gemeinde ohne Weiteres vor Gericht kompetent vertreten können. Und selbst wenn die Mithilfe eines Fachanwalts benötigt wird, sollten zehn oder zwanzig Anwaltsstunden zum üblichen Stundensatz zu verkraften sein. Wir verstehen auch nicht, weshalb die Frage, ob Klage gegen die Ersetzung des Einvernehmens erhoben wird, den Gemeinderäten nicht ausdrücklich zur Entscheidung vorgelegt wurde. Soweit wir aus der Gemeinderatssitzung wissen, wurde lediglich mitgeteilt, dass das Landratsamt das Einvernehmen ersetzt hat. Die Möglichkeit einer Klage wurde nicht auf die Tagesordnung gesetzt und deshalb auch nicht öffentlich beraten. Unverständlich finden wir, dass die Gemeinde kampflos ihre Überzeugung aufgibt, dass das Neubauvorhaben sich nicht in die Umgebung einfügt. Wir bitten die Gemeinde deshalb, zur Fristwahrung zunächst Klage gegen die Ersetzung des Einvernehmens durch das Landratsamt zu erheben und dann in der nächsten Gemeinderatssitzung zu beschließen, ob die Gemeinde bei ihrer ursprünglichen Auffassung bleibt, dass das Bauvorhaben sich nicht einfügt. Ob sich etwas einfügt, ist keine rein juristische Frage. Auch Gerichte entscheiden diese Frage nach der natürlichen Anschauung und nach gesundem Menschenverstand. 

Prof. Umbreit, Dr. Neumeister, Manfred Stecher, Petra Schulze, Anatol Regnier 

Tag des offenen Denkmals am 8. September

Pocci-Kapelle in Münsing

Von Benjamin Engel

Münsing, 5.9.2019  – Jahrzehntelang ist die Kapelle an der nördlichen Seestraße beim Ammerlander Schloss schon für Besucher unzugänglich. Denn der ursprüngliche Eingang des Sakralbaus aus dem 17. Jahrhundert liegt auf dem Privatgrund der heutigen Schlossinhaber. Niemand konnte mehr hinein. Das könnte sich nun bald ändern. Spätestens 2020 rechnet die Vorsitzende des Ostuferschutzverbandes (OSV), Ursula Scriba, damit, die Kapelle weihen und für die Öffentlichkeit öffnen zu können. Dann kann jeder das prächtige Deckengewölbe im Zustand des 19. Jahrhunderts bewundern. In einen dunkelblauen Nachthimmel blickt, wer im Hauptschiff nach oben schaut. Plastisch heben sich die zahlreichen goldenen Sterne davon ab. „Im Moment habe ich ein sehr gutes Gefühl“, sagt Scriba. „Der Pfarrer unterstützt uns.“

Zum Tag des offenen Denkmals am Sonntag, 8. September, steht die Kapelle für einen ersten Eindruck bereits offen. Die OSV-Vorsitzende Scriba wird von 17 Uhr an Fragen beantworten, über die Historie der Kapelle und die Sanierungsarbeiten berichten. Hinein kommen die Besucher durch den neuen von der Straßenseite geschaffenen Eingang an der Sakristei – über eine Treppe. Denn der Boden des Baus liegt heute etwa 75 Zentimeter unterhalb des Straßenniveaus.

Nach dem fast vollständigen Verfall in den 1970er Jahren waren die Sanierungsarbeiten nur stockend vorangegangen. Das lag wohl auch an der vielfältigen Interessenslage mit vielen Beteiligten – von der Münsinger Kirchenstiftung, bis zum Erzbischöflichen Ordinariat, den Schlossbesitzern und dem Landesamt für Denkmalpflege. Umso mehr freut sich Scriba über die jetzige, tragfähige Lösung. Der OSV hatte die Sanierungen federführend betreut. „Die Kapelle sah wüst aus. Aus dem Dach des Hauptschiffs wuchs sogar ein Baum“, beschreibt dessen Vorsitzende den einst traurigen Zustand des Sakralbaus.

Glaskunst von Bernd Nestler

Die besonderen Details machen heute den Charme der denkmalgeschützten Kapelle aus. Das Motiv der Heiligen Drei Könige samt der Muttergottes Maria mit Kind und dem Stern ziert das farbkräftig leuchtende Fenster oberhalb des Altars im Osten des Innenraums. Für die den Heiligen Drei Königen geweihte Kapelle hat der Münchner Glaskünstler Bernd Nestler eine Darstellung aus dem Regensburger Dom aufgegriffen. Um sein Werk vor den Straßenverunreinigungen zu schützen, wurde ein zweites Fenster im Mauerwerk der Kapelle davor gesetzt. Darin ist das Motiv der Heiligen Drei Könige in seinen Umrissen nochmals eingeätzt. Nur noch bruchstückhaft waren auch die Seitenfenster der Kapelle mit gelben und türkisfarbenen Rauten erhalten. Nach diesem Vorbild hat eine Werkstatt aus München neue gefertigt.

Ebenso rudimentär waren auch die Überbleibsel des einstigen Hochaltars. Von den Seitenteilen existierten nur noch einzelne Bretter. Lediglich ein grob gerastertes, altes Zeitungsfoto vermittelte noch einen Eindruck vom Mittelteil. „Das Landesamt für Denkmalpflege hat sich dafür entschieden, den Hochaltar nicht mehr zu restaurieren“, sagt Scriba. Für die Tischplatte des Altars werde derzeit an einer Lösung gearbeitet.

Ein Speziallabor hatte die Farbschichten in den Innenräumen der Kapelle untersucht. Die Restauratoren von Engel & Paric aus Wessobrunn stellten den in den 1920er Jahren weiß übertünchten Sternenhimmel und damit den Zustand aus dem 19. Jahrhundert wieder her. Laut Scirba soll das Fresko dank ausgeklügelter LED-Beleuchtung noch plastischer wirken. „Man meint, die Sterne kommen auf einen zu. Die farbige Decke tritt in den Hintergrund“, beschreibt Scriba die neue Raumwirkung. Damit die Proportionen der Kapelle gefälliger wirken, wurde der Wandsockel farblich abgesetzt. Die Restauratoren ergänzten den durch Salze aus dem nahen Straßenverkehr lädierten Natursteinboden teilweise.

Ursprünglich hatte der Wittelsbacher Fürstbischof Albrecht Sigmund die Kapelle zwischen 1683 und 1685 etwa zeitgleich mit dem neuen Schloss am Ostufer des Starnberger Sees errichten lassen. Der Sakralbau war von damals bis heute im Besitz der Kirchenstiftung Münsing. Die Sakristei wurde 1728 nördlich an die Kapelle angebaut. Im Inneren ist noch ein alter Zierfries erhalten.

Schlossbesitzer Pocci pflegten die Kapelle

Bis in die 1930er Jahre sollen die späteren Schlossbesitzer der Familie von Pocci die Kapelle gepflegt und dort Gottesdienste organisiert haben. Nach dem Zweiten Weltkrieg verkauften die Poccis das Schloss. Die Besitzer wechselten. Die Räume und auch die Kapelle verfielen. Für deren Erhalt hatten der Ammerlander Freiherr Dietrich von Laßberg und der OSV im Jahr 1981 eine Rettungsaktion begonnen und Spenden gesammelt. 1986 hatte das Erzbischöfliche Ordinariat München und Freising mit der Sanierung begonnen. Die Räume wurden entfeuchtet. Die Kapelle bekam einen neuen Dachstuhl. Doch dann stockten die Arbeiten wieder.

Problematisch blieb der Zugang zur Kapelle. Neue Eigentümer sanierten von 1988 bis 1992 das benachbarte Schloss. Damit war die ursprüngliche Eingangstür von der Nordseite nicht mehr erreichbar, weil sie in dessen Garten liegt. Um neue Zugangsmöglichkeiten wurde lange gerungen. Erst viel später stimmte das Erzbischöfliche Ordinariat zu, eine Tür auf der Straßenseite einzurichten. Über vier Stufen geht es künftig dahinter in die Sakristei hinunter und von dort in die Kapelle. Der Ammerlander Schreiner Josef Wagner fertigt die Holztreppe an.

Für den ersten Bauabschnitt ist laut Scriba mit Kosten von 100000 Euro zu rechnen. Finanziell unterstützen die Kommune Münsing, das Tölzer Landratsamt, der Bezirk Oberbayern und das Landesamt für Denkmalpflege die Sanierungsarbeiten. Zusätzliche Spendengelder flossen. Die Messerschmidt-Stiftung hat beispielsweise mit 22000 Euro die neuen Fenster finanziert. Für die Kapellenbänke hat der OSV die Meitinger Stiftung als Sponsor gewonnen.

Über die Unterstützung freut sich die OSV-Vorsitzende Scriba. Sie ist zuversichtlich, dass die Kapelle von 2020 endlich wieder für die Öffentlichkeit zugänglich sein wird.

Mein Dank gilt den Helfern dieser Veranstaltung:

  • Manfred Stecher für die Beratung von potenziellen Spendern
  • Josef Wagner für die Präsentation der neuen Treppenplanung und den Holzmustern
  • Regina Wagner für die Vorbereitung des Raumes
  • Bernd Nestler für die Präsentation und Erläuterung unseres Vorgehens zu den künstlerisch gestalteten Gläsern, besonders des Altarfensters.
  • Maria Mannes  für die Chance des OSV sein großes ehrenamtliches Projekt auf einer bundesweiten Liste präsentieren zu dürfen.

Sobald wir einen entscheidenden Schritt weiter sind, werden wir die Mitglieder in die Kapelle wieder einladen. Bitte denken Sie daran, dass wir gerade jetzt dringend auf Spenden angewiesen sind und unterstützen Sie uns.
Ursula Scriba
Die IBAN lautet: DE12 7005 4306 0011 7217 50. Herzlichen Dank.

Münsinger Ortsentwicklung „Ambach ist ein Fischerdorf“

Von Benjamin Engel, Münsing  27. Februar 2019, Wolfratshauser SZ

Bereits zum zweiten Mal lehnt der Gemeinderat die Pläne für einen Neubau im Garten der Bonsels-Villa ab. Das Landratsamt ist anderer Auffassung.

Die frühere Villa des Biene-Maja-Erfinders Waldemar Bonsels zählt zu den prägenden Gebäuden in Ambach. Die Pläne, im Garten des denkmalgeschützten Hauses ein Wohn- und Atelierhaus zu errichten, lehnt der Gemeinderat ab. Bereits zum zweiten Mal innerhalb weniger Monate hat das Gremium einstimmig dagegen votiert. Damit positioniert sich der Gemeinderat gegen die Auffassung des Landratsamts und eines von der Kommunalverwaltung eingeschalteten Rechtsanwalts.

Erst 2014 hatte die Waldemar-Bonsels-Stiftung die einstige Villa des Schriftstellers aufwendig sanieren lassen. Jetzt wollen die Verantwortlichen den Anbau aus den Sechzigerjahren im Westen des Gebäudes abreißen. Dafür ist ein neues Wohn- und Atelierhaus im Garten geplant. Sowohl das Kreisbauamt als auch der Rechtsanwalt der Kommune halten die Pläne für zulässig. Ihrer Ansicht nach fügt sich das Projekt in die Umgebungsbebauung ein.

Genau das beurteilt der Gemeinderat jedoch gegensätzlich. Das Grundstück mit der Villa zählt für Ursula Scriba (Bürgerliste) zum Kernstück des kommunalen Rahmenplans für das Seeufer. Das denkmalgeschützte Haus sei einer der wichtigsten Bausteine im Ortsgefüge Ambachs, heißt es in einer Stellungnahme des Ostuferschutzverbandes (OSV), an dessen Spitze Scriba steht. Die wechselseitigen Blickbeziehungen zwischen Starnberger See und offener Landschaft müssten demnach erhalten bleiben. Das Grundstück dürfe keinesfalls bebaut werden. Sonst würde einer der bedeutsamsten Orte des Seeufers zerstört, heißt es aus dem OSV.

Ebenso umstritten ist die Erschließung für das Projekt. Der Grundstücksstreifen direkt an der Straße gehört weitestgehend einem Nachbarn. Lediglich eine Vereinbarung aus dem Jahr 1885 erlaubt den Zugang. Skeptisch zeigte sich Ernst Ramerth (Wählergruppe Holzhausen), ob damit die Erschließung dauerhaft gesichert sei. Zudem sei es wichtig, die Interessen des angrenzenden Fischereibetriebs zu schützen, sagt er. „Ambach ist ein Fischerdorf.“

Allerdings könnten die Pläne für ein Wohn- und Atelierhaus laut Bauamtsleiter Stephan Lanzinger am Immissionsschutz scheitern. Das Vorhaben könne die Stiftung nur realisieren, wenn die Immissionen des benachbarten landwirtschaftlichen Betriebs für eine Wohnbebauung zumutbar seien, schildert er. Genau das müsse die zuständige Behörde des Tölzer Landratsamts im weiteren Genehmigungsverfahren prüfen. Lanzinger beurteilt eher kritisch, einen Bebauungsplan für den Bereich zu erlassen. Dieser müsste positive Ziele definieren und würde für weitere Grundstücke gelte. Damit könnte dort womöglich Baurecht definiert werden, was gar nicht gewünscht sei.

Gegen das Projekt der Bonsels-Stiftung hat auch ein Nachbar einen Rechtsanwalt eingeschaltet. Der hält das Vorhaben für nicht genehmigungsfähig. „Es sind so viele Unwägbarkeiten, dass ich empfehle, das abzulehnen“, sagt Gemeinderätin Scriba.

Kein Neubau an der Bonsels-Villa

von Tanja Lühr, Isar-Loisachbote vom 28.02.2019

Gemeinderat setzt sich über Verwaltung hinweg und lehnt Antrag ab

Münsing–Ambacher Landwirte,Nachbarn und Bürger sowieMitglieder des Ostuferschutzverbands (OSV) waren zur Gemeinderatssitzung am Dienstag gekommen. Sie alle gingen erleichtert nach Hause. Denn der Rat beschloss einstimmig, keinen Neubau im Garten der denkmalgeschützten Waldemar-Bonsels-Villa an der Seeuferstraße zuzulassen, wie von der Bonsels-Stiftung beantragt. „Bleibt zu hoffen, dass die Gemeinde auf ihrem Veto beharrt, auch wenn das Landratsamt anderer Ansicht ist“, sagte Dr. Gustav Neumeister, Vorstandsmitglied des OSV, nach der Entscheidung. Sowohl das Landratsamt als auch ein von der Gemeinde beauftragter Rechtsanwalt waren aufgrund eines Vorbescheidsantrags der Stiftung vom Oktober 2018 zu dem Schluss gekommen, dass sich das geplante Wohn-und Ateliergebäude im vorderen Grundstücksbereich – rund 7,50 mal 15 Meter groß mit Firstrichtung zum See – in die Umgebung einfügen würde. Es handle sich bei dem Gelände um bebaubaren Innenbereich. Die Verwaltung schlug deshalb vor, den Neubau und gleichzeitigen Abriss eines wenig geglückten Anbaus an die Bonsels-Villa im Westen zu genehmigen.

Doch die Gemeinderäte erhoben Einspruch. Selbst Bürgermeister Michael Grasl (Freie Wähler) stimmte gegen seine Verwaltung. Er nannte den Immissionsschutz als schwerwiegendes Argument gegen das Vorhaben. Direkt neben dem geplanten Haus lebt und arbeitet der Fischer Johann Strobl. Seine Räucherkammer befände sich in unmittelbarer Nähe zur Wohnbebauung, womit Ärger vorprogrammiert wäre. Ernst Ramerth (Wählergruppe Holzhausen), Ursula Scriba (Bürgerliste und OSV-Vorsitzende) sowie Heinz Schreiner (SPD) sprachen sich ausdrücklich für den Schutz des heimischen Betriebs aus. Ramerth: „Es gibt nur noch wenige Fischer am See, die müssen wir unterstützen.“ Scriba erinnerte zudem daran, dass der Bereich mit der Mutter-Gottes-Kapelle, dem Ungarn-Tor und der Bonsels- Villa das „Kernstück“ des Ambacher Rahmenplans seien, der keine Bauten zulasse, die die Blickbeziehungen zwischen Landschaft und See zerstörten. Der Ersatzbau müsste von der Größe her zumindest dem Anbau entsprechen, forderte Scriba. Der Anbau sei aber viel kleiner. Die OSV-Vorsitzende bezweifelt zudem genau wie Hans Strobls Anwalt, dass es sich bei dem Baugrundstück um Innenbereich handelt. Sie hält es für Außenbereich. Ihren Antrag, die Gemeinde solle einen Bebauungsplan zur Sicherung der Ziele des Rahmenplans aufstellen, zog Scriba vorerst zurück.

Wegen zu vager Angaben abgelehnt wurde vom Rat ein weiterer Antrag der Waldemar- Bonsels-Stiftung auf Errichtung einer Gedenkstätte im Garten. Umweltreferentin Christine Mair (Wählergruppe Münsing) appellierte an die Stiftung, die vor einigen Jahren von ihr aufwendig sanierte Villa mit kleinem Museum entgegen kursierender Gerüchte zu behalten. Bonsels, Autor der „Biene Maja“, habe den Menschen die Augen für die Artenvielfalt geöffnet – ein Thema, das aktueller denn je sei.



Rettet die Biene Maja

Kein Neubau an der Bonsels-Villa“

Erleichtert haben wir am vergangenen Dienstag festgestellt, dass der Gemeinderat sich einstimmig gegen eine weitere Bebauung im Garten der Bonsels-Villa in Ambach wehrt. Respekt für den Willen, sich gegen die Auffassung des Landratsamts zu stellen. Wie zu hören war, geht es einerseits um den Schutz der einheimischen Bauern und Fischer in ihrer Heimat, andererseits auch um den Kern von Ambach als Teil der Kulturlandschaft Starnberger See. Die Gemeinde hat bei ihrem Widerstand noch weitere, gute Argumente: Das Gelände zwischen dem „Seitz“ und dem Brosi-Hof kann durchaus als „Außenbereich“ betrachtet werden. Die Muttergottes-Kapelle ist keine Wohnbebauung. Und weshalb keine „zweite Reihe“ entsteht, wenn ein neues Haus zwischen die Bonsels-Villa und die Seeuferstraße gesetzt wird, versteht niemand  recht.

Ein Argument gegen eine Neubebauung wurde unseres Erachtens noch nicht ausreichend betrachtet: Der angebotene Abriss einer Doppelgarage mit darüberliegendem Atelier im Westen der Bonsels-Villa steht unseres Erachtens in keinem Verhältnis zur Größe des geplanten Ersatzbaus. Zu hoffen bleibt, dass das Landratsamt die einstimmige Ablehnung des Rats nicht ersetzt und die Gemeinde damit zwingt, aus dem Rahmenplan heraus einen Bebauungsplan zu entwickeln. Solch ein neuer Bebauungsplan hätte die Umsetzung der Ziele bezüglich Städtebau und Landschaftsschutz im Auge, wie sie die Gemeinde gottlob im Rahmenplan schon formuliert hat, kann also nicht als „Verhinderungsplanung“ gewertet werden.

Wenn dann die Bonsels-Stiftung klagt, müssen Gemeinde und Landratsamt zusammenstehen, um den zerstörerischen Eingriff in das Ortsbild abzuwehren. Der Einsatz dürfte sich aber lohnen, wenn man es mit der Erhaltung Ambachs ernst meint. Jedenfalls sollte erst einmal geklärt werden, ob die Zufahrt wirklich rechtlich gesichert wäre und ob ein Neubau direkt neben einem Bauernhof mit Rinderstall, Fischereibetrieb und Räucherkammer überhaupt einen Sinn hat, weil es nur Probleme gibt. Ich erinnere an den Miesbacher Kuh-Glocken-Streit. Lassen Sie uns nicht nur auf Landesebene die Bienen retten, sondern auch in unserer nächsten Umgebung „unsere Biene Maja“.

Leserbrief von Petra Schulze Ambach, 28.02.2019

Gemeinderat lehnt Neubau am Seeufer ab

Von Benjamin Engel, Münsing , 12. Februar 2019

In der Ambacher Seeleitn hat ein Bauherr aus Sicht der Verwaltung zu groß geplant. In der jüngsten Sitzung hat der Gemeinderat es abgelehnt, die Baugenehmigung für ein neues Einfamilienhaus am Starnberger Seeufer zu erteilen. Laut Bauamtsleiter Stephan Lanzinger war zwischen dem Haupthaus und dem Ateliergebäude ein Gewächshaus vorgesehen. Der geplante Wintergarten und die Terrassen hätten das Grundstück weiter versiegelt. Die überbauten Flächen hätten die Häuser in der Umgebung deutlich übertroffen.

In ihrer Einschätzung stützt sich die Verwaltung auf die Stellungnahme eines eigens beauftragten Rechtsanwalts. Allerdings habe der Tölzer Kreisbaumeister im Gegensatz dazu signalisiert, dass sich das Vorhaben in die Umgebungsbebauung einfüge.

Der Eindruck, eine Wand vor sich zu haben, drängte sich Umweltreferentin Christine Mair (Wählergruppe Münsing) auf. „Die Sichtachse zum See ist total verbaut“, sagte sie. Sollte der Bau verwirklicht werden, sehe sie alte Bäume wie eine Linde, die Buche und die Eiche auf dem Grundstück gefährdet. Außerdem zähle das Areal zum Landschaftsschutzgebiet „Ostufer Starnberger See“. Eine geplante Tiefgarage mit acht Stellplätzen passe aus ihrer Sicht nicht dorthin, sagte Mair.

Für den Neubau zu stimmen, konnte sich dagegen Helge Strauß (CSU) vorstellen. Die Planungen wirkten leichter als die „hingemurkste Burg“, die jetzt dort stehe. Auch mit einer Tiefgarage könne er sich anfreunden, sagte er.

Überdimensioniert: Vorhaben am Seeufer fällt durch

Tanja Lühr, Isar Loisachbote vom 07.02. 2019

Münsing – Obwohl der Kreisbaumeister zugestimmt hätte, lehnte der Münsinger Gemeinderat am Dienstag einen Bauantrag an der direkt am Starnberger See gelegenen Seeleitn in Ambach ab. Dort wollen Bauwerber ein Einfamilienhaus mit Einliegerwohnung und Tiefgarage für acht Autos errichten. Aus einem großen bestehenden Gebäude sollen dabei zwei entstehen. In ihrer Mitte ist noch in Gewächshaus geplant. Nach Ansicht eines von der Gemeinde hinzugezogenen Rechtsanwalts ist das Vorhaben in dem sensiblen Uferbereich überdimensioniert. „Die Bebauung in der Umgebung wird deutlich übertroffen“, sagte Bauamtsleiter Stephan Lanzinger. Umweltrefenrentin Christine Mair (Wählergruppe Münsing) wies zudem darauf hin, dass einige alte Laubbäume durch den Neubau akut gefährdet wären. Eine Tiefgarage für acht Fahrzeuge passt ihrer Meinung nach nicht ins Landschaftsschutzgebiet. Ursula Scriba (Bürgerliste) kritisierte, dass die zwei Kopplungsgebäude den hinteren Nachbarn die Sicht auf den See versperrten. Helge Strauß (CSU) dagegen sagte, er könnte sich mit dem Vorhaben anfreunden. Die zwei Baukörper wirkten leichter und durchlässiger als der bestehende. Eine Tiefgarage sei besser als offene Stellplätze. Strauß und Tobias Eckart (Freie Wähler) stimmten als einzige für den Antrag. tal

Ausschreibung Gabriel von Max Denkmalpreis 2019

Münsing – Mittlerweile zum fünften Mal verliehen, darf man den Gabriel von Max-Denkmalpreis des Ostufer-Schutzverbands (OSV) getrost als Institution bezeichnen. Natürlich ist schwer zu ergründen, wie viele Eigentümer alter Häuser der Preis bewogen hat, ihr Domizil am Starnberger See behutsam herzurichten. Doch aktuelle Beispiele wie die Renovierung der berühmten Himbsel-Villa in Leoni oder die Instandsetzung eines alten Wohnhauses im Münsinger Ortsteil Wimpasing zeigen, dass die Achtung vor ortsbildprägenden Bauten noch immer vorhanden ist. Bei den Kommunalpolitikern stößt der Preis ohnehin auf große Zustimmung. Hilft er doch, angesichts eines zahmen Denkmalschutzgesetzes und dementsprechend zurückhaltender Behörden den Erhalt alter Häuser oder Parklandschaften immer wieder ins öffentliche Bewusstsein zu rücken.

Wie wichtig der Druck der Öffentlichkeit ist, zeigt sich am Giesinger Uhrmacherhäusl, dessen widerrechtlicher Abbruch sich im September zum ersten Mal jährte. Die Strafverfolgung lässt auf sich warten. Gegen die Forderung der Stadt München, das Häusl möglichst originalgetreu wieder aufzubauen, hat der Eigentümer Klage eingereicht. Mit Musik, Reden und einem Theaterstück vor der Ruine des ehedem denkmalgeschützten Hauses erinnerte die Bürgerinitiative „Heimat Giesing“ an den Frevel. In dem Schauspiel kam es zur Festnahme der Übeltäterin und einer fiktiven Gerichtsverhandlung. Im wirklichen Leben findet der Prozess wohl erst im nächsten Jahr statt.

Ein weiteres negatives Beispiel ist gleich vor der Haustür in der Seestraße in Ammerland zu besichtigen. Die einstige Villa des Affenmalers Gabriel von Max (1840 bis 1915), der dem Denkmal-Preis seinen Namen gab, gammelt still vor sich hin. Münsings Bürgermeister Michael Grasl (FW) spricht vom „traurigsten Kapitel der Villengeschichte am Starnberger See“. Im Frühjahr dieses Jahres reichten die Eigentümer den dritten Abbruch-Antrag ein, nachdem Anfang 2012 der zweite Antrag abgelehnt worden war. Das Landratsamt Bad Tölz-Wolfratshausen sieht die Eigentümer nur in der Pflicht, die Bausubstanz zu erhalten.

Wie typisch die Villenkultur für den Starnberger See ist, lässt sich im Museum Starnberger See in Starnberg anhand von Modellen nachvollziehen. Es waren Münchner Künstler, die zu Beginn des 19. Jahrhunderts die Seenlandschaft als reizvolles Motiv entdeckten und zum Teil sesshaft wurden. Deren Bilder lockten wiederum die Städter in die Sommerfrische. Erste Sommerhäuser wurden errichtet. Mit den Jahren wuchsen sie sich zu prächtigen Villen aus, die noch heute, etwa in Niederpöcking, das Bild der Ortschaften und der Seeufers prägen. Kreisheimatpfleger Gerhard Schober hat ihnen in seinen Standardwerken ein Denkmal gesetzt.

Zu diesen Häusern zählt auch die Ammerlander Villa Max. Leider ist in den vergangenen Jahrzehnten wertvolles Interieur wie Kachelöfen und Möbel verschwunden, berichtete die Wolfratshauser SZ. Von einer Renaissance-Decke im früheren Speisezimmer fehle jede Spur. Inzwischen sind außen die Holzbrüstungen verfallen, sprießt Gras auf dem Dach der Veranda. Wie gepflegt die Villa Max sein könnte, wenn die Eigentümer nur wollten, sieht man an der penibel geschnittenen Hecke und dem heraus geputzten Seeufergrundstück.

Bleiben als Hoffnung nur die positiven Beispiele, wie sie der Gabriel von Max-Denkmalpreis würdigt. Erste Preisträger waren Katharina und Josef Strobl aus Weipertshausen für Sanierung und Erhalt des Gorithoma-Hofes aus dem 17. Jahrhundert, gefolgt vom Schreinermeister-Ehepaar Josef und Regina Wagner für ihr liebevoll renoviertes Handwerkerhaus in der Seestraße aus dem Jahr 1871. Werner Döttinger erhielt 2016 die Skulptur eines sitzenden Affen mit der Miniatur der Max-Villa für die Rettung des Ammerlander Schlosses. Die Familie Noppes war Preisträger 2017 für den Eierwastl-Hof in Deggendorf.

Aufkirchen, Der Gabriel von Max Denkmalpreis 2018, Villa Rambaldi oder Jägerhaus, v.l. Barbara Bering, Gabriele von Nagel zu Aichberg, Ursula Scriba. Foto: Georgine Treybal

Im Juni dieses Jahres nahm die 103-jährige Maria-Gabriele von Nagel zu Aichberg die Auszeichnung für die gleichnamige Eigentümergemeinschaft entgegen. Es war einer ihrer letzten öffentlichen Auftritte. Vor kurzem ist Maria-Gabriele von Nagel zu Aichberg gestorben. Objekt war die denkmalgeschützte Villa Rambaldi, das ehemalige Jägerhaus des Schlosses Unterallmannshausen.

Nun suchen Vorsitzende Ursula Scriba und der OSV den nächsten Preisträger. Aus den eingegangenen Vorschlägen wird eine Fachjury dann den Preisträger ermitteln. Sie bewertet die fachliche, ästhetische und ökologische Qualität, die Bedeutung des Gebäudes und die Kreativität der Besitzer.                       hu

Vorschläge können bis zum 31.12.2018 schriftlich und mit einer kurzen Begründung bei der Geschäftsstelle des OSV,
c/o Ursula Scriba, Lerchenweg 3, 82541 Münsing, eingereicht werden

 

Denkmal verloren!

Der mindestens 120 Jahre alte Holzbau in Leoni gehörte zum Ensemble, das sich der königliche Baurat Himbsel gebaut hat. Er war einer der ersten Zugezogenen am See.


Das Areal der Münchner Volkshochschule – in der Bildmitte quer zum Ufer das jetzt abgebrannte Bootshaus, das erste Himbsel-Haus rechts darüber und dahinter die 2013 fertiggestellten Gästehäuser. (Foto: Peter von Felbert/Volkshochschule)
David Costanzo, Starnberger SZ, 29. August 2018

Mit dem Brand geht eines der großen, alten Bootshäuser am Starnberger See verloren. Der mehrstöckige Bau ganz aus Holz mit Dachgauben prangte seit mindestens 120 Jahren am Ostufer bei Leoni. Und er ist mit einem klingenden Namen verbunden: Das Bootshaus gehörte zum Anwesen des Architekten Johann Ulrich Himbsel. Hier prägte der königliche Baurat 1827 mit seinem ersten Haus die Villenkultur am See – lange bevor er den Anrainern die Dampferschifffahrt und die Eisenbahn nach Starnberg brachte.

Himbsel war nach Staatsrat Franz von Krenner und Hofsänger Giuseppe Leoni der erste Zugezogene in Assenbuch, wie das Fischerdorf damals hieß, schreibt Kreisheimatpfleger Gerhard Schober in seinem Standardwerk „Frühe Villen und Landhäuser am Starnberger See“. Himbsels zweistöckiges, klassizistisches Wohnhaus mit Walmdach nennt Schober „biedermeierlich“, da es so ganz ohne Veranda oder Türmchen nicht der Repräsentation gedient habe, sondern der Ruhe am See. Das Sommerhaus steht heute unter Denkmalschutz. Weitere Bauherren aus der Münchner Gesellschaft hätten den Ort etwas später zur Landhauskolonie erweitert – die reichen Städter hatten den Starnberger See entdeckt.

Bei aller Bescheidenheit hatte Himbsel natürlich an Bootshaus und Badehäuschen am Ufer gedacht. Und tatsächlich zeigt eine alte Flurkarte von 1863 eine Schiffhütte ähnlicher Dimension gleich neben der Landzunge, die der Baurat im See aufschütten ließ. Das nun abgebrannte Haus stammt aber womöglich nicht aus der Feder des berühmten Architekten, sondern entstand wohl eher Ende des 19. Jahrhunderts. Zumindest schätzt die Münchner Volkshochschule, die das Areal seit 1953 als „Haus Buchenried“ mit 55 Betten für Seminare nutzt, auf etwa 120 Jahre. Die Bootshütte sei allerdings seit 1981 an den benachbarten Bootsverleiher Gastl verpachtet gewesen, erklärt Sprecherin Susanne Lößl.

Link zum Bericht der Starnberger SZ
Das Entsetzen nach der Feuersbrunst im historischen Bootshaus

Stellungnahmen zu den Architektenentwürfen für das KWA-Senioren Wohnstift in Ambach

Stellungnahme zum Workshop Stufe 2 Bebauung des ehemaligen Wiedemanngeländes durch das Kuratorium Wohnen im Alter für Seniorenwohnungen
Vorab sei der Gemeinde mein Dank ausgesprochen für die professionelle, sehr gut organisierte Durchführung des Workshop Verfahrens, für die Vorbereitung eines Qualifizierten Bebauungsplanes für Seniorenwohnungen in Ambach.

Die ausgewählten, erfahrenen und renommierten Architekturbüros zeigten Planungsvorschläge, die eine vertiefte Auseinandersetzung mit der Aufgabenstellung und dem Gelände zeigen konnten.

Zu den zwei in der Entscheidungsphase verbliebenen Entwürfen der Büros Matteo Thun, Mailand
und Beer Bembe Dellinger, Greifenberg am Ammersee:

Städtebauliche Einordnung
Bei den Planungsvorschlägen zeigten die Modelle, wie sich die 2 Entwürfe in die Ambacher Villenstruktur einfügen:
MT Architekten hatten sich das bäuerliche Langhaus als Thema gesucht und in dem östlichsten Gebäude im „Footprint“ des Klinikgebäudes die Hauptmasse ihrer Bebauung konzentriert. Der Großteil der Wohnungen blickt auf den Starnberg.er See, 16 Wohnungen auf den Wald, schade.
2 weitere nord-südlich verlaufende Baukörper ducken sich unter Grasdächern. Die langgestreckten Baukörper entwickeln im Inneren lange, monotone Flure mit hohem Potential sich zu verirren (hier spricht erlebte Erfahrung).
Die alte Villa ist an die Bebauung angefügt, nicht froh und frei.
BBD suchten sich den Villentypus, der sich locker um eine Mitte gruppiert. Das Waldschlösschen als Alleinstellungsmerkmal ist Entree, Treff und Anziehungspunkt in einem.

Mein Votum gilt dem Vorschlag von BBD. Am Modell lässt sich klar erkennen, wie gut sich dieser Entwurf in die lockere Ambacher Villenstruktur einfügt. Bei dem sorgfältig erarbeiteten Wimpasinger Bebauungsplan wies die Grünplanung ausdrücklich auf die Bedeutung der Durchlüftung hin: Bei uns gilt im Sommer Westwind, im Winter Ostwind. Dies ermöglichen die beweglich erscheinenden Pavillons mühelos. Die Wohnungen in den Häusern weisen von allen Seiten reizvolle Seeblicke auf.

MT
Der Gedanke von Metteo Thun ein bäuerliches Langhaus zu errichten, ist in Ambach überraschend. Die Gemeinde hat lediglich ein längeres Gebäude in Münsing, den Pallaufhof, der in 1 der südlich vorgelagerten neuen Wohnbebauung 2-mal gespiegelt wurde. Sonst ist dieser Typ in unserer Hauslandschaft fremd. Die angesprochene Durchlüftung, die mit der Klimaentwicklung an Bedeutung gewinnen wird, ist mit dem Testentwurf nicht möglich.
Für die umfangreichen Baumaßnahmen wird das Gelände weit aufgerissen werden, weshalb ich davon ausgehe, dass der „ Footprint“ neu gesetzt werden muss. Ein weiteres Argument für den Pavillonentwurf.
Gesunde Planung als Planung, die Bestand haben soll im Sinn der Nachhaltigkeit der Anlage – nach ihrer Fertigstellung soll Ruhe einkehren im Dorf. Kein weiterer Verkauf an andere Investoren, keine Umbauten, keine neuen Versuche auf Ambachs Rücken. Was gebaut worden ist soll Bestand haben für lange Zeit – das ist Nachhaltigkeit.
Dies muss ein sehr hohes Planungsziel sein, insbesondere vor dem Hintergrund, das bei diesem Bauvorhaben Landschaftsverletzungen vorgenommen werden.

Reduktion
Die gezeigten Entwürfe können ohne Einbußen an Funktionalität und Gestalt reduziert werden. Ein Gleichgewicht an Wohnungen und Serviceeinrichtungen soll bestehen. Ich empfehle die Wohnungen erträglich zu reduzieren und (bei MT 1 Geschoß des Mittelgebäudes, bei BBD 1 Geschoß der 3 westlichen Pavillons) diesen Verlust an Effizienz durch den Verzicht auf das Schwimmbad zu
kompensieren. Die Gemeinde Münsing leistet sich eine Beteiligung am neuen Geretsrieder Schwimmbad, das nach Fertigstellung auch frequentiert werden sollte. Ein Shuttle kann hier den Badbesuch mit einem Einkaufstrip nach Geretsried kombinieren .

Funktionale Äußerungen des Kuratoriums
Eine häufige Architektenerfahrung zeigt, dass eine Neuplanung eingefahrene Strukturen durchlüftet, frische Ideen entfaltet. Sehr häufig führt dies zu vehement vorgetragenen Protesten erfahrener Nutzer und Betreiber. Ebenso häufig zeigt sich nach einer Weile, dass neue Abläufe, neue Verknüpfungen un.d bisher unbeschrittene Wege zu neuen Ablauferfahrungen führen, die
optimierend und anregend wirken. Architekten müssen Bauherren manchmal zu Erfahrungen führen.
Deshalb könnte eine Überarbeitungsphase, die BBD bereits begonnen hat, neue wichtige Erkenntnisse bringen: „Herr Schmieder, Herr Schaller: entdecken Sie neue Wege! Bedenken Sie wie Sie in Münsing angefangen haben und wo Sie bereits jetzt stehen.“ Wägen Sie Ihre Einschätzungen ab: EG-Wohnungen gibt es bei beiden Entwürfen, nur hat der MT-entwurf so stark ausgeprägte
Vordächer, dass eine starke Verschattung die Folge ist.

Architektur
Beide Architekten nutzen nachhaltige Materialien wie Holz, Glas und Beton.
Waldschlösschen
BD: Haltung Villa, Treff, Kontemplation, Genuss, Villegiatura
MT: 2 Funktionen mit Restaurant und Tagespflege – schwierige Kreuzungen, Gefahr der Orientierung der Tagespflegebesucher (Gäste sind nicht zu Hause und können sich verlaufen)

Schwimmbad (ein möglicher Verzicht)
BBD Lage beim Waldschlösschen, Ferienstimmung
MT separat gelegen, ungestört
Tagespflege: vgl. die Ausführungen von M. Felsch, die den Weg weisen
BBD neue Lage zeigt große Verbesserung – Durchplanung erforderlich
MT im Sockelgeschoß des Waldschlösschens – Problem der Funktionsüberschneidung mit dem darüber liegenden Geschoss {Orientierungsfrage für Senioren, die nicht täglich hier sind)
Veranstaltungssaal
BBD guter Bezug zum Restaurant
MT Fensterloser Raum : bedrückend, kostenintensiv durch Lüftung
Zusammenarbeit und Aufmerksamkeit
BBD reagierte sofort auf Kritik
MT sehr wirtschaftliche Reaktionen
Anzahl der Wohnungen
BBD 81 WE + 2 Gästezimmer: zu viel!
MT 79 WE + x Gästezimmer: zu viel
Bäume
Der wertvolle Baumbestand im SW ist bei beiden Entwürfen gefährdet. Hier sollte eine vertiefte Wertung erfolgen. Eschen können geschlagen werden, andere seltene Baumarten wie Hemlockstannen (mit sehr flachen Wurzeln) erhalten und schützen durch Begleitpflanzung, die den gefährlichen Windangriff am See (Drehwinde drohen, Sturmwaldpflanzung ansteuern) aushalten.
Fazit:
Das „Ambacher Gefühl“ kann nur mit dem Entwurf von BBD entstehen.

Anregungen: ungelöste Probleme zeitnah angehen
• Zufahrtsstraße zu schmal (vgl. Stellungnahme Herr Krome)
• Rettungswege
• Parkplätze
• Versorgung von Pflegefällen: bereits fehlen im LKR 200 Plätze
• Personalwohnungen: sicher sollte es eine Nachtwache geben
•  ÖPNV weiter entwickeln, Shuttle einrichten
• Kosten der sozialen Angebote mit der Gemeinde abstimmen – kleinere Geldbeutel
• Gelände: Steilheit- eigentlich ein Ausschluss Kriterium Schlaganfallklinik: War der baurechtliche Fuß in der Tür ernst gemeint? Skepsis bei den Experten
Wir erwarten eine Klärung dieser Fragen
Ich bedaure, dass kein Ambacher dieses Gelände nach Ambacher Vorstellungen rechtzeitig entwickelt hat. Man könnte sich ein paar locker eingestreute Villen und einen Wohnungsbau (Material Holz) für junge Familien vorstellen.
Und wenn man träumen darf sehe ich eine Einrichtung für Kinder in Ambach, vielleicht in Gesellschaft mit stellvertretenden Großeltern beim Vorlesen und Gesellschaftsspiele spielend.

Ursula Scriba
Ammerland, 11.07.2018


Sehr geehrter Herr Bürgermeister Grasl,
sehr geehrte Damen und Herren des Gemeinderats,

das Angebot, zu den am 26.6. vorgestellten favorisierten Entwürfen für das KWA-Projekt Senioren-Wohnstift Ambach Stellung zu nehmen, will ich gerne nutzen, um Gesamtplanung und Details zu kommentieren.

Ich betrachte das KWA-Projekt nach seinem Nutzen für die Gemeinde Münsing und seiner Auswirkung auf die gewachsene Dorflandschaft. Leider habe ich den Eindruck, dass bei den Entscheidungen der Nutzen des Investors KWA an erster Stelle steht. Mit Mühe ist es gelungen, die Zahl der Wohnungen von 90 auf 80 zu begrenzen. Ihr Versprechen, Herr Bürgermeister, sich um weitere Reduktion der Zahl zu bemühen (zugesagt auf der OSV-Mitgliederversammlung 2017) hat sich nicht in den Beschlüssen des Gemeinderats vom 27.9.17 niedergeschlagen, mit denen der Architektenworkshop beschlossen wurde, dessen Ergebnisse wir nun beurteilen dürfen.

Grundsätzlich ist zu kritisieren, dass mit der geplanten Umwandlung des Sondernutzungs-Gebiets ehem. Kurklinik Wiedemann in ein kommerziell genutztes Wohngebiet mit sehr dichter Bebauung (geschätzte Gfz 1,0) entsteht und ein Signal an Investoren gegeben wird, entsprechend den Regeln von §34 BauGB weitere kommerziell genutzte Flächen in der Nachbarschaft in ähnlicher Bebauungsdichte zu fordern und gerichtlich durchzusetzen. Diese Konsequenz sollten Sie sehen und die Bürger darüber aufklären. Außerdem nehmen Sie einen Bevölkerungszuwachs in Ambach von ca.120 Personen in Kauf. Viele Senioren kommen von weit außerhalb. Sollten sie pflegebedürftig werden, sind Pflegeplätze im Landkreis gefragt – also eine zusätzliche Belastung.

Sie haben es am 27.9.17 versäumt, mit Ihrem gemeindlichen Einvernehmen zu der vom KWA ebenfalls beantragten Umwandlung der Kurklinik in eine Schlaganfall-Rehaklinik (Schwerpunkt) eine Abwägung der Vor- und Nachteile der Klinik-Lösung gegenüber der Wohnstift-Lösung durchzuführen. Sie hätten der KWA signalisieren können, dass Sie die Kliniklösung bevorzugen, weil mit der Kliniklösung der Sondernutzungs-Status für die Grundstücke erhalten bliebe und die o.g. Auswirkung auf die Nachbarschaft verhindert würde.

Ihre Annahme, Herr Bürgermeister, die Kliniklösung würde „sicherlich“ zu umfangreicheren Verkehrsbewegungen führen als ein Wohnstift, entgegne ich, dass Wohnstift-Insassen ihre Fahrzeuge evtl. täglich nutzen werden solange sie können, um zu externen Veranstaltungen und Unternehmungen rauszukommen und ihre Verbindungen zur Außenwelt aufrecht zu erhalten, während Schlaganfall-Patienten nicht fahren dürfen. Natürlich findet in der Rehaklinik ein Kommen und Gehen von Patienten statt und natürlich erfordert eine Klinik etwas mehr Personal als ein Wohnstift, aber verkehrsmäßig wird nicht viel Unterschied sein.

Es war auch die Rede von geringen Überlebenschancen einer Rehaklinik in Ambach unter Hinweis auf die geschlossene Schönklinik in Kempfenhausen. Dazu ist zu sagen, dass das KWA vierzig Jahre Erfahrung mit seiner Rehaklinik in Bad Birnbach hat. KWA kann den Heiminsassen aus ganz Deutschland bei entsprechenden Erkrankungen die Reha in Ambach empfehlen. Ein engagiertes Team schafft es auch, die notwendigen guten Bewertungen in den Internet-Foren zu erreichen.

Sicher wären mit der KWA-Kliniklösung auch Vereinbarungen möglich, die von der Gemeinde Münsing gewünschte Tagespflege und evtl. auch Kurzzeitpflege zu realisieren.

Stellungnahme zu den Entwürfen Matteo Thun und Beer Bembé Dellinger

Beiden Entwürfen gemeinsam ist die Überschreitung der Grenze von 80 Wohneinheiten. Kein Gemeinderat hat dies beanstandet. Beer Bembé Dellinger hat gar noch Erweiterungsmöglichkeiten am Piloty-Weg skizziert.

Beide Entwürfe bieten, wie in der GR-Sitzung am 26.6.18 vorgestellt, als Parkflächen je 50 TG-Stellplätze und 12 Plätze im Freien an. Diese dürften schon von den Insassen belegt sein. Hinzu kommt Bedarf für Personal und Besucher. Bei Veranstaltungen im Wohnstift, die auch von der Öffentlichkeit genutzt werden, werden wesentlich mehr Plätze gebraucht (s. Erfahrungen mit der Seeresidenz Alte Post, Seeshaupt, die nebenbei auch als Hotel und Restaurant genutzt wird).

Entwurf Matteo Thun:

Thun begründet seine Lösung mit den in der Gemeinde vorhandenen langgestreckten Bauernhäusern als Modell. Bauernhäuser von 50 m Länge sind jedoch nicht anzutreffen. Hiesige Bauernhäuser incl. Stall und Scheune begnügen sich eher mit der halben Länge. Außerdem unterscheiden sie sich bezüglich der Dachformen und Fassadengestaltung wesentlich von der Version Thun. In der von Thun vorgeschlagenen Bebauungsdichte erinnert das Ganze eher an Massen-Viehhaltung, die erfreulicherweise im Bereich Münsing nicht zu finden ist. Auf keinen Fall vertragen sich die Thun-Bauten mit den im Rahmenplan beschriebenen benachbarten Villenkolonien. Sie stellen einen Riegel gegen die vorherrschende Windrichtung dar.

Die freie Sicht in Richtung See haben allenfalls die Bewohner des oberen Stockwerks der oberen Gebäude. Die darunter Wohnenden blicken auf begrünte Dächer, die bei Starkregen das Wasser bis vor die Terrassen des oberen Gebäudes leiten. Die Bauten sind innen wie außen langweilig. Abwechslung bietet nur der Gang ins Restaurant (Waldschlössl), den Tagungsraum oder das Schwimmbad und – wie oben erläutert – das Wegfahren mit dem eigenen Auto.

Entwurf Beer Bembé Dellinger:

Wesentlich besser fügen sich die Pavillons des Entwurfs Beer Bembé Dellinger in die Umgebung mit den benachbarten Villen ein. Für die Bewohner erfreulich, mit Fenstern und Balkonen vorwiegend nach Osten, Süden und Westen orientiert. Herr Schmieder von der KWA kritisiert die fehlende Privatheit von Balkonen, auf denen die Bewohner evtl. den Blicken anderer ausgesetzt sind. Das darf man nicht überbewerten, denn so nah stehen die Pavillons ja nun auch wieder nicht zusammen.

Zusammenfassung:

Die Wohnstift-Lösung ist die schlechtere Lösung. Der vorhabenbezogene Bebauungsplan sollte nicht aufgestellt werden.

In der Gesamtbewertung der Wohnstift-Lösung schließe ich mich dem Urteil von Sebastian Wiedemann an. Der Gemeinderat wird gebeten darauf hinwirken, dass KWA die Zahl der Wohneinheiten auf 60 reduziert. Ein Bürgerbegehren einerseits und ein Ratsbegehren andererseits würde die Dorfgesellschaft entzweien.

Wenn die Wohnstift-Lösung unausweichlich ist, dann sollte eine Lösung entsprechend dem Entwurf Beer Bembé Dellinger bevorzugt werden.

Manfred Stecher, Ammerland,  Schatzmeister, Vorstand OSV
11. Juli 2018


Stellungnahme Vorstandsmitglieder OSV zu den Entwürfen Matteo Thun und Beer Bembé Dellinger

  1. Beide Entwürfe sind überdimensioniert, weil als Sollgröße mindestens 80 Wohnungen vorgegeben worden sind. Diese Anzahl kann auf dem Gelände nicht bewältigt werden, wenn die Landschaft im Außenbereich geschützt werden soll. Eine Wirtschaftlichkeitsberechnung ist bis heute nicht vorgelegt worden. Nur anhand einer solchen Berechnung lässt sich die Mindestzahl der Wohnungen feststellen.Die Verwirklichung beider Entwürfe ist nach dem Abbruch der Ruinen der Wiedemann-Klinik mit schweren Eingriffen in die Kulturlandschaft Starnberger See verbunden.Im Ergebnis entsteht eine neue Wohnsiedlung im Außenbereich am Ostufer des Starnberger Sees.
    Die Realisierung eines dieser Entwürfe durch einen vorhabenbezogenen Bebauungsplan ist ein Signal an Investoren, dass mit großer Energie und politischer Rückendeckung kommerzielle Wohnbauprojekte im Außenbereich am Ostufer des Starnberger Sees durchgesetzt werden können.
  2. Bei der Binnendifferenzierung zwischen beiden Entwürfen ist zu erkennen, dass der Entwurf Beer Bembé Dellinger sich stärker bemüht, den Fremdkörper „Wohnanlage“ in die Landschaft einzufügen, wie es offenbar den Planungsvorgaben entspricht. Diese Bemühung scheint dem Entwurf aber zum Verhängnis zu werden. Wie bereits vom Bürgermeister und den Meinungsführern im Gemeinderat signalisiert wurde, wird der Entwurf Matteo Thun bevorzugt, weil dieser stärker den Bedürfnissen der KWA entspricht. Dieser Entwurf hat eine fatale Ähnlichkeit mit dem ursprünglichen Entwurf der KWA, dessen Unverträglichkeit mit den Zielen des Landschaftsschutzes von Sebastian Wiedemann eindrucksvoll demonstriert wurde.
  3. Die einzige tatsächliche Alternative wurde nicht vorgestellt. Sie besteht in dem Bauantrag der KWA für eine Rehabilitationsklinik für Schlaganfallpatienten oder sonstige geriatrische Patienten, zu welchem der Gemeinderat bereits sein Einvernehmen erklärt hat. Dieser Bauantrag will die Ruinen der Wiedemann-Klinik weitest möglich nutzen und eine Bruttogeschossfläche von maximal 12.000 m² verwirklichen. Die Baumaßnahme würde also weniger eingreifend ausfallen; der Baumbestand würde stärker geschont. Der Fremdkörper „Kursanatorium und Gesundheitszentrum“ im Außenbereich bliebe zwar erhalten, es würde aber kein neues Wohn-Dorf geschaffen. KWA hat das Projekt einer Reha-Klinik mit 95 Betten im Bauantrag als „wirtschaftlich“ bezeichnet. Es gibt keinen Grund, an dieser Aussage zu zweifeln. Auch andere Rehabilitationskliniken, die sich an Privatpatienten wenden, werden im Landkreis erfolgreich betrieben. Aus dem großen Kreis wohlhabender Senioren, welche bei KWA wohnen, dürfte ein entsprechender Bedarf entstehen.
  4. Gemäß § 1 Abs. 3 BauGB soll die Gemeinde einen Bebauungsplan aufstellen, sobald und soweit dies erforderlich ist.
    Der Eigentümer hat mit dem Einvernehmen der Gemeinde einen Bauantrag auf Errichtung eines „Kursanatoriums mit Gesundheitszentrum“ gestellt. Dieser Antrag beruht auf einem bestandskräftigen Vorbescheid und entspricht dem Flächennutzungsplan, welcher ein „Sondergebiet Klinik“ im Außenbereich ausweist.
    Wieso ist dann ein Bebauungsplan erforderlich?
    Dass dem Eigentümer eine Luxus-Wohnanlage im Außenbereich lieber ist, macht einen Bebauungsplan nicht erforderlich.
    Die „Nachfolgenutzung“ für das Ruinengrundstück ist konkret beantragt und wird genehmigt. Ein Bebauungsplan nach den Wünschen des Eigentümers ist überflüssig.
    Nach dem Rahmenplan der Gemeinde soll ein Bebauungsplan „nur im Notfall“ aufgestellt werden. Worin besteht der Notfall?
  5. Der Ostuferschutzverband hat sich dagegen ausgesprochen, einen vorhabenbezogenen Bebauungsplan zur Errichtung einer Wohnanlage mit 80 Wohnungen im Außenbereich aufzustellen. KWA sollte als Grundstückseigentümer darauf verwiesen werden, das Baurecht für die Wiederherstellung und den Betrieb eines „Kursanatoriums mit Gesundheitszentrum“ weiterzuverfolgen. In diesem Rahmen können auch Tagespflegeplätze und Mitnutzung anderer Einrichtungen (Schwimmbad, Veranstaltungsraum) für die Gemeindebürger eingerichtet werden.
  6. Wenn die Gemeinde den Bebauungsplan nach Wunsch von KWA erlässt, entsteht ein Planungsgewinn in Millionenhöhe. Denn ein Wohnbaugrundstück, auf dem 12.000 Quadratmeter Bruttogeschossfläche in 1a-Lage am Starnberger See errichtet werden können, dürfte nach Bauträgerkalkulation ca. 20 bis 25 Millionen Euro wert sein. Bezahlt hat KWA für das Ruinengrundstück im Außenbereich „Sondergebiet Klinik“ ca. 6 Millionen Euro.

Was tut die Gemeinde, um diesen Planungsgewinn für die Bürger nutzbar zu machen? Wird beispielsweise die Hälfte der Wohnungen Gemeindebürgern zu Sozialwohnungsmieten überlassen, darunter auch jungen Familien?
Wie viel Tages- und Kurzzeitpflegeplätze werden zu festgelegten Bedingungen an die Gemeinde überlassen?
Ohne Klärung dieser Fragen macht die Gemeinde ein Millionengeschenk an einen Immobilieninvestor. Das widerspricht einer sozialen Bodennutzung, wie sie die Bayerische Verfassung fordert.
Andere Gemeinden machen von der Möglichkeit, einen Planungsgewinn abzuschöpfen, energisch Gebrauch.

Johannes Umbreit, Manfred Stecher, Petra Schulze, Gustav Neumeister
13.7.2018


Entwürfe zum KWA Wohnstift in Ambach

Sehr geehrter Herr Bürgermeister Grasl,
sehr geehrte Gemeinderätinnen und Gemeinderäte,

da Sie die Bürger aufgerufen haben, sich an einem Meinungsbild zu den Entwürfen des KWA Wohnstiftes in Ambach zu beteiligen, möchte ich folgende Anregungen beitragen.

In den Gesprächen mit dem Vorstand und den Aufsichtsräten der KWA und bei der Bürgerversammlung zur Bebauung in Ambach habe ich immer wieder betont, dass das Seniorenpolitische Gesamtkonzept einen großen Bedarf an Tagespflege für unseren Landkreis benennt.

Bei der Besichtigung des KWA Stiftes Rupertihof in Rottach-Egern wurde mir die Tagesbetreuung als eine der neuesten Angebote für die Bewohner und Bürger des Tegernseer Tales vorgestellt.

In dem Planentwurf von Matteo Thun konnte man sehen, dass man in Ambach Räumlichkeiten dafür vorsieht. Aber auch hier ist nur von einer Tagesbetreuung die Rede.

Ich möchte noch einmal aufzeigen, dass die Tagesbetreuung ein niedrigschwelliges Betreuungsangebot gem. § 45 SGB XI ist. Bei Inanspruchnahme dieser Leistungen besteht nur die Möglichkeit finanzieller Unterstützung durch die Pflegekassen. Wenn der Angehörige eine Pflegestufe hat (I, II oder III) oder eine Demenz, geistige Behinderung oder eine psychischen Erkrankung diagnostiziert wurde, besteht danach ein Anspruch auf Unterstützung in Höhe von 104 € (Grundbetrag) bzw. 208 € (erhöhter Betrag) pro Monat. Deshalb reichen zum Beispiel der vorgenannten Beträge in der Regel höchstens für einen Betreuungstag im Monat. Weitere Kosten wie z.B. für die Tagesbetreuung tragen die Angehörigen dagegen selbst.

Die Tagespflege ist eine Leistung der Pflegekassen. Neben der Geld-/Sachleistung und den Entlastungsleistungen, gibt es ein eigenes Budget von der Pflegekasse nur für Tages- und Nachtpflege. Dieses Geld gibt es zusätzlich je nach Pflegegrad in gleicher Höhe wie die Sachleistung.

Voraussetzung für die Tagespflege ist ein Versorgungsvertrag des Anbieters mit dem Verband der Pflegekassen. Der Tagessatz wird durch den Anbieter mit den Kassen und dem zuständigen Sozialhilfeträger (Bezirk Oberbayern) verhandelt.
Für die Tagespflegeeinrichtungen gibt es ein festes Raumprogramm, angelehnt an die Empfehlungen des Kuratoriums Deutsche Altershilfe (KDA). Eine Überprüfung des laufenden Betriebes durch den MDK ist vorgesehen, mit entsprechenden Dokumentationsvorgaben.

Ein weiterer wichtiger zu klärender Punkt ist, wieviele Tagespflege- oder Betreuungsplätze das KWA in Ambach einrichten möchte? In Rottach-Egern sind es 10 Tagesbetreuungsplätze, 5 sind für die Stiftsbewohner vorgesehen, 5 für externe Bürger des Tegernseer Tales.

Für Angehörige ist die Finanzierung der Tagespflege deshalb wesentlich besser, insbesondere bei höheren Pflegegraden. Dagegen bietet die Tagesbetreuung dem Anbieter mehr Freiheiten in der Gestaltung seines Angebotes.

In unserem Landkreis gibt es erst zwei Einrichtungen für Tagespflege (außer in einigen Seniorenheimen), die die Zulassung der Pflegekassen erhalten haben und zwar in Bad Tölz und in Geretsried und im Nachbarlandkreis das Haus Tiefental in Seeshaupt.

Deshalb bitte ich Sie darauf zu achten, dass auch für das Ostufer des Starnberger Sees für unsere pflegebedürftigen Senioren und zur Entlastung der Angehörigen ein entsprechendes Angebot in Ambach als Tagespflege und nicht als Tagesbetreuung eingerichtet wird.

Die neue Bayerische Staatsministerin für Familie, Arbeit und Soziales, Frau Kerstin Schreyer ist auch Mitglied des Aufsichtsrates des KWA und wird dieses Projekt hoffentlich von der politischen Seite her unterstützen.

Hinweisen möchte ich auch darauf, dass ein besonderer Bedarf für Betreutes Wohnen für Senioren im Hochpreissegment im Seniorenpolitischen Gesamtkonzept des Landkreises Bad Tölz-Wolfratshausen nicht benannt wird.

  • Zu den Entwürfen wurden bereits von verschiedenen Gutachtern für Architektur und Landschaftsgestaltung Stellungnahmen abgegeben.
    Ich fände es sinnvoll beide Entwürfe auch noch einmal auf ihre Senioren- und Alltagstauglichkeit von der Fachstelle für Seniorenpolitik, Seniorenplanung und Bedarfsfeststellung begutachten zu lassen. Herr Thomas Bigl und Frau Christiane Bäumler, sowie der Behindertenbeauftragte des Landkreises, Herrn Ralph Seifert sind da sicherlich kompetente Ansprechpartner.
  • Das Modell der Architekten Beer, Bembé und Dellinger entspricht aus meiner Sicht viel mehr dem im Rahmenplan gewünschten Villencharakter und könnte sich somit in Ambach besser einfügen. Ein Wohnstift kommt durch seine fehlende Infrastruktur in Ambach aber vor allem für Senioren in Frage, die als „Silversurfer“ mitten im Leben stehen, aktiv sind und deshalb die freistehenden Häuser einem „Heimcharakter“ vorziehen werden.
  • Für den Fall, dass das Wohnstift wegen fehlender Rentabilität wieder aufgegeben werden muss, ist eine Vermarktung der einzelnen Häuser sicherlich besser gegeben. Dadurch besteht für die Bewohner eher die Möglichkeit „ihr“ Haus zu kaufen und damit die bestehenden Hausgemeinschaften in kleinen WEGs beizubehalten.
  • Herr Horst Schmieder, Vorstandsmitglied der KWA hat bei der Präsentation der beiden Entwürfe betont, dass das Wohnstift in Ambach fast ausschließlich von Senioren aus der nahen Umgebung bewohnt werden wird.
    Ich fände es sinnvoll, wenn dies dann auch im Bebauungsplan durch eine gewisse Quote von Einheimischen, die dieses Wohnstift beziehen sollen, festgeschrieben wird. Der dadurch frei werdende Wohnraum könnte somit dem dringenden Wohnbedarf junger Familien in unserer Region zu Gute kommen.

Mechthild Felsch
Seniorenbeirätin und Kreisrätin
des Landkreises Bad Tölz-Wolfratshausen
05.07.2018


Anatol RegnierSehr geehrter Herr Bürgermeister,
sehr geehrte Damen und Herren des Gemeinderats,

vielen Dank für die Möglichkeit, zum Stand des Verfahrens in Sachen Neunutzung des ehemaligen Kurgeländes Wiedemann in Ambach Stellung zu nehmen. Für mich sind beide der am 26. Juni vorgestellten Architektenentwürfe auf ihre Art überzeugend. Dass sie nach Meinung vieler Bürgerinnen und Bürger immer noch deutlich zu groß sind, dürfte Ihnen bekannt sein und wurde von Sebastian Wiedemann in seiner Stellungnahme auch aus Architektensicht noch einmal eindringlich dargelegt. Ich schließe mich dieser Meinung an. Eine Reduzierung auf 60 Wohnungen würde die Akzeptanz des Projekts in der Bevölkerung steigern und für weniger Unmut sorgen.

Aber auch in reduzierter Form kann ich mir nicht vorstellen, dass auf dem Ambacher Wiedemann-Gelände ein Seniorenstift erfolgreich betrieben werden kann. Das Gelände liegt bekanntlich auf der Höhe. Um ins Dorf zu gelangen, muss man den Berg hinunter und auf dem Nachhauseweg wieder hinauf. Das ist für Menschen mit Herzbeschwerden schwierig bis sehr schwierig, für Seniorinnen und Senioren mit Gehbehinderung oder Gehwagen eine Unmöglichkeit. Verlegen sie ihren Lebensmittelpunkt dorthin, werden sie sich mehrheitlich damit abfinden müssen, dass sie für jedes Verlassen des Geländes, für jeden kleinen Ausflug, und sei es auch nur, um einen Kaffee bei Huber zu trinken oder den Dampfersteg zu besuchen, motorisierten Transport benötigen. Das ist für mich das Gegenteil eines selbstbestimmten Lebens, eine Art qualvoller Abhängigkeit und Enge, die ich niemandem wünsche. Ohne Abwechslung wird auch die schönste Umgebung zum Gefängnis. Ich frage mich, wie das „Kuratorium Wohnen im Alter“ diesen zentralen Aspekt außer Acht lassen kann. Bei der Versammlung vom 26. Juni fand er mit keinem Wort Erwähnung. Wie stellt man sich die Lösung eines Problems vor, das nicht zu lösen ist? Kein noch so ausgeklügelter Architektenentwurf  kann die Lage des Objekts ändern – und wie alle Menschen werden auch die Seniorinnen und Senioren, die dort wohnen sollen, mit jedem Jahr älter. Deshalb noch einmal: Ein Seniorenstift auf dem Ambacher Wiedemann-Gelände ist aus meiner Sicht ein Unding, das nicht funktionieren kann. Eine Stellungnahme des „Kuratoriums Wohnen im Alter“ hierzu würde mich interessieren.

Ganz anders stellt sich die Lage dar, wenn die Einrichtung nur für eine begrenzte Zeit genutzt wird. Für eine Klinik oder Reha- oder Erholungszentrum sind die Bedingungen ideal. Ruhe und Abgeschiedenheit sind ein Bonus, und für ein paar Wochen lässt sich jeder gern chauffieren. Die oft erwähnte Schlaganfall-Klinik scheint im Gemeinderat skeptisch beurteilt zu werden, und bei der Mitgliederversammlung des OSV am 6. Juli haben sich auch Mediziner dagegen ausgesprochen. Trotzdem würde ich der Gemeinde und dem KWA raten, neu zu überlegen und nach Möglichkeiten zu suchen, die unbestreitbaren Vorzüge des Geländes zu nutzen, anstatt auf einem Projekt zu beharren, das mit seiner Topographie unvereinbar ist. Vielleicht gibt es Ideen, an die bisher niemand gedacht hat, die zum Erfolg führen und gleichzeitig das Dorf befrieden. Es wäre nicht das erste Mal, dass aus der Not eine Tugend erwächst. Die vorgestellten Architektenentwürfe wären in modifizierter Form sicherlich weiter verwendbar.

Anatol Regnier
Seeuferstraße 19
82541 Münsing-Ambach
07. Juli 2018      


Sehr geehrter Herr Bürgermeister Grasl,
sehr geehrte Damen und Herren des Gemeinderats,
liebe Ambacher und interessierte Bürger der Gemeinde,

 

zunächst vielen Dank für die Aufforderung an die Bürger und interessierten Anwohner sich zu den beiden Favoritenentwürfen für das Projekt KWA / Ambach zu äussern.
Es stehen nun zwei  Entwürfe zur Auswahl, die in Ihrem Ansatz, Funktion und in Ihren Auswirkungen sehr unterschiedlich sind. Neben den Interessen des Investors nach bestmöglicher Verwirklichung seiner Ziele, sind es von Bürgerseite insbesondere die Fragen nach der Verträglichkeit für den Ort, und Rücksicht auf Landschaft und Natur, die wichtig sind. Diese Gesichtspunkte sollten für die Gemeinde vordringlich Grundlage der Entscheidung sein, da es nicht ausschliesslich um die Interessen des Investors geht, sondern um eine langfristige und umfangreiche Entscheidung für den gesamten Ort.
Zu dem Konzept von Büro Matteo Thun:
Zunächst fällt auf, dass einige Strukturen der ursprünglichen Planung von 2016 in diesem Entwurf aufgegriffen werden – funktional mag der Entwurf also nahe an den Vorstellungen des Betreibers liegen. Aussagen zu Bauzeit und inwiefern eine solches Projekt mit „Null Kilometern und Null Emmission“ umzusetzen ist, sollte genau betrachtet werden. Ob ein „Bauernhof“ das richtige Motiv für einen Gebäudekomplex dieser Grössenordnung ist, kann man unterschiedlicher Auffassung sein. Die Hanghäuser erscheinen auf dem Lageplan als Landschaftsbestandteil – trotz der Ausstattung mit einem Gründach sollte aber bewusst bleiben, dass es sich um eine mehrgeschossige Bebauung handelt. Welche Qualität eine solche Hangbebauung hat – nur einseitig belichtet und durch lange unterirdische Gänge erschlossen – sollte nicht zuletzt der Betreiber hinterfragen.
Wie aber setzt der Entwurf die Massgaben des Wettbewerbs und Anliegen in Bezug auf die sensible Lage um? Neben den Haupthäusern, die dieser Dimension blockhaft wirken, gibt es eine doppelte Bebauungszeile als „Hangarchitektur“, deren Integration in den Hang nicht gelingt. Hier wird eine unnatürliche Hilfskonstruktion erforderlich: Anschüttungen entgegen der Topografie mit einem bis zu 4m hohen Gegenhang. Die Ausdehnung der Anlage geht weit nach Süd-Westen in Richtung des geschützten Baumbestands. Hier ist im Plan zwar ein weitgehender Erhalt vorgesehen – in Anbetracht der Baumassnahme und der Nähe zu diesem Biotop müsste aber die Motivation sehr gross sein, diese Bäume auch wirklich zu erhalten. In einem Bebauungsplan müssten diese Bäume jedenfalls effektiv geschützt werden!
Feststellen lässt sich, dass dieser Entwurf es nicht schafft das Raumprogramm von 80 Wohnungen auf dem Grundstück verträglich und schonend umzusetzen – in erster Linie bedingt durch die Grössenordnung der Gesamtanlage. Unter Verzicht auf lediglich 12 Wohnungen könnte die unterste Hangbebauung entfallen, die mittlere könnte etwas nach unten rücken. Dadurch würde die Gesamthöhe reduziert und  die Hangbebauung in den Hang integriert werden. Ein offener Park würde statt eines Gegenhangs entstehen und die versiegelte Fläche wäre reduziert. Ein ausreichender Abstand zu der Baumgruppe sichert deren Bestand. Nicht zuletzt würde auch das Waldschlössl schöner zur Geltung kommen. Eine solche – relativ geringe und sicherlich verkraftbare – Reduzierung hätte in dem vorliegenden Entwurf sehr grosse Auswirkungen auf die Qualität, Verträglichkeit und den Landschaftsschutz des Projekts.
Zu dem Konzept von Beer, Bembe, Dellinger Architekten:
Der Entwurf setzt die Vorgabe einer kleinteiligen Bebauung, soweit dies möglich ist um und arrangiert Einzelhäuser von 16-20m Kantenlänge zu einem Quartier um einen zentralen Innenhof. Die lockere Anordnung vermeidet eine Riegelbildung und öffnet sich nach Süden. Die pavillionartigen Gebäude ist weniger an die althergebrachte Gestaltung angelehnt, bietet dafür ein eigenständiges, freundliches Bild. Die einzelnen Häuser sind in einer Gruppe angeordnet, was einerseits etwas weniger Privatheit bedingt, andererseits wohl das Miteinander und soziale Kontakte fördert. Die Wohnungen in den Einzelhäusern orientieren sich jeweils nach zwei Seiten und werden so gut belichtet. Neben einer unterirdischen Erschliessung, die zu optimieren wäre, gibt es für jedes Haus einen direkten oberirdischen Eingang, von dem aus die Wohnungen schnell und natürlich belichtet zu erreichen sind. Die Anlage von Einzelhäusern ist gut zu erfassen und ermöglicht eine leichte Orientierung.
Auch hier stellt sich die Frage nach den Auswirkungen dieses Entwurfs: Die Einzelgebäude stehen auf einer vermittelnden Ebene, die im Süd-Westen ein weiteres Geschoss erzeugt. In diesen Bereichen sind einige Wohnungen weniger gut und nur einseitig belichtet, sowie teilweise kompliziert erschlossen. Die Ebene darüber wird über eine Rampe in das Gelände geführt, wobei hier und bei dem südwestlichen Souterrain-Wohnungen eine kritische Nähe zu dem Baumbestand festzustellen ist. Ansonsten geht die Anordnung der Gebäude rücksichtsvoll auf den Baumbestand ein und hält ausreichenden Abstand. Allgemein kann man von der weitgehenden Beibehaltung des landschaftlichen Eindrucks ausgehen, wobei die Kleinteiligkeit der Anlage dieses Ziel unterstützt.
Im Ergebnis lässt sich sagen, dass dieser kleinteiligere Entwurf sensibler mit der Situation und dem Baumbestand umgeht. Funktionale Aspekte wären, nach den Wünschen des Betreibers zu optimieren, wofür in dieser Phase des Projekts sicherlich eine Möglichkeit besteht. Problematisch ist aus landschaftlicher und funktionaler Sicht die Souterrainebene in dem die am wenigsten qualitativen Räume entstehen. Eine Reduzierung der Wohnungsanzahl um ca. 10 Wohnungen könnte diese Ebene komplett entfallen lassen und die Höhenentwicklung, die landschaftliche Situation und den Baumschutz verbessern. Zusätzliches Potential diese Situation zu entspannen hätte eine Neuanordnung mit ggf. Zusammenlegung einzelner Baukörper, so dass das Gesamtprojekt bei weiterer Reduzierung eventuell mit einem Gebäude weniger auskommen könnte.
Fazit: 
Im Ergebnis lässt sich sagen, dass beide Entwürfe Schwierigkeiten haben die geforderte Baumasse von 80 Wohnungen auf dem Grundstück unterzubringen. Konkret sind es jeweils die letzten 10-12 Wohnungen, durch die ungünstige Situationen geschaffen werden, eine topografische Eingliederung des Gebäudeskomplexes wesentlich erschweren und den Baumbestand gefährden. Mittlerweile gibt es sechs Entwürfe für dieses Projekt, alle in der gleichen Grössenordnung und alle führen zu der Erkenntnis, dass eine solche Baumasse hier nicht verträglich zu planen ist. Der eindringlichen Bitte von vielen Bürgern nach einer Reduzierung des Baumasse – wie sie seit nunmehr seit über zwei Jahren gefordert ist – hat leider bis heute keinerlei Eingang in die Überlegungen gefunden. Dabei zeigt, dass schon eine relativ überschaubare Reduzierung von nur 15% wesentliche Entspannung schaffen und ein qualitatives, ökologisches und geschätztes Projekt ermöglichen kann. Eine (ohnehin notwendige) Überarbeitung mit einer reduzierten Wohnungsanzahl könnte bei beiden Entwürfen wesentliche Verbesserungen für die Situation, die Qualität der Anlage und den Landschaftsschutz bringen und auch die formulierten Zielsetzungen der Gemeinde ermöglichen.
Hiermit wird an den Gemeinderat und den Investor appelliert diese Erkenntnisse und Bitten der Bürger anzuerkennen und in der Konsequenz eine Vorgabe zu machen, weitere Planungen in reduzierter Form zu verfolgen.
P.S.: Die Gutachten der Fachberater sind unter http://www.wohnstift-ambach.de/aktuelles/meldung/datum/2018/06/28/test-5/ nachzulesen – hier sind insbesondere die Stellungnahmen von Herrn Hainz (Kreisbaumeister), Herrn Weigl (Stadtplaner) und Herrn Ufer (Landschaftsplaner) sehr interessant zu lesen. Die Ausstellung im Sitzungssaal ist bis 11.Juli einsehbar – schriftliche Stellungnahmen werden bis 13.Juli erwartet. Wie diese Stellungnahmen dann Bürgern und Entscheidern zugänglich gemacht werden, bleibt abzuwarten.
P.P.S.: Anbei eine Plananalyse des Baumbestands auf Basis des Entwurfs von Herrn Matteo Thun: Bäume, die bereits gefällt wurden, wohl nicht mehr vorgesehen sind, wie die Thuje oder durch sehr geringen Abstand, wie z.B. die beiden grossen Buchen im Südwesten gefährdet oder nach seiner Liste zu fällen sind wurden entsprechend farbig gekennzeichnet.
Vielen Dank und herzlichen Gruß!

Sebastian Wiedemann
InitiativeAMBACH
Luigenkamerweg 11
82541 Ambach
04.07.2018